Protokoll der Sitzung vom 23.11.2006

(Beifall bei der FDP)

Abschließend: Dieses Gesetz ist ein kleines Schrittchen, kein großer Schritt.Aber dieses kleine Schrittchen geht in die richtige Richtung. Deshalb wird die FDP ihm auch zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Staatsministerin Wolff.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Einstieg halte ich erst einmal fest: Das neue Gesetz – von dem ich mir wünsche, dass es dann in der nächsten Sitzung des Parlaments in dritter Lesung verabschiedet wird – wird den Schulen in privater Trägerschaft erneut rund 10 Millionen c zusätzlicher Mittel verschaffen. Dies hat in der schriftlichen wie in der mündlichen Anhörung große Anerkennung gefunden, auch was den Tatbestand angeht, dass dieser Gesetzentwurf endlich auch dem Vorhalt des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt, Investitionskostenbeihilfen zu geben, und dass es dem langjährigen Monitum beitritt, den Satz für die Gastschulbeiträge zu erhöhen und die Wartefrist zu lockern.

Meine Damen und Herren, in der Anhörung haben die Träger auch gelobt, dass die Zuschüsse an die Ersatzschulen in den letzten sechs Jahren kontinuierlich und regelmäßig angestiegen sind.Ich darf festhalten:Nach der Kürzung des Jahres 1996 unter Rot-Grün von 75 auf 72,5 % sind in den Jahren von 1999 bis heute die Zuschüsse an die privaten Ersatzschulen um 25 % gestiegen. Jetzt werden sie erneut um 10 Millionen c steigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das ist eine grundsätzliche Veränderung, und die ist nicht von der linken Seite des Hauses veranlasst, verursacht, gestaltet und verantwortet worden. Wenn ich mir so manche Diskussion um einzelne Privatschulen in der letzten Zeit anschaue, dann bin ich auch nicht sehr davon überzeugt, dass das Privatschulwesen fundamental in das Bewusstsein der Oppositionsfraktionen links gestiegen ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Widerspruch der Abg. Heike Habermann (SPD))

Meine sehr verehrten Damen und Herren,ich habe diesen Gesetzentwurf in erster Lesung mit der klaren Aussage eingebracht, dass wir – der Befristung auf fünf Jahre geschuldet – dieses Gesetz als einen Zwischenschritt einbringen. Denn das alte läuft zum Ende dieses Jahres aus. Wir wissen aber sehr wohl, dass wir angesichts der Berechnungen innerhalb der Gültigkeit von fünf Jahren zu einer weiteren Novellierung kommen werden. Sobald die betreffenden Berechnungsgrundlagen vorliegen – die sind auf Landes- wie auf kommunaler Seite zu schaffen –, werden wir dieses neue Berechnungsmodell leisten. Wir sind uns bewusst, und auch das habe ich in der ersten Lesung gesagt, dass es Schulformen gibt, etwa die Förderschulen, die nach dem neuen Gesetz mehr bekommen werden, als dies bisher der Fall ist.

