Wenn Sie dann davon sprechen, dass Sie 30 Millionen Euro zusätzliche Schulden für die Integration und
Natürlich müssen wir die Kommunen Bremen und Bremerhaven bei der Flüchtlingsunterbringung finanziell unterstützen. Deswegen sind wir uns fraktionsübergreifend einig, dass es der richtige Weg ist, das Geld an die Kommunen zu überweisen, damit eine vernünftige und nachhaltige Unterbringung und Integration der Flüchtlinge erfolgen kann.
Wir müssen auch gemeinsam daran arbeiten, den Bund hier stärker in die Pflicht zu nehmen und ihn nicht aus der Verantwortung zu entlassen, denn wir benötigen eine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes.
Der Nachtragshaushalt zeigt allerdings auch auf, dass wir selbst als Haushaltsnotlageland in der Lage sind, die finanziellen Mittel für die Versorgung der Flüchtlinge aufzubringen.
Sie halten sich durch sprudelnde Steuereinnahmen über Wasser. In diesem Jahr fließen 97 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen in die Bremer Kasse, ergänzt durch ein sehr hohes Bußgeld der Firma Rheinmetall in Höhe von 28,5 Millionen Euro. Die zusätzlichen Steuereinnahmen und das Bußgeld reichten aus, um die Flüchtlingskosten zu finanzieren, es wäre sogar noch ein bisschen Luft nach oben vorhanden.
Ich mache mir große Sorgen darüber, wie es aussehen wird, wenn wir keine rekordverdächtigen Steuereinnahmen haben, wenn die Steuereinnahmen vielleicht sogar zurückgehen. Ich möchte mir im Augenblick nicht ausmalen, wie es dann mit unserem Haushalt aussieht.
Ich möchte auf zwei Aspekte eingehen, die in der Debatte zu den Flüchtlingskosten ausgeführt worden sind. Frau Linnert, Sie legten dar, Sie müssten KitaGebühren an die Eltern zurückzahlen. Die Wahrheit ist doch, dass vorher Personalkosten während des Streiks eingespart worden sind. Das ist doch der Grund dafür, dass diese Gebühren zurückgezahlt werden mussten.
Herr Liess hatte darauf hingewiesen, dass die Einnahmen aus der Spielbankabgabe rückläufig seien. Wir sind der Ansicht, dass der Einnahmerückgang darauf zurückzuführen ist, dass eine Verlagerung von der Präsenz vor Ort hin zum Online-Glücksspiel statt
gefunden hat. Wir haben einen entsprechenden Antrag vorgelegt, der im Laufe der Landtagsdebatte noch erörtert werden wird. Mit der Möglichkeit des Online-Glücksspiels entzieht sich das Glücksspiel vor allem besserem Jugendschutz und besserer Suchtprävention. Im Übrigen gehen Steuereinnahmen verloren, da die Firmensitze der Veranstalter außerhalb Deutschlands liegen.
Zum Schluss möchte ich auf einen Beschluss in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschuss eingehen, den die Koalition dort mit ihrer Mehrheit gefasst hat. Der Beschluss hat Zinsminderausgaben zum Gegenstand, die in diesem Jahr eingespart werden, bisher sind es 32 Millionen Euro. Statt sie für den Nachtragshaushalt vorzusehen – wir könnten dann nämlich in diesem Jahr ohne zusätzliche Schulden auskommen –, wollen die Koalitionäre sie zur Abmilderung zukünftiger Zinssteigerungen vorsehen.
Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Der beste Schutz, um zukünftige Zinssteigerungen abzumildern, ist es, erst gar keinem Schulden zu machen. Meine Damen und Herren, Sie wollen uns doch nicht ernsthaft erzählen, dass Sie die 32 Millionen Euro irgendwann zurückzahlen werden. Aufgrund der Haushalte, die Sie in den letzten Jahren beschlossen haben und die Sie zukünftig beschließen werden, ist diese Annahme wohl als unrealistisch anzusehen.
Wir Freie Demokraten fordern einen Nachtragshaushalt, mit dem keine zusätzlichen Schulden gemacht und dass die 32 Millionen Euro Zinsminderausgaben für den Nachtragshaushalt genutzt werden.
Ich möchte noch einmal feststellen, dass wir sehr wohl in der Lage sind, den Flüchtlingszustrom finanziell zu stemmen. Der Nachtragshaushalt ist nötig, um Budgetüberschreitungen auszugleichen, und deswegen werden wir Freie Demokraten dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will hier gern zu einigen von Ihnen angesprochenen Punkten Stellung nehmen. Ich möchte mit den ESF- und EFRE-Mitteln und der Unterstellung von Ihnen, Herr Eckhoff, dass
Der Kollege Günthner hat meines Wissens der Deputation regelmäßig berichtet, welche Schwierigkeiten es gibt. Die für die Förderperiode eingehenden EU-Mittel werden in den Bremer Haushalt als Einnahme eingestellt, und bei der Mittelabrechnung kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Diese Fakten sind Ihnen bekannt, sie sind nicht verschwiegen worden.
Auf Wunsch des Wirtschaftsressorts und der Europäischen Union, die gern in allen Ländern ein einheitliches Verfahren einführen möchte, und zwar entsprechend Ihren Darlegungen, aber nicht deshalb, weil Misstrauen vorhanden ist, soll die Prüfbehörde in eine andere Ressortzuständigkeit verlagert werden. Es soll nicht der Hauch eines Eindrucks entstehen, dass eine zu enge Zusammenarbeit stattfindet. Dem Wunsch werden wir nachkommen.
