Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

Das war kurz und bündig das,was auch schon in der ersten Lesung vonseiten der CDU-Fraktion dazu gesagt wurde. Es hat sich also in der Sache nichts geändert. Die CDUFraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, zu dem Gesetzentwurf haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert. Der Landeswohlfahrtsverband kann von den Abgeordneten – dazu ist der Ausschuss nach wie vor gut in der Lage – zur Berichterstattung eingeladen werden. Selbstverständlich ist auch die Landesregierung weiterhin bereit, sowohl über die Behindertenpolitik im Landeswohlfahrtsverband als auch kontinuierlich über die anderen Aufgaben des Verbandes zu berichten. Deshalb sehen wir im Augenblick keine Notwendigkeit für gesetzliche Änderungen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Rentsch, Sie haben das Wort zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem die SPD-Fraktion schon einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gemacht hat, bekommen wir vielleicht auch noch den ganzen richtigen Schritt hin. Wir beantragen deshalb die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. In den nächsten Wochen werden wir sicher noch Überzeugungsarbeit leisten können.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, es ist dritte Lesung beantragt. Müssen wir darüber abstimmen? – Herr Kollege Wintermeyer.

Frau Präsidentin, zur Klarstellung: Wenn eine dritte Lesung beantragt wird, dann ist sie nach § 12 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung durchzuführen. Dann können entsprechende Änderungsanträge – wenn das gewünscht wird – eingebracht werden. Allerdings wird der Gesetzentwurf nicht besser,wenn wir ein drittes Mal über ihn abstimmen.

(Zurufe von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das Letzte war keine Bemerkung zur Geschäftsordnung mehr.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen, Drucks. 16/5572 zu Drucks. 16/5253, wird an den Sozialpolitischen Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

Bericht des Landesschuldenausschusses nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 (GVBl. S. 93); hier: 54. Bericht über die Prüfung der Schulden im Haushaltsjahr 2004 – Drucks. 16/5467 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Schmitt. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie werden schon den ganzen Tag mit großer Spannung auf diesen Bericht des Landesschuldenausschusses gewartet haben.

Der Landesschuldenausschuss hat in seiner 51. Sitzung am 7. März 2006 nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 die Verwaltung der Schulden des Landes und die Führung des Landesschuldbuches im Haushaltsjahr 2004 geprüft.

Seinen Erörterungen lag der Bericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes vom 12.Dezember 2005 über die von ihm in Wahrung der Belange des Landesschuldenausschusses vorgenommene Prüfung des Schuldenstandes zum 31. Dezember des Jahres 2004 sowie der Verwaltung der Landesschuld im Haushaltsjahr 2004 zugrunde.

Wie aus dem vorgelegten Bericht hervorgeht, hat die Prüfung des Landesschuldbuches und der Landesschuldenverwaltung im Haushaltsjahr 2004 zu den im Abschnitt 9 aufgeführten Ergebnissen geführt. Der Landesschuldenausschuss hat sich auch seinerseits hiervon überzeugt.

Das Ergebnis seiner Prüfung für das Haushaltsjahr 2004 fasst der Landesschuldenausschuss wie folgt zusammen:

Bei den nach dem Landesschuldengesetz in das Landesschuldbuch einzutragenden Verbindlichkeiten sollten die schulderhöhend wirkenden, jährlich anwachsenden Zinsverbindlichkeiten aus den Zero-Schuldscheinen berücksichtigt werden. Entsprechend der bisherigen Zuführung an die Schuldendienstrücklage handelt es sich dabei um einen Betrag von insgesamt 28 Millionen c.

Die Prüfung des Landesschuldbuchs und der Schuldenverwaltung ergab keine Beanstandung von grundsätzlicher oder erheblicher Bedeutung.

Die für die Haushaltsführung 2004 ausgesprochenen Ermächtigungen zur Aufnahme von Darlehen und Kassenverstärkungskrediten sowie zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen sind eingehalten worden.

Die verfassungsmäßige Schuldenobergrenze wurde im Nachtrag zum Haushaltsplan um 933 Millionen c, im Haushaltsvollzug um 841 Millionen c überschritten.

Der Kapital- und Zinsendienst wurde zeitgerecht und vollständig geleistet.

Die im Zusammenhang mit der Prüfung der Landesschuldenverwaltung stehende Rechnungsprüfung des Kapitels 15 des Einzelplans 17 wurde ebenfalls durchgeführt.

Der Landesschuldenausschuss erstattet diesen Bericht nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 und beantragt: Der Landtag möge von diesem Bericht zustimmend Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. So schön haben wir die Schuldenlage noch nie vorgetragen bekommen. Herzlichen Dank.

(Heiterkeit – Axel Wintermeyer (CDU): So schön hat Herr Schmitt noch nie gesprochen!)

Ich rufe zur Aussprache auf.Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Herr Kaufmann hat das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Entgegen einiger Einschätzungen bin ich nie sprachlos.

(Heiterkeit)

Insofern ist zu diesem Bericht noch etwas zu sagen. Der Kollege Schmitt hat das vorgetragen, was in der Drucksache steht. Ich denke aber, wir lassen den Bericht des Landesschuldenausschusses in einigen weiteren Passagen schon noch für sich direkt sprechen.

Meine Damen und Herren, es ist sicherlich nicht das Vergnügungsthema Nummer eins, über die Schulden des Landes zu sprechen. Das betrifft das ganze Haus. Es gibt aber für die Schuldenentwicklung eine politische Verantwortung. Die darf man nicht aus dem Auge verlieren.

Die gesamte Landesschuld ist im Haushaltsjahr 2004 – insoweit zitiere ich aus der Zusammenfassung des Berichts – von 29.948 Millionen c auf 31.839 Millionen c angestiegen.

Meine Damen und Herren, das muss man sich einmal klarmachen. Das ist bald schon eineinhalb Jahre her. Seitdem sind die Schulden des Landes nicht gesunken, sondern weiter gestiegen.

Ferner ist aus dem Bericht Folgendes festzuhalten: Die durch Art. 141 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 18 der Landeshaushaltsordnung bestimmte Kredithöchstgrenze betrug gemäß Haushaltsplan einschließlich Nachtrag 863 Millionen c. Die Nettokreditaufnahme lag mit insgesamt 1.795.000.000 c um 932 Millionen c höher. Das heißt, die verfassungsmäßige Schuldenobergrenze wurde im Haushaltsvollzug um 841 Millionen c überschritten, also um fast das Doppelte. Deswegen bitte ich nach wie vor um Verständnis, wenn so etwas von der Opposition angekreidet wird und sogar ange

kreidet werden muss und wir dies als verfassungswidrigen Haushaltsvollzug bezeichnen.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt aus dem Bericht ist unbedingt anzumerken. Unter Ziffer 0.5 der Zusammenfassung ist Folgendes festgehalten: „Als Folge des fortdauernden Rückgangs der Zinsen am Kapitalmarkt waren Ende 2004 nur noch weniger als 5 v. H. der Landesschuld mit 7 v. H. und darüber zu verzinsen. Ein Anteil von 85 v. H. ist mit Zinssätzen unter 7 v. H. versehen.“ Eine solche Mitteilung kann einen zunächst erfreuen. Wenn das Land wenig Zinsen zahlen muss, dann freut das jeden in diesem Hause.

Meine Damen und Herren, das beschreibt aber zugleich die Bombe, die tickt; denn irgendwann wird die Tiefzinsphase beendet sein. Dann wird die Verschuldung nicht auf einen Schlag, aber Schritt für Schritt teurer werden. Insoweit wächst die Belastung wieder an.Deshalb hat die Landesregierung mit ihrer Schuldenmacherei sicherlich Glück gehabt, dass sie gerade in eine Phase sehr niedriger Zinsen gefallen ist. Wir müssen uns alle darüber Gedanken machen, dass es so nicht weitergehen kann. Herr Kollege Milde, dabei werden selbst Sie mir zustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren,immerhin belief sich der Schuldendienst des Landes im Jahr 2004 auf 4.836.000.000 c. Die Tilgungen hatten hieran einen Anteil von etwa 3,4 Milliarden c,sodass ein Rest von etwa 1,33 Milliarden c übrig bleibt. Die Geldbeschaffungskosten können dabei quasi vernachlässigt werden. Diese 1,33 Milliarden c stehen im Bezug zu den relativ niedrigen Zinssätzen.

Seit dem Jahr 2000 ist wegen der von mir beschriebenen Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt die jährliche Zinsbelastung nur sehr moderat gestiegen, nämlich von 185 %, bezogen auf das Basisjahr 1984, auf 191 %. Dagegen haben sich der Schuldenstand des Landes und die Steuereinnahmen in dieser Zeit ganz anders und obendrein in gegensätzliche Richtung entwickelt.Während die Steuereinnahmen von 211 % auf 181 % gefallen sind – wir haben die Worte des Finanzministers noch im Ohr, der oft darüber geklagt hat –,stieg der Schuldenstand im gleichen Zeitraum von 224 % auf 282 %, bezogen auf das gleiche Basisjahr. Damit liegt der Schuldenstand über dem Durchschnitt des Schuldenstandes der westdeutschen Flächenländer.

(Norbert Schmitt (SPD): So ist es!)

Um all diese Schulden zu begleichen, benötigten wir die Steuereinnahmen von zweieinviertel Jahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen den Bericht zur Kenntnis. Sie wissen, wie schlimm die Schulden für uns sind.

Ich will den Bediensteten des Finanzministeriums meinen ausdrücklichen Dank aussprechen, die unter schwierigen Bedingungen eine hervorragende Arbeit leisten. In den Dank schließe ich auch den Vorsitzenden des Landesschuldenausschusses ein, der gleichzeitig Präsident des Rechnungshofs ist.

Wir wollen festhalten, dass die Regierungsmehrheit diese Schuldenpolitik zu verantworten hat. Deswegen können Sie die Kenntnisnahme des Berichts von uns erwarten, aber gewiss keine Zustimmung. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)