Protokoll der Sitzung vom 10.07.2003

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Man sieht doch,dass es kaum ein Thema in der politischen und in der fachlichen Diskussion gibt, das derzeit so ernsthaft und so intensiv besprochen wird wie die Gentechnik und ihre Einsatzmethoden, und zwar in allen Bereichen. Wir haben vorhin über die Landwirtschaft gesprochen. Die Präimplantationsdiagnostik war in der letzten Wahlperiode Thema im Bundestag. Das Thema Stammzellenforschung ist jetzt wieder aktuell geworden,und,und,und.

Wenn es um Fragen der Gentechnik oder überhaupt der Vererbung und allem, was damit zusammenhängt, geht, kommt man sehr schnell zu sehr grundlegenden und schwierigen Fragestellungen – mit sehr vielen Emotionen verbunden, zu vielen Grundwertediskussionen –, die ernsthafter Erörterung bedürfen. Dem wird Ihr Antrag auch in diesem Zusammenhang überhaupt nicht gerecht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Schon der erste Satz:Wenn Sie schreiben, die DNA-Analyse solle wie ein Fingerabdruck behandelt werden, dann fordern Sie etwas schlicht Unmögliches. Die DNA-Analyse kann gar nicht wie ein Fingerabdruck behandelt werden, weil sie etwas völlig anderes ist, und zwar in jedem Zusammenhang.Jede Einzelheit ist völlig unterschiedlich: die Erfassung, die Erhebung, die Eingriffstiefe, die damit verbunden ist, die gewonnenen und verwertbaren Informationen, egal, ob sie verwertet werden oder nicht. Der

Grundrechtsbezug ist sehr viel intensiver. Die Frage der Speicherung und Verarbeitung, technische wie rechtliche Probleme – alles das unterscheidet sich diametral voneinander. Genauso gut könnten Sie sagen, Sie wollen Erdbeeren künftig als Tomaten behandeln. – Das wäre genauso verkehrt. Das hilft uns nicht weiter.

Mit dem Fingerabdruck – das ist der wesentliche Unterschied – gewinnt man eine einzige Information, die nur der Identitätsfeststellung dient und sonst zu nichts. Das begründet auf der einen Seite ihre datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit – weshalb der einfache Fingerabdruck bei der Personenfeststellung dem Richtervorbehalt nicht unterliegt – und andererseits, das ist die negative Folge, die eingeschränkte kriminologische Effizienz. Das ist gar keine Frage. Dem ist die DNA-Analyse weit überlegen, die zwar auch die Identitätsfeststellung erlaubt, aber noch viel mehr ermöglicht. Bei dem Bericht des Datenschutzbeauftragten musste uns heute klar geworden sein:Es gibt Möglichkeiten, an die wir heute möglicherweise noch gar nicht denken.

Wer hat denn bei der Einrichtung des Restblutregisters daran gedacht, dass es mit neuen Methoden möglicherweise anders verwertbar sein wird? Wir müssen schon heute darüber nachdenken, wie wir damit umgehen und wie die Grundsätze und Werte unserer Gesellschaft behandelt werden können. All dies berücksichtigt der vorliegende Antrag nicht. Es ist nicht nur so, dass sich der Stand der Wissenschaft täglich verändert. Die Erkenntnisse, die bisher gewonnen werden können, waren vor fünf Jahren noch völlig unmöglich.Wir wissen doch heute noch gar nicht, was in fünf oder zehn Jahren gewonnen werden kann.

Es geht schon weiter mit den Forderungen. Sie haben gesagt: Nur der nicht kodierte Teil wird verwertet. – Gegenwärtig ist dies so.Sie kennen wie ich die Forderungen,z.B. des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der schon immer etwas forscher gewesen ist, wenn es um die Anwendung neuer Technologien ging.Er sagt schon jetzt,dass die Diskussion auch über die Aussagen des nicht kodierten Teils der DNA nicht tabuisiert werden dürfe und dass bei entsprechendem wissenschaftlichen Stand „allein aus aufgefundenen Körperzellen Rückschlüsse auf Hautfarbe, die Haar- und Augenfarbe,über die Statur...gezogen werden können“. Dies wäre bei Straftaten unbekannter Täter eine wertvolle Fahndungshilfe.

