Protokoll der Sitzung vom 09.07.2003

(Beifall der Abg. Dorothea Henzler und Roland von Hunnius (FDP) und bei der CDU)

Damals waren wir noch in der Koalition. Volker Bouffier und ich haben im Rundfunkrat das Dilemma gesehen. Deswegen haben wir gesagt: Der DGB ist natürlich mit Abstand die mitgliederstärkste Organisation, deshalb soll sie in Gottes Namen diesen Sitz bekommen. Es sei hier aber noch einmal gesagt, dass man das, wenn man einigermaßen fair gespielt hätte, auch anders hätte regeln können. Der DGB in Hessen hat offensichtlich schon das geübt, was die IG Metall heute Nacht gemacht hat. Man hätte das Problem auf der Grundlage des bestehenden Gesetzes lösen können.

Ich komme zu meiner letzten Bemerkung. Dies betrifft die Protokolle.Ich entschuldige mich dafür,dass aufgrund eines Büroversehens, das offensichtlich in meiner Fraktion oder in der Fraktion der Union erfolgt ist – das ist relativ egal –, das Deckblatt zunächst nicht mit dem Wortlaut des Textes des Gesetzentwurfs identisch war, der weiter hinten steht. Ich will Ihnen Folgendes sagen. Das kann man aus der Sitzung des Rundfunkrates auf alle Fälle erzählen. Denn damit wird kein Geheimnis verletzt. Im Rundfunkrat besteht Verärgerung darüber, dass der Verwaltungsrat alles über den Rundfunkrat weiß, aber der Rundfunkrat nichts über den Verwaltungsrat weiß, außer wenn der Vorsitzende des Verwaltungsrates es im Rundfunkrat vorträgt. Das ist ein bisschen einseitig.

Aus diesem Grunde hatten wir in der Vorphase den Gedanken diskutiert, dass wir sagen, die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates mögen den Mitgliedern des Rundfunkrates vorgelegt werden.Wir dachten, das würde nur aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe möglich sein.Bei dieser „Selbsterfahrungsgruppe“ mit Herrn Prof. Helmut Kohl – ich habe das jetzt einmal etwas flapsig ausgedrückt – haben wir erfahren, dass das auch durch eine Änderung der Normen des Hessischen Rundfunks geht. Das kann durch eine Änderung der Geschäftsordnung, der Satzung oder wie auch immer erfolgen.Aus diesem Grunde haben wir das aus dem Gesetzentwurf wieder herausgenommen. Denn wir sind der Auffassung, was nicht durch Gesetz geregelt werden muss, das sollte auch nicht gesetzlich geregelt werden. Leider hatten wir aber vergessen, diese Thematik auch auf dem Deckblatt zu streichen. Deshalb passt das eine mit dem anderen nicht zusammen.

Herr Hahn, Sie müssen zum Schluss Ihrer Rede kommen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Liberalen dieses Landes sind vor vier Jahren mit dem Motto angetreten, den Hessischen Rundfunk als wichtige öffentlich-rechtliche Einrichtung unseres Landes zu unterstützen. Dahinter stehen wir auch voll und ganz. Wir wollten ihn aber auch aus der Einseitigkeit hinaus in die Pluralität führen.Wir sind da ein großes Stück des Weges gegangen. Es fehlt da aber noch ein Stück des Weges. Ich hoffe, dieses Stück werden wir im Sinne der Pluralität in Hessen gemeinsam gehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Grüttner das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Landesregierung unterstützt den von den Fraktionen von CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf. Es ist schon hinlänglich darauf eingegangen worden, in welchem Umfang der Kreis der Mitglieder des Rundfunkrates verändert werden soll. Sicherlich wird darüber auch noch bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf zu diskutieren sein.

Herr Kollege Bökel,möglicherweise ist mit aufzunehmen, inwiefern bereits im DGB organisierte Gewerkschaften noch einmal einen eigenen Sitz haben sollen oder ob sie im Rahmen der DGB-Organisation mit erfasst sind. Dies kann durchaus ein Weg sein, auf dem man an diesen Gesetzentwurf in der Anhörung herangehen kann.

Egal, mit welchem Ergebnis man letztlich herauskommt – es bleibt festzuhalten, dass mit der jetzt vorgelegten Größe des Rundfunkrates von 31 Mitgliedern der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks deutlich kleiner ist als vergleichbare andere Rundfunkräte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Es geht nicht um eine Aufblähung, sondern es geht um den Einbezug weiterer gesellschaftlicher Gruppen in den Rundfunkrat und darum – leider ist es so,dass letztendlich die Fraktionen und der Landtag als Gesetzgeber das lösen müssen –, dass die Gewerkschaften und zum Teil Lehrerverbände möglicherweise nicht in der Lage sind, in einem rotierenden Verfahren in Absprachen zu erreichen, dass die Normierungen des bisherigen Rundfunkgesetzes auch für die Gewerkschaften gelten.

