Es gibt andere Gesetze, bei denen ist zwischen allen Beteiligten sicherlich unstreitig, dass wir sie brauchen, z. B. Polizeigesetze und Schulgesetze. Solange wir Polizei und Schulen wollen, brauchen wir auch gesetzliche Grundlagen.Welchen Sinn macht dann die Befristung?
Schließlich gibt es Gesetze, die braucht niemand. Das sagt sogar die Landesregierung. So wie z. B. das Gesetz zur Finanzierung öffentlicher Straßen. Das Gesetz hat bisher niemand angewendet. Es gibt auch bisher keinen, der Interesse geäußert hat, es jemals anwenden zu wollen. Dann sagt die Landesregierung: Es könnte aber sein, dass einmal jemand auf die Idee kommt, es anzuwenden, und dann ist es besser, wir haben eine gesetzliche Grundlage. – Auch hier:Welchen Sinn macht die Befristung?
Wenn eine solche Befristung überhaupt einen Sinn machen sollte,müssten Sie einmal den Mut haben,solche Gesetze auslaufen zu lassen, wenn sie sich als überflüssig er
wiesen haben. Sonst bleibt die Befristung das, was wir immer gesagt haben, nämlich eine ideologiebetriebene Prinzipienreiterei und Beschäftigungstherapie für Ministerien und Landtag.
Wir würden die ganze Zeit, die wir heute dafür verwenden, gar nicht dafür verwenden, wenn es die Befristung nicht gäbe.Also müssten wir uns kluge Gedanken darüber machen, welchen Sinn es künftig noch hat, das so durchzuhalten, wie es die Landesregierung einmal beschlossen hat.Vielleicht muss auch dieser Beschluss, in dem die Befristung vorgesehen war, der Befristung anheimfallen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon deutlich gemacht, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf sechs Gesetze, die auf fünf Jahre befristet sind, nochmals einer genaueren Betrachtung des Gesetzgebers unterzogen werden sollen, wobei nur kleinere – man könnte auch sagen: marginale – Änderungen vorgesehen sind.
Herr Dr. Jürgens, das, was Sie eben ausgeführt haben, möchte ich etwas differenzierter gesehen wissen.Wir sind der Überzeugung, dass es im Prinzip ein guter Ansatz ist, wenn der Gesetzgeber in regelmäßigen und vertretbaren Abständen – die auch nicht die Arbeitskapazität des Parlamentes überstrapazieren – die bestehenden Gesetze auf ihre Tauglichkeit und auf die Rechtswirklichkeit überprüft. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man die bestehenden Gesetze einer Evaluierung unterzieht. Ich finde, man muss diesen Punkt, den Sie eben angesprochen haben, sehr differenziert betrachten.
Lassen Sie mich aber gesondert auf eine Regelung eingehen. Der § 2a des Bannmeilengesetzes soll aufgehoben werden. Dazu führt die Begründung aus, der Umbau des Landtags sei im Jahr 2007 abgeschlossen,und damit werde die in § 2a getroffene Sonderregelung für die Zeit, in der wir hier im Rathaus tagen, überflüssig. Das möchten wir nochmals hinterfragt wissen. Denn wir gehen alle davon aus, dass wir zwar in den neuen Plenarsaal umziehen wollen, aber der Zeitpunkt Ende 2007 ist dafür ein sehr ehrgeizig gestecktes Ziel. Aus unserer Sicht sollte man im weiteren Gesetzgebungsverfahren überprüfen, ob dieses Zeitziel nicht zu ehrgeizig ist.
Wie eingangs angesprochen,sehen wir,dass in diesem Gesetzentwurf nur marginale Änderungen an einzelnen Gesetzen vorgenommen werden sollen. Als SPD-Landtagsfraktion verlangen wir trotzdem, dass uns die schriftlichen Unterlagen der Regierungsanhörung und auch die Evaluierungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Denn wir möchten uns aus den zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Stellungnahmen ein eigenes Bild machen.
Herr Banzer, Sie haben eben eine wohlwollende Beratung und Prüfung des Gesetzentwurfs angeregt. Die werden wir ihm zuteilwerden lassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf, wie er von der Landesregierung vorgelegt wurde, nicht zustimmen können, wenn er nicht in erheblichen Teilen verändert wird.