Ihre Redezeit ist zu Ende.

Das stimmt zweifellos. Die Fragen, die damit verbunden sind, vor allem auch die grundrechtlichen Fragen, müssen wir jetzt bewerten. Wir können nicht einfach sagen, dass wir das vom Tisch wischen.

Auch der Richtervorbehalt: Es hat die Tagung der Justizministerkonferenz in Glücksburg gegeben. Dort hat es Beschlüsse gegeben, auch zur Ausweitung der DNA-Analyse. Dort wurde nur diskutiert, den Richtervorbehalt hinsichtlich weiterer Strafen einzuschränken, aber nicht, ihn ganz aufzugeben.

Ich bin einmal gespannt, wie sich Hessen in der Abstimmung verhalten hat. Es gab nur eine Gegenstimme.Wenn die nicht aus Hessen stammt, dann wären Sie gegen die

Position Ihres Justizministers. Das werden wir wahrscheinlich gleich hören. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens. – Das Wort hat Frau Kollegin Beer für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer, wie die CDU, die Anwendbarkeit der DNA-Kartei auf alle Straftaten erweitert sehen möchte und dann noch zusätzlich den Richtervorbehalt abschaffen will, der schießt allein aus populistischen Gründen weit über das Ziel hinaus.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU)

Lieber Kollege Wintermeyer, da ist es nicht mehr weit zur Erfassung der gesamten Bevölkerung – von dem Experten, den Sie damals in die Pressekonferenz mitgebracht haben, als grundsätzlich wünschenswert gefordert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte diese Forderung noch vor einem anderen Hintergrund für unsäglich. Hessen hat bei der retrograden Erfassung der DNA-Analyse für die DNA-Analysekartei bis heute seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Mir stehen bislang leider nur die Zahlen mit Ablauf des Jahres 2002 zur Verfügung. Aber im Jahr 2002 war es so, dass wir von 59.145 potenziell zu erfassenden Personen aus Hessen nur 19.281 abgearbeitet haben. Das heißt, bislang ist nur ein Drittel der nach derzeitiger Rechtslage zur Verfügung stehenden Proben überhaupt bearbeitet. Herr Justizminister, tagtäglich laufen wegen der Tilgungsfristen nach aktueller Rechtslage potenzielle Täter aus der DNA-Kartei hinaus. Machen Sie doch bitte erst einmal diese Hausaufgaben.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Wintermeyer, darüber hinaus ist es für mich völlig unverständlich, wie man hier als Jurist die Behauptung aufstellen kann, dass der normale Fingerabdruck dasselbe wie eine molekulargenetische Untersuchung sei.

(Beifall bei der SPD)

Sie werden mit dieser Behauptung auch von dem Datenschutzbeauftragten widerlegt, den Sie heute Mittag noch so gefeiert haben.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine molekulargenetische Untersuchung liefert Erkenntnisse über die Persönlichkeit des Betroffenen, die weit über die aufgrund eines bloßen Fingerabdruckes mögliche Identitätsfeststellung hinausgehen – Herr Kollege Wintermeyer, da sind Sie offensichtlich nicht auf dem aktuellen Niveau der wissenschaftlichen Untersuchungen –, Nachweise von Krankheiten und Erbanlagen wie etwa Mongolismus und Schizophrenie nach den neuesten Untersuchungen der Universität München. Sie blicken doch an und für sich so gerne nach Bayern.

