Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

Aber die grundsätzliche Übereinstimmung dieses Hauses geht mit Sicherheit nicht dahin, dass wir uns etwas vormachen. Die Werra kann nie zu einem Süßwasserfluss werden.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie war es aber einmal!)

Denn es gibt dort natürliche geologische Einträge, beispielsweise aus der Region Bad Sooden-Allendorf und

aus der Region Bad Langensalza. Wie Sie schon aus den Namen hören, gibt es dort Salzvorkommen im Untergrund,

(Michael Boddenberg (CDU): Das verstehe ich!)

die ganz normal ihren Niederschlag in einem Fließgewässer finden.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage ist doch: über oder unter 2.500 mg pro Liter Chlorid?)

Daher kann es nicht dazu kommen, dass die Werra ein Süßwasserfluss wird. Aber wir bemühen uns alle, dass die menschlich bedingten Salzwassereinträge zurückgehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Apel. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr, und wir sind am Ende der Debatte.

Wenn ich es richtig verstanden habe, soll alles in den Ausschuss? Sind wir da einig?

(Axel Wintermeyer (CDU): Ja!)

Kein Widerspruch. Dann machen wir das so: Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Dringliche Entschließungsantrag der CDU und der Änderungsantrag dazu gehen an den Umweltausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Drucks. 16/6895 –

Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Der Gesetzentwurf wird von der Frau Kollegin Fuhrmann eingebracht.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen heute einen sehr minimalistischen Gesetzentwurf ein. Wir möchten, dass hör- und sprachbehinderte Eltern nicht nur in den Schulen, sondern auch im Kindergarten Anspruch auf Gebärdendolmetscher haben sollen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Normalerweise müsste dieser Minimalvorschlag von allen Fraktionen des Hauses mitgetragen werden können, zumal es sich um eine sehr kleine Zahl von betroffenen Menschen handelt. Aber wir werden es sehen.

Ich habe schon gehört, die GRÜNEN haben Zustimmung signalisiert. Wir sind sehr gespannt, wie die Landesregierung und die Regierungsfraktion sich heute dazu verhalten.

Meine Damen und Herren, wir haben das hessische Gleichstellungsgesetz Ende des Jahres 2004 im Landtag verabschiedet. Seither ist das Thema Gleichstellung von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft nur sehr selten – und wenn überhaupt, dann auf Initiative von SPD und/oder GRÜNEN – aufgegriffen worden und hat Gesprächsbedarf ausgelöst.

Es könnte ja sein, dass hier Änderungen oder Verbesserungen von der Regierung geplant sind. Wir glauben es allerdings nicht. Wir haben das Gefühl, dass nicht daran gedacht ist, die kritischen Punkte dieses Gesetzes zu evaluieren und möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode zu Nachbesserungen zu kommen.

Die Gleichstellung behinderter Menschen ist seit 1994 im Grundgesetz verankert. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – so steht es im Grundgesetz, und so sollte es auch in der Wirklichkeit sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn wir 1999 an der Regierung geblieben wären, hätten wir bereits ein Jahr später ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Wir haben einen Entwurf vorgelegt, der aber leider abgelehnt wurde. Es gab keine eigenen Vorschläge, weder von FDP noch von CDU, noch einen Regierungsentwurf – alles Fehlanzeige.

Zwei Jahre später hat die rot-grüne Bundesregierung ein hervorragendes Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet – in Hessen wiederum Fehlanzeige: kein Gesetzentwurf. Während andere Bundesländer ganz schnell mit landesgesetzlichen Regelungen reagiert und ihre Hausaufgaben gemacht haben, wurde in Wiesbaden gepokert und abgewartet; es wurde auf das Durchforsten aller Gesetze nach Diskriminierungen verwiesen. Ich muss Ihnen sagen, dieser Bericht liegt uns bis heute noch nicht vor. Bis heute wissen wir nicht, was diese Arbeitsgruppe damals herausgearbeitet hat.

Tatsache ist, erst zehn Jahre nach der Grundgesetzänderung legte die CDU-Landesregierung einen Gleichstellungsgesetzentwurf vor. Doch statt des großen Wurfs, den man nach einer so langen Zeit hätte erwarten können, war es ein Gesetz mit großen Lücken. Das ist es bis heute geblieben.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Ich darf an unseren damaligen Änderungsantrag erinnern: Es gab und gibt keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit in Kommunen. Es gibt keinen Landesbehindertenbeirat, keine Beweislastumkehr, keinen Schadensausgleich und eben auch kein Elternrecht auf Kommunikationshilfen außer in der Schule.

Wir haben es damals schon gesagt, und ich möchte es heute bekräftigen: Wenn die Kommunen explizit aus dem Geltungsbereich herausgenommen sind und Sie als Landesgesetzgeber lediglich Zielvereinbarungen empfehlen – empfehlen! –, dann bleibt alles so, wie es war. Gesetze sind genau dazu da, diejenigen zu zwingen, die unwillig sind, die eben nicht auf der kommunalen Ebene bereit sind, behindertengerecht zu bauen oder auszustatten. Es geht um eine klare gesetzliche Pflicht, der nachgekommen werden muss.

Sie haben auch darauf verzichtet, einen Landesbehindertenbeirat einzurichten. Sie haben die Beweislastumkehr bei Diskriminierungen gerade nicht festgeschrieben. Das ist vollkommen unzeitgemäß. In vielen anderen Ländern ist das bereits Standard.

