Protokoll der Sitzung vom 23.11.2006

(Norbert Schmitt (SPD): Dafür ist der Kreis doch gar nicht zuständig!)

Herr Schmitt, hören Sie mir bitte einmal zu. – Die Alternative zur Änderung der Bemessungsgrundlage wäre in fast allen hessischen Landkreisen eine Erhöhung der Kreisumlage gewesen. Sie wäre unausweichlich gewesen. Die CDU-Fraktion hat sich dafür eingesetzt, dass aufgrund der Veränderung der Bemessungsgrundlage von 95 auf 100 Prozentpunkte durch die Kommunalaufsicht in den nächsten beiden Jahren keine Anhebung der Kreisumlage gefordert wird.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch dummes Zeug!)

Damit wird ein Teil der Verschiebung zuungunsten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wieder zurückgenommen.

Nun schauen wir uns einmal die Zahlen an,wie sie sich für das Jahr 2007 darstellen: Der KFA steigt um 322,5 Millionen auf über 2,9 Milliarden c. Das ist ein Anstieg von 12,5 %.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Die Investitionspauschale steigt auf 100 Millionen c. Die Schulpauschale steigt auf 140 Millionen c. Weitere 5 Millionen c gehen in die Altlastensanierung, die den Kommunen, die eine Altlastensanierung durchführen, als Tilgungs- und Zinsbeiträge zur Verfügung gestellt werden.

(Norbert Schmitt (SPD): Sensationell!)

10 Millionen c gehen noch einmal als Härteausgleich für die Gebietskörperschaften heraus, die vom Wegfall des

Ansatzes für überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit betroffen sind.

(Hildegard Pfaff (SPD): Das steht hier doch gar nicht zur Debatte!)

Schauen wir uns noch andere Daten an: Die Gewerbesteuereinnahmen stiegen in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres um 24,3 %, um sage und schreibe 577 Millionen c, und auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stieg im gleichen Zeitraum um 7,9 %.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erst nehmen Sie den Kreisen ihr Geld weg!)

Jetzt kommen wir noch einmal auf die Position des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zurück, weil auch das angesprochen wurde. Da war die Anhörung sehr erhellend.Wir wissen, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund in der Öffentlichkeit, in der Presse mit Zahlen operiert und diese auch an konkreten Beispielen festgemacht hat.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Herr Rudolph, ob Büttelborn nun dabei war, kann ich nicht genau sagen, aber die Vermutung liegt nahe, dass auch für diese Gemeinde das Gleiche gilt wie für diejenigen, für die der Finanzminister während der Anhörung im Haushaltsausschuss die Zahlen, die der Hessische Städteund Gemeindebund vorgelegt hat, sehr treffend widerlegt hat.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das hat einen ganz einfachen Grund: Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und mit ihnen der Hessische Städte- und Gemeindebund präsentierten Zahlen einer Mehrbelastung durch Umlagen, ohne sie saldiert vorzutragen. – Herr Schmitt, es ist doch klar, dass die zu zahlende Kreisumlage steigt, wenn sich die Finanzkraft einer Stadt oder Gemeinde erhöht. Dann steigt die zu zahlende Umlage; dann kann man aber doch nicht nur noch diesen Betrag der gestiegenen Umlage nennen, sondern man muss den saldierten Betrag aller Einnahmen und Ausgaben nennen. In aller Regel bleibt von den Horrorzahlen, die dort in der Öffentlichkeit genannt werden, bei genauer Überprüfung am Ende nichts mehr übrig. Das ist das, was der Hessische Städte- und Gemeindebund vorgetragen hat und womit er im Haushaltsausschuss eine Bauchlandung gemacht hat.

(Norbert Schmitt (SPD): Mal sehen, was Ihre Bürgermeister dazu sagen!)

Herr Kollege Rudolph hat das wahrscheinlich nicht mitbekommen, ist auf das gleiche Eis gegangen und ist hier heute flach auf dem Bauch gelandet.

(Beifall bei der CDU)

Der Hintergrund ist also eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen. Ich möchte eines noch einmal sagen, damit keine Legenden entstehen und es nicht zu Fehlinterpretationen kommt: Die Situation der Kommune ist nicht komfortabel.Aber sie ist besser geworden. Von der Tendenz her wird sie sich in den nächsten Jahren noch weiter verbessern.

Das, was Sie machen, ist populistisch. In dieser Situation fordern Sie mit Ihrem Antrag, von der traditionellen Vorgehensweise abzuweichen, die überschießenden Steuermittel, die den Kommunen zustehen, ihnen mit einer Spitzabrechnung im darauf folgenden Haushaltsjahr zur Ver

fügung zu stellen, in dem Jahr, in dem die Einnahmen wieder steigen.

(Norbert Schmitt (SPD): Das war bisher Praxis! Sie haben das Finanzausgleichsgesetz an dieser Stelle geändert! Das war zuvor jahrzehntelang Praxis!)

Jetzt wollen wir uns einmal anschauen, wie viel Kontinuität die Politik der Sozialdemokraten aufweist.

Herr Schmitt,gegen solche unqualifizierten Zwischenrufe habe ich mir inzwischen eine Teflonbeschichtung zugelegt, an der sie abprallen.

(Norbert Schmitt (SPD): Ich wollte nur einmal sehen, wie qualifiziert Sie sind!)

Jetzt schauen wir uns doch einmal an, was derjenige, der diesen Antrag eingebracht hat, will, und wie weit es mit der Kontinuität der sozialdemokratischen Politik in diesem Hause bestellt ist.

