Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

Sie denken dabei an Ihre Klientel. Das ist Ihnen alles gestattet. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Aber Sie sind hingegangen und haben das System der DDR, das ein System der Unfreiheit gewesen ist – dort wurden Menschen, die das Land verlassen wollten, an der Grenze erschossen –, mit dem System, das sich aufgrund der Gesundheitsreform in der Bundesrepublik Deutschland ergibt, einem freien demokratischen Land, verglichen. Damit sind Sie zu weit gegangen. Das haben Sie hier eben gesagt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich dazu noch etwas sagen. Sie haben vorhin namentliche Abstimmung beantragt. Natürlich stellen wir uns der namentlichen Abstimmung über den Inhalt Ihres Entschließungsantrags.Wenn ich es richtig im Kopf habe, haben Sie im zweiten Punkt Ihres Entschließungsantrags geschickterweise aus dem Wahlprogramm der CDU abgeschrieben, das zur letzten Bundestagswahl erstellt wurde. Sie wissen das doch selbst. Die FDP hat doch einige Erfahrungen mit Koalitionen. Eine Regierung, die allein von der FDP gestellt wurde, hat es noch nie gegeben. Wenn man eine Koalition eingeht, kann man sein Wahlprogramm nie zu 100 % umsetzen.

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das, was in Berlin hinsichtlich der Gesundheitsreform gemacht wurde, nicht dem Wahlprogramm der CDU entspricht.Sicherlich entspricht das auch nicht dem Bauchgefühl von uns allen.

Aber wir haben durch die Entscheidung des Wählers, des freien Souveräns der Bundesrepublik Deutschland, eine Mehrheit bekommen, die halt eben so ist, wie sie ist. Es handelt sich da um keine Liebesheirat. Das wissen auch Sie. Irgendjemand hat einmal gesagt, es habe sich dabei um eine Zwangsheirat gehandelt.

(Dr.Thomas Spies (SPD): Na ja!)

Wir müssen aber entsprechend dem Wählervotum handeln. In einer Koalition gibt es immer Umstände, die dazu führen, dass die reine Lehre nicht umgesetzt werden kann.

Herr Rentsch, ich will Ihnen sehr deutlich sagen:Wir können hier gerne über das Wahlprogramm der CDU im Hessischen Landtag abstimmen. Damit habe ich überhaupt keine Probleme. Aber Sie bringen das hier aus der Notwendigkeit, sich zu profilieren, ein. Denn man weiß, da es nun einmal die Koalitionsvereinbarung gibt, dass keine Notwendigkeit besteht, über das Wahlprogramm noch einmal abzustimmen. Das soll jetzt aber praktisch in den Hessischen Landtag noch einmal eingebracht werden. Das zeigt, dass es Ihnen nicht um die Sache geht. Das zeigt, dass es Ihnen hier um plumpe Profilierung geht. Sie wollen Stimmen fangen. Da wollen wir Sie nicht behindern.Aber bei einem werden wir Sie sicherlich behindern: Wir werden alle Ihrem Entschließungsantrag in namentlicher Abstimmung die Zustimmung versagen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Rentsch, Sie haben noch zweieinhalb Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, ich möchte nur wenige Sätze zu den Äußerungen des Herrn Kollegen Wintermeyer sagen. – Herr Kollege Wintermeyer, ich glaube, das ist hinsichtlich der Redlichkeit in dieser Debatte auch notwendig.

Ich habe gesagt, Frau Oppermann erinnert mich hinsichtlich der Glorifizierung des Gesundheitssystems, das Sie vorschlagen,an Menschen,die aus der DDR kommen und das System der DDR glorifizieren.

(Zuruf: Das ist noch schlimmer!)

Ich glaube, man sollte da sehr vorsichtig sein. Sie wissen genauso gut wie ich, dass gerade die FDP als Freiheitspartei ein System wie das, das in der DDR herrschte, ablehnt.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Wir sind auch für die Freiheit!)

Insofern sollte man da keinen Zusammenhang herstellen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Ich komme zu meiner zweiten und letzten Bemerkung.

(Petra Fuhrmann (SPD): Ihre Partei war eine der Blockflöten! Von wegen! Sie haben keine Ahnung!)

Herr Kollege Wintermeyer,Sie eierten hier gerade herum. Damit haben Sie gezeigt, dass das, was die CDU in ihr Wahlprogramm schreibt, die Menschen in Deutschland eigentlich nicht interessieren muss. Denn es kommt sowieso immer anders, als Sie es den Menschen vorher gesagt haben.

Ich glaube, es ist gut, dass die Menschen jetzt wissen, dass man das, was die CDU in Ihre Wahlprogramme schreibt, nicht ernst nehmen kann. Ich glaube, dass ist eine sehr wichtige Erkenntnisse aus dieser Debatte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP – Axel Wintermeyer (CDU): Entschuldigung,wir haben einen Koalitionsvertrag! Sie haben das nicht kapiert!)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Die Fraktion der FDP hat namentliche Abstimmung über ihren Entschließungsantrag betreffend Große Koalition leitet Weg in die Staatsmedizin ein, Drucks. 16/6959, beantragt. Ich bitte um Aufruf der Namen. Bitte fangen Sie an.

(Namensaufruf – Abstimmungsliste siehe Anlage)

Meine Damen und Herren, wir geben Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Zehn Kolleginnen und Kollegen waren entschuldigt abwesend. Es stimmten sieben Abgeordnete für den Antrag der FDP, dagegen waren 93.

