Das wird in den beiden Jahren jeweils 29 Millionen c kosten. Sie haben nicht gesagt, warum Sie die Zahlung für die Versorgungsempfänger reduziert haben. Ihre ursprüngliche Begründung ist ja absurd. Sie sagten, dabei gehe es auch um die Mehrbelastung aufgrund der Erhöhung der Arbeitszeit. Die Versorgungsempfänger sind zu Hause.
Herr Innenminister, Sie werfen hier viele Nebelkerzen. Das ist ein durchsichtiger Versuch.Von der CDU war niemand bei den Demonstrationen des Beamtenbundes und von ver.di. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung sind viel schlauer, als Sie annehmen. Sie merken, dass sie getäuscht wurden. Sie wurden von dieser Landesregierung gelinkt.
Sie wollen sich ein bisschen von Ihrem schlechten Gewissen – sofern Sie so etwas überhaupt haben – mit Steuergeldern freikaufen. Das ist erkannt. Meine Damen und Herren, deswegen werden Sie dafür auch die entsprechende politische Quittung erhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte – auch damit es im Protokoll steht, Herr Staatsminister Bouffier – kurz zu dem Stellung nehmen, was der Herr Minister hier gemacht hat. Bitte, gehen wir nicht so miteinander um.
Herr Staatsminister, wenn Sie hier Handlungsweisen anderer Regierungen anführen, sage ich Ihnen, dass das die Handlungsweisen von Regierungen waren, und es war auch ein normaler Vorgang, dass Tariferhöhungen, die nachher ins Gesetz geschrieben werden mussten, ausgezahlt wurden und dass im Nachhinein ein gesetzliches Verfahren eingeleitet worden ist. Das, Herr Innenminister, war Regierungshandeln.
Dem steht das gegenüber, was Sie hier machen.Wenn Sie sich die Drucksache vornehmen, lesen Sie, dass dort steht: „zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU“.
Herr Innenminister, ich meine – das verwechseln Sie immer –, es ist etwas anderes, ob eine Fraktion einen Gesetzentwurf einbringt oder ob eine Regierung handelt.
In Hessen ist es nicht üblich,dass aufgrund der Beschlüsse von Fraktionen 29 Millionen c zulasten des Landes ausgezahlt werden. Das ist nicht normal. Das ist kein normaler Vorgang, Herr Innenminister. Dieser Umgang mit dem Parlament ist unter aller Granate. Das sage ich Ihnen hier noch einmal ganz deutlich.
(Clemens Reif (CDU): Arroganter Pinkel! – Gegenruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Arroganter Pinkel“ hat er gesagt! – Unruhe bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege Reif, ich darf Sie bitten, sich zu mäßigen. Das Wort hat Herr Frömmrich, und er hat, wie er selbst sagt, die Macht am Mikrofon. – Bitte.
Herr Innenminister, ich frage mich, warum Sie, wenn all das ein normaler Vorgang und nicht kritikwürdig ist, diesen § 3 in den Gesetzentwurf schreiben. Herr Kollege von Hunnius hat das gerade schon gesagt. Ich will das noch einmal tun. In § 3 dieses Gesetzentwurfs – Herr Innenminister, vielleicht leihen sogar Sie mir Ihr Ohr – heißt es:
Die Einmalzahlung für das Jahr 2006 wird mit den Bezügen des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Monats, die Einmalzahlung für das Jahr 2007 mit den Bezügen für den Monat Oktober 2007 ausgezahlt.
Herr Innenminister, wenn all das ein ganz normaler Vorgang ist, frage ich Sie, warum Sie einen § 3 in den Gesetzentwurf aufnehmen, in dem es heißt, dass die Auszahlung dann erfolgt, wenn dieses Gesetz beschlossen ist. Herr Innenminister, das müssen Sie hier vorne erst einmal klarstellen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir haben uns im Innenausschuss darüber ausgetauscht. Ich habe Ihnen auch vorhin erklärt – ich will es nicht wiederholen –, dass dies aufgrund eines Kabinettsbeschlusses geschehen ist.
Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil der Kollege Rudolph wörtlich erklärt hat,ich hätte in meinem Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschrieben, diese Zahlung erfolge auf Initiative der CDU-Fraktion.
(Günter Rudolph (SPD): Sinngemäß! So hat es mir jemand aus der Landesverwaltung berichtet! – Zurufe von der CDU: Oh!)
Aha. – Ich halte ausdrücklich fest, dass dies eben nicht in dem Brief steht.Wenn Sie jetzt sagen,das ist so,bin ich dafür, dass wir die Sache nicht größer machen, als sie ist. Aber, Herr Kollege, ich habe auf die Verhaltensweise der Landesregierung und auf den Kabinettsbeschluss genau Bezug genommen.Wenn Sie jetzt, zumindest konkludent, erklären, dass Sie diesen Vorwurf zurücknehmen, bin ich zufrieden.
(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Das war nicht zurückgenommen! – Zuruf von der CDU: Demagoge! Er soll sich entschuldigen! – Unruhe)
Eine dritte Lesung ist beantragt. – Dann ist das so beschlossen. Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Innenausschuss überwiesen. Dem widerspricht keiner.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Krebsregistergesetzes (HKRG) – Drucks. 16/6351 zu Drucks. 16/5943 –
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/6336 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 109. Plenarsitzung am 12. September 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. November 2006 behandelt und ist einstimmig zu dem eben genannten Votum gelangt. Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/6336 ebenfalls einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Erweiterung von organisationsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften – Drucks. 16/6352 zu Drucks. 16/5945 –
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/6335 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 111. Plenarsitzung am 14. September 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. November 2006 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem eben genannten Votum gelangt. Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/6335 mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen worden.