Da vernünftigerweise die Menschen, aber auch die Betriebe nicht mit immer mehr statistischen Abfragen belastet werden sollten, sind zwei Dinge gegenläufig passiert: Man wollte keine neue Statistik einführen aus den Gründen, die allgemein Zustimmung finden. Ich sehe aber hier, dass wir im Grunde einen erheblichen Aufklärungsbedarf haben.
Wie hoch sind die Kosten für die Implementierung des Software-Programms LUSD im Bereich der hessischen Schulen?
Herr Kollege Quanz, der Haushaltsansatz für das Projekt zentrale LUSD im Haushaltsjahr 2006 betrug 10.080.188,71 c. Für das Haushaltsjahr 2007 beträgt der entsprechende Ansatz 10.727.345,45 c. Darin sind auch die Kosten für den Aufbau eines sicheren Netzes enthalten, das über die LUSD hinaus zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten hat. Dabei sind wir den kommunalen Trägern deutlich entgegengekommen. Insbesondere wird eine zeitgerechte und schnelle Kommunikation ermöglicht. Eine erste Anwendung dieses neuen Netzes war der elektronische Versand der Abituraufgaben, der sehr erfolgreich verlaufen ist.
Gibt es Berechnungen über Folgekosten,die ab 2008 jährlich anfallen, z. B. Schulungskosten und Fortbildungskosten?
Herr Kollege Quanz, solche Fortbildungskosten haben wir auch jetzt. Ich kann Ihnen das aus der Hand jetzt nicht beantworten.
Gab es, was nicht nur die Technik, sondern auch das PreisLeistungs-Verhältnis betrifft, auch alternative Abfragen?
Herr Kollege Quanz, in dieser Dimension ist es erforderlich, auszuschreiben. Das ist auch geschehen.
Welchen Bearbeitungsstatus haben die Programmplanungsdokumente von Hessen für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 der EU?
Herr Abg. Otto, ich möchte bei diesen Programmen dreifach unterscheiden. Zunächst einmal gibt es das althin bekannte Programm EFRE, das heute den Zusatz „RWB“ bekommt: Programm zur Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit.Der Entwurf dieses operationellen Programms für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ist am 29. Dezember 2006 bei der Kommission eingereicht worden. Der Antrag wurde von der Kommission bereits am 25. Januar 2007 für zulässig erklärt.Der Beginn der Förderfähigkeit wurde auf den 1. Januar 2007 festgelegt.
Das heißt noch nicht, dass wir jetzt bewilligen und auszahlen können. Nach einer ersten Durchsicht hat die Kommission noch einige Textergänzungen erbeten. Diese werden derzeit erstellt. Erforderlichenfalls werden weitere Gespräche zwischen der Kommission und dem Land geführt. Mit einer formellen Programmgenehmigung ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Ich erinnere an das letzte Programm, das in der Programmperiode 2000 bis 2006 lief. Dort erfolgte die Genehmigung erst im Mai 2001. Ich hoffe, dass es diesmal etwas schneller geht.
Das zweite Programm, ebenfalls zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.Dafür ist das Hessische Sozialministerium federführend zuständig. Auch hier wurde der Programmentwurf schon sehr früh im Jahr 2006, am 2. März, bei der Kommission eingereicht. Der Antrag wurde bereits am 13. März 2007, also vor wenigen Tagen, für zulässig erklärt. Der Beginn der Förderfähigkeit wurde auch hier auf den 1. Januar 2007 festgelegt. Nach Ostern gibt es konkrete Gespräche über die inhaltliche Bewertung. Mit der formellen Programmgenehmigung ist in einigen Monaten zu rechnen.
Schließlich gibt es den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen, für den das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz federführend zuständig ist. Hier wurde der Programmentwurf am 27. Dezember 2006 offiziell bei der Kommission eingereicht.
Bereits mit Schreiben vom 8. Januar 2007 hat die Kommission mitgeteilt, dass der Plan alle erforderlichen Elemente der Verordnung enthält. Die erste Runde der internen und externen Konsultation hat begonnen. Insgesamt ist eine Reihe von Arbeitseinheiten zu bewältigen. In wenigen Tagen wird mit der Übermittlung offizieller Fragen gerechnet. Im Zusammenhang hiermit erfolgen bilaterale Gespräche mit der Generaldirektion Landwirtschaft. Im Anschluss daran findet eine zweite Konsultationsrunde statt. Entwicklungspläne sind innerhalb eines Zeitplans von sechs Monaten nach Einreichung zu genehmigen. Deswegen wird frühestens Mitte 2007 mit einer Genehmigung gerechnet.
Allerdings ist die Voraussetzung, dass, bevor die Pläne der Länder genehmigt werden, die „Nationale Rahmenregelung“, über die der Bund die Maßnahmen des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ umsetzt, genehmigt sein muss, weil sich die Länder mit ihren Planungen darauf stützen.
Sie sehen also für alle drei Bereiche eine umfassende Abwicklung. Wichtig ist, dass die Förderfähigkeit zum 1. Januar 2007 dokumentiert wurde, sodass den Antragstellern keine mögliche Förderung verloren geht.
Wird sich Hessen um Projektmittel aus den Programmen „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ sowie „Strafjustiz“ bewerben,die am 15.Februar vom Rat angenommen wurden?
Herr Abgeordneter, die Antwort lautet Ja. Die Informationen zu den neuen EU-Förderprogrammen in Sachen Strafjustiz, Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalprävention für den Zeitraum 2007 bis 2013 wurden vom Ministerium an die örtlichen Präventionsgremien und Opferschutzorganisationen weitergeleitet, damit von dort aus Projektmittel beantragt werden können. Wir werden diese Anträge nach Kräften unterstützen.
Welche Gründe gibt es dafür, dass in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) Namensbestandteile wie Kaiser, Gräfin, Baronin, Freiherr, Prinz und Ähnliches abgefragt werden?
Herr Kollege Riege, es gibt keine spezielle Abfrage nach diesen Titeln. Solche Titel können bei der Standarderfassung von Eltern bzw. Ansprechpartnern als Namensbestandteil eingegeben werden.
Frau Ministerin, wie erklären Sie sich, dass das, was ich gerade aufgezählt habe, angeboten wird und unter anderem angeklickt werden kann? Gibt es also diese Vorgaben?
Herr Kollege Riege, gelegentlich gibt es Eltern – überwiegend nicht aus dem Inland –, die Wert darauf legen, dass diese Dinge eingehen. Ich lege allerdings Wert darauf, dass sie dort als Namensbestandteil in die Kartei eingehen, so wie das auch bei anderen Einrichtungen der Fall ist.
Ich frage die Landesregierung noch einmal: Sehen Sie nicht die Gefahr, dass das mit dem Ende der Kaiserzeit aufgelöste Vorrecht bei hessischen Eltern noch eine Rolle spielen könnte?
Lieber Herr Kollege Riege, Bildung ist heutzutage Gott sei Dank das Privileg aller, und dabei bleibt es auch.
Frau Ministerin, werden denn Namen, wie sie in Deutschland üblich sind, wie Müller, Schulze oder Schmidt auch schon vorab abgefragt, sodass man sie nur noch anklicken muss, wenn das – so, wie Sie das dargestellt haben – allein der Arbeitserleichterung dient?