Herr Präsident, daran wird deutlich, dass die eine Seite des Hauses versucht, mit reinem Populismus auf Dinge aufmerksam zu machen, und in Wirklichkeit an fachlichen Ausführungen überhaupt nicht interessiert ist.
Das muss man einfach dazu sagen.– Die Frage,wie wir damit umgehen, wie wir die Gesundheitsämter in ihrer Überwachung der Krankenhäuser weiter stärken, wie wir ihnen noch Weiteres an die Hand geben, um sie zu unterstützen, ist nicht über diesen Gesetzentwurf zu lösen, sondern ist eine Frage von Trainingsmaßnahmen, von Überbrückungsmaßnahmen – die hat der Kollege angesprochen – sowohl von Gesundheitsämtern als auch von Veterinärbehörden auf kommunaler Ebene mit den Krankenhäusern vor Ort.
Das ist auch das,woran die Landesregierung in den nächsten Wochen und Monaten wieder und wieder erinnern wird: dass das tatsächlich in der Praxis geschehen muss und dass darauf Wert gelegt wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele nach dem Salmonellenausbruch in Fulda ihre Einstellung gründlich überdenken werden,wie sie die Strukturen in ihren Häusern machen. Die größte finanzielle Katastrophe für Krankenhäuser ist genau das, was dort passiert ist. Es ist eine menschliche Katastrophe und für ein Krankenhaus darüber hinaus eine finanzielle Katastrophe.
Es ist richtiger, vorzubeugen und Strukturen, die im Gesetz vorgegeben sind und die das RKI vorsieht, in den
Häusern tatsächlich umzusetzen. Das ist nicht etwas, was unter Sparsamkeitsgesichtspunkten stattfindet, sondern was erstens wegen der Patienten immer stattfinden muss
und zweitens auch unter Kostengesichtspunkten für jedes Krankenhaus viel sinnvoller ist: sich frühzeitig auf alle möglichen Infektionen – nicht nur Salmonellen – vorzubereiten und das entsprechend umzusetzen.
Ich will Ihnen einen weiteren Punkt nennen. Die einen fordern, ich hätte vor Ort im Krankenhaus spazieren sollen. Die anderen sagen: Das ist so richtig gewesen. – Wir haben vor Ort die Gespräche geführt. Sie haben dazu eine Große Anfrage geschrieben.Wir werden Ihnen sagen,wer wann vor Ort war, wo ich mit dem Gesundheitsamt vor Ort gesprochen und noch einmal die Details aufgeklärt habe, was wir dort gemacht haben. Das alles hat leider genau diesen Salmonellenausbruch am Anfang nicht verhindern können. Das haben wir Ihnen im Ausschuss sehr deutlich dargelegt.
Wir werden bei der Überprüfung des Krankenhausgesetzes, das jetzt evaluiert und nächstes Jahr, weil seine Geltungsdauer Ende 2008 ausläuft, wieder überarbeitet wird, um zu schauen, was zusätzlich aufgenommen werden muss, auch die Frage der Patientenvertretung sehr offen prüfen, weil wir das für eine vernünftige Regelung halten. Aber es ist kein Einzelfall. Wir haben ein Gesetz, das in der Evaluation ist.Wir haben eine Fünfjahresfrist bei den Gesetzen eingeführt.Wir werden das auch mit den unterschiedlichen Behörden diskutieren.
Frau Kollegin Schulz-Asche, aber das, was Sie hier machen, ist nichts als ein Schnellschuss, der handwerklich auch noch nicht gut gemacht ist. Dazu gehört nicht, dass Sie das Thema Patientenschutz aufnehmen. Sie wollen hier nur skandalisieren. Wir wollen die Probleme lösen, und wir wollen die Krankenhäuser unterstützen. Dazu rate ich Ihnen: Schauen Sie sich andere Länder an, schauen Sie sich Länder an, die aus Ihrer Sicht die Verordnung haben,bei denen es aber längst nicht so gut funktioniert wie in Hessen.
Wir werden dem Anspruch gerecht werden, uns immer weiter zu verbessern und die Krankenhäuser zu unterstützen – und das zum Wohle der Patienten.
Liebste Präsidentin, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich auf drei Punkte eingehen möchte, zum einen auf die Frage des Populismus. Wenn vier Wochen lang durch die nationale Presse – nicht nur in Hessen – ein sich
mit immer neuen Infektionswellen auftretender Infektionsfall in einem Klinikum in Hessen ereignet, dann ist es mir völlig egal, ob Sie vor Ort waren oder nicht.
Ich finde, es ist aber dann die Aufgabe einer engagierten Gesundheitsministerin, sich an die Öffentlichkeit zu wenden,klar und eindeutig Position zu beziehen und zu sagen: Ich kümmere mich darum, ich werde im Interesse der Patientinnen und Patienten handeln. – Das haben Sie nicht getan.Wir werden es den Wählerinnen und Wählern überlassen, solches Verhalten zu beurteilen.
Aber von solchen Empathiefragen für Patientinnen und Patienten abgesehen wollte ich zu Ihrer Kritik an unserem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Letztendlich macht der erste Teil unseres Gesetzentwurfes nichts anderes, als bereits geltendes Recht endlich in Wert zu setzen, weil Sie es versäumt haben, dieses geltende Recht umzusetzen. Uns dann vorzuwerfen, dass es handwerklich schlecht gemacht wäre – meine Damen und Herren,wenn Sie sich die einzelnen Paragrafen anschauen, die wir ändern wollen, gerade § 10 Abs. 2, dann wird deutlich, dass im Prinzip wortgleich gehandelt wird, außer dass wir Ihnen sechs Monate statt zwei Jahre Zeit geben, eine solche Vereinbarung mit den Krankenhausträgern und den Kostenträgern auszuhandeln. Das ist der einzige Unterschied, denn Sie hatten schon einmal zwei Jahre. Sie haben diese zwei Jahre verstreichen lassen, ohne dass für die Patientinnen und Patienten tatsächlich ein Mehrwert entstanden ist.
Dann möchte ich auf einen dritten Punkt eingehen, der von Ihrer hoch qualifizierten Mitarbeiterin, Frau Dr. Wirtz, angesprochen wurde. Das ist die Frage der Krankenhaushygieneverordnung, d. h. der Organisation innerhalb des Krankenhauses, wie die Hygiene umgesetzt wird, die natürlich auch die Lebensmittelhygiene umfasst.Dazu gibt es zwei offene Fragen, zum einen: Wie war das Zusammenspiel in Fulda zwischen der Küche und den – wie wir inzwischen wissen – rudimentären Hygienefachkräften?
Dann die zweite Frage,die sich direkt anschließt:Vier Wochen nach Fulda ist die Landesregierung im Sozialpolitischen Ausschuss nicht in der Lage, zu beantworten, wie viele Stellen bei der Lebensmittelkontrolle des Kreises nicht besetzt sind.
Meine Damen und Herren,in einer so zentralen Frage,wo es auch darum geht, inwieweit in der Küche in Fulda gegen geltendes Recht verstoßen wurde – völlig unabhängig von der Zusammenarbeit mit der Klinikverwaltung –, uns vier Wochen später nicht mitteilen zu können, inwieweit die Stellen tatsächlich besetzt sind, das halte ich für einen Skandal. Der zeigt, wie Sie versuchen, hier zu vertuschen, und nicht bereit sind, aufzuklären, was aufgeklärt werden muss.
Zu dem, was in Fulda passiert ist, haben wir einen ausführlichen Berichtsantrag eingebracht. Ich denke, dass man ganz sachlich sehen muss,was auf den einzelnen Ebenen schiefgelaufen ist, welche Regeln nicht eingehalten wurden, wo es mehr hätte geben müssen. Frau Lautenschläger, es ist auch richtig, dass Sie eine Handreichung in Hochglanzbroschüren an die Krankenhäuser verteilen.
Das ist alles schön und gut.Aber was wir hier brauchen,ist eine Sicherheit, eine Verlässlichkeit für Patientinnen und Patienten, die in Krankenhäuser kommen, dass sie anständig und gut betreut und versorgt werden. Darauf haben sie einen Anspruch. Dem hat sich die Landesregierung nach dem Fall Fulda bisher völlig entzogen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schulz-Asche. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2007/2008 (Hessisches Be- soldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2007/2008 – HBVAnpG 2007/2008) – Drucks. 16/7477 –
Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Beuth von der CDU-Fraktion das Wort. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in der Tat für die CDU-Fraktion das Vergnügen, den Gesetzentwurf für ein Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-,Amts- und Versorgungsbezüge 2007/2008 hier einzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Mai-Plenum über diese Frage bereits einmal diskutiert. Das Gesetz folgt nunmehr der Einigung der Hessischen Landesregierung mit dem Beamtenbund zu einer – ich sage jetzt einmal – Versorgungsanpassung für 97.000 Beamtinnen und Beamte und für 57.000 Versorgungsempfänger in unserem Land.
Die Einigung, die dort erzielt worden ist, haben wir – wie erläutert – bereits miteinander diskutiert. Ich bleibe dabei, dass dem Beamtenbund und der Hessischen Landesregierung ein wirklich guter Wurf gelungen ist. Insofern haben wir das Ganze nunmehr in ein Gesetz gegossen.
Eine effiziente und eine leistungsfähige Verwaltung bedarf engagierter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bedarf natürlich auch ordentlich bezahlter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dem kommen wir mit dem Gesetzentwurf wieder ein Stück weit nach. Wir haben hier eine angemessene Besoldungserhöhung vorgesehen, die wir nunmehr in dieses Gesetz gegossen haben.
Das Ganze folgte einem Spannungsfeld – das haben wir im Mai miteinander erörtert –, dass wir natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum einen eine Lohnsteigerung, wie ich es einmal bezeichnen darf, ermöglichen wollen.Lebenshaltung und alles wird natürlich teurer.Auf der anderen Seite haben wir Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Landes zu nehmen.Wir haben dabei ein Stück weit an die zukünftigen Generationen mit zu denken.
Ich denke, dass hier eine ausgewogene Auflösung dieses Spannungsfeldes gelungen ist. Ich glaube auch, dass wir uns mit dem, was wir Ihnen vorschlagen und was der Einigung der Landesregierung mit dem Deutschen Beamtenbund folgt, keine dauerhaft unverträgliche Hypothek aufladen.
Da gerade junge Leute im Raume sind, die an einem Seminar der Landeszentrale für politische Bildung teilnehmen – Kollege Weinmeister war so freundlich, mir von der Diskussion zu berichten –, will ich gerade ihnen zurufen, dass ich glaube, dass wir mit dieser Einigung den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im aktiven Dienst tatsächlich nachkommen, aber eben auch die Leistungsfähigkeit unseres Haushalts an dieser Stelle nicht überfordern.
Wir haben als Hessen die Chance, nach der Föderalismusreform nunmehr eigene Gestaltungsspielräume zu nutzen. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf und mit der vorgetragenen Einigung. Ich darf daran erinnern, dass die letzte Besoldungserhöhung aus dem Jahre 2004 stammt. Wir haben nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform im September des vergangenen Jahres nunmehr die Chance genutzt, hier wieder Veränderungen herbeizuführen. Wir haben bereits im vergangenen Jahr Gestaltungsspielräume genutzt, indem wir Einmalzahlungen – Sie erinnern sich: 250 c brutto in den Jahren 2006 und 2007 – geleistet haben. Jetzt gehen wir mit der Vereinbarung, die hier getroffen worden ist und die wir nunmehr in Gesetzesform gießen müssen, ein Stück weiter.
Der Deutsche Beamtenbund, Landesverband Hessen, und sein Vorsitzender Spieß haben die Chance erkannt, die in diesem Frühjahr gegeben war, und haben sie genutzt. Ich hatte Gelegenheit – wie auch die eine oder andere Kollegin bzw. der eine oder andere Kollege –, Herrn Spieß auf dem Amtsanwaltstag diese Vereinbarung vorzustellen zu hören.Wer ihn dort erlebt hat,der weiß,mit welchem Engagement der Beamtenbund hier tätig ist und mit welchem Engagement die Vereinbarung ausgehandelt worden ist, auch in den Verhandlungen mit der Landesregierung.Ich bin der Meinung,die Vorwürfe,die in den vergangenen Monaten gegenüber dem Beamtenbund erhoben worden sind, er habe nicht im Interesse der Beamtinnen und Beamten gehandelt, sind Lügen gestraft worden, wenn man den engagierten Vortrag des Kollegen Spieß gehört hat.
Der Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorlegen, ist im Interesse der Beamtinnen und Beamten. Er liegt aber auch im Interesse der Richterinnen und Richter, der Anwärter und der Versorgungsempfänger, die hier mit einbezogen worden sind. Der Gesetzentwurf folgt der sich zurzeit positiv entwickelnden finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Die CDU-Landtagsfraktion, die Landesregierung und, wie ich hoffe, am Ende alle hier im Hause sind der Auffassung, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes an dieser positiven Entwicklung beteiligen müssen.Dabei ist es uns gelungen, eine Kombination aus Einmalzahlungen und linearer Anpassung zu schaffen. Dies folgt dem Grundsatz, den ich eben verdeutlicht habe, uns keine dauerhaften Hypotheken aufzuladen, die wir am Ende nicht mehr tragen können.
Im November 2007 wird eine Einmalzahlung geleistet, für die Gehaltsstufen bis A 8 20 % eines Monatsbezugs und für die Gehaltsstufen ab A 9 15 % eines Monatsbezugs. Ab dem 01.04.2008 wird es dann eine lineare Erhöhung der Tarife um 2,4 % geben
Darüber hinaus ist es im Lande Hessen gelungen, die Versorgungsempfänger in diese Regelung einzubeziehen. Ich denke, auch das ist klug und wegweisend, was uns mit diesem Gesetzentwurf am Ende gelingen soll.
Insgesamt gesehen sehen wir eine Besoldungserhöhung von 3,1 % vor. Das ist in der Zeit, in der wir leben, vertretbar.
Wir setzen darüber hinaus ein familienpolitisches Signal mit der Erhöhung des Familienzuschlags für die besonders Kinderreichen: 50 c zusätzlich ab dem dritten Kind. Damit folgen wir einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1998. Schon alleine das zeigt, wie gut es ist, dass wir über die Föderalismusreform die Möglichkeit erhalten haben, die Tarife selbst zu gestalten und unsere Gestaltungsspielräume zu nutzen. Jetzt haben wir die Gesetzgebungskompetenz und haben eine Lösung erarbeitet. In Anbetracht der Tatsache, dass der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts schon älter ist, ist der Erhöhungsbetrag rückwirkend für das Jahr 2007 vorgesehen. Fast 6.000 Kinder werden von dieser Vereinbarung begünstigt.
Die Ausgaben hierfür sind meiner Ansicht nach vertretbar. Sie lesen das in der Begründung unseres Gesetzentwurfs. Erst ab dem Jahre 2009 wird der volle Betrag, 133 Millionen c, der notwendig ist, um die lineare Anpassung vorzunehmen, zum Tragen kommen.
Auch im Vergleich mit anderen Bundesländern stehen wir ordentlich da. Weil das beim letzten Mal ein Stück weit bestritten wurde, möchte ich das noch einmal sagen. Es gibt Bundesländer, in denen noch überhaupt keine Tarifanpassungen vorgenommen worden sind. Dort steht noch überhaupt nicht fest, ob die Beamtinnen und Beamten in den Genuss einer Besoldungsanpassung kommen. Die wenigsten Bundesländer haben einen höheren Abschluss erzielt als wir mit dem Deutschen Beamtenbund. Insofern können wir mit einem ordentlichen Ergebnis vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Lande treten.