Herr Williges, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Schmitt akzeptieren?

Herr Präsident, ich möchte zunächst im Zusammenhang vortragen.

(Günter Rudolph (SPD):Angst hat er auch noch! – Norbert Schmitt (SPD): So viel zur Qualifikation!)

Im Anschluss daran kann Herr Kollege Schmitt seine Frage gerne stellen. Bis dahin hat er noch Zeit, sie zu durchdenken.

Vor etwa einem Jahr, im November 2005, hat uns diese SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zielsetzung hatte, die Finanzen der kommunalen Ebene zu verstetigen.Weil Sie an die vom Finanzminister damals schon prognostizierte Trendwende nicht geglaubt haben, geschah dies damals noch in der Annahme, die finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene würde stagnieren oder sogar noch weiter zurückgehen. Deshalb wollten Sie damals nach dem Modell von Rheinland-Pfalz einen Stabilisierungsfonds schaffen, mit dem sichergestellt werden sollte, dass das Niveau der finanziellen Ausstattung der kommunalen Ebene bei sinkenden Einnahmen erhalten bleibt. Da sollte Landesgeld unterstützend helfen. Bei steigenden Einnahmen sollte bei 3 % – man höre und staune: bei 3 % – gedeckelt werden. Das heißt, all das, was den Kommunen über die 3 % hinaus zustehen würde, wäre mit einer Verzögerung von bis zu vier Jahren zur Auszahlung gekommen.

Ich sagte es bereits: Wir haben in diesem Jahr einen Anstieg des Kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von 12,5 % zu verzeichnen. Hätten wir im vergangenen Jahr Ihren Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben, hätten die Städte und Gemeinden nicht im Jahre 2006, 2007, 2008 oder 2009, sondern vielleicht im Jahre 2011 an den höheren Steuereinnahmen des Jahres 2006 partizipiert.

So viel wollte ich zur Kontinuität in der Politik und zum Nachweis sagen, dass das, was Sie hier vortragen, populistisch ist.

Es bleibt zu wünschen, dass die Politik der SPD mehr Kontinuität aufweist. Sie sollte weniger sprunghaft sein.

Sie sollten vielleicht einmal etwas zur Verstetigung Ihrer Politik beitragen.

Herr Präsident, jetzt würde ich zur Beantwortung einer Zwischenfrage zur Verfügung stehen. Denn danach habe ich nur noch einige kurze Schlusssätze.

Dann ermögliche ich es jetzt Herrn Schmitt, das Wort zu ergreifen.

Herr Abgeordneter, stimmen Sie mir zu, dass das Finanzausgleichsgesetz bis zum Jahre 2002 vorgesehen hat, dass Änderungen, die sich aufgrund der Steuerschätzung im November ergeben, noch in den Haushaltsplan für das nächste Jahr eingearbeitet wurden? Das heißt, wenn im Gegensatz zu dem ursprünglich vorgesehenen Haushaltsansatz Steuermehreinnahmen prognostiziert wurden, dann wurden diese zusätzlich prognostizierten Mittel dem Kommunalen Finanzausgleich sofort zugeführt.

(Minister Karlheinz Weimar: Es war genau umge- kehrt!)

Herr Schmitt, ich kann Ihnen nicht sagen, ob das bis zum Jahr 2002 die Praxis war,

(Günter Rudolph (SPD): So viel zur Kompetenz! – Gegenruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU): Was soll das denn?)

ob, wie von Ihnen eben geschildert, verfahren wurde. Mir ist bekannt, dass es in zwei Haushaltsjahren nach dem Jahr 2002 aus guten Gründen zu einer Abweichung von dem von mir vorhin dargestellten System der Spitzabrechnung und der Auszahlung zwei Jahre später kam. Die Praxis vor dem Jahr 2002 ist mir nicht bekannt. Ich kann das aber gerne recherchieren und Ihnen diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt kollegial beantworten.

Herr Präsident, ich möchte jetzt noch einmal feststellen, dass sich die CDU-Landtagsfraktion dafür ausspricht, dass die Veränderung der Bemessungsgrundlage vorgenommen wird.Wir sprechen uns dafür aus, dass es bei der Spitzabrechnung und der zeitlich verzögerten Auszahlung an die Kommunen bleibt. So wurde das auch in den vergangenen Jahren gehandhabt. Ich sagte es bereits:Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass die Kommunalaufsicht in den nächsten beiden Jahren nicht auf einer Erhöhung der Kreisumlage besteht.

Herr Präsident, mit Ihrem Einverständnis würde ich die mir jetzt noch zur Verfügung stehende Redezeit dem Redezeitfonds meiner Fraktion zuführen. Frau Kollegin Beer, wenn diese Redezeit bis zum Ende der Behandlung dieses Tagesordnungspunkts nicht aufgebraucht sein sollte, dann wird diese Redezeit in Form von Lebensarbeitszeit allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden. – Ich danke Ihnen für die große Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herr Williges, vielen Dank. – Von dem Fonds, der die Lebensarbeitszeit betrifft,ist mir nichts bekannt.Wir können das aber gerne dort vereinnahmen.

Herr von Hunnius, Sie haben als Nächster für die FDPFraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, um was für einen Fonds es geht.Aber ich würde diesem Fonds gern etwas zuführen. Ich werde die Redezeit von 15 Minuten nicht voll ausnutzen, zumal die meisten Argumente, die wir hier vortragen, schon xmal genannt wurden.