Wir reden immer wieder von der Staatsferne. Ich möchte deutlich sagen: Mit der geplanten Erweiterung der Mitglieder des Rundfunkrates sinkt die „Staatsquote“ im Rundfunkrat. Sie geht sogar unter die 20-%-Marke herunter. Im Verhältnis zu anderen Rundfunkräten ist das eine nicht zu unterschätzende Tatsache.

Das Gleiche – Herr Hahn hat bereits darauf hingewiesen – betrifft die Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Die bisherige Frage der Teilnahme von drei Mitgliedern, die ohne ein besonderes Stimmrecht hinzu gewählt und im Bereich des Verwaltungsrates tätig gewesen sind, kann zukünftig so gelöst werden, dass sie mit einem ordentlichen Sitz und Stimmrecht im Verwaltungsrat sein können. Das bedeutet nicht gleichzeitig, dass die Zahl der Beschäftigtenvertreter erhöht werden muss.

Auch da hilft ein Blick in die Verwaltungsräte der anderen Rundfunkanstalten. Man sieht, dass wir mit der vorgeschlagenen Regelung, dass weiterhin zwei Beschäftigtenvertreter im Verwaltungsrat sein können, eine Vorreiterrolle im Vergleich zu Verwaltungsräten von anderen Rundfunkanstalten einnehmen. Beispielsweise sieht der ZDF-Staatsvertrag keine explizite Beteiligung von Beschäftigten vor.Im NDR-Verwaltungsrat ist es so,dass auf Verlangen einem Beschäftigtenvertreter das Wort zu erteilen ist.Aber mehr ist nicht geregelt.

(Volker Hoff (CDU): Nirgends!)

Im Bayerischen Rundfunk gibt es keine Beteiligung von Beschäftigten. Bei dem MDR ist es so, dass der Verwaltungsrat beschließen kann, dass Vertreter des Personalrates an den Sitzungen teilnehmen; aber es liegt in der Entscheidungsfreiheit der Verwaltungsratsmitglieder selbst, ob das irgendwie gemacht wird.Nach dem Saarländischen Mediengesetz werden im Verwaltungsrat keine Beschäftigtenvertreter gewählt.

Mit der geplanten neuen Regelung werden die Interessen der Beschäftigten gewahrt. Man darf nicht vergessen, dass diese über die Fragen des Rundfunkrates und den Beschäftigtenstatus als solchen immer Einfluss auf die Geschicke des Hessischen Rundfunks nehmen können.

Wir sind mit den vorgeschlagenen Änderungen auf dem richtigen Weg, erstens einen gut funktionierenden Rundfunkrat unter Einbezug vieler gesellschaftlicher Gruppen zu haben und zweitens einen Verwaltungsrat zu haben, der in seiner Dimension dem Hessischen Rundfunk angemessen ist und gleichzeitig die Interessen der Beschäftigten nicht vernachlässigt. Daher ist es ein guter Weg, der mit dem Gesetzentwurf vorgezeichnet wird. Deswegen begleiten wir ihn konstruktiv und positiv.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk, Drucks. 16/316. Es wird vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Hauptausschuss zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen, dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, die Geschäftsführer haben mir signalisiert, dass wir jetzt die Mittagspause beginnen sollten. Wir fahren um 15 Uhr mit den Lesungen der Gesetze fort. Wir beginnen dann mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Zweites Gesetz zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung. – Ich wünsche Ihnen guten Appetit oder sonstige Verrichtungen.

(Unterbrechung von 12.56 bis 15.05 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit etwas Verspätung möchte ich die Sitzung des heutigen Nachmittags eröffnen. Ich darf Sie begrüßen zur Lesung von weiteren Gesetzen.

Zu Beginn der Nachmittagssitzung möchte ich jemanden ganz herzlich begrüßen. Wir freuen uns, dass auf der Besuchertribüne Frau Ruzica Djindjic-Pavlovic, die Witwe des ermordeten Ministerpräsidenten der Republik Serbien, Dr. Zoran Djindjic, heute unser Gast ist.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Djindjic-Pavlovic, auch dieser Beifall war ein Signal, dass wir die großen Verdienste Ihres Mannes beim Aufbau der serbischen Republik würdigen. Er hat sich um das serbische Volk verdient gemacht,und wir haben mit Ihnen den mörderischen Anschlag bedauert und sind tief betroffen gewesen von dem Attentat. Unser Mitgefühl gilt Ihnen.

(Allgemeiner Beifall)

Wir freuen uns, dass Sie Gast in Hessen sind, dass Sie vier Tage hier verweilen. Nehmen Sie gute Eindrücke mit. Sie sind immer ein willkommener Gast in Hessen. Herzlichen Dank für Ihren Besuch in Hessen.

Ich fahre fort in der Tagesordnung mit Punkt 7:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Zweites Gesetz zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung – Drucks. 16/317 –

Der Gesetzentwurf wird durch Herrn Haselbach von der CDU-Fraktion eingebracht. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch in dieser Legislaturperiode bleiben für die CDU-Fraktion die Modernisierung der Landesverwaltung und auch die Effizienzsteigerung der Landesverwaltung ganz oben auf der Agenda.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass Sie da nicht rot werden!)

