ich danke für die Hilfestellung – Element ist, nicht doch Wert darauf legen, dass Ärzte entsprechend fortgebildet sind? Wo ist denn da die Hürde? Warum soll man nicht Wert darauf legen, dass Ärzte, die Leichenschauen durchführen, entsprechend fortgebildet werden? – Ich denke, das Problem, dass wir im Moment noch nicht genug fortgebildete Ärzte haben,lässt sich lösen.Das bekommt man in den Griff. Das kann man mit Übergangsvorschriften lösen. Das ist auch anderswo nicht unüblich.
Ich musste feststellen, wir haben letzte Woche für unseren Antrag ziemlich prominente Unterstützung bekommen. Die Justizministerkonferenz hat sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt. So war in der Presse zu lesen und im Fernsehen zu verfolgen, die Justizministerkonferenz habe das Folgende beschlossen:
Künftig sollen nur besonders dafür qualifizierte und erfahrene Ärzte den Totenschein ausstellen dürfen... Dazu müssen die Bestattungsgesetze in den Ländern geändert werden. Dies soll zusammen mit den Gesundheitsministern erreicht werden.
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es daran liegen könnte, dass Herr Banzer erst einmal zu Frau Lautenschläger gehen müsste, um dann bei ihr zu hören: Dafür bin ich nicht zuständig, das macht der Kollege Bouffier; er hat das Gesetz gerade geändert. – Dann wäre der direkte Weg von Herrn Banzer,der gerade nicht da ist,zum Herrn Bouffier viel einfacher und unbürokratischer. Ich frage in Richtung CDU, die beide Minister stellt und trägt:Warum tun Sie das nicht?
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist eine ganz schön schwere Aufgabe! – Gegenruf des Ministers Volker Bouffier:Aber mehr bei ihm! – Allgemeine Heiterkeit)
Das sind schwere Aufgaben, die Sie zu bewältigen haben. – Warum verkündet die Justizministerin aus Nordrhein-Westfalen, Frau Müller-Piepenkötter, bekanntlich von der CDU:
Wir wissen, dass es dabei immer wieder zu Fehlern kommt. Rechtsmediziner sprechen in Studien von jährlich möglicherweise 1.200 Fällen in Deutschland, in denen bei der Leichenschau Anzeichen für Tötungsdelikte – also vor allem für Mord und Totschlag – übersehen werden. Spektakuläre Einzelfälle – auch Todesserien – belegen das.Als Justizministerin kann ich nicht einfach hinnehmen, dass es Tötungsverbrechen gibt, die allein schon deshalb ungesühnt bleiben, weil sie aufgrund eines falsch ausgestellten Totenscheins gar nicht erst bekannt werden und mit der Beerdigung des Toten die Beweise mit begraben werden.
Viel deutlicher kann man es nicht sagen. Ich kann nur sagen, die Justizministerin der CDU aus Nordrhein-Westfalen hat recht,und ich frage mich:Warum nehmen wir diese Bedenken nicht in das Gesetz auf, wenn wir doch gerade dabei sind, das Gesetz zu ändern?
Mein Schluss daraus ist für heute, in der Landesregierung weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut.
(Minister Volker Bouffier: Och! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die linke Hand haben die gar nicht!)
Sie können sich nicht einigen, welche die rechte und welche die linke Hand in der Landesregierung ist. Sie verpassen damit die Chance für ein modernes und wegweisendes Bestattungsgesetz. Eigentlich schade.
Wenn das Gesetz auch nur Mittelmaß ist, ist es trotzdem ein Fortschritt. Deswegen werden wir uns ihm nicht ganz verwehren und uns ebenso wie die Kollegen von der SPD enthalten. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Herr Hahn, erlauben Sie bitte, Ihre Aufmerksamkeit auf die Gasttribüne zu wenden. Ich freue mich sehr, dass ein paar Tage nach seiner Einführung der neue Oberbürgermeister uns die Ehre gibt. Herr Dr. Müller, herzlich willkommen im Hessischen Landtag.
Ich darf Ihnen nochmals für das ganze Haus – diesmal zwei Meter nach hinten versetzt – gratulieren und alles Gute für Ihre Stadt und für unsere Landeshauptstadt wünschen. Nochmals herzlichen Glückwunsch und alles Gute.
Herr Präsident! Frau Erfurth, ich möchte deshalb eine Kurzintervention machen, weil ich einiges nicht im Raum stehen lassen möchte. Sie unterstellen förmlich, dass mit dem Beibehalten des Sargzwanges eine mangelnde Bereitschaft zur Integration anderer Rituale bei der Beisetzung einhergehen würde. Das ist falsch.Wenn wir ein Gesetz machen, uns Stellungnahmen einholen, ich mich selbst um Recherchen bemühe und keine einzige Stellungnahme finde, die mit diesem Gesetz nicht leben kann – auch von nicht christlichen Glaubensgemeinschaften –, dann ist das für uns eine Richtschnur. Wenn wir eine solche Stellungnahme nicht finden, dann können wir davon ausgehen, dass das Gesetz so, wie es formuliert ist, im Endeffekt genau das Gegenteil von dem ist, was Sie behauptet haben.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch kein Qualitätskriterium, wenn man damit leben kann!)
Im Übrigen möchte ich noch eine andere Überlegung in den Raum werfen, die noch gar nicht zur Sprache kam. Wenn man aus einer Kann- eine Mussvorschrift machen würde, dann sehe ich als Nichtjurist, dass das auch für andere Religionen einklagbar wäre.Warum bitte soll das für eine Religion allein gelten und nicht für andere Religionen auch? Ich spinne das Ganze weiter. Es wird der Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagt, und der Sargzwang fällt komplett.
