Wir haben nicht mehr viel Zeit, meine Damen und Herren. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, Drucks. 16/6942, wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Bevor ich Punkt 7 der Tagesordnung aufrufe, teile ich mit, dass auf Ihren Plätzen der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Bildungsvielfalt und Bildungsgerechtigkeit für alle statt Selektion und Auslese, Drucks. 16/7009, verteilt worden ist. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird der Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 70. Dieser wird gemeinsam mit Punkt 64 und Punkt 67 der Tagesordnung aufgerufen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen – Drucks. 16/6943 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungschefs der Länder haben am 22. Juni 2006 einen neuen Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen unterzeichnet. Dieser soll den Staatsvertrag aus dem Jahr 1999 vom kommenden Wintersemester an ablösen. Dieser neue Staatsvertrag wurde notwendig, weil das Siebte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 28. August 2004 uns Ländern einige neue Vorgaben für die bundesweite zentrale Vergabe von Studienplätzen macht.
So formuliert Art.13 Abs.1 die drei Hauptquoten neu und legt fest, in welchem quantitativen Verhältnis sie zueinander stehen. Auch dies ist nichts Neues. Es hat erweiterte Auswahlrechte der Hochschulen selbst zum Inhalt, die nunmehr in ihren zulassungsbeschränkten Studiengängen über 60 % der Studienplätze selbst bestimmen können.
Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 erweitert deshalb die Kriterien des Auswahlverfahrens der Hochschulen. Die Regelungen der für die Ausländerquote geltenden Auswahlkriterien wurden aus dem Staatsvertrag herausgenommen, um das Vertragswerk zu deregulieren. Auch dies trägt zu einer größeren Autonomie der Hochschulen bei, die nunmehr die Auswahlkriterien für die Ausländerquote selbst festlegen können.
In den Studiengängen mit bundesweit festgelegtem Numerus clausus werden die Hochschulen also weiterhin den Großteil der Studienplätze selbst vergeben, so § 32 Abs. 3 Hochschulrahmengesetz.
Meine Damen und Herren, der neue Staatsvertrag verzichtet erfreulicherweise auf ländereinheitliche Regelungen, die der Bund den Ländern bislang verpflichtend vorgegeben hatte. Der bisherige Art. 7 Abs. 6, der eine entsprechende Anwendung der für das zentrale Vergabeverfahren geregelten Grundsätze des Kapazitätsrechts auf zulassungsbeschränkte Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens vorsah, entfällt, um eine grundlegende Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts zu ermöglichen. Bisher wird die Zahl der Studienplätze in erster Linie nach dem Stellenplan des Lehrpersonals errechnet. Mit der Einführung von Globalhaushalten benötigen wir nun neue Maßstäbe.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung kommt mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen ihrer föderalen Pflicht nach, das Hochschulzulassungsrecht zu einem übereinstimmenden Zeitpunkt entsprechend den §§ 29 bis 35 des Hochschulrahmengesetzes zu regeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, diese Zustimmung wird Ihnen die FDP-Fraktion in diesem Hause verweigern müssen.
Dabei sollten Sie zuhören; denn ich kann darlegen, dass der Gesetzentwurf überhaupt nicht zu Ihrer Politik passt. – Wir als FDP streiten seit Jahren gegen diese Form der Studentenlandverschickung, wie sie mit diesem Staatsvertrag weiter zementiert wird.Wir wollen diese Art der ZVS abschaffen. Herr Minister, dieser Staatsvertrag ist rückwärtsgewandt.
Dieser Staatsvertrag entspricht nicht mehr den Anforderungen unseres differenzierten Hochschulsystems. Dabei bin ich immer davon ausgegangen, dass auch Sie von der CDU-Fraktion dieses Hochschulsystem unterstützen. Dieser Staatsvertrag stützt sich vielmehr weiterhin auf das überholte Bild eines einheitlichen Hochschulwesens mit einheitlichen Studiengängen, obwohl das aktuelle Hochschulsystem aufgrund seiner Wettbewerbsorientierung gerade auf Leistungsdifferenzierung und auf Profilbildung der Hochschulen setzt und damit das Angebot auf unterschiedliche Ausbildungsangebote mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen ausrichtet.
In Zeiten von Autonomie, von Flexibilisierung, von leistungsorientierter Mittelzuweisung, von Globalhaushalten und von Ziel- und Leistungsvereinbarungen kann ein solches System nicht mehr sachgerecht sein, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir alle miteinander die Einsicht haben, dass ein neues System der Notwendigkeit von
Aus diesen fundierten Änderungen im Hochschulwesen ziehen wir Liberale zwei wichtige Schlüsse für das neue System.
Die Studierenden müssen sich die für sie geeignete Hochschule aussuchen können, und die Hochschulen müssen sich die für ihre Angebote an Studiengängen am besten geeigneten Studierenden aussuchen können.
