Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

Das ist nicht mehr so wie früher, dass die Bauherren, wenn die Wohnungen fertiggestellt worden sind, das an die Behörde melden müssen. Das

wurde im Rahmen einer Verwaltungsvereinfachung vor einigen Jahren abgeschafft, um bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Deshalb dauert das jetzt relativ lange. Es könnte sein, dass ist jetzt aber hypothetisch, ich muss mir die Zahlen noch einmal anschauen, dass das der Grund ist, warum wir zusätzliche Fertigstellungen aus der zweiten Jahreshälfte 2018 noch nicht aufnehmen konnten.

Haben Sie weitere Zusatzfragen? – Bitte sehr!

Aus den bisherigen Erhebungen ist deutlich, dass es relativ langsam vorangeht und wir im Jahr, im Vergleich zu den Planungen, nur wenige Fertigstellungen haben. Gibt es einen Grund zu der Annahme, dass sich das in Zukunft beschleunigen könnte?

Womit Sie recht haben – das haben wir hier auch mehrfach erörtert – ist, dass wir einen starken Überhang an erteilten Baugenehmigungen haben. In den letzten Jahren infolge haben wir zwischen 400 und 800 Wohneinheiten mehr genehmigt als fertiggestellt worden sind.

Wenn ich mir die Kurven historisch anschaue, wie sich die Zahl der Baugenehmigungen und der Fertigstellungen zueinander verhält, dann haben wir immer eine zeitversetzte Entwicklung. Das bedeutet, erst steigen die Genehmigungen an, dann sind die Fertigstellungen noch niedrig und wenn die Genehmigungen stagnieren oder fallen, nehmen die Fertigstellungen zu. Das erwarte ich auch.

Wir haben jetzt zwischen 4 000 und 5 000 Wohnungen, für die wir insgesamt, nicht nur geförderte Wohnungen, die Genehmigungen erteilt haben, also Bauanträge gestellt wurden und der Bau begonnen hat. Die müssten in den nächsten ein bis zwei Jahren auf den Markt kommen. Sie kennen sicherlich den Bericht „Monitoring Wohnen und Bauen“, den wir in der Deputation vorgestellt haben. Dort haben wir gezeigt, dass wir den Jahren 2019/2020/2021 mit einem Aufwachsen, nachdem wir jetzt eine Stagnation haben und viele Jahre einen Rückgang hatten, der geförderten Wohnungen rechnen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mich würde insbesondere der geförderte Wohnungsbau interessieren. Bekommen Sie dort nicht eher die Rückmeldungen im Gegensatz zum frei finanzierten

Wohnungsbau? Die Kontrollzahlen müssten dort doch früher vorliegen, stimmt das?

Ich werde das zum Anlass nehmen, den Zahlen noch einmal nachzugehen und in der Deputation bekanntgeben.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zwölfte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema: „Diskriminierung von Frauen in der Jubiläumsverordnung?“ Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Dr. Müller, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Kollegin, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die Regelung in der Jubiläumsverordnung, dass bei der Berechnung der vollendeten Dienstzeit ermäßigte Arbeitszeiten mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit genauso wie regelmäßige Arbeitszeiten zu behandeln sind?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Regelung, dass ermäßigte Arbeitszeiten mit einer geringeren Arbeitszeit als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit lediglich entsprechend ihrem Verhältnis zu einer Arbeitszeit mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu berücksichtigen sind, sieht er darin eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, weil diese weit überwiegend in Arbeitsverhältnissen dieses Umfangs tätig sind?

Drittens: Falls der Senat dies als eine mittelbare Diskriminierung von Frauen sieht, wann könnte diese Regelung frühestens geändert werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen eins und zwei: Die in der Frage angesprochene Regelung in der Jubiläumsverordnung ist eine, auch mit Blick auf die anderen Länder, gängige Anrechnungsregelung für Teilzeitbeschäftigungen. Die Regelung sichert den allermeisten Teilzeitbeschäftigten eine Gleichbehandlung

mit Vollzeitbeschäftigten und verhindert so eine mittelbare Diskriminierung von Frauen.