Das bedeutet auch, dass andere Schulformen und andere Träger weniger bekommen werden,als das derzeit der Fall ist. Es wird klug sein, dass wir deswegen aufseiten des Landes eine sehr präzise Kostenberechnung – eine auf mehrere Jahre hin valide Berechnung – vornehmen und dass auch das, was zwischen Land und kommunalen Schulträgern derzeit in der Berechnung ist, nämlich die tatsächlichen sächlichen Kosten, valider wird als bei der bisher nur teilweisen Umstellung auf Doppik. Das wird auch die kommunale Seite leisten müssen. Dies ist gerade auf der kommunalen Seite noch nicht so weit fortgeschritten, wie es notwendig ist, um ein neues Berechnungsmodell für ein Ersatzschulfinanzierungsgesetz vorzulegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute wird von Rot-Grün so mancher Popanz in der Debatte aufgebaut – als wäre dies nicht bereits Gegenstand der ersten Lesung gewesen und als wäre nicht ausdrücklich von diesem Pult aus von mir die Bereitschaft und der Wille erklärt worden, eine neue Vorlage in kürzerer Frist als der normalen Geltungsdauer eines Gesetzes zu fertigen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Wagner, wenn ich mir anschaue, wie Sie sich darin ereifern, das als handwerklich schlecht zu bezeichnen, dann sage ich Ihnen: Dieser Gesetzentwurf wurde auf der handwerklichen Grundlage der Formulierungen der vorvergangenen Gesetze geschrieben; es wurden nur die Parameter geändert, von denen wir das angesichts der Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer inhaltlicher Entscheidungen für notwendig gehalten haben. Der übrige Wortlaut hat sich gegenüber dem Wortlaut vorheriger Gesetze vorheriger Regierungen nicht geändert. Wenn Sie dies als handwerklich schlecht bezeichnen, ist das Ihre Sache und die der Gutachter, die von der Opposition gebeten worden sind, dort vorzutragen. Dasselbe gilt für die Gesetzessystematik.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist das Stichwort der Konnexität genannt worden. Ich glaube, ausschließen zu können – auch dies habe ich bereits in der ersten Lesung betrachtet –, dass in diesem Gesetz zusätzliche, grundsätzlich neue Aufgaben auf die kommunalen Schulträger zukommen; und nur dies betrifft Art. 137 der Hessischen Verfassung in seiner neuen Fassung. Ich glaube, der Vortrag der Kommunalen Spitzenverbände hat in seiner nicht vorhandenen Schärfe deutlich gemacht, dass auch dies von dieser Seite grundsätzlich realistisch betrachtet wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein Ersatzschulfinanzierungsgesetz, das auf den Kosten nach

altem Berechnungsmodell beruht, und darauf beruhen auch die Steigerungen in den letzten sechs Jahren um 25 %, was die Lehrkräfte und die Finanzierung der Lehrerausbildung, die Personal- und übrigens auch die Versorgungsleistungen angeht, ebenso die Einbeziehung der Vertretungsmittel. Alles dies ist im Berechnungsmodell enthalten, gleichermaßen wie die Lernmittelfreiheit. Damit beträgt die Grundlage für die Bemessung der Finanzierung der privaten Ersatzschulen 3,2 Milliarden c an Ausgaben des Landes für Schule und Bildung.

Dies wird auch in den nächsten Jahren so bleiben. Das wird dazu beitragen, dass die Mittel der Ersatzschulen nicht nur um die 10 Millionen c ansteigen werden, die wir durch zusätzliche Parameter einfügen,sondern dass sie im Übrigen auch allein durch die Bemessungsgrundlage weiter steigen werden, wie der Haushalt gesteigert wird – in den verschiedenen Facetten: mehr Lehrer einstellen, mehr Gelder für Lernmittel, mehr Mittel für Lehrerbildung.

Meine Damen und Herren, insofern glaube ich, dass dieses Gesetz mit Blick auf die grundsätzlichen Berechnungsparameter nur eine überschaubare Gültigkeitsdauer haben wird. Aber ich will noch eines dazu sagen. Der Rechnungshof hat einiges beschrieben, was den Weg, den die Landesregierung geht, bestätigt und bestärkt – Frau Kollegin Henzler hat völlig Recht. Ich glaube, er gibt viel Gesprächsstoff zwischen Landtag und Rechnungshof, auch innerhalb des Landtags. Allerdings verwahre ich mich dagegen, dass ich entgegen der Zusage im Ausschuss verfahren sei. Ich habe zugesagt, bei Abschluss des Verfahrens dem Landtag beides zur Verfügung zu stellen.Das Verfahren ist nicht abgeschlossen. Dennoch habe ich dem Landtag die Grundlagen zur Beratung im Ausschuss im Vorfeld für die dritte Lesung zur Verfügung gestellt.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nachdem es angemahnt worden ist!)

Insofern ist dies genauso korrekt verlaufen, wie ich auch die Unterlagen zum Haushalt – auch dies darf ich sagen – bereits eine Woche vor der gestrigen zweiten Lesung dem Landtag zur Verfügung gestellt habe.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Aber erst, nachdem es angemahnt wurde!)

Meine Damen und Herren, es ist festzuhalten: Die Gesetzgebung zur Ersatzschulfinanzierung sieht vor: Investitionskosten werden nun den Privatschulen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung gestellt.Die Gastschulbeiträge werden auf 75 % angehoben. Die Wartefrist wird für einen Teil der Schulträger verkürzt, ein weiteres Mal gelockert. Ich glaube, damit können wir geruhsam, aber auch sehr gewissenhaft in die Aufstellung der Berechnungsgrundlage für die nächste Gesetzesnovelle gehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Beantragt ist die dritte Lesung. Wenn niemand widerspricht, dann überweisen wir diesen Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung dem zuständigen Kulturpolitischen Ausschuss. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Reform des Naturschutzrechts, zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 16/6190 zu Drucks. 16/6041 zu Drucks. 16/5549 –

Dazu rufe ich mit auf den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/6305.