Heute ist es nicht mehr egal, wo man z. B. Rechtswissenschaften studiert, ob in Passau, in Hamburg, in Frankfurt oder in München. Jetzt müssen wir das passgerecht machen. Das Qualifikationsprofil des einzelnen Studierenden muss dem Anforderungsprofil des von ihm angestrebten Studiengangs entsprechen.
Bei diesen differenzierten Angeboten kann man nicht davon ausgehen, dass sämtliche hochschulreife Studierende für alle Studiengänge gleichermaßen geeignet sind.
Ich halte es wirklich für eine nicht mehr haltbare Situation, dass zurzeit den Hochschulen zwar erlaubt wird, Studierende auszuwählen, dass sie dann aber in einem Nachverteilungsverfahren gerade die von ihnen abgelehnten Bewerber von der ZVS wieder zugeschoben bekommen.
Eine zweite Schlussfolgerung aus der Veränderung der Hochschullandschaft ist, dass die Kapazitäten der Hochschulen nicht mehr anhand fiktiver Stellenplänen festgelegt werden dürfen, sondern dass sie über Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen unter Berücksichtigung der fachspezifischen Qualifikationsstandards festzulegen sind. Es ist doch völlig kontraproduktiv, lieber Herr Kollege Siebel – –
Herr Kollege Siebel, es ist doch völlig kontraproduktiv, dass im derzeitigen System jede finanzielle Verbesserung seitens des Landes Gefahr läuft, nicht zu einer Qualitätssteigerung, sondern zu einer Quantitätssteigerung an den Hochschulen zu führen. So bekommen wir keine qualitätsbezogene Ausbildung an unseren Hochschulen.
Deswegen fordere ich für meine Fraktion, Herr Kollege Siebel, dass wir, statt diesem Staatsvertrag zuzustimmen, die alten Regelungen des Hochschulrahmengesetzes und der Kapazitätsverordnung durch hessische Regelungen ersetzen, wie wir es nach der Föderalismusreform ab dem 1. August 2008 tun können. In dem Novellierungsentwurf der CDU-Landesregierung zum Hessischen Hochschulgesetz ist hierfür keinerlei Vorkehrung getroffen.
Zweitens fordere ich, dass wir eine Diskussion über den Kapazitätsausbau führen – Stichwort: Hochschulpakt 2020 –, dass wir diese Diskussion zukunftsorientiert auch mit der Wirtschaft führen, dass wir darüber diskutieren, welche Kapazitäten in welchen Studiengängen an welchen Orten vorhanden sind,
und dass wir die Zulassung der Studierenden unseren weitergehend autonom zu gestaltenden Hochschulen überlassen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte es eigentlich kurz machen, aber bei der Rede von Frau Beer ist mir der Hunger vergangen.
Ich will mich auf einen Zwischenruf beziehen, den Kollege Grumbach gemacht hat. Nachdem Sie gesagt haben, die Hochschulen sollen sich die auswählen, die sie für geeignet halten, und die Studierenden sollen die Hochschulen wählen, die sie für geeignet halten, hat der Kollege Grumbach in seiner unnachahmlichen Art gefragt: „Und was passiert mit dem Rest?“
Dieser kluge Zwischenruf wird durch das beantwortet, was die ZVS seit vielen, vielen Jahren macht. Ich finde es spannend, dass Sie von der FDP bei jeder ZVS-Diskussion – und im Übrigen bei fast jeder Staatsvertragsdiskussion – eine riesige FDP-Welle erzeugen und eine andere Diskussion hinten dranhängen, die mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts zu tun hat.
Seien Sie doch einmal so parlamentarisch, und beziehen Sie sich auf das, worum es hier geht. Es geht darum, dass mit diesem Staatsvertrag und dem dazugehörigen Gesetz die notwendigen Vorraussetzungen geschaffen werden, dass die ZVS in eine Servicestelle umgewandelt wird. Ich glaube, das wollen wir alle – sogar die FDP – gemeinsam erreichen.
Natürlich steht es drin. Es geht um die Frage der Besetzung des Beirats, es geht um die Frage der Überführung der Rechtsform. Das ist alles geregelt.
Zweitens. Die Festlegung der Quoten in dem Gesetzentwurf bezieht sich auf das, was im Staatsvertrag enthalten ist.Auch das ist also kein Grund zur Aufregung.
Drittens. Es sind Maßnahmen zur Vereinfachung und zur Deregulierung vorgesehen, sowohl was die Datenerfassung als auch was die Frage pauschalierter Kostenerhebung angeht. Wenn man sich in einem bestimmten Spektrum vernunftbezogener Politik, rationaler Politik, bewegen will,dann muss man doch zusehen,dass das dort alles enthalten ist.