Richtig, und ich trage es immer wieder vor. Wir bieten den Vertretungen seit zwei Jahren Verhandlungen an. Diese haben uns wissen lassen, dass sie zu Verhandlungen nicht bereit sind, solange wir nicht in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehren.
Ich habe dem Hause mehrfach erklärt, warum die Landesregierung der Auffassung ist, dass dies falsch wäre.
Meine Damen und Herren, wir können belegen: Hessische Interessen vernünftig wahrzunehmen bedeutet nicht, einen Minimalkonsens zwischen Mecklenburg und dem Saarland in irgendeiner Weise zu akzeptieren. Deshalb ist diese Entscheidung richtig gewesen. Wir sind ja bereit, aber dazu braucht man einen Partner.Das wissen Sie,aber ich sage es noch einmal, damit es nicht in Vergessenheit gerät.
Zum Zweiten. Sie haben ausdrücklich erwähnt, was die Rechtsgrundlage ist. Ich will da nicht auf alles eingehen. Es bleibt dabei, die Rechtsgrundlage ist – wie auch schon früher – ein entsprechender Haushaltsvermerk und ein Kabinettsbeschluss.
Das hat auch nie jemand behauptet. Sie haben immer unterstellt, das sei so. Es bedarf überhaupt keines Fraktionsentwurfs.Aufgrund der Rechtslage kann die Landesregierung vorbehaltlich auszahlen. Das wird nun niemand ernsthaft bestreiten. Das hat nicht einmal Herr von Hunnius vorgetragen.
Zum Dritten. Meine Damen und Herren, wir befinden uns in folgender Situation. SPD und GRÜNE vertreten die Auffassung, es sei alles viel zu wenig, es müsste viel mehr gezahlt werden. Die Freien Demokraten haben erklärt, das sei viel zu viel. – Man kann solche Positionen einnehmen. Nur, wir haben uns für eine Anerkennung entschieden, weil ich durchaus der Auffassung bin, eine Tarifsteigerung, wie sie gelegentlich gefordert wird, ist derzeit finanziell nicht vertretbar.
Herr Kollege von Hunnius hat am Schluss gesagt, er erwarte auch, dass es irgendwann eine Tarifsteigerung gebe. Herr von Hunnius,dann reden wir nicht über 29 Millionen c. Dann bin ich einmal gespannt, wie Sie 180 Millionen c begründen. Wir können uns hier nicht so davonstehlen, dass die einen nur so und die anderen nur so sind. Man kann eine unterschiedliche Position haben, aber eines kriege ich nicht zusammen: dass die einen fordern, Tariferhöhungen im Prinzip zu übernehmen – mit einem deutlich höheren Finanzvolumen –, und dass uns die anderen durchaus schelten, weil schon die jetzige Zahlungshöhe in der Tat eine Belastung darstellt.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Einen vernünftigen Umgang mit dem Personal fordern wir!)
Meine Damen und Herren, das gilt jetzt für die GRÜNEN und die SPD: Sie haben hier durchaus vorgetragen, dass das, was wir gemacht haben, falsch sei. Das ist Ihr gutes Recht.
Wer die Backen so aufbläst, wer so erklärt, dass das alles ganz falsch sei, um sich anschließend zu einer kraftvollen Enthaltung durchzuringen, dem muss ich sagen: Da war sehr viel Theaterdonner.Wenn Sie mutig wären, dann hätten Sie gesagt:Wir lehnen das ab.
Deshalb bin ich davon überzeugt, das, was wir hier gemacht haben, ist eine Anerkennung. Die Beamtinnen und Beamten des Landes erkennen dies auch so an; das weiß ich aus vielfachen Rückmeldungen. Das löst nicht alle Probleme, aber es war eine wichtige und aus meiner Sicht auch richtige Entscheidung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Innenminister. – Herr Kollege Kaufmann hat sich zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Innenminister, nur ganz kurz. Sie glauben doch nicht etwa, weil wir das, was Sie machen, in der Methode und, was die Frage der Gerechtigkeit angeht, für falsch halten, würden wir in Ihre Falle gehen, sodass Sie den Beamten landauf und landab erklären könnten,die GRÜNEN hätten ihnen noch nicht einmal diesen Betrag gegönnt.
Genau das haben Sie nämlich vor, und genau deswegen enthalten wir uns, um damit zu zeigen: Das, was die Landesregierung macht, halten wir für falsch, was den Umgang mit dem Personal angeht und was die Schaffung neuer Ungerechtigkeiten angeht. Deswegen stimmen wir dem nicht zu, denn sonst würden Sie sagen, alle sind der gleichen Meinung. Wir sagen aber umgekehrt: Natürlich gönnen wir den Beamtinnen und Beamten in diesem Lande diese zusätzliche Gratifikation. Wir würden ihnen noch mehr gönnen, nämlich einen vernünftigen Umgang ihres Dienstherren mit ihnen – und das leisten Sie nicht.
Herr Kollege Klein, entschuldigen Sie, bitte. Eine Meldung zur Kurzintervention muss noch zum Zeitpunkt der Rede abgegeben werden. Der Redner hat seine Rede schon beendet. Eine Kurzintervention ist also nicht möglich. – Damit sehe ich hier keine weiteren Wortmeldungen und komme zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der – –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist so, dass auch die CDU-Fraktion noch Redezeit hat. Wenn Herr Kollege Klein sich meldet, dann vermute ich, dass er einen gelben Zettel hat. Diesen hat er doch auch in der Hand, sodass ich sagen würde, dass er diesen nach vorne bringt, und dann kann Herr Klein noch einen Augenblick reden. Das muss keine Kurzintervention sein. Er schreibt sogar auch noch den Tagesordnungspunkt darauf.
Hervorragend, wenn das alles seine Ordnung hat und er sich normal zu Wort gemeldet hat, dann hat er selbstverständlich noch fünf Minuten Redezeit. – Herr Kollege Klein, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen der Opposition, ich will nur einen Satz sagen: Eine heutige Opposition, die als Regierungsfraktionen den hessischen Beamten nach 25 oder 40 Jahren bis zu 250 bzw. 400 c Treueprämie gestrichen hat, sollte heute diese Krokodilstränen nicht vergießen, wenn die Beamten durch diese Regierung gar etwas mehr bekommen. Sie machen sich mit dieser Argumentation doch lächerlich.
Spielen Sie hier diese Show doch nicht vor Weihnachten. Die Beamten weinen über das, was Sie vorbringen.
Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor.Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 an Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Drucks. 16/6644 zu Drucks. 16/6344 zu Drucks. 16/5940.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.– Das ist die CDU-Fraktion.Gegenstimmen? – Das ist die FDP-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat dieser Gesetzentwurf die Mehrheit bekommen und wird zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Erweiterung von organisationsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften – Drucks. 16/6658 zu Drucks. 16/6352 zu Drucks. 16/5945 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung,Drucks.16/6352 zu Drucks. 16/5945, vortragen.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 117. Plenarsitzung am 23. November 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. Dezember 2006 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD
Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Kollege Bocklet.– Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Fuhrmann zu Wort gemeldet. Fünf Minuten Redezeit.