(Zurufe von der CDU, der SPD und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

So ist das demokratische Leben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 16/6942 –

Wer begründet? – Herr Justizminister, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen das mittlerweile dritte Sammelgesetz zur Verlängerung der zum 31.12.2007 auslaufenden Gesetze vor. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gesetze: zum einen um das Gesetz über die Bannmeile des Hessischen Landtages – hier sind die Änderungen notwendig, die sich durch den Abschluss der Umbaumaßnahmen ergeben –, zum Zweiten um das Gesetz zur Sicherstellung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden, zum Dritten um das Börsenaufsichtskostengesetz. Hier ist vorgesehen, nur eine Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31.12.2009 vorzunehmen, weil absehbar ist,

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte wirklich um mehr Ruhe.Wer Gespräche führen will, soll es draußen tun.

dass bundesgesetzliche Änderungen vorgenommen werden. Dem wird mit der verkürzten Laufzeit Rechnung getragen. Unverändert, mit Ausnahme der Geltungsdauer, soll die Geltungsdauer des Gesetzes über den Bau und die Finanzierung öffentlicher Straßen durch Private, des Gesetzes zur Errichtung des Landesbetriebs Hessisches Landgestüt Dillenburg und schließlich des Hessischen Jagdgesetzes verlängert werden. Ich darf Sie um wohlwollende Beratung bitten.

(Beifall bei der CDU)

Das wird sich am Ende der Debatte zeigen, ob das wohlwollend ist. – Ich rufe Herrn Dr. Jürgens, wenn Sie möchten, als Ersten für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Fünf Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Minister hat es gerade gesagt: Durch das vorliegende Gesetz sollen insgesamt sechs Gesetze, die zum 31. Dezember auslaufen, praktisch unverändert – mit verlängerter Geltungsdauer – übernommen werden.

Die Befristung von Gesetzen soll angeblich – so wurde immer gesagt – dazu beitragen, überflüssige Rechtsvorschriften irgendwann auch einmal abzubauen. Aber im vorliegenden Fall führt die Befristung dazu, dass die Befristung an sich überhaupt erst unnötige Vorschriften schafft. Gäbe es die Befristung nicht, gäbe es diesen Gesetzentwurf nicht. Er enthält ausschließlich die Übernahme von bisher Bekanntem, materiell ändert sich überhaupt nichts. Es würde sich auch nichts ändern, wenn es den Gesetzentwurf nicht gäbe, außer dass die Frist ablaufen würde.

Wir verwenden viel Arbeit in den Ministerin, viel Arbeit im Landtag und unsere wertvolle Zeit, um eine Norm ins Gesetz- und Verordnungsblatt zu bringen, die es ohne die Befristung von Gesetzen gar nicht gäbe. In diesem Fall führt die Befristung nicht zu einem Abbau von Vorschrif

ten, sondern zu einer Aufblähung. Wenn Sie ein überflüssiges Gesetz suchen – hier ist es.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)

Nun wird uns in der Begründung vorgetragen, zwei der in ihrer Geltungsdauer zu verlängernden Gesetze wurden bisher nach Auskunft der Landesregierung noch nicht ein einziges Mal angewendet. Dennoch wird vorgeschlagen, diese zu verlängern. Das gilt zum einen für das Gesetz zur Sicherstellung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Darin ist das Verfahren geregelt, in dem sich Land und Kommunen im Falle der finanziellen Mehrbelastung der Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip der Hessischen Verfassung einigen.Nun kann man sicherlich sagen: Solange die Hessische Verfassung das Konnexitätsprinzip enthält, brauchen wir ein Gesetz, das das Verfahren regelt. Welchen Sinn macht dann die Befristung?

Das Zweite ist in der Tat das Gesetz,das der Minister auch erwähnt hat,und zwar über den Bau und die Finanzierung öffentlicher Straßen durch Private. Ich zitiere einmal die Gesetzesbegründung.

Das Gesetz ist bisher nicht zur Anwendung gekommen.

Das Gesetz stammt von 2002, ist also fünf Jahre alt.

Dennoch ist eine Verlängerung der Befristung vorzusehen, damit das Land weiterhin die Möglichkeit besitzt, den Bau von Brücken und Tunneln im Zuge öffentlicher Straßen durch Private auf der Grundlage einer Gebührenfinanzierung durchführen zu können.

Das ist einigermaßen erstaunlich. Auf der einen Seite suggeriert die Befristung – so habe ich es bisher verstanden –, nach Ablauf der Frist könnte das Gesetz gegebenenfalls einfach auslaufen und sozusagen nicht mehr existieren. Aber im Augenblick haben wir die Situation, dass jedes Gesetz, das ausläuft, nahezu automatisch auch verlängert wird. Wir haben das schon beim ersten und zweiten Gesetz zur Verlängerung der Befristungen besprochen. Es gibt Gesetze, die führen die Hessische Verfassung oder vorgegebenes Bundesrecht aus. Solange es die Verfassung gibt und solange es das Bundesrecht gibt, sind solche Gesetze zwingend.Welchen Sinn macht also eine Befristung?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt andere Gesetze, bei denen ist zwischen allen Beteiligten sicherlich unstreitig, dass wir sie brauchen, z. B. Polizeigesetze und Schulgesetze. Solange wir Polizei und Schulen wollen, brauchen wir auch gesetzliche Grundlagen.Welchen Sinn macht dann die Befristung?