Zweitens geht es um die Forderung nach detaillierter Evaluation. Was wir darunter verstehen, haben wir in unserem Antrag aufgeführt.
(Frank Gotthardt (CDU): Wenn Sie selbst feststellen, dass es nicht funktioniert hat, wozu brauchen Sie dann eine Evaluation?)
Vorgelegt werden soll ein detaillierter Rückblick, in dem die erhobenen Gremien des Berichts der Landesregie
rung nach § 6 Abs. 7 HGlG im Einzelnen benannt werden und die jährliche Entwicklung seit 1994 im Detail aufgeschlüsselt nach Arbeits- und Projektgruppen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten oder sonstigen vergleichbaren Organen dargelegt wird. Der Rückblick soll darüber hinaus erläutern, wie die Unterrepräsentanz bzw. Nichtbenennung von den zuständigen Stellen im Einzelnen begründet worden ist bzw. rückblickend begründet wird.
Meine Damen und Herren, Frau Lautenschläger hatte ausführlich Zeit,sich eine Meinung darüber zu bilden,was im Bereich von § 14 HGlG geschehen soll. Ich möchte an ein Wort des Herrn Ministerpräsidenten, der jetzt leider abwesend ist, erinnern. Er hat gesagt: Wer vier Jahre regiert hat – er hat natürlich nach Berlin geblickt und ein Problem gehabt –, wird daran gemessen, welches Konzept er nach diesen vier Jahren hat. – Genau das wollen wir hier hören.
Drittens erwarten wir rechtliche Konsequenzen aus den bislang unerquicklichen Erfahrungen im Bereich des § 14 HGlG, notfalls ein hessisches Gremienbesetzungsgesetz, wobei wir ausdrücklich Wert darauf legen, erstens dass, welche Rechtsregel auch immer als Konsequenz gezogen werden wird, zukünftig Ausnahmen von der paritätischen Auswahl,Ausnahmen von paritätischen Vorschlägen bzw. Besetzungen im Einzelfall aktenkundig gemacht werden müssen.
Zweitens soll verbindlich geregelt werden, dass vorschlags- und auswahlbefugte Stellen mindestens ebenso viele Frauen wie Männer berücksichtigen müssen und dass auch hier diesbezügliche Abweichungen im Einzelfall aktenkundig gemacht werden müssen.
Drittens wollen wir, dass, falls nur eine Person vorgeschlagen werden kann, zunächst eine Frau vorgeschlagen werden muss, ebenfalls im darauf folgenden Falle, und dass auch hier etwaige Abweichungen aktenkundig begründet werden müssen.
Meine Damen und Herren, wir wissen – vielleicht weiß Herr Gotthardt das nicht –, dass dergleichen Aktenkundigkeit auf Bundesebene seit 1994 Usus ist. Herr Gotthardt, Sie werden sich daran erinnern können, wer das Gesetz damals in Kraft hat treten lassen. Frau Süssmuth ist damals vorangeschritten. Das Gesetz wurde dann etwas später mit Verzögerung praktisch ins Werk gesetzt.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier noch eines zurechtrücken. In der letzten Plenarsitzung am 7. Mai dieses Jahres, die sich mit Frauenbelangen beschäftigt hat, fiel das Wort von Herrn Grüttner, wenn ich mich richtig erinnere: Eine gute Frau setzt sich immer durch. – Dazu kann ich nur sagen, dass die Empirie belegt, dass gerade aufgrund der gewachsenen und überarbeitungsbedürftigen Kultur sich häufig nur durch das Erscheinungsbild in einem Anzug ein schwacher oder ein mittelmäßiger Mann gegen gute Frauen durchsetzt. Gerade das soll geändert werden.
Wer die Notwendigkeit, hier einzugreifen, noch nicht erkannt hat, sollte vielleicht Kenntnis von den Europaregelungen nehmen, die in Zukunft für Diskriminierungen eine nationale Behörde vorschreiben. Auch in Bezug auf diese nationale Behörde haben es die hessischen Frauen und alle diejenigen, denen an der Umsetzung von Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz gelegen ist, verdient, dass in diesem Bereich erstens Öffentlichkeit geschaffen wird und zweitens von der hessischen Frauenministerin Maßnahmen ergriffen werden, die uns in Hessen in diesem Bereich weiterbringen.
Das stört mich in diesem Falle gar nicht, Herr Kartmann. – Ich bitte mit meinem letzten Satz zu diesem Thema das gesamte Haus um einstimmige Annahme unseres Antrags.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau PaulyBender, Sie haben ganz lieb gebeten, und dem würde man auch gerne nachkommen. Aber eines sage ich Ihnen: Die Zustimmung der FDP-Fraktion zu diesem Antrag kriegen Sie einhundertprozentig nicht.
Ich bin jetzt seit 1995 für Frauenthemen in diesem Landtag zuständig gewesen. Ich bin es eigentlich seit Anfang dieser Legislaturperiode nicht mehr. Wir haben dieses wichtige Thema einem jungen dynamischen Mann übergeben,
der jetzt leider im Parlament der Stadt Wiesbaden sitzt. Deshalb mache ich das in Vertretung weiter. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Es hat sich überhaupt nichts geändert in den Diskussionen, die wir seit 1995 führen. Sie wollen, dass die Frauen an die Hand genommen werden, dass man die Frauen dahin trägt,wo Sie sie hin haben wollen. Aber die Frauen wollen das selbst letztendlich auch nicht. Sie wollen nicht bevormundet werden. Sie wollen ihre Freiheit und eigene Verantwortung haben.
Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass wir das Thema im Mai schon einmal diskutiert haben.Augenscheinlich ist es jetzt so, dass wir jedes Mal ein Frauenthema auf der Ta
gesordnung der Plenarwoche haben. Ich sage Ihnen ehrlich: Das tut den Frauen nicht gut, das tut auch den Frauenthemen nicht gut.
Sie haben Recht, das Ergebnis dieses Berichtes ist nicht sehr ermutigend. Der Frauenanteil beträgt 18,4 %, und in Führungsgremien ist er noch geringer. Sie nehmen diese Feststellung zum Anlass, um eine Ergänzung des Gesetzes zu fordern. Wie das im Einzelnen geschehen soll, haben Sie jetzt gesagt.
Wir meinen, dass eine solche Gesetzesänderung weder den Frauen nützt, noch dass sie tatsächlich etwas verändert. Das Einzige, was Sie mit diesem Antrag wollen, ist Papier produzieren – das muss ich wirklich sagen. Alles, was nicht so geschieht, wie Sie es wollen, wird aktenkundig gemacht. Jedes Mal gibt es verbindliche Regelungen. Wenn sie dann doch nicht eingehalten werden, sollen sie aktenkundig gemacht werden. Das Schönste ist: Falls nur eine Person für ein Gremium vorgeschlagen werden kann, dann muss erst einmal eine Frau gesucht werden, die vorgeschlagen werden kann. Findet man keine Frau, muss man einen Mann vorschlagen. Das Wichtigste ist aber, es muss aktenkundig gemacht werden.
Ich kann Ihnen nur sagen: Es lebe die Akte. Im Übrigen macht Berlin auch nicht alles richtig. Ob sich in Berlin durch die viele Aktenkundigmacherei in irgendeiner Form in den Gremien etwas geändert hat, das müssen Sie erst einmal beweisen.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Die Akte ist weiblich!)
Die Akte ist weiblich, ja. – Die FDP lehnt Quoten nach wie vor ab, auch wenn es versteckte Quoten sind. Eine Quote bedeutet, dass letztendlich das Geschlecht den Ausschlag gibt und nicht die Leistung des Einzelnen.
Ich sage Ihnen: Genau das diskriminiert die Frauen, weil ihnen jederzeit unterstellt werden kann, dass sie eine bestimmte Position nur aufgrund ihres Geschlechtes und der Forderung nach Parität und nicht aufgrund ihrer persönlichen Leistung einnehmen.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Nicola Beer (FDP): Wir sind besser als die Männer!)
Die FDP traut den Frauen insgesamt aber zu, dass ihre Leistung für sie spricht. Sie sehen das z. B. daran, dass die Frauenquote in der FDP-Landtagsfraktion relativ hoch ist.
Das ändert natürlich nichts daran, dass die Frauen ermutigt werden müssen, bestimmte Positionen anzustreben.
Die Frauenquote beträgt bei uns ein Drittel.Was wollen Sie denn? Das ist eine höhere Quote als in den anderen Fraktionen.
Das ändert überhaupt nichts daran, dass die Frauen selbstverständlich ermutigt werden müssen, bestimmte Positionen anzustreben, und dass die Frauen gefördert werden müssen, indem ihre besonderen Lebensumstände berücksichtigt werden. Damit meine ich konkret Kinderbetreuung,Teilzeitarbeit,Heimarbeit usw.All das hat aber mit einer Quote überhaupt nichts zu tun.
Am schönsten wäre es, wenn die Frauen nicht immer durch die Gegend keifen würden. Das macht nämlich die Qualität der Beiträge nicht besser, Frau Fuhrmann.
Wir erreichen das Ziel,dass sich Frauen für bestimmte Positionen bewerben, auf jeden Fall schneller, indem wir die Rahmenbedingungen verändern und verbessern, statt auf eine Quote zu setzen. Selbst in dem Gesetz, das wir am 16. September 1993 hier verabschiedet haben, steht lediglich eine Sollvorschrift. Darin heißt es, bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungsräten usw. sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. In der Begründung steht, wann von dieser Bestimmung abgewichen werden kann: wenn es für die Abweichung „tatsächliche Gründe“ gibt. – Wenn Sie Erfahrungen in der Frauenpolitik haben – das haben wir alle –, dann wissen Sie, dass es oft die „tatsächlichen Gründe“ sind, die eine paritätische Besetzung gar nicht möglich machen. Sie können sich die Frauen nicht backen,und Sie können sie nicht aus dem Hut zaubern, wenn sie sich nicht bewerben. Es war damals schon ein Schwachsinn, zu sagen, wenn eine Stelle ausgeschrieben wird, muss sich mindestens eine Frau bewerben, sonst muss die Ausschreibung wiederholt werden. Das war eine Politik der Verhinderung der Besetzung von Stellen.
Wir tun den Frauen keinen Gefallen, wenn wir sie in irgendeine Quote zwingen – und sei es auch nur durch die Hintertür. Wir sollten die Frauen ermutigen, eine gute Ausbildung zu machen. Wir sollten sie ermutigen, hohe Positionen einzunehmen, aber wir sollten sie nicht diskriminieren, indem wir ihr Geschlecht in den Vordergrund stellen.