Protokoll der Sitzung vom 04.09.2007

Das aufgreifend, was das Plenum vorschlägt, sage ich: außerordentlich positiv. Wir haben lediglich noch 490 der 6.277 der in die PVS gemeldeten Personen aktiv zu vermitteln.

(Beifall bei der CDU)

Dies entspricht einer Quote von weniger als 8 %. Insgesamt sind bereits 5.349 Personen vermittelt, absolvieren eine Ausbildung, befinden sich im Ruhestand oder sind gegen Abfindung ausgeschieden.438 Beschäftigte werden in absehbarer Zeit eine durch Fluktuation frei werdende Stelle im eigenen Ressort besetzen bzw. in Altersteilzeit oder in den Ruhestand eintreten.

Aufgrund der Maßnahme „Operation sichere Zukunft“ konnten in den letzten fünf Jahren über 2,4 Milliarden c an Personalkosten eingespart werden. Die PVS hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet, ohne dass betriebsbedingte Kündigungen vorgenommen werden mussten. Wichtigster Bestandteil für die erfolgreiche Arbeit der

PVS ist das breite Angebot an Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen.

Insgesamt konnten über 1.000 Beschäftigte aus- und fortgebildet werden.An den Ausbildungsangeboten der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, der allgemeinen Verwaltung, bei den RPs, in der Justiz- und in der Finanzverwaltung nahmen bzw. nehmen 297 Beschäftigte teil. Hiervon entfallen auf die Finanzverwaltung 162 Personen im mittleren Dienst und 94 Personen im gehobenen Dienst. Angeboten wurden zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen, unter anderem die Qualifizierungsmaßnahmen zum Bilanzbuchhalter, in NVS, zum Sachbearbeiter im Rechnungswesen, in Controlling, PC- und SAP-Schulungen sowie Schulungen im Verwaltungsbereich. An diesen Fortbildungen nahmen insgesamt 445 Beschäftigte teil. Daneben wurden konkrete Schulungen für die Bedarfe der ausgeschriebenen Stellen durchgeführt. Ca. 250 Beschäftigte konnten bisher entsprechend geschult werden.

Weiterhin ist auf die Qualifizierungsmaßnahme für Förster und technische Berufe zum Lehramt hinzuweisen. An dieser Maßnahme nehmen 66 Personen teil. Neun Fachlehrer sind nach erfolgreichem Abschluss des Studiums bereits bei den hessischen Schulen eingesetzt. Fünf Personen konnten nach einem Jahr Referendarzeit direkt in den Schuldienst übernommen werden.

Meine Damen und Herren, zu der Fragestellung möchte ich noch auf eines hinweisen. Sie erinnern sich, mit welcher Bitternis und Aggression in diesem Plenum darüber gesprochen worden ist, das sei eine Mobbingagentur, es sei grauenhaft,was mit den Leuten gemacht werde.Daher lege ich Wert darauf, dass eine hohe Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, übrigens auch persönlich mit Dankbarkeit, zur Kenntnis genommen hat, dass sie Aufstiegschancen in erheblicher Größenordnung in der hessischen Landesverwaltung geschaffen bekommen haben. Das ist völlig unstreitig. Übrigens wird mittlerweile von vielen Bundesländern bei uns intensiv dazu nachgefragt. Es werden von uns die Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung eingefordert.

Ich verweise darauf, dass alleine in der Finanzverwaltung insbesondere Frauen die Möglichkeit bekommen haben, die bisher im Schreibdienst und Sonstigem tätig waren, sich zu Finanzbeamtinnen zu qualifizieren. Sie haben hervorragende Ergebnisse erzielt und große Aufstiegschancen gehabt.

Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist der Zeitpunkt, einmal über die Haltung zur PVS nachzudenken. Die politische Auseinandersetzung darüber war sicherlich auch prognosegeprägt. Aber bei den Beteiligten, die im frühen Stadium sicher Angst davor hatten – das ist keine Frage –, wurde die Angst dadurch noch erheblich verschärft. Der eine oder andere sollte jetzt vielleicht darüber nachdenken, ob die damaligen grundsätzlichen Bemerkungen, die er zur PVS gemacht hat, und die Aggressionen, die durchaus geltend gemacht worden sind, so richtig waren. Man sollte gelegentlich darüber nachdenken und, wenn solche Projekte gemacht werden, einen kleinen Moment abwarten, auch im Interesse der Menschen, ob es gelingt oder nicht gelingt. Ich jedenfalls bin der Meinung, wir haben das wirklich ordentlich gemacht. Es ist schwer für die Betroffenen, aber viele wissen heute, dass sie dadurch gute Aufstiegschancen haben.

Die Prinzipien der PVS, nämlich die Möglichkeit, sich ressortübergreifend zu bewerben, sich zu qualifizieren und fortzubilden, haben übrigens nachhaltig den Eingang in

die Landesverwaltung gefunden, sodass die PVS sogar Fortwirkungen für die Zukunft hat, weil sie damit größere Transparenz,Durchlässigkeit und Aufstiegschancen in der Landesverwaltung geschaffen hat.

Meine Damen und Herren,ich glaube,unterm Strich kann man zum heutigen Stand sagen: Ganz herzlichen Dank denen, die das als Personen gemacht haben, die betreut haben und den Leuten geholfen haben, und ein kleiner Hinweis darauf, dass es nur wenige so erfolgreiche Programme wie dieses PVS-Projekt gab.

(Beifall bei der CDU)

Zusatzfrage, Herr Häusling.

Herr Minister, ich habe ganz konkret eine Nachfrage zum Forst. Was passiert eigentlich mit den nicht vermittelten Forstarbeitern? – Bis jetzt steht noch immer die Drohung im Raum, dass diesen betriebsbedingt gekündigt werden könnte. Ich bitte Sie hierzu um eine klare Aussage.

Herr Minister.

Herr Abg. Häusling, ich kann Ihnen diese Frage aus dem Stande nicht beantworten. Ich werde dies nachreichen. Ich bin aber der Meinung,dass dies angesichts der Zahlen, die wir auch haben, für die Beteiligten positiv erledigt werden wird. Ich werde in den nächsten Tagen speziell zum Thema Waldarbeiter Zahlen, Statistiken sowie das Ergebnis einer endgültigen Bearbeitung dieser Sache darlegen.

Das Wort hat Herr Abg.Al-Wazir.

Herr Staatsminister,wenn Sie so gut im Finden neuer Einsatzmöglichkeiten – vor allem in der Finanzverwaltung – sind, dann können Sie mir vielleicht erklären, weshalb am Sonntagabend im HR-Fernsehen Menschen zu sehen waren, die teilweise im Jahre 1970 geboren wurden, als Steuerprüfer gearbeitet haben und nun dauerhaft in den Ruhestand versetzt worden sind, obwohl sie gerne arbeiten würden.

Herr Minister.

Herr Abgeordneter, das ist ganz erkennbar – dies wissen Sie auch – ein völlig anderer Fall, der im Landtag auch bereits Gegenstand der Diskussionen gewesen ist. Ich brauche mich hierzu nicht mehr zu äußern.

Meine Damen und Herren! Damit ist die Fragestunde mit dem Abräumen aller Fragen erledigt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Stiftungshochschulgesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze – Drucks. 16/7643 –

den Tagesordnungspunkt 18:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze – Drucks. 16/7661 zu Drucks. 16/7064 –

Berichterstatterin ist Frau Abg. Kühne-Hörmann.

Tagesordnungspunkt 49:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochschulen modernisieren, nicht privatisieren – Drucks. 16/7682 –

sowie den Tagesordnungspunkt 71:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine Schnellschüsse bei der HHGNovelle – Eckpunkte für die Ausgestaltung der Stiftungsuniversität Frankfurt – Drucks. 16/7714 –

Ich bitte zunächst um den Bericht der Abg. Kühne-Hörmann zu dem Gesetzentwurf und dann um die Einbringung des Gesetzentwurfs der FDP in erster Lesung.– Frau Kühne-Hörmann, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze, Drucks. 16/7064; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7636.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7636 in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 128. Plenarsitzung am 28. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden, der Änderungsantrag Drucks. 16/7636 vom Präsidenten direkt am 21.August 2007.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche und am 18. Juni 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt. Es sind 80 schriftliche Stellungnahmen eingegangen und 35 Anzuhörende mündlich befragt worden.