(Zuruf des Abg.Axel Wintermeyer (CDU))

Nein, meine Damen und Herren, es darf keine Regelspeicherung für Schwarzfahrer und Ladendiebe geben. Die Anlassstraftaten wurden jetzt erst erweitert. Darüber kann man reden, gerade wenn es – so wie jetzt bei der Erweiterung geschehen – um Anlassstraftaten mit sexuellem Hintergrund geht. Darüber hinaus ist aber der genetische Fingerabdruck für Massendelikte nicht geeignet, wie das die CDU mit diesem Antrag beabsichtigt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Wintermeyer, ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn man schon darangeht, dieses Register aufblähen zu wollen, ohne – ich betone das noch einmal – eigentlich das Geld dafür zu haben, die jetzt schon vorliegenden Proben zu untersuchen, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, wie Sie dann auch noch den Richtervorbehalt aushebeln können.

Meine Damen und Herren, wie wollen Sie denn bitte eine qualifizierte Negativprognose erstellen? Wie wollen Sie quasi das Check and Balance in diesem System durchführen, wenn Sie dies dann einer Polizeiarbeit überlassen? Derartige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre von Betroffenen können nur durch richterliche Untersuchung durchgeführt werden,

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ob denn überhaupt zu vermuten und zu befürchten ist, dass weiterhin ein Verdacht besteht,dass erhebliche Straftaten von diesen Betroffenen in der Zukunft zu erwarten sind. Herr Kollege Wintermeyer, das ist eine ganz schwierige Prognose. Ich gehe davon aus, dass Sie das als Rechtsanwalt wissen. Das erfordert eine gründliche Untersuchung.

Auch der Datenschutzbeauftragte hat Ihnen in seinem Schreiben vom 16.06. bestätigt, dass es unabdingbar ist, dass sich die staatlichen Behörden dieser Prognose stellen und vor allem eine qualifizierte Begründung abgeben, damit die Gefahren für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen minimiert werden.

Ihre Redezeit ist überschritten, Frau Kollegin.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Fazit: Die CDU-Vorstellungen sind für die FDP-Fraktion rechtsstaatlich überhaupt nicht vertretbar. Sie stellen eine Stoiberisierung der Politik in Hessen dar. Ich rate Ihnen dringend an, hier eine Kehrtwende vorzunehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Hofmann für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die hessische CDU will mit diesem Antrag die DNA-Analyse – wie wir

jetzt gehört haben – auf alle Straftäter ausweiten und gleichzeitig den Richtervorbehalt bei einem solchen sensiblen Recht

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung abschaffen.

(Axel Wintermeyer (CDU): Das wird doch gar nicht betroffen!)

Herr Wintermeyer,ich gebe Ihnen ja Recht,dass sich die DNA-Analyse in den letzten Jahren gerade zu einem konkurrenzlosen Mittel der Verbrechensbekämpfung entwickelt hat, dass man auch gerade damit spektakuläre, lang zurückliegende Verbrechen aufklären,

(Nicola Beer (FDP): Aber nach bestehender Rechtslage!)

aber gleichzeitig unschuldige Personen natürlich mit dieser Methode auch entlasten kann.Aber Sie schießen doch wieder – wie wir das von Ihnen gewohnt sind – mit diesem Antrag weit über das Ziel hinaus.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg.Axel Winter- meyer (CDU))

Eine DNA-Identitätsfeststellung ist bei Straftaten von erheblicher Bedeutung auch bei einer entsprechenden Prognose bereits heute möglich. Zum anderen – wir haben das auch schon gehört – hat die Bundesregierung jetzt per Gesetz beschließen lassen, dass eine Erweiterung bei Sexualdelikten möglich ist. Aber es ist auch ganz wichtig – das vermisse ich bei Ihrem Ansatz –, dass wir die Massentests auf eine rechtlich fundierte Grundlage stellen.

Herr Wintermeyer, ich gebe Ihnen Recht, Opferschutz brauchen wir, aber doch nicht zu jedem Preis. Sie haben mit Ihrem Antrag einen Freibrief für jegliches genetische Material formuliert. Das ist ein populistischer Vorstoß.