Hier geht es darum, mit diesem Antrag Aufklärung zu schaffen, Erkenntnisse zu erlangen, diese mit anderen zuständigen Behörden teilen zu können und zu bündeln. Auch durch gegebenenfalls angepasste Zuständigkeiten in einzelnen Behörden. Weiter geht es darum, akut zu handeln, die NullToleranz-Strategie weiterhin strikt umzusetzen, damit nicht nur das öffentliche Gehabe ausbleibt,
weil das Entdeckungsrisiko von Tätern endlich als zu hoch angesehen wird. Aber, das ist mir auch sehr wichtig: Darüber hinaus sollen die Menschen, die in diese Strukturen hineingeboren wurden, die realistische Möglichkeit haben, dem Teufelskreis zu entkommen, –
auch indem sie helfen, aufzuklären, ohne selbst in Gefahr zu geraten. Dieser Antrag bietet aus meiner Sicht genau für diese Ziele eine realistische Chance, die genutzt werden muss. Im Namen der Fraktion der SPD werbe ich für Ihre Zustimmung und denke, ich habe die fünf Minuten voll ausgeschöpft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erneut befassen wir uns mit dem Thema Clankriminalität. Das ist richtig und wichtig, denn Bremen gehört mit Berlin und Nordrhein-Westfalen, das wurde schon betont, zu den Hochburgen dieser Form der Kriminalität. Allerdings hatte man in Bremen in den vergangenen Jahren das Gefühl, obwohl es bekannt ist und wie schwerwiegend dieses Problem auch weiterhin sein wird, dass diesem Erscheinungsbild der Kriminalität hier nicht strategisch und mit genügend Nachdruck nachgegangen wird.
Die Bremer Polizei hatte beispielsweise die Informationsstelle für ethnische Clans eingerichtet. Hier ist der polizeiliche Informationsstand zu den einzelnen Clans zusammengefasst und für die Polizei aufgearbeitet worden. Zwischenzeitlich ist dieses Informationszentrum in einem anderen Referat des LKA aufgefangen, welches sich derzeit noch im Aufbau befindet, aber immerhin personell besser aufgestellt sein soll.
In Nordrhein-Westfalen hat die schwarz-gelbe Landesregierung nach Regierungsübernahme von rot-grün einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung
der Clankriminalität gelegt, die Fernsehberichterstattung macht das auch deutlich. In NRW werden nunmehr alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Clankriminalität zu bekämpfen. Dies ist auch zwingend notwendig, Mitglieder dieser kriminellen Clans lassen sich nur durch ein strategisches, hartes und konsequentes Durchgreifen des Staates beeindrucken.
Die meisten Clans sind durch feste Familienstrukturen geprägt. Dies macht es für die Ermittlungsbehörden besonders schwer, in diese Strukturen einzudringen, so gegebenenfalls einzelne Teile herauszulösen und an für die Strafverfolgung so wichtige Informationen zu gelangen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass in vielen dieser Clans auch eine Paralleljustiz praktiziert wird. Hierdurch wachsen die Clanmitglieder im wahrsten Sinne des Wortes regelrecht in das Familiengeschäft mit allen seinen Eigenarten hinein.
Aus diesem Grund sind wir Freien Demokraten froh darüber und begrüßen es, mit den Kollegen der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag vorzulegen, welcher eine strategische und nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität vorantreiben wird. Für uns ist es aus den eingangs genannten Gründen besonders wichtig, dass die im Antragspunkt zwei genannten Maßnahmen möglichst schnell greifen.
Je mehr wir es schaffen, den Clans durch die genannten Maßnahmen den Nachwuchs zu entziehen, umso bessere Chancen haben wir am Ende bei deren Bekämpfung.
Wie wir aus der Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage aus dem Sommer 2017 wissen, war die Anzahl der Mitglieder der, medial zu zweifelhafter Berühmtheit gelangten, libanesisch-kurdischen Großfamilie in den Jahren 2010 bis 2016 von 2 600 Mitgliedern auf 3 551 Mitglieder angewachsen. Wenn wir es schaffen, diese Strukturen ähnlich wie in Berlin und Nordrhein-Westfalen ins Wanken zu bringen, dann werden von der Polizei und der Staatsanwaltschaft auf Dauer auch gute Ermittlungsergebnisse zu erzielen sein.