Sie haben nicht den Vorrang selbstständigen Wohnens vor stationärer Unterbringung festgehalten. Sie haben den überregionalen Verbänden kein Verbandsklagerecht eingeräumt. Sie haben die Hessische Bauordnung nicht geändert, damit überall – darauf liegt die Betonung – barrierefrei gebaut werden kann. Sie haben auch den Eltern keine Wahlmöglichkeit gegeben, wo sie ihre Kinder inte

griert sehen wollen, in einer Regel- oder in einer Fördereinrichtung.

Also Lücken über Lücken in diesem Gesetz – und bisher keine Evaluation und keine Umkehr.

Wir machen uns darum Gedanken. Wir werden nach der erfolgreichen Landtagswahl im nächsten Jahr ein zeitgemäßes Gesetz verabschieden.

(Axel Wintermeyer (CDU): Eine für uns erfolgreiche Landtagswahl!)

Aber bis zu diesem Zeitpunkt wollen wir wenigstens mit dieser minimalistischen Änderung eine pragmatische Lösung für die Eltern in den Kindertagesstätten schaffen, analog zur Schule. Wir hoffen, dass Sie wenigstens diesem Vorschlag zustimmen. Wie so vieles andere ist er überfällig. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Fuhrmann. – Das Wort hat die Sozialministerin, Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ergreife gerne sehr schnell das Wort, denn in der Sache sind wir uns einig, dass wir die Probleme gehörloser Eltern von Kindern, die in einer Regeleinrichtung untergebracht sind, die z. B. dem Elternabend im Kindergarten folgen wollen, lösen müssen.

Wir haben mit dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz im Jahre 2004 gesetzliche Grundlagen geschaffen, insbesondere für die Schulen. Das Kultusministerium hat entsprechende Verordnungen erlassen. Wie Ihnen sind auch uns die Probleme, die zuvor in den Kindertageseinrichtungen keine große Rolle gespielt haben, über eine Petition bekannt geworden. Wir haben das aufgegriffen. Deshalb sage ich, wir sind uns in der Sache einig.

Wir brauchen dazu aber keine Gesetzesänderung. Die Landesregierung kann das auf andere Weise regeln. Die Mittel sind im Haushalt vorhanden, und deswegen werden wir sehr schnell und unbürokratisch mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Regelung vereinbaren, die im Moment in der Vorbereitung ist, sodass das Land auch in diesen Fällen – nicht nur im Schulbereich – die Kosten übernimmt. Ich denke, wir alle verfolgen das Ziel, dass das schnell und unbürokratisch geht. Wir brauchen dazu keine Regelung im Behinderten-Gleichstellungsgesetz. Wenn überhaupt, müssten wir eine Regelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz einführen, aber auch das ist dafür nicht nötig. Wir werden das anders regeln können. Deswegen hoffe ich, dass wir uns in der Sache weiterhin einig sind.

Ich gehe davon aus, dass die Neuregelung schnellstmöglich umgesetzt werden kann. Wir wissen im Moment noch nicht, um wie viele Fälle es sich größenordnungsmäßig handeln wird, aber es werden nicht viele Fälle sein.

(Petra Fuhrmann (SPD): Maximal zweistellig!)

Wir erheben im Augenblick in Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden die Zahl der Betroffenen. Vom Finanziellen her gesehen ist kein besonders großer Aufwand nötig. Wir wollen die betroffenen Eltern schnell unterstützen. Es handelt sich zwar um eine Aufgabe der

kommunalen Ebene, aber wir haben als Landesregierung gesagt, dass wir das aufgreifen wollen, und zwar so schnell, dass die betroffenen Eltern sofort eine Unterstützung erhalten. Es ist aus meiner Sicht im Interesse des ganzen Hauses, dass wir das schnell und unbürokratisch umsetzen. Es wäre schön, wenn wir uns darauf verständigen könnten. Wir brauchen jedenfalls keine gesetzliche Regelung.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Lautenschläger. – Als nächs ter Redner hat Herr Kollege Rentsch das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Ministerin hat es gerade gesagt: FDP und CDU haben im Jahre 2004 in Hessen ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den Landtag eingebracht und auch verabschiedet. Ich glaube, dieses Gesetz hat in der Praxis und auch bei den Fachverbänden sehr viel Anklang gefunden.

Es handelt sich um einen Problem, das aufgrund einer Petition bekannt geworden ist. Es geht um den Einsatz von Gebärdendolmetschern in Kindergärten. Ich denke, dass dieses Problem gelöst werden muss.

Frau Ministerin, wenn Sie heute und hier zusagen, dass die Landesregierung das Problem löst, dann brauchen wir dafür – da teile ich Ihre Meinung – keine gesetzliche Regelung. Meine Fraktion hätte sich zwar für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, aber wir müssen nichts gesetzlich regeln, was auch anders geregelt werden kann. Wenn Sie das hier zusagen, ist das für uns Liberale eine geltende Zusage. Deshalb würde es Sinn machen, wenn die SPD-Fraktion ihren Gesetzentwurf zurückziehen würde. Dann hätten wir dieses Problem gelöst und müssten keine gesetzliche Regelung treffen. Ich glaube, an dieser Stelle sind sich alle Kolleginnen und Kollegen einig.