Frau Bürgermeisterin, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senator für Wirtschaft ständig und stetig – bereits seit 2013 – über die Schwierigkeiten bei der Abrechnung zwischen dem Ressort und der Kommission berichtet hat, dass das Ressort in der letzten Deputationssitzung Ende September, wie Sie hier in den Beratungen in der Bürgerschaft in der März-Sitzung selbst ausgeführt haben, bis zuletzt davon ausgegangen sei, dass die Mittel eingenommen werden würden, dass kein Risiko vorhanden sei und alles – wie in den vergangenen Jahren auch – über Verlustvorträge geregelt werden könne? Es sei deshalb kein Grund vorhanden, Mindereinnahmen einzustellen, denn das Einstellen von Mindereinnahmen bedeute im Vergleich zur freien Wirtschaft nichts anderes, als dass eine Einzelwertberichtigung vorgenommen werde.
Das habe ich verstanden. Ich will auch gern etwas dazu sagen. Aber Herr Rupp will, glaube ich, auch dazu fragen. Soll ich das dann zusammen beantworten?
Wir müssen der Form Genüge tun. Frau Senatorin, ich wollte mich erkundigen. Einmal entstehen Mindereinnahmen aus ESF und
EFRE in Höhe von 17,4 Millionen Euro. Die sind auch in der Liste der Haushaltsrisiken ausgewiesen. Dann kommen am Schluss Liquiditätsrisiken aufgrund von Reste- und Rücklagenverausgabung. Da stehen auch unter anderem Besoldungsanpassung, ESF-, EFREProgramme! Das habe ich jetzt nicht so ganz verstanden. Sind es jetzt beides Dinge, von denen wir sagen, das kommt nächstes Jahr, weil wir erst dann die Unterlagen hinschicken, oder sind in dieser Gesamtmenge Mittel, von denen man heute schon weiß, dass Bremen sie nicht bekommt?
Ich habe die Frage verstanden. Die ESF- und EFRE-Mittel werden als Einnahme über den gesamten Förderzeitraum im Haushalt verbucht. Sie fließen von der EU aber nicht so gleichmäßig ab. Es gibt in der Tat Konflikte mit der Prüfbehörde beziehungsweise mit der EU. Wir sind dabei, andere Maßnahmen zu melden. Deshalb ist das, was ich im März – war es März? – gesagt habe, richtig. Die Frage, ob es einen Haushaltsschaden für die Freie Hansestadt Bremen gibt, weil die EU bestimmte Maßnahmen aus ESF und EFRE nicht anerkennt, können wir erst beantworten, wenn wir endgültige Bescheide haben. Der Abrechnungszeitraum endet 2017.
Im Moment geht es darum – deshalb die Liquiditätsfrage –, geringere Einnahmen in diesem Jahr zu überbrücken und zu schauen, was mit den anderen Maßnahmen ist. Der Wirtschaftssenator hat mir eben gerade noch einmal versichert: Er geht mit Stand von heute davon aus, dass wir die Summe auch bekommen. Es gibt vielleicht Maßnahmen, die von der EU nicht akzeptiert werden. Wir werden dann andere Maßnahmen melden. Dann verschiebt sich das, deshalb das Liquiditätsproblem. So habe ich das jedenfalls verstanden.
Die Antwort auf die Frage, ob für die Freie Hansestadt Bremen ein Haushaltsschaden entsteht, können wir im Moment noch nicht beantworten. Wir teilen der EU alles mit, was die EU gern an Darlegungen bekommen möchte, melden bei Maßnahmen, die sie nicht anerkannt hat, andere Maßnahmen, und geben uns viel Mühe, dass kein Haushaltsschaden entsteht. In diesem Jahr fehlt Geld, das ist unbestreitbar. Wenn es so klappt, wie wir uns das vorgestellt haben, fließt es dann in den nächsten Jahren.
Ich frage noch einmal: Wenn das so ist, wenn wir noch gar nicht wissen, wie viel Geld tatsächlich haushaltsschädlich wird – möglicherweise gar nichts –, warum ist es in Ihrer Unterlage einmal unter Mindereinnahmen aufgelistet und einmal unter dem Punkt Liquiditätsrisiken? Das habe ich nicht verstanden. Vielleicht können wir das klären
Das eine ist definitiv, und das andere ist die Gefahr, so habe ich das verstanden, aber ich finde, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss damit beschäftigen sollte, weil wir in jedem Fall auch eine Prognose für die nächsten Jahre machen müssen.
Frau Senatorin, eines habe ich noch nicht verstanden, vielleicht können Sie mir das erklären. Warum – –.
Die Frage kommt, mit „warum“ beginnt eine Frage. Das Problem ist ja seit Mitte 2013 bekannt. In der Sitzung der Deputation im August 2013 hat der damalige Staatsrat Dr. Heiner Heseler laut Protokoll sehr ausführlich über das Risiko, das damals schon bestand, berichtet. Warum haben Sie dieses Risiko in den Jahren 2013 und im Jahr 2014 als Verlustvortrag in die kommenden Jahre übertragen, und warum buchen Sie diese Defizite zwischen Bewilligung, also Zustimmung der EU, und dem, was Sie hier in Bremen verausgabt haben, jetzt im Haushaltsvollzug 2015 aus? Das habe ich denklogisch noch nicht verstanden, wenn sich an der allgemeinen Einschätzung, die Sie hier gerade zum Besten gegeben haben, nichts verändert hat und Sie davon ausgehen, dass die Mittel in den kommenden Jahren an Bremen fließen.