Dann kommen wir relativ schnell wieder in die Zeit, wo sogenannte Sozialbestattungen stattfinden. Wer es sich nicht leisten kann, macht von der Ausnahme Gebrauch, spart sich den Sarg und wird in ein Leichentuch eingehüllt eingegraben. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht. Deshalb bleibt es bei einer Kannvorschrift. In der Ausnahme ist das möglich. Wir beziehen uns uneingeschränkt auf die Stellungnahmen, die uns gegeben wurden. Mit dieser Regelung in dem Gesetz können auch Moslems in Hessen gut leben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, der heute in zweiter Lesung von diesem Hause beschlossen werden soll, ist auf der einen Seite positiv, weil er verschiedene Gesetze und Verordnungen zusammenfasst, weil er eine Vielzahl von Genehmigungsund Erlaubnisvorbehalten wegfallen lässt, weil er Regelungen betreffend die Bestattung von tot geborenen Kindern oder Föten aufnimmt und weil er die Pflicht zur Verwendung dauerhafter Urnen sowie von besonderen Aufzeichnungspflichten bei der Feuerbestattung wegfallen lässt. Deshalb kann man sagen, dass Hessen mit dieser Gesetzesänderung im Friedhofs- und Bestattungswesen einen großen Schritt nach vorne macht.
Andererseits aber vertut der Hessische Landtag heute eine Chance, lässt eine Chance liegen, ein wirklich modernes und auch dem Thema Bestattung und Trauerkultur entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung enthalten, und ich glaube, Ihnen deutlich machen zu können, dass wir uns begründet enthalten.
Kollege Möller, ich habe schon Ihren Beitrag in der ersten Lesung nicht verstanden,weil Sie nicht verstanden haben,dass man sich mit dem Thema unabhängig davon,was nach dem 27. Januar passiert, auseinandersetzen muss. Sie haben eine Bemerkung gemacht, die ich nur auf Ihre jugendliche Arroganz zurückführen kann.
Ich beschäftige mich jedenfalls mit dem Thema Trauerkultur in diesem Lande und nicht mit den Nebenkriegsschauplätzen, Herr Möller, die Sie gerade hereintragen.
Das Thema Trauerkultur haben wir auf Antrag der FDPFraktion im Innenausschuss des Hessischen Landtags vor eineinhalb Jahren sehr intensiv diskutiert. Ich glaube, wir haben auf einem sehr hohen Niveau diskutiert.Wir waren uns mit den Vertretern der evangelischen und der katholischen Kirche sowie anderen einig,dass die Menschen die Möglichkeit haben müssen, über den Ort zu entscheiden, wo sie beerdigt werden möchten und wo sie den Hinterbliebenen eine Chance geben wollen,Trauerarbeit zu leisten.
Spätestens seit der Anhörung im Innenausschuss ist in diesem Hause unstreitig, dass die Aufbewahrung einer Urne zu Hause, sodass kein anderer Angehöriger mehr an sie herankommt, mit Trauerkultur und Trauerarbeit nichts zu tun hat. Die Möglichkeit zur Trauerarbeit würde auf bestimmte Angehörige verengt, weil es leider manchmal vorkommt, dass eine Familie im Zusammenhang mit einem Trauerfall endgültig auseinanderbricht. Das hätte möglicherweise zur Folge, dass derjenige, der im Erbstreit den wirtschaftlichen Sieg errungen hat, auch noch die Urne zu Hause stehen hat. Das wollten wir nicht, und es
Andererseits aber ist für uns einfach nicht nachvollziehbar, warum der Hessische Landtag beschließen soll und wahrscheinlich auch beschließen wird, dass per Gesetz ausgeschlossen ist, seine Ruhestätte in einem Friedwald alter Herkunft zu finden.
Das akzeptieren wir auch deshalb nicht, weil das nicht dazu führt, dass man irgendjemanden belastet oder belästigt. Das Argument, es gebe Lebewesen nicht menschlicher Art, die dort störten, deshalb müsse man das Gebiet umfrieden, ist vollkommen an der Sache vorbei.Wir Liberale können uns vorstellen, dass es Gebiete am Rande eines Waldes gibt, um die nicht extra ein Zaun gezogen werden muss,die nicht extra mit einer dicken Hecke umgeben werden müssen, sondern die von sich aus als Ruhestätte erkennbar sind.Wenn das so ist, benehmen sich die Menschen entsprechend.
Dann werden sie dort nicht joggen oder ein Picknick machen – im Gegensatz zu dem, was vor zwei Jahren in der Anhörung behauptet worden ist.
Warum in § 5 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzentwurfs steht, der Begräbnisort müsse umfriedet sein, ist für uns nicht nachvollziehbar. Für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht an der Sitzung des Innenausschusses teilgenommen haben, möchte ich sagen: Es gibt eine Kompromisslösung, die der Gesetzentwurf, wie ihn die Landesregierung vorgelegt hat, andeutet. Ich habe versucht, den Innenminister auf diese Brücke zu locken, aber er hat das erstens erkannt und hat sich zweitens nicht locken lassen. Die Kompromisslösung würde lauten: Lasst die Gemeinden entscheiden; die Gemeinden sollen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans entscheiden, ob der Begräbnisort eine klassische Umfriedung braucht oder nicht.