Wir brauchen einen guten Zeugenschutz. Berlin hat bei dem Thema Vermögensabschöpfung vorgeführt, wie man Druck auf die Clans aufbauen kann.
In Nordrhein-Westfalen werden regelmäßige Razzien durchgeführt. Die Polizei zeigt dort starke Präsenz, das ist beeindrucken und das hat Wirkung.
Wir brauchen diese geforderten Konzepte, wie sie in dem Antrag formuliert sind, wir brauchen sie meiner Meinung nach noch schneller, ein Jahr ist ein langer Zeitraum. Wir hatten damit ein Problem, aber es ist besser, gemeinsam aufzutreten, als über den einen oder anderen Monat zu streiten. Jedenfalls müssen wir in diesem Thema zügiger vorankommen, auch was die zeitliche Abarbeitung anbelangt.
Dann wird es wichtig sein, diese Konzepte stringent umzusetzen, es darf bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten auf keinen Fall gespart werden, sondern hier muss eine personelle und sachliche Unterstützung erfolgen, damit wir insgesamt in der Bekämpfung dieses Kriminalitätsfeldes erfolgreich werden. – Danke sehr!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Sätze vorweg: In der vergangenen Legislaturperiode bis 2015 hatte die Fraktion der CDU, glaube ich, alle sechs Monate eine Anfrage zu den sogenannten ethnischen Clans eingereicht und ich erinnere mich sehr gut an eine Debatte über die rockerähnliche Vereinigung Mongols MC, die saßen da oben und haben höhnisch gegrinst. Ich kann mich, ehrlich gesagt, noch ziemlich gut daran erinnern und fand es sehr unangenehm. In der Zeit gab es tatsächlich alle paar Wochen Schlagzeilen über unterschiedliche Straftaten von Tatverdächtigen aus diesem Bereich. In den letzten drei Jahren ist es deutlich ruhiger geworden. Vor allen Dingen die spektakulären Vorfälle wurden seltener als zuvor, das muss man nüchtern feststellen.
Ich will mich mit dem Antrag der vier demokratischen Fraktionen beschäftigen, weil ich den durchaus an einigen Stellen für zielführend halte. Ich kann vorweg sagen, dass ich den in der Summe gar nicht falsch finde. Wir werden uns trotzdem enthalten, weil er uns in einem Punkt nicht weit genug
Wir wissen, dass bestimmte Nachnamen in Bremen durch das Auftreten dieser kriminellen Clans ganz konkret auch Stigmatisierung bedeuten, unabhängig davon, wie sich diese konkrete Person verhält. Ein bestimmter Nachname genügt, um es in jeglicher Hinsicht schwer zu haben. Auch wenn das nicht zufällig ist, ist es natürlich so, dass eine Schülerin, die diesen Nachnamen trägt, der dort genauso geläufig ist wie bei uns Meier oder Müller, überhaupt nichts für das kriminelle Verhalten von anderen kann, die diesen Nachnamen haben, und trotzdem hat sie es mit diesem Nachnamen schwer – ich sage das, weil ich das selbst erlebt habe –, trotz eines guten Schulabschlusses hinterher einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Dieser Punkt verhindert gesellschaftliche Teilhabe und verschärft zusätzlich bestehende Probleme, weil dann die positiven Anreize nicht wirken. Also müssen wir auch gegen so eine Art von gruppenbezogener Diskriminierung arbeiten. Das ist es, was mir in dem fraktionsübergreifenden Antrag fehlt.
Das ist der erste Punkt. Es ist aber auch genauso richtig, dass organisierte Kriminalität, wie sie von Teilen der Menschen aus den sogenannten Clans betrieben wird, nicht so schnell verschwindet, nur weil sie weniger sichtbar ist. Ich glaube, dass wir uns da keinen Illusionen hingeben müssen. Es gibt ein paar Sachen, die laufen einfach nur etwas verdeckter als früher. In dem Antrag werden Maßnahmen und Stellen benannt, die strafrechtlich gegen Strukturen der organisierten Kriminalität wirken. Sie sind schon von mehreren genannt worden: Relativ neu ist die verschärfte Vermögensabschöpfung, bei der die Beweislastumkehr vorgenommen wird. Wer zum Beispiel durch Betäubungsmittelhandel auffällt und drei schicke Immobilien besitzt, muss nachweisen, dass die Häuser nicht mit Mitteln aus dem Drogenhandel bezahlt worden sind, ansonsten kann das Vermögen abgeschöpft, also eingezogen werden.
