Protokoll der Sitzung vom 10.07.2003

Lieber Heinrich Heidel, während einer Kreistagssitzung ist ein Spruch gemacht worden, den wir alle mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen haben. Ich fand es auch ein bisschen peinlich, dass Heinrich Heidel der Einzige war, der zusammen mit den Reps gegen die Einrichtung eines Nationalparks gestimmt hat.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist schon ein bisschen peinlich,was Sie da gerade mit den Reps sagen! Das ist billige Polemik! Das war daneben! Hören Sie auf mit so einem Mist!)

Es ist nun einmal leider eine Tatsache, dass eine Gegenstimme von der FDP kam und dass die anderen Gegenstimmen von den Reps kamen. Das muss man hier auch sagen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das war aber daneben! So wie der Kaufmann! Die passen in ein Schema rein!)

Herr Heidel, ich kann Sie nur auffordern, aus Ihrer Schmollecke herauszukommen und den Prozess der Einrichtung eines Nationalparks konstruktiv mitzugestalten.

Herr Dietzel, wir erwarten von Ihnen, dass Sie zügig eine Verordnung vorlegen, Personal vor Ort zur Verfügung stellen und auch die entsprechenden Mittel in den Haushalt einstellen, damit wir zusammen mit der Region und für die Region etwas bewegen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In unserem Regierungsprogramm steht, dass wir die Region weiterentwickeln und gemeinsam mit der Region einen Nationalpark einrichten wollen. Wir haben auch gesagt, dass das nur geschehen soll, wenn die Region es auch will.

Wenn ich mir die Entscheidungen der dortigen Parlamente vor Augen führe, stelle ich fest, dass die Region das will. Neun von zehn Städten haben mit Ja gestimmt. Der Bürgerentscheid in Edertal ist negativ ausgefallen. Die Stadtverordnetenversammlung tagt aber am 14. Juli.Also ist die Entscheidung zumindest noch offen. Beide Kreistage haben zugestimmt. Ich glaube, dass diejenigen, die uns auffordern, einen Nationalpark einzurichten, die große Mehrheit darstellen, weil die Bevölkerung den Nationalpark inzwischen als eine Chance für die Weiterentwicklung der Region sieht.

Ich bin der Meinung, dass wir eine Verordnung erlassen sollen. Herr Dr. Arnold hat darauf hingewiesen, wie problematisch ein Gesetzgebungsverfahren möglicherweise ist. Wir werden das im Rahmen einer Verordnung durchziehen.Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan.Wir werden uns in einem Koordinierungskreis, der sich am 18. Juli erstmals trifft – ich bin übrigens Vorsitzender dieses Koordinierungskreises –,mit dieser Thematik befassen.Auch das, was die FDP unter Punkt 3 aufgeführt hat, wird sicher Gegenstand der Diskussion sein.

Ich möchte noch einmal herausstellen – obwohl es vorhin schon gesagt wurde –: Die Bezeichnung „Waldschutzgebiet Gatter Edersee“ stimmt so nicht. Es werden noch etwa 1.000 ha außerhalb des Gatters zum Nationalpark dazukommen, nämlich genau die Fläche, die als FFH-Gebiet gemeldet worden ist: 1.724 ha.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den Finanzen sagen. Wir werden das Forstamt Edertal mit der Nationalparkverwaltung beauftragen. Zur Größenordnung: Dort arbeiten 25 Arbeiter und 12 bis 14 Angestellte und Beamte. Wir gehen davon aus, dass etwa drei Viertel dieses Personals für den Nationalpark zur Verfügung gestellt werden können. Ein Teil der Arbeiter ist auch schon dafür ausgebildet worden, Führungen im Wald vorzunehmen. Über die weiteren Finanzen muss ich noch mit dem Finanzmi

nister reden. Aber die endgültige Entscheidung fällt natürlich Ende dieses Jahres im Landtag bei der Haushaltsberatung zum Haushalt 2004.

Deswegen werden wir uns bemühen, darüber hinaus beim Bundesamt für Naturschutz Gelder zu akquirieren. 5 Millionen c aus der Zukunftsoffensive stehen noch zur Verfügung. Über den Kellerwaldverein werden wir weiterhin EU-Mittel durch den Wirtschaftsminister beantragen lassen.

Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass die Entscheidung für eine Verordnung richtig ist. Die Entscheidung für die Einrichtung eines Nationalparks ist für den Naturschutz,für die Region und für die dort lebenden Menschen richtig.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Das war in Ordnung. Sie haben beim nächsten Mal zwei Minuten Redezeit gut.

Wir überweisen diesen Antrag vereinbarungsgemäß an den Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. – Das ist so beschlossen.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 21 auf:

Antrag der Fraktion der CDU betreffend DNA-Analyse – Drucks. 16/197 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Das Wort hat Herr Kollege Wintermeyer.

Herr Präsident,meine Damen und Herren! Wir haben uns auf dreieinhalb Minuten statt fünf Minuten geeinigt.

Manchmal lassen uns die Geschäftsführer ganz schön verhungern.

Ziel der CDU-Fraktion ist es, dass die Bevölkerung mit modernsten Mitteln optimal vor Straftaten geschützt wird – durch bessere und vor allen Dingen schnellere Aufklärung von Straftaten sowie durch größere Abschreckung von Tätern. Deswegen ist es notwendig, dass wir den DNA-Abgleich weiter forcieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir fordern die rechtliche Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit dem konventionellen Fingerabdruck. Die Begrenzung auf wenige bestimmte Straftaten soll ebenso entfallen wie der bisherige Richtervorbehalt.