Die abweichende Regelung für unterhälftige Teilzeitbeschäftigungen ist immer dann sachgerecht, wenn die Beschäftigungszeiten Rückschlüsse auf leistungsbezogene Kriterien ermöglichen sollen, etwa bei der erfolgreichen Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten. In diesen Fällen wird keine mittelbare Diskriminierung von Frauen gesehen. Bei der Festsetzung eines Dienstjubiläums geht es jedoch nicht um leistungsbezogene Aspekte, sondern um die langjährige Verbundenheit einer Person zum öffentlichen Dienst. Deshalb spricht hier nichts dagegen, die Regelung so zu ändern, dass jede Beschäftigung im öffentlichen Dienst unabhängig von ihrem Umfang bei der Berechnung des Dienstjubiläums berücksichtigt wird.

Zu Frage drei: Eine entsprechende Anpassung der Jubiläumsverordnung wird unmittelbar mit der nächstmöglichen Änderungsverordnung umgesetzt.

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dreizehnte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift: „Interkulturelle Seminare in der Fortbildung der Polizei“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Tuncel, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Herr Kollege, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Seminare zur interkulturellen Fortbildung bei der Polizei waren in den vergangenen zwei Jahren geplant?

Zweitens: Wie viele wurden aus welchen Gründen letztlich nicht durchgeführt?

Drittens: Mit welchen Maßnahmen will der Senat die Teilnahmequoten an Fortbildungsseminaren zur interkulturellen Kompetenz weiter steigern?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Durch das Fortbildungsinstitut der Polizei an der Hochschule für öffentliche Verwaltung waren in 2017 und 2018 insgesamt elf Seminare zur interkulturellen Fortbildung für die Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven geplant. An diesen Seminaren haben 90 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte teilgenommen.

Zusätzlich haben in 2017 und 2018 60 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte am Führungskräftequalifizierungslehrgang I teilgenommen. Diese Qualifizierung enthält eine Tagesveranstaltung „Interkulturelle Kompetenz“.

Zu Frage zwei: Von den elf angebotenen Seminaren sind vier ausgefallen. Grund dafür ist eine zu verzeichnende rückläufige Nachfrage. Das nachlassende Interesse wird darauf zurückgeführt, dass das Fortbildungsinstitut seit nunmehr rund zehn Jahren kontinuierlich Seminare zur Interkulturellen Kompetenz anbietet.

Zudem wird das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ im Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst seit 2006 standardmäßig im Rahmen der polizeilichen Ausbildung vertiefend und interdisziplinär behandelt (Modul „Interkulturalität und Inter- nationalität“), sodass die Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für öffentliche Verwaltung mit einschlägiger Sachkunde in die Polizeien des Landes Bremen abgibt.

Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten in der Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven inzwischen in interkulturellen Belangen geschult und sensibilisiert sind.

Zu Frage drei: Dem Themengebiet der interkulturellen Kompetenz wird innerhalb der Polizei Bremen eine hohe Bedeutung beigemessen. Der Integrationsbeauftragte und die beiden Ansprechpersonen für Menschen mit Migrationshintergrund der Polizei Bremen stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit für Fragen der Integration, Migration und Rassismus zur Verfügung. Für die Zukunft wird es nicht um die quantitative Steigerung der Fortbildungsquote gehen, sondern um die qualitative Weiterentwicklung polizeispezifischer Fortbildungsinhalte für Einsatz- und Kommunikationsszenarien. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage?

Herr Staatsrat, wie viele Seminare sind in 2019 geplant?

Das kann ich Ihnen nicht sagen, aber gern noch mitteilen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierzehnte Anfrage hier in der Fragestunde betrifft „Stellenausschreibungen bei kirchlichen Trägern“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Frau Kollegin, Sie haben das Wort. – Bitte sehr!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Praxis evangelischer Träger, selbst für technisches Personal oder Putzkräfte in Kindertagesstätten – also bei eindeutig verkündungsfernen Tätigkeiten – in entsprechenden Stellenausschreibungen eine Kirchenmitgliedschaft vorauszusetzen?

Zweitens: Sieht der Senat hier einen Verstoß gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, etwa das Urteil C 68/17?

Drittens: Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber den Kirchen für das folgende Ziel des Koalitionsvertrages ein, ich zitiere: „Ziel dabei ist es, die arbeitsrechtliche Situation kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in nicht verkündungsnahen Bereichen, an die außerhalb der kirchlichen Einflusssphäre geltenden arbeitsrechtlichen Bedingungen anzugleichen“?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: