Dem Parlamentarier sollen damit ergänzende Informationen darüber zur Verfügung gestellt werden, wie die Produkte und die dafür aufgewendeten finanziellen Ressourcen in das Zielsystem hineinpassen.Das hat somit lediglich erläuternden und informatorischen Charakter für den einzelnen Abgeordneten.Anders, als es früher der Fall war, kann er auf diese Weise nachvollziehen, welche Wirkungen seine Entscheidungen hinsichtlich der Produkthaushalte auf die politischen Ziele der Landesregierung haben. Durch Änderungsanträge zu Produkten und Erträgen und Aufwendungen kann er durchaus mittelbar Einfluss auf die politischen Ziele der Regierung nehmen. Er kann beispielsweise für die Ziele relevante Produkte nicht ausreichend dotieren. Eine Entscheidung über die Definition der Ziele selbst gibt das so verstandene Budgetrecht hingegen nicht her.
Die Ziele, die hier genannt werden, sind also die Ziele der Landesregierung. Der Haushaltsplanentwurf, den wir Ihnen vorlegen, kann nicht von der Darstellung der Ziele getrennt werden, die dann irgendwann im laufenden Jahr beraten werden sollten. Vielmehr bekommen Sie die Ziele mit dem beschlossenen Haushalt vorgelegt.Der enthält dann Hinweise darauf, in welchem Kontext die Landesregierung die Festlegungen im Haushalt sieht. Deswegen können und werden wir erst, wenn der Haushalt innerhalb der Landesregierung abschließend besprochen ist, das dem Parlament zuleiten und Ihnen zur Diskussion stellen.
Ich bitte herzlich um Verständnis dafür, dass die Landesregierung mit großer Deutlichkeit darauf hinweist, welches die Aufgaben der Landesregierung sind und in welcher Art und Weise sie sich gegenüber diesem Haus zu verantworten hat oder auch nicht. Das gilt auch für die Haushaltsberatungen.
Die Konsequenz aus dem, was Sie hier sagen, wäre natürlich offenkundig. Die Hessische Landesregierung könnte Ihnen den Budgethaushalt selbstverständlich auch ohne Nennung der Ziele vorlegen. Das möchten wir aber nicht
Dabei wird es auch bleiben. Denn durch solche Diskussionen innerhalb dieses Parlaments kann nicht die Verantwortlichkeit zwischen der Landesregierung und dem Parlament verschoben werden.
Die Aufstellung der politischen Ziele wird von der Mehrheit dieses Hauses getragen. Denn sie hat dieser Landesregierung zugestimmt. Die Aufstellung ist dann aber Sache der Landesregierung. So muss es auch, bitte schön, bleiben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, ich hoffe, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt. Wenn Sie den, so glaube ich, auf allen Seiten des Hauses überraschten Kolleginnen und Kollegen mitteilen, dass wir in Zukunft nur noch mittelbar über die Budgets werden Einfluss nehmen können,dann haben Sie meiner Meinung nach die grundsätzlichen Rechte des Parlaments außer Acht gelassen. Das Parlament ist und bleibt der Haushaltsgesetzgeber. Das, was Sie hier vorgetragen haben, würde bedeuten, dass dem Parlament letzten Endes dieses älteste und ureigenste Recht genommen würde. Es bleibt dabei, dass das Parlament die Haushalte behandelt.
Aber Sie argumentieren, die Landesregierung würde die Ziele vorgeben, danach würden die Budgets den Zielen untergeordnet. Umgekehrt ist es richtig.
Wenn wir Ihnen für bestimmte Bereiche kein Geld zur Verfügung stellen, dann können Sie in diesen Bereichen auch kein Ziel erreichen.
Ich glaube,ich habe ein wenig verstanden,worin das Missverständnis besteht. Sie haben gesagt, dies geschehe gestützt auf die Mehrheit dieses Hauses. Natürlich ist es so, dass die CDU-Fraktion mit ihrer absoluten Mehrheit in diesem Parlament, das der Haushaltsgesetzgeber ist, die Höhe der Budgets bestimmen kann. Sie kann auch bestimmen, welche Budgets es gibt.
Sie schütteln den Kopf. Sie sagen, Sie geben die Ziele vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das so ist, werden wir, so glaube ich, einen Verfassungskonflikt erleben. Dann befinden wir uns auf dem besten Wege zu einem Verfassungskonflikt. Das ist etwas, was kein Parlamenta
rier mit sich machen lassen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die neue Verwaltungssteuerung darf nicht zum Ausstieg des Parlaments aus seiner Verantwortung führen.
Herr Finanzminister, Sie werden mit Ihrer Position scheitern. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, das gilt übrigens auch für Sie.Wenn sich diese Position des Finanzministers wirklich durchsetzen würde, dann wären auch Sie in Ihrer Rolle als Abgeordnete so beeinträchtigt, dass wir, die Mitglieder des Parlaments, nicht mehr zusammenkommen müssten. Herr Finanzminister, das Parlament ist der Haushaltsgesetzgeber. Das wird auch bei der neuen Verwaltungssteuerung so bleiben. Überdenken Sie Ihre Position. Ansonsten werden wir uns vor dem Staatsgerichtshof wieder sehen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dieter Posch und Ro- land von Hunnius (FDP) – Zurufe von der CDU: Ui! – Axel Wintermeyer (CDU): Das ist eine regelrechte Drohung!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur späten Stunde sind wir hier an einem sehr grundsätzlichen Punkt angelangt: der Reihenfolge der Gewalten.
Ich kann nicht akzeptieren und die FDP-Fraktion wird nicht akzeptieren, dass die Ziele dieser Landesregierung einen so genannten „vorgesetzlichen Charakter“ haben, dass sie metaphysisch sind und der Beratung des Landtags entzogen werden.
Sie fallen wie Manna vom Himmel, doch mit welchem Recht, Herr Minister? Diese Regierung ist von diesem Landtag eingesetzt worden,und sie hat hier über alles,was sie tut, Rechenschaft abzulegen – auch über ihre Ziele.
Alles, was sie vorlegt, kann selbstverständlich verändert werden.Wenn Sie für Ihre Ziele nicht mehr die Mehrheit haben, dann sind Sie eben am Ende. Das ist ein normales Spiel.Aber die Ziele sind von der Parlamentsmehrheit zu akzeptieren.Das Spiel gibt es nicht,dass Sie sagen,Sie setzen die Ziele, und das Parlament hat zu exekutieren. Wir sind nun mal nicht das Exekutivkomitee der Regierung.
Es ist egal, ob wir Ziele, Maßnahmen und Mittel in einem diskutieren, ob wir sie retrograd, progressiv oder getrennt diskutieren. Es bleibt dabei: Das Parlament behält als erste Gewalt das komplette Verfahren in der Hand.
Die Regierung hat das Initiativrecht bzw. die Initiativpflicht. Aber alles, was sie vorlegt, unterliegt der Beschlussfassung des Parlaments und kann vom Parlament ausgehebelt werden. Das kann überhaupt nicht anders sein. Wir haben im Laufe dieses Plenums über die Beiträge diskutiert, die für ein Studium zu zahlen sind. Das kann man ganz einfach lösen: Sie definieren Ihr Ziel so, dass das gesamte Parlament nur noch darüber entscheiden kann, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Was machen wir denn dann? Dann brauchen wir gar nicht mehr zu reden.
Sie definieren Ihr Ziel der Kultuspolitik so, dass wir nur noch sagen können, wie viel Geld und welche Produkte wir dafür brauchen. Das kann doch nicht wahr sein. Das stellt den Prozess auf den Kopf. Das würde heißen, dass wir auf der einen Seite im Rahmen der neuen Verwaltungssteuerung – da wir weitestgehend globalisieren – eine Delegation von Entscheidungen an die Verwaltung hätten. Zum anderen hätten wir überhaupt keine Steuerungsmöglichkeit mehr.Herr Minister,das werden wir auf keinen Fall akzeptieren.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Donnerstagabend reizt offensichtlich dazu, auch aus einer eigentlich sehr technischen Debatte eine sehr hitzige zu machen.
denke ich doch, dass wir uns über das Thema an sich unterhalten sollten. Ich habe das Gefühl, hier jagt ein Missverständnis das andere.