Ich lege aber Wert darauf, zu sagen, dass die Art, wie dieser Mann gehandelt hat, schon einen Unterschied gemacht hat. Otto Schily hat das so ausgedrückt: Der Mann handelte ehrenwert, aus ehrenwerten Motiven. – Ich bin nie so weit gegangen. Aber ich bitte Sie um Verständnis: Das ist nicht die Sache der Landesregierung, und es ist auch nicht die Sache des Landtags in Hessen.
Es muss dabei bleiben: Es kann und darf keine Foltermethoden in unserem Land geben. Nach meiner Kenntnis hat es sie nicht gegeben, und unter meiner Führung wird es sie auch nicht geben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, ich möchte Ihnen zunächst für Ihre klaren Worte danken. Daran gibt es nichts zu deuteln. Was die Frage des Ob eines Folterverbots angeht – das ist einmal etwas Positives, was man in diesem Hause feststellen darf –, gibt es hier keine unterschiedlichen Auffassungen.
Sie haben allerdings eine Frage nicht beantwortet, die Herr Kollege Posch angesprochen hat.Ich war bei der Debatte im Innenausschuss nicht dabei. Dass man zunächst einmal versucht hat, zu diesem sensiblen Thema eine gemeinsame Linie zu finden, ist auch etwas Positives, etwas Ehrenhaftes im Parlament.
Wenn ich das richtig sehe als jemand, der bei der Debatte im Innenausschuss nicht dabei war, ist das ganze Vorhaben daran gescheitert, dass in dem einen Antrag noch folgender Abs. 4 vorhanden ist: „Der Landtag verurteilt jegliche Äußerung, die geeignet ist, Verstöße gegen das Folterverbot durch Sicherheitsbehörden des Landes Hessen zu verharmlosen oder zu bagatellisieren.“ Warum die CDU-Fraktion diesen Satz nicht mittragen kann, ist mir auch aus Ihren Ausführungen nicht verständlich geworden.
Sie sind Innenminister, aber auch Mitglied der CDULandtagsfraktion. Auch Frau Zeimetz-Lorz hat die Frage nicht beantwortet. Der Landtag hat an einer solchen Stelle vