Zur Vermeidung einer sich ausweitenden Borkenkäferkalamität hat Hessen-Forst daher in Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt eine vorbeugende Strategie entwickelt. Dabei werden unter anderem alle geeigneten Möglichkeiten zur Aufarbeitung, Lagerung und Vermarktung, inklusive Abfuhr, zur Verminderung des Risikos genutzt. Angesichts der durch „Kyrill“ verursachten Holzmengen wird es auch zum Einsatz von Insektiziden als Bestandteil des integrierten Waldschutzes kommen.Die Information und Beratung aller betroffenen Waldbesitzer vor Ort wird durch den Landesbetrieb Hessen-Forst und durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt in ihrer Abteilung Waldschutz sichergestellt.
Durch den Sturm sind die Arbeitskapazitäten von Hessen-Forst schon so weit ausgenutzt, dass Fremdunternehmer eingesetzt werden können. Mit welchen Arbeitskräften wollen Sie dieser Borkenkäferplage gerecht werden? Sollen neue Arbeitskräfte eingestellt werden? Unternehmer sind nicht verfügbar.
Herr Abgeordneter, wir werden keine neuen Arbeitskräfte einsetzen.Wir haben uns über das Thema bereits im Zusammenhang mit „Kyrill“ und dessen Aufarbeitung unterhalten.Hessen-Forst hat für diese Aufarbeitung über 70 Vollernter im Einsatz gehabt, die gut gearbeitet haben. Wir sehen keine Notwendigkeit, zusätzliche Arbeitskräfte einzusetzen.
Herr Abg. Häusling, das kann man im Augenblick noch nicht sagen. Eine 100-prozentige Aufarbeitung wird es wahrscheinlich auch deshalb nicht geben, weil nicht alles Sturmholz aufgearbeitet wird. Die Bäume, die z. B. noch erheblichen Bodenkontakt haben, wo also die Wurzeln
Ich denke, dass ein großer Teil des Sturmholzes bis Ende des Jahres aufgearbeitet sein wird. Aber es wird auch ein Teil noch in den Wäldern sein.
Wie viele Hauptschulen bzw. Hauptschulzweige sind seit 2005 aufgrund der Vorgaben des § 144a des Hessischen Schulgesetzes bereits ausgelaufen bzw. werden auslaufen oder sind vom Auslaufen bedroht?
Frau Kollegin Sorge, prinzipiell kann man nicht unterscheiden, ob § 144a oder die übrigen Kriterien vernünftiger Schulentwicklungsplanung zum Auslaufen eines Zweiges führen.Aus den unterschiedlichen Gründen sind an sechs Schulen Hauptschulzweige ab Klasse 5 oder 7 ausgelaufen. Je eine folgt im nächsten und übernächsten Schuljahr.
Wie Sie sehen, handelt es sich um eine vergleichsweise überschaubare Zahl. Man könnte gelegentlich geneigt sein, zu fragen, wie viele Schulen in Hessen geschlossen würden, wenn die Einheitsschule eingeführt würde; denn die Konzentration von Angeboten in der Einheitsschule hätte zweifelsohne wesentlich gravierendere Folgen.
Frau Kultusministerin, Sie haben angekündigt, dass Sie alle Hauptschulklassen zu SchuB-Klassen machen wollen, für die andere Richtwerte gelten. Werden Sie bei der Schließung von Hauptschulen oder Hauptschulzweigen die Richtwerte der SchuB-Klassen zugrunde legen, oder werden Sie für die nächsten Jahre die Werte zugrunde legen, die im aktuellen Schulgesetz stehen?
Frau Kollegin, als Teil der Legislative werde ich Ihnen nicht sagen müssen, dass das gültige Gesetz bei den Hauptschulen,um die es ging,zur Anwendung gekommen ist.Es betrifft nur zwei Fälle in die Zukunft hinein.Für die Zukunft sind gegebenenfalls neue Richtlinien zu setzen.
Es bleibt aber dabei,dass es nicht nur um Richtwerte geht, also nicht nur um § 144a, sondern grundsätzlich um eine vernünftige, ausgewogene Schulentwicklungsplanung.
Da es, wie Sie gerade gesagt haben, um eine grundsätzlich ausgewogene Entwicklungsplanung geht, und wenn man weiß, dass in Zukunft alle Hauptschulklassen SchuBKlassen werden sollen, wäre es sinnvoll, diese Richtwerte zugrunde zu legen und nicht die Richtwerte, die aktuell nach dem Schulgesetz vorgesehen sind. Das ist keine Sache von Legislative oder Exekutive, sondern es ist die Frage, ob hier eine vernünftige Schulplanung gemacht wird.
Frau Kollegin Sorge, wir sind im Bereich der Perspektive für die Hauptschule der Zukunft. Dafür bedarf es erstens der konzeptionellen Weiterentwicklung, zweitens gesetzlicher Voraussetzungen, drittens notwendiger Verordnungen und dann der jeweiligen Umsetzung dieser Verordnungen. Ich halte in diesem Zusammenhang fest, dass die durchschnittliche Klassengröße bei der Hauptschule auch heute bereits 19,6 Schüler beträgt und sich damit weit unterhalb der Klassenhöchstgrenze befindet.
Inwieweit werden pflanzliche Speiseöle,die meist in großen Gebinden von der Gastronomie bzw. dem Lebensmitteleinzelhandel eingekauft und dann verwendet bzw.abgefüllt werden, auf gentechnische Verunreinigungen und die Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht überprüft?
Herr Abg. Häusling, pflanzliche Speiseöle wie Sojaöl, Rapsöl oder Maiskeimöl können auch aus gentechnisch veränderten Soja-, Raps- und Maispflanzen gewonnen werden. Um die Öle in möglichst reiner Form zu erhalten, unterliegen die pflanzlichen Öle in vielen Fällen einer Raffination, bei der unerwünschte Substanzen abgetrennt werden. Bei diesem Schritt werden Proteine und Erbsubstanzen zerstört bzw. entfernt, deren Analyse die
Unterscheidung von gentechnisch verändertem und konventionellem Soja, Raps und Mais ermöglichen würde.
Zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnungspflicht im Sinne der Verordnungen der EU über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel bzw. die Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Organismen können daher analytisch am Produkt Öl nur in wenigen Fällen zwingende Aussagen getroffen werden. Die Kontrolle pflanzlicher Öle auf gentechnisch veränderte Organismen und deren Bestandteile erfolgt daher in der Regel durch Einsehen entsprechender Begleitdokumente und Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit in den Ölmühlen bzw. durch Überprüfung entsprechender Unterlagen beim Importeur und Inverkehrbringer.
Herr Minister, wurde bei Kontrollen nicht gekennzeichnetes Öl gefunden, das im Handel entsprechend eingesetzt wurde?
Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst betreffend „Wissen schafft Zukunft – die Hochschulen als Schlüssel zur Exzellenz“
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Wissen schafft Zukunft. Im Regierungsprogramm 2003 bis 2008 der CDU vom 28. März 2003 werden als grundlegende Zielsetzungen genannt – ich zitiere –:
Hochschul- und Wissenschaftspolitik bleibt auch in den kommenden fünf Jahren ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Eckpunkte unserer Politik sind dabei die weitere Etablierung des Wettbewerbsgedankens, die Erhöhung der Autonomie und die weitere Verbesserung der Qualität.... Die Forschungslandschaft in Hessen wollen wir weiter stärken.
Meine Damen und Herren, das haben wir in den vergangenen vier Jahren getan. Alle im Regierungsprogramm aufgeführten Ziele sind erreicht und vielfach übertroffen worden. Bei weiteren wissenschaftspolitischen Heraus
forderungen hat Hessen die Initiative ergriffen und bundesweit beispielgebende Projekte auf den Weg gebracht.
Ich nenne die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, die die Landesregierung gegen mancherlei Widerstände und vor allem von der Opposition bekundete Skepsis binnen eines Jahres mit einem überragend positiven Ergebnis abgeschlossen hat. Viele Anfragen anderer Länder zeigen, dass dieses Projekt größtes Interesse gefunden hat.
Zusammen mit drei Präsidenten der hessischen Universitäten habe ich die Einrichtung von Zentren für geisteswissenschaftliche Forschung und Lehre in den Fächern Orient-, Ostasien- und Südosteuropawissenschaften auf den Weg gebracht. Genau in diesen Fächern werden in einer globalisierten Welt Veränderungen erwartet, die ihren Umbau in einer sehr kurzen Zeit erforderlich machen. Die drei Universitäten haben, vom HMWK großzügig unterstützt, wesentliche Aktivitäten entfaltet und werden noch mit Ablauf dieses Jahres – Sie können sich das in Marburg anschauen – die zentralen Professuren in den Zentren besetzen können. Auch in der Zentrenbildung liegen wir bundesweit vorne.
Mir geht es heute aber weniger um einen Blick zurück,um auf das Erreichte und die Umsetzung unseres Regierungsprogramms hinzuweisen, sondern um den Blick nach vorne, um die Frage, welches Leitbild wir in Hessen der Entwicklung unseres Hochschulwesens zugrunde legen.
Wer die Zukunft des hessischen Hochschulwesens gestalten will, der muss sich fragen, wie die akademische Landschaft im Jahre 2020 aussehen wird. Wahrscheinlich werden wir in dieser Entwicklungsperiode eine wesentlich stärkere Ausprägung der Hochschulen mit individuellen Profilen und unterschiedlichen Schwerpunkten erfahren. Wir werden ohne Zweifel eine Verschärfung des Wettbewerbs der Hochschulen in Deutschland untereinander erleben, und dies unter Einbeziehung der Entwicklung des internationalen Bildungsmarktes. Dieser wird deutlich mehr Dimensionen umfassen als etwa nur den Studierenden- und Dozentenaustausch gängiger Prägung. Um dabei vorne mitzuspielen, haben wir unsere Zusammenarbeit beispielsweise mit den USA,China und Vietnam konzentriert und intensiviert. Wir wollen in Hessen diesen Wettbewerb und geben deswegen in Hessen den Hochschulen mehr Autonomie.