Meine Damen und Herren, der DNA-Abgleich ist nicht nur ein hoch wirksames Mittel zur Aufklärung von Straftaten. Täter können mit fast 100-prozentiger Sicherheit überführt werden. Nein, der DNA-Abgleich ist derzeit absolut konkurrenzlos und – nach den Worten des derzeitigen sozialdemokratischen Bundesinnenministers – eine kriminologische Revolution. Seit 1998, der Einführung der Gen-Datenbank beim BKA, wurden unter anderem 144 Tötungsdelikte und 419 Sexualdelikte aufgeklärt. Im

Jahre 2002 konnten durch den DNA-Abgleich fast 5.200 Treffer erzielt werden.

Der DNA-Abgleich ist absolut abschreckend. Jeder Täter muss wissen, dass er mit dieser Methode über kurz oder lang gefasst werden wird. DNA-Spuren kann er weder, wie beim Fingerabdruck, verwischen noch durch andere Schutzmechanismen verhindern. Der Abgleich beschleunigt die Aufklärung, und er vermindert den Ermittlungsaufwand. Wie anders ist es zu erklären, dass selbst Tötungsdelikte, die mehrere Jahrzehnte nicht ermittelt werden konnten und lange zurücklagen, nun innerhalb von wenigen Wochen aufgeklärt werden konnten? Dies alles bei verhältnismäßig geringen Kosten von etwa 50 c pro Abgleich.

Die Gleichstellung des genetischen mit dem konventionellen Fingerabdruck bedeutet für uns folgerichtig auch die Abschaffung des Richtervorbehalts. Der Richter prüft juristisch nichts anderes als der ermittelnde Staatsanwalt und seine Hilfsbeamten.

(Nicola Beer (FDP): Nein!)

Schließlich bleibt in jedem Falle die Möglichkeit, wie bei jedem anderen strafprozessualen Eingriff, die Maßnahme durch einen Richter nachträglich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Dies würde gegebenenfalls zur Unverwertbarkeit der Daten im Prozess führen.

Insbesondere bei anonymen DNA-Spuren ist ein Richtervorbehalt völlig absurd. Konsequenterweise müsste man dann auch bei jedem konventionellen Fingerabdruck, der an einem Tatobjekt festgestellt wird, erst einen Richter entscheiden lassen, ob dies zulässig ist. Auch die weitere Begrenzung auf wenige Gruppen von Straftaten, bei denen ein DNA-Abgleich ausgeführt werden soll, hält die CDU-Fraktion für wenig sinnvoll. Ein potenzieller Sexualstraftäter beginnt seine Karriere nicht im einschlägigen Bereich. Kriminologen gehen heute schon davon aus, dass mehr als 75 % aller Sexualstraftäter zuvor in anderen Deliktsgruppen, wie Diebstahl oder Körperverletzung, ihre furchtbare Karriere begonnen haben. Hier muss in Zukunft erkennungsrechtlich und -dienstlich angesetzt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir wollen nicht, dass jeder kleine Ladendieb oder Schwarzfahrer in die Datei kommen soll. Der bekommt auch normal nicht gleich Fingerabdrücke abgenommen. Hier ist eine Negativprognose notwendig. Das soll auch in Zukunft so bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Eine Gefahr des Missbrauchs besteht unserer Meinung nach nicht, denn beim DNA-Abgleich geht es um einen rein foto-optischen Abgleich. Ich habe auch ein kleines Bild mitgebracht, damit Sie es sehen.

(Der Redner hält eine Abbildung in die Höhe.)

Rückschlüsse auf mögliche Krankheiten, Erbanlagen oder persönlichkeitsrelevante Informationen sind dadurch gerade nicht möglich.Ich sage auch sehr deutlich:In der gesamten Wissenschaft sind bisher keine Beweise dafür gefunden worden, dass dies anders ist.

(Nicola Beer (FDP): Das ist falsch, Herr Kollege, und das wissen Sie auch!)

Die Bedenkenträger mögen mir erklären, wie es zu verstehen ist, dass jährlich Hunderttausende von DNA-Ana

lysen zur Vaterschaftsfeststellung zugelassen werden, ja teilweise schon via Internet angeboten werden, aber ein bloßer DNA-Abgleich zur Aufklärung von Straftaten nicht gewollt ist.

Ihre selbst gewählte Redezeit ist zu Ende.

Es kann nicht sein, dass Täter besser geschützt werden als mögliche Väter.In jedem Falle gilt auch hier für die CDUFraktion in diesem Hause: Der präventive Schutz potenzieller Opfer geht vor. Deswegen wollen wir die DNAAnalyse in ihrem Umfang ausweiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Abg. Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was die Rechtsabteilung der CDU in den letzten Jahren alles vorgelegt hat, ist gelegentlich schon für wohlmeinende Menschen, die den rechtsstaatlichen Prinzipien noch etwas verpflichtet sind, etwas anstrengend gewesen.

(Zuruf des Abg. Boris Rhein (CDU))

Der heutige Antrag setzt diese Tradition fort. Ich finde, Sie gehen bemerkenswert salopp mit einem Thema um, das weitaus mehr Ernsthaftigkeit und Tiefe in der Diskussion verdient hätte.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Nicola Beer (FDP))