Auch wenn wir in der letzten Legislaturperiode bereits beachtliche,bemerkenswerte Erfolge erzielt haben,ist der Weg noch nicht zu Ende.Weitere Anstrengungen sind erforderlich.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ja eine Drohung an die Beschäftigten!)

Dazu ist auch die Modernisierung von Beteiligungs- und Verfahrensregeln im Personalvertretungsrecht erforderlich. Dabei geht es vor allem um die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen einerseits und die Beseitigung von Ungerechtigkeiten in der inneren demokratischen Verfassung der Personalräte andererseits.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deswegen gleich abschaffen!)

Im Einzelnen. Im Stufenverfahren werden die Fristen auch für die Dienststellen von bisher drei auf zwei Wochen verkürzt.Das Ziel,ständige Einigungsstellen bei den obersten Dienstbehörden einzurichten, wird durch die Aufnahme von Verfahrensregelungen erleichtert. Gleichwohl bleibt die Möglichkeit von so genannten Fall-zuFall-Einigungsstellen. Aber auch diese wird wesentlich beschleunigt.

Wir wollen, dass der Vorsitzende der Einigungsstelle, die neutrale Person, die von beiden Beteiligten zu bestimmen ist, bereits bei der Anrufung festgelegt wird zwischen der obersten Dienstbehörde und dem Hauptpersonalrat. Es sollen nicht mehr wie jetzt die Leute aus dem ganzen Hessenland sternförmig zusammenfahren, sich treffen und einen Vorsitzenden wählen,wobei ein ganzer Monat auf der Strecke bleibt.

Meine Damen und Herren, des Weiteren wollen wir, wie das auch im Bund die Regel ist, die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten an bestimmte Versagensgründe koppeln. Wir glauben, dass sowohl die Dienststellenleitung als auch die betroffenen Mitarbeiter einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, warum der Personalrat einer Maßnahme nicht zustimmt. Bisher braucht er keine Gründe anzugeben. Er sagt einfach Nein.Weder der betroffene Mitarbeiter noch

der Leiter der Dienststelle hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum der Personalrat ablehnt. – Die Versagensgründe sind deckungsgleich mit denen im Bundespersonalvertretungsgesetz.

Wir wollen Mehrfachbeteiligungen abbauen, z. B. durch Wegfall der Beteiligung des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle bei Versetzungen und Abordnungen – zugegebenermaßen ein schwieriger Punkt.Wenn der Personalrat in Umstrukturierungsmaßnahmen bereits beteiligt war, dann macht es keinen Sinn, Hunderte von Einzelfällen im Anschluss daran noch einmal voll der Beteiligung zu unterwerfen. Ich denke, das ist sinnvoll.

Meine Damen und Herren, die Führungspositionen, die nicht der Mitbestimmung unterliegen, sollen präzisiert und erweitert werden. Außer den A-16-Positionen von Beamten und vergleichbaren Angestellten und den Beamten auf Probe oder auf Zeit in bestimmten Funktionsstellen wie Dienststellenleiter und Amtsleiter sollen auch die Stellen von Schulleitern aus der Mitbestimmung herausgelöst werden. Ich denke, dass das zeitgemäß ist. Nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es geboten, die Auswahl des Führungspersonals nicht von der Zustimmung der Personalräte abhängig zu machen.

Die Möglichkeiten im Schulbereich auf Teilabordnungen, d. h. unterhalb der Hälfte der Pflichtstundenzahl, in eng begrenzten räumlichen Bereichen, soll zeitlich von bisher einem Schuljahr auf zwei Schuljahre verlängert werden. Ich denke, das ist ein wesentlicher Beitrag zur Unterrichtsversorgung vor Ort.

Die Einführung eines neuen Verfahrens, etwa bei der neuen Verwaltungssteuerung, ist als neuer Mitwirkungstatbestand geboten, aber dann auch hinreichend. Das muss allerdings erst mit Leben erfüllt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht ist ein ganz wichtiger Punkt die Verteilung der Freistellung innerhalb des Personalrats auf die einzelnen Listen.Bisher ist es so – das ist gar nicht so weit verbreitet bekannt –, dass etwa 51 % der erzielten Mandate über 100 % der Freistellungen verfügen können.

Herr Haselbach, die Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme zum Schluss. – Wenn wir das auf den Hessischen Landtag übertrügen, dann wäre es so, dass der Präsident des Landtags und die vier Vizepräsidenten allesamt der CDU angehören würden. Ich denke nicht, dass das von den anderen Fraktionen geduldet würde. Insofern denke ich, dass dieser Punkt im Sinne von mehr Gerechtigkeit und mehr Demokratie in den Personalräten in diesem Hause eine breite Unterstützung finden wird.

(Beifall bei der CDU)