In seiner Sitzung am 23.August 2007 hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag beraten und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu der eben genannten Beschlussempfehlung gelangt. Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/7636 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP angenommen worden.

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Das Wort hat nun zur Einbringung des Gesetzentwurfs der FDP Frau Abg. Beer. Die vereinbarte Redezeit beträgt 15 Minuten. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion legt Ihnen heute in erster Lesung einen eigenständigen Gesetzentwurf zum Thema Stiftungshochschule vor.Wir sind diesen Weg aus zwei Gründen gegangen. Der erste Grund ist: Wir wollen als FDP-Fraktion deutlich machen, dass wir den Weg, den die Universität Frankfurt eingeschlagen hat – hin zur Umwandlung in eine Stiftungsuniversität –, voll und ganz unterstützen.

Der zweite Grund ist – und das ist der Grund, warum es a) eines eigenständigen Gesetzentwurfs bedarf und b) nicht möglich ist, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen,selbst nicht in geänderter Form –,dass der Teil des Gesetzentwurfs der Landesregierung, der für die anderen elf Hochschulen mehr Autonomie vorgaukelt, diese nicht gibt,

(Beifall bei der FDP)

jedenfalls nicht in ausreichendem Maße.

Herr Minister, deshalb ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für die Fraktion der FDP nicht zustimmungsfähig. Ich glaube, es ist auch in der Anhörung, die wir zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung durchgeführt haben, ganz deutlich geworden, dass genau dieser Teil der Hochschulgesetzesnovelle, wie ihn die CDU vorgelegt hat, durchgefallen ist. Die Übertragungsmöglichkeiten, das TUD-Gesetz in einer „Light-Version“ – es wird nicht vollständig zur Übernahme zur Verfügung gestellt – zu wählen, das ist den Hochschulen und den Angehörten in der Anhörung insgesamt zu wenig gewesen.

Herr Minister, ich glaube, es reichen schon einige wenige Zitate der Anhörung aus, um genau dies deutlich zu machen:

Herr Prof. Hormuth spricht für seine Hochschule davon, dass die jetzige Lösung – also „TUD light“ – ein Rückschritt sei, und zwar gegenüber der Arbeit der Arbeitsgruppe, die zwischen der Konferenz der Universitäten und der der Fachhochschulpräsidien sowie Vertretern des Ministeriums über mehrere Monate hinweg getagt habe. Herr Hormuth sagte während der Anhörung auch, dass die Arbeitsgruppe eine wesentlich gründlichere Herangehensweise an das Thema Autonomie gehabt habe.

Frau Overbeck-Larisch von der Hochschule Darmstadt ergänzte,dass genau vor diesem Hintergrund einer gründlichen Herangehensweise der Arbeitsgruppe es eine Enttäuschung gewesen sei, was die CDU-Landesregierung nun in ihrer Gesetzesnovelle vorgelegt habe.

Herr Prof. Danne von der Fachhochschule Gießen-Friedberg wies für sein Präsidium darauf hin, dass Autonomie mehr sei als die Übernahme des TUD-Gesetzes.

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister, wir finden dies als FDP-Fraktion auch insofern hochgradig enttäuschend, als wir auch im nationalen Wettbewerb um das fortschrittlichste Hochschulgesetz mit solch einer Novelle zurückfallen werden. Es kann aber nicht deutlicher ausgedrückt werden als durch Herrn

Dr. Stratmann vom Hochschul-Informations-System, der in einer vergleichenden Betrachtung darstellte, dass das Freiheitsgesetz aus Nordrhein-Westfalen ein Gesetz aus einem Guss sei, wohingegen die jetzt vorgelegte CDUNovelle in Hessen lediglich – ich zitiere – „eine kleine Baustelle“ darstelle.