Der von Rot-Rot-Grün geführte Senat in Berlin macht von diesem Instrument verstärkt Gebrauch und ich finde, das kann man in Bremen durchaus ausbauen. Allerdings – und da geht mir der Antrag nicht weit genug – sind Vermögensabschöpfungsverfahren personalintensiv und die Staatsanwaltschaft ist bekanntlich in Bremen unterbesetzt. Deswegen finde ich, dass es nicht ausreicht, diese Maßnahme nur wohlwollend als eine von vielen in
einem Antrag aufzulisten, sondern man hätte das in diesem Antrag entsprechend personell und finanziell unterfüttern müssen. Das Gleiche gilt für einige weitere Punkte in dem Antrag: Ermittlungsverfahren im Bereich schwerer und organisierte Kriminalität sollen, ich zitiere den Antrag, „mit hoher Priorität geführt und angeklagt werden“. Ehrlich gesagt klingt das für mich nach einer Selbstverständlichkeit.
Es steht darin. Ein weiteres Ziel im Antrag ist, der Senat soll, Zitat, „dafür Sorge tragen, dass unerlaubte Einflussnahmen auf Zeugen im Rahmen von Strafverfahren gegen Clanmitglieder unterbunden werden“. Das klingt gut und ich finde, auch das klingt selbstverständlich. Die Anstiftung zur Falschaussage und das, was wir aus großen Gerichtsverfahren hören, wie Zeugen unter Druck gesetzt werden, das ist natürlich strafbar. Trotzdem glaube ich, dass das Vorhaben, so wie es in diesem Antrag benannt ist, im Einzelfall schwer zu realisieren ist. Ich würde mich dafür interessieren, wie der Senat dafür Sorge tragen will. Vielleicht bekomme ich gleich vom Staatsrat eine Antwort darauf, weil mir das durchaus ein ernst zu nehmendes Problem zu sein scheint. Aber wenn man es einfach nur benennt, dann würde mich auch interessieren, wie man das in den Griff bekommt.
Wie ich es eben gesagt habe, wir finden den Antrag in der Summe nicht falsch, aber vor allen Dingen an diesem einen Punkt – –. Wie geht man mit der Diskriminierung um und wie stellt man sicher, dass die Vermögensabschöpfung verstärkt, genauso wie in Berlin, zum Zuge kommt, wie stellt man das auch mit Stellen sicher? Die sind in dem Antrag leider nicht enthalten. Deswegen werden wir uns bei dem Antrag enthalten. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde Ihnen gerne zu Beginn meiner Rede widersprechen, Herr Tassis. In Bremen herrscht Schweigen, haben Sie gesagt. Das glaube ich, ist mit einer einfachen Google-Suche schon einmal ad absurdum zu führen, dieses Beispiel. Aber sowohl im Politischen als auch bei der
Polizei ist der Umgang mit Clankriminalität selbstverständlich sehr deutlich auf der Agenda. Wir machen es vielleicht eher auf der sachlichen Ebene, die Ihnen nicht so liegt.
Im Prinzip ist diese Frage immer wieder Gegenstand der Erörterungen. Wenn Sie beispielsweise die gemeinsame Zusammenarbeit der Landeskriminalämter Bremen und Berlin nehmen, die sich noch einmal ausgetauscht haben, die beiden Senatoren ebenfalls, dann sehen Sie, dass auf unterschiedlichsten Ebenen daran gearbeitet wird. Clankriminalität, um das sehr deutlich zu sagen, das hört sich immer komisch an, ist eben kein Familienpicknick, sondern in der Tat knallharte organisierte Kriminalität, auch wenn einem, wie eben dargestellt, die Organisationsstrukturen vielleicht erst einmal etwas wirr vorkommen.
Welche Maßnahmen gilt es, dagegen zu ergreifen? Als erstes brauchen wir eine überregionale und vernetzte Zusammenarbeit.
Kriminelle scheren sich nicht um Landesgrenzen und zwar weder die von Bundesländern noch die von Nationalstaaten. Deswegen ist der Weg, der in diesen Fragen gewählt wird, eine Vernetzung der Sicherheitsbehörden zustande zu bringen sowohl in Deutschland als auch zumindest innerhalb der Europäischen Union, aus unserer Sicht der richtige und sollte weiter beschritten werden.