Berichterstatter ist Herr Kollege Grumbach. Bitte schön, Herr Grumbach.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der durch Drucks. 16/6180 geänderten Fassung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 114. Plenarsitzung am 6. Oktober 2006 zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 9. November 2006 mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP die genannte Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.

Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 16/6159 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN bei Enthaltung der FDP abgelehnt und der Änderungsantrag Drucks. 16/6180 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der GRÜNEN bei Enthaltung der SPD und der FDP angenommen worden.

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Redezeit: zehn Minuten. Es liegen keine Wortmeldungen vor.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es fehlt etwas, Herr Präsident!)

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Kaufmann.

Herr Präsident, ich will hier keinen großen Halles machen,nur darauf hinweisen:Zu dem dieser Beschlussempfehlung beigefügten Text gibt es zwei Berichtigungen, sodass wir am Ende über den Text in der Fassung der zweiten Berichtigung zu beschließen haben – nur damit es klar ist und auch im Protokoll steht.

Ich werde nachher auch darauf achten. – Das Wort hat Frau Kollegin Apel für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Tag erhält Hessen ein modernes, transparentes und zukunftsweisendes Naturschutzgesetz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es leistet durch den Abbau überflüssiger Bürokratie einen wichtigen Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit.

(Beifall bei der CDU)

Gleichzeitig hilft es, die Ziele des Naturschutzes und die der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes gleichrangig zu verfolgen. Neben der konsequenten 1 : 1-Umsetzung von Bundes- und Europarecht wird darin der bewährte kooperative Ansatz im Naturschutz, der bundesweit eine herausragende Stellung einnimmt, weiter vertieft. Gerade mittels Vertragsnaturschutz können die dynamischen Prozesse der Natur am ehesten berücksichtigt werden, weil ein konservierender Naturschutz, der durch bloße Unterschutzstellung diese Dynamik verkennt, unter Nachhaltigkeitsaspekten eben nicht zielführend ist.

Meine Damen und Herren,mit dem neuen hessischen Naturschutzrecht schaffen wir Planungssicherheit für wichtige Infrastrukturvorhaben dieses Landes.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir schaffen eine Verordnungsermächtigung zur rechtssicheren Feststellung der 640 Natura-2000-Gebiete, die Sie alle in Ihrer Regierungsverantwortung eben nicht ausgewiesen haben, und wir können damit Einzelfestsetzungen in einem überschaubaren Rahmen durchführen. Wir lenken die knappen Ressourcen in Natura-2000-Gebiete.Wir passen die Eingriffsregelungen an das Bundesrecht an und erleichtern die Anwendung der Kompensationsverordnung. Wir schaffen Transparenz und Bürgernähe durch Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau. Wir schaffen Doppelregelungen ab.Wir vereinfachen Genehmigungsverfahren durch Bündelung von naturschutzrechtlichen Entscheidungen. Wir führen eine Genehmigungsfiktion für naturschutzrechtliche Entscheidungen ein, und wir verlagern Entscheidungen konsequent auf die untere Verwaltungsebene.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir integrieren die örtlichen Landschaftspläne in die Flächennutzungspläne der Kommunen und verringern dadurch den Planungsaufwand der Kommunen, was im Übrigen auch von vielen sozialdemokratischen Bürgermeistern immer wieder gefordert wird.Wir erleichtern die Bauleitplanung für Kommunen, die sich im Bereich der aufzuhebenden Landschaftsschutzgebiete befinden, da Verfahren zur Befreiung oder Teillöschung, die bislang mit hohem Aufwand erteilt werden mussten, künftig entfallen.

Nach der Anhörung haben wir der Frage der hessischen Streuobstwiesen einen breiten Raum in den parlamentarischen Beratungen gewidmet. In zahlreichen Expertengesprächen wurde klar, dass die bestehende gesetzliche Regelung eben nicht den Bestand der Streuobstwiesen sicherstellen konnte

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))