Diesmal beziehe ich mich dabei gar nicht – wie bei den anderen Sammelgesetzen – so sehr darauf, dass auch dieser Gesetzentwurf recht unverblümt zugibt, dass bei den Gesetzen, die hier behandelt werden, keinerlei Evaluation durchgeführt wurde; Herr Dr. Jürgens, das nämlich war der Sinn der Befristungsregelung,die ich mit meiner Fraktion nach wie vor unterstütze. Vielmehr beziehe ich mich auf die beabsichtigte weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Bannmeilengesetzes.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass das aus dem Mittelalter stammende Institut der Bannmeile im 21. Jahrhundert verzichtbar ist. Wir hoffen, dass wir im Rahmen der Anhörung dazu eine wirklich tiefgründige Diskussion miteinander führen können – ob wir dieses Institut überhaupt brauchen, und zwar unabhängig davon, Frau Kollegin Hofmann, wann wir wohin umziehen. Ich meine, wir sollten mit dem Umzug in den neuen Plenarsaal einen Schnitt machen und sagen, wir sind so selbstbewusst, wir brauchen dieses Institut der Bannmeile nicht mehr, wir schaffen das Bannmeilengesetz ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich einmal umschauen, dann stellen Sie fest, die konsequente Anwendung der einschlägigen Vorschriften im Straf- und im Versammlungsrecht sowie im Polizeirecht ist völlig ausreichend, um einen geordneten Ablauf der Parlamentssitzung zu gewährleisten – ist doch im Versammlungsgesetz in § 15 Abs. 1 der Begriff der öffentlichen Sicherheit genannt, und der umfasst sämtliche Schutzgüter, die im Bannmeilengesetz aufgeführt werden, und deckt diese ab.
Betrachten wir die Situation einmal historisch.Als im Jahr 1848 zum ersten Mal ein Bannmeilendistrikt eingeführt wurde, geschah dies zum Schutz der Nationalversammlung in Frankfurt.Das war eine ganz andere Situation.Damals ging es darum, konkrete Notstandssituationen zu bewältigen. Das aber ist doch nicht mehr die Situation des heutigen Parlamentarismus. Damals war es das Ziel, das Parlament vor dem Druck der Straße zu schützen. Diesen Druck haben wir doch heute nicht mehr. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,der heutige Druck auf das Parlament, auf die Parlamentarier geht doch nicht mehr von der Straße aus, sondern vielmehr von den Medien und Lobbyisten. Dagegen aber können Sie sich mit keinem Bannmeilengesetz der Welt schützen.
Einige Kolleginnen und Kollegen haben es doch am eigenen Leib erfahren. Ist denn beispielsweise der Wissenschaftsminister in eine bedrängte Situation gekommen, als er hier im Parlament das Studiengebührengesetz diskutiert hat? Mitnichten. Er hatte Probleme, als er seine Hochschulen aufgesucht hat und dort von den Studierenden behindert worden ist. Davor aber schützt ihn kein Bannmeilengesetz der Welt.
Oder ich kann mich an die eine oder andere Pressekampagne erinnern, in der ganz massiv versucht wurde, Druck auf Parlamentarier auszuüben. Dagegen schützt Sie kein Bannmeilengesetz der Welt.
Schauen wir doch in andere Parlamente, nehmen wir beispielsweise den Deutschen Bundestag. Auch der Deutsche Bundestag hat kein so strenges Bannmeilengesetz mehr, sondern man hat sogar einen Rechtsanspruch darauf, eine Demonstrationserlaubnis zu bekommen, wenn dadurch nicht der Zugang zum Parlament oder die Parlamentssitzung gestört werden.
Auch wesentliche westliche Demokratien wie England, Frankreich oder die USA kennen keine Bannmeile mehr, um ihre Demokratie zu schützen, um ihren Parlamentarismus abzusichern.
Deswegen bin ich der Meinung, dass auch wir uns dieses Bannmeilengesetzes entledigen sollten. Nach einer entsprechenden Evaluation – Herr Dr. Jürgens – kann man überflüssige Gesetze abschaffen. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, das Bannmeilengesetz ist eines dieser überflüssigen Gesetze. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion will ich hier klarstellen: Wir finden es klug und richtig, dass die Gesetze, die wir im Hessischen Landtag beschließen, nach wie vor befristet werden und bleiben, und dass wir uns der Mühe unterziehen, diese Befristungen alle fünf Jahre zu überprüfen.
Das haben wir auch an dieser Stelle getan. Ich will Ihnen das jetzt hier vortragen. Es bleibt der Erfolg dieser Landesregierung – auch das will ich nochmals deutlich machen –, dass es uns gelungen ist, in den vergangenen Jahren über 3.000 Gesetze, Rechtsvorschriften, -verordnungen und Ähnliches abzuschaffen. Das ist ein Ergebnis, das diese Landesregierung erreicht hat, und ich finde, das darf in dieser Debatte nochmals gesagt werden.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Dr. Jürgens war so freundlich, hier vorzutragen, es gebe mit diesem Gesetzentwurf keine materielle Änderung des Rechts. Das ist in der Tat falsch. Die Kollegin Hofmann war so freundlich, bereits darauf einzugehen. In der Tat geht es darum, dass wir beim Bannmeilengesetz eine neue Regelung benötigen werden.Alle Kolleginnen und Kollegen wollen ja, dass dieses Provisorium am Ende überwunden sein wird und wir wieder auf der anderen Seite des Marktplatzes im Plenarsaal des Hessischen Landtags tagen können.
Frau Kollegin Beer, damit sind wir natürlich bei der Debatte über die Bannmeile. Ich freue mich auf die Auseinandersetzungen im Rahmen der Anhörung und der Besprechung der Ergebnisse. Das werden wir in Ruhe miteinander besprechen müssen.Als Abgeordneter des Hessischen Landtags habe ich aber auch Situationen erlebt, in denen ich sehr darauf achten musste, wann ich morgens
anreise, damit ich die Plenarsitzung des Hessischen Landtags verfolgen kann, und in denen ich abends nach einer Plenardebatte nicht mehr nach Hause gekommen bin.
Diese Frage werden wir miteinander besprechen können. Das ist der klassische Druck der Straße. Das Bannmeilengesetz dient insbesondere dem Schutz vor dem Druck der Straße. Ich bin in dieser Hinsicht aber relativ offen. Wir können in großer Gelassenheit darüber debattieren.
Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu dem Vorwurf sagen,es hätte keine Evaluierung stattgefunden. Sie müssen den Gesetzentwurf und die Begründung dazu einmal lesen.
Dort steht z. B. etwas zur Frage der Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Landesbetriebs Landgestüt Dillenburg. Es ist von den umfangreichen Stellungnahmen die Rede, die von den entsprechenden Institutionen zu dem Gesetzentwurf abgegeben worden sind.Wenn das Ergebnis der Evaluierung ist, dass man das beibehalten will, dann ist das kein Schaden.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Könnte es sein, dass Sie gar nicht wissen, was eine Evaluierung ist?)
Lassen Sie mich noch einen Punkt herausgreifen, nämlich Art. 2, das Gesetz zur Sicherstellung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion sind froh, dass dieses Gesetz noch nicht zur Anwendung gekommen ist; denn es unterstreicht, dass das, was wir sagen, richtig ist, dass wir nämlich eine kommunalfreundliche Landesregierung sowie eine kommunalfreundliche Mehrheit im Hessischen Landtag haben. Diese hat es nicht notwendig werden lassen, dass dieses Gesetz zum Einsatz kommt. Die kommunale Seite musste dieses Gesetz aufgrund der Finanzausstattung und des Konnexitätsprinzips nicht in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren, bei der Frage des Informationsfreiheitsgesetzes könnte es uns gelingen, dass die Kommunalen Spitzenverbände ihre Ankündigungen nicht wahr werden lassen müssen, sodass sie die Konnexitätskommission nicht anrufen müssen. Ich habe den Eindruck, dass wir dieses Gesetz abwehren können.
Meine Damen und Herren, die Frage der privat finanzierten oder gebührenfinanzierten Straßen ist natürlich virulent. Das muss man aber nicht an jeder Stelle in unserem Land wissen. Die Debatte, die im Rheingau geführt wird, geht natürlich genau in diese Richtung.Letztlich wird dort die Realisierung des Baus einer Brücke nur erreicht,wenn privat finanziert wird. Dafür benötigen wir eine gesetzliche Grundlage. Deshalb wird die CDU-Fraktion dafür Sorge tragen, dass dieses Gesetz weiter Gegenstand der Gesetzgebung dieses Landes bleibt.
Meine Damen und Herren, wir werden als CDU-Fraktion mit großem Wohlwollen die Gesetzesberatung nicht nur verfolgen, sondern mit betreiben. Ich glaube, es empfiehlt sich, bei der Frage der Entbürokratisierung genau hinzuschauen. Das werden wir tun.
Das werden wir tun,und das haben wir getan.Auf die Auseinandersetzung über das Bannmeilengesetz im Detail können wir uns freuen.Wir haben noch viel Zeit;denn das Gesetz muss erst zum Ende des Jahres beschlossen werden. – Vielen Dank.
Wir haben nicht mehr viel Zeit, meine Damen und Herren. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.