Ich denke, dass das auch nach außen darzustellen ist. Schauen Sie sich einmal die Flächen an, auf denen aktiver Naturschutz betrieben wird. Schauen Sie sich die Zahlen an – das Geld, das Sie für Naturschutz ausgegeben haben, und was wir heute für Naturschutz ausgeben.
Wenn man über europäisches Naturschutzrecht nachdenkt, dann denke ich, die hohe Durchsetzungskraft dieser europäischen Ziele wird alle Beteiligten zwingen, in Zukunft hier auch Naturschutz zu betreiben.
Meine Damen und Herren, Vertragsnaturschutz hat Vorrang. Deswegen meine ich auch, dass wir in den siebeneinhalb Jahren, die wir an der Regierung sind – erst mit der FDP und jetzt mit absoluter Mehrheit ausgestattet –,
bewiesen haben: Kooperation statt Konfrontation – nicht nur in der Umweltpolitik, sondern auch und gerade in der Naturschutzpolitik – war die Grundlage unserer Politik.
Meine Damen und Herren, noch ein Satz zu den Streuobstwiesen, da die Leute in erheblichem Maße Sorge hatten, dass es das Stöffchen plötzlich nicht mehr geben könnte. Obwohl die Streuobstwiesen intensiv geschützt waren – wenn Sie so wollen –, sind sie von 8 Millionen auf 2 Millionen Bäume zurückgegangen, weil nicht erneuert werden konnte. Wir sagen: Schutz durch Nutzung. Die Formulierung, die wir gefunden haben, ist die äppelwoifreundlichste Formulierung, die es in Hessen jemals in einem Gesetz gegeben hat.
Meine Damen und Herren, mit dem jetzigen Naturschutzgesetz sind wir auf einem richtigen und guten Weg.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung in der dritten Lesung.
Vorher aber zu dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/6305. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen gedenkt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass der Antrag bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP und Ablehnung durch die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden ist.
Damit kommen wir zur Abstimmung in dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Reform des Naturschutzrechts, zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes und anderer Rechtsvorschriften, Drucks. 16/6190 neu zu Drucks. 16/6041 zu Drucks. 16/5549.Wer diesem Gesetzentwurf in der von mir vorgetragenen Form zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung durch die Fraktionen der CDU und der FDP zugestimmt worden ist und dass er von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden ist. Somit ist dieser Gesetzentwurf in dritter Lesung unter Berücksichtigung der ersten und zweiten Berichtigung zu Drucks. 16/6190 angenommen, und das Gesetz ist hiermit beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 – Drucks. 16/6341 zu Drucks. 16/5829 –
Die Redezeit beträgt 5 Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Herr Kollege Weinmeister für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten uns im Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung vorgenommen, dass wir es einmal schaffen wollten, vor den Haushaltsberatungen die Prüfung der Haushaltsrechnung des vorvergangenen Jahres durchzuziehen und auch hier zu verabschieden.Wir haben es diesmal geschafft. Ich glaube, das verdient ein herzliches Dankeschön an alle, die beteiligt waren.
Ein besonderer Dank gebührt dabei dem Hessischen Rechnungshof. Der Präsident, Herr Prof. Eibelshäuser, ist heute unter uns.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle im Namen der CDUFraktion für die gute,vertrauensvolle und immer präsente Zusammenarbeit der vergangenen Jahre im Unterausschuss ganz herzlich danken. Wir als Parlamentarier wissen, was wir am Hessischen Rechnungshof haben. Viele Vorgänge, Bemerkungen und Hinweise aus dem Rechnungshof haben uns auf Möglichkeiten hingewiesen, wie wir auch unseren Haushalt und das Verwaltungshandeln effizienter gestalten können, wo es hakt und wo man nachhaken muss. Wir glauben, dass dies immer wieder wichtig ist, um auch unsere Kontrollfunktion als Parlament wahrzunehmen.
Ich möchte mich auch bei dem Unterausschuss bedanken, bei der Vorsitzenden, Frau Hoffmann, die heute leider nicht da sein kann, aber auch bei allen Mitgliedern, weil ich glaube, dass die Zusammenarbeit dort schon etwas Besonderes ist, weil wir gemeinsam versuchen, nicht im Parteienstreit, sondern im Sinne der Sache etwas auf den Weg zu bringen. Daher auch an dieser Stelle meinen Dank.
Zum Haushalt 2004 möchte ich nur eine Bemerkung machen, weil sie mir als CDU-Parlamentarier schon am Herzen liegt. Der Haushalt 2004 war der erste Haushalt, der unter den Kautelen der „Operation sichere Zukunft“ aufgestellt worden ist. Wir sind damals hart gescholten worden.
Wir sind in den Wahlkreisen immer wieder darauf angesprochen worden: Musste das sein? Musstet ihr so eingreifen? – Wenn ich mir heute die Zahlen anschaue, wenn wir den Haushalt 2007 hier beraten, dann stelle ich fest: Hätten wir das damals nicht gemacht, hätten wir die Einsparung von 1 Milliarde c damals nicht auf den Weg gebracht, dann würden wir heute noch immer nicht in der Lage sein,einen verfassungsgemäßen Haushalt einzubringen, der auch noch die Möglichkeit gibt, zu gestalten. Diesen Grundstein haben wir mit dem Haushalt 2004 gelegt.
Deswegen fühlen wir uns als CDU – dieser Satz muss einfach gestattet sein – noch einmal bestätigt. Es war eine schwierige Operation, es war für alle, die daran beteiligt waren,nicht einfach.Der Erfolg gibt uns jedoch recht,und wir möchten der Landesregierung für den Haushalt 2004 Entlastung erteilen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht die Landesregierung, aber der Landtag insgesamt wird immer besser. Ich sage dies als einer, der Selbstlob eigentlich nicht mag, vor allem deshalb, weil es uns von der Landesregierung und der CDU-Fraktion bis zum Erbrechen immer wieder vorerzählt wird.
Ich sage dies aber, weil wir Abgeordnete, die im Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung zusammenarbeiten, tatsächlich immer besser werden.
Beim vorletzten Mal – Herr Kollege Weinmeister hat schon darauf hingewiesen – haben wir es im laufenden Jahr der Vorlage des Berichts des Rechnungshofs nicht mehr ganz geschafft und mussten in den Januar vertagen. Letztes Jahr konnten wir noch in der letzten Sitzung vor Jahresabschluss den Abschluss vollziehen. Heute sind wir in der Entlastungsentscheidung noch eine Plenarrunde früher dran. Damit wissen wir als Haushaltsgesetzgeber jetzt erstmals seit unerdenklicher Zeit, bevor wir der Landesregierung in Form des Landeshaushalts für das Jahr 2007 die nächste Ermächtigung zum Geldausgeben erteilen, welche Beanstandungen es im Haushaltsvollzug gibt. Das ist gut so. Wir haben uns vorgenommen, diese Praxis weiter zu verbessern und nicht wieder später zu werden.
Meine Damen und Herren, nicht nur sich selbst soll man danken – natürlich nicht. Zu danken haben wir in erster Linie dem Hessischen Rechnungshof und an seiner Spitze dem Präsidenten.
Herr Prof. Eibelshäuser, wir danken für die Arbeit insgesamt, für die Prüfungstätigkeit im Besonderen und für die Begleitung und Unterstützung des Unterausschusses bei seinen Beratungen. Bitte geben Sie den Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses weiter, die alle daran mitwirken, dass wir als Parlament unsere Aufgaben erfüllen können. Dabei geht es, wie Sie wissen, nicht nur um die eigentliche Prüfungstätigkeit des Hofes, sondern auch und gerade um die Wirkung der Tatsache, dass der Hof existiert und jederzeit die Möglichkeit hat, zu prüfen. Neudeutsch nennt man das Prävention.
Hier und heute ist jedenfalls genau der richtige Zeitpunkt, die öffentliche Anerkennung für die Arbeit des Rechnungshofs zu formulieren. Das tun wir jedes Jahr, aber das ist auch jedes Jahr von Neuem sehr wohl berechtigt, Herr Prof. Eibelshäuser.
Meine Damen und Herren, über die Entlastung der Landesregierung sollte aber nicht entschieden werden, ohne zumindest den wesentlichsten Kritikpunkt anzusprechen. Damit meine ich nicht primär die einzelnen Beanstandungen am Vollzug. Hierzu bedienen wir uns für kritische Fälle eines neu entwickelten Verfahrens, des mit dem Rechnungshof abgestimmten Nachberichts. Dieses Verfahren führt dazu, dass es nicht – wie gelegentlich früher –
vorkommt, dass eine Beanstandung seitens der Administration mit der Bemerkung „wird zukünftig beachtet“ quittiert und dann unverzüglich vergessen wird.Vielmehr wird hier tatsächlich auf die Abstellung der Mängel gedrängt. Das neue Verfahren hat sich bereits bewährt. Ich denke, wir werden es fortführen.
An dieser Stelle muss natürlich aber wieder die Verschuldung angesprochen werden. Im Vollzug des Haushalts des betrachteten Jahres 2004 wurde eine Nettokreditaufnahme von 1.679 Millionen c getätigt. Dagegen stehen Nettoinvestitionen in Höhe von 838 Millionen c. Somit stellte der Hof eine Überschreitung der nach der Verfassung zulässigen Kreditaufnahme um 841 Millionen c fest. Das heißt, das sind ziemlich genau 100 %. Die Regierung hat also doppelt so viele Schulden gemacht, wie es ihr die Verfassung erlaubt.Was geschieht?
Das stammt aus dem Bericht des Hofes. – Was geschieht? Zunächst einmal hat sich damit natürlich der Gesamtschuldenstand des Landes weiter erhöht. Am Ende des Jahres 2004 betrug er 31.839 Millionen c. Der Rechnungshof weist in seinem Bericht dankenswerterweise einen Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung über zehn Jahre aus. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt innerhalb dieses Zeitraums von zehn Jahren, also von 1994 bis zum Jahre 2004, von 3.053 c auf 4.828 c. Dies ist eine Steigerung um rund 60 %, wobei man feststellen muss – das geschieht jetzt unter der Fragestellung, wer eigentlich mit Geld umgehen kann –, dass ein Drittel der Verschuldung in die rot-grüne und zwei Drittel der Verschuldung in die schwarz-gelbe Regierungszeit fallen. Da fragt man sich doch, woher eigentlich das Märchen stammt, dass die Schwarzen mit Geld besser umgehen könnten.
Mehr ist auf diese Feststellung des Hofes hin leider nicht geschehen. Mittlerweile sind wir zwei Haushaltsjahre weiter und haben eine weitere Erhöhung des hessischen Schuldenbergs erlebt, statt der von Herrn Weimar immer wieder propagierten Trendwende.
Allerdings wissen wir, warum unsere Schulden immer weiter steigen. Herr Weimar, Sie bekommen es diese Woche noch einmal gesagt:
Solide und transparent, wahr und klar wie Haushaltswirtschaft zu sein hat, ist das nicht, sondern sprunghaft, windig, wirr, unüberlegt und nicht ganz seriös.
Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern, dass wir der Entlastung nicht zustimmen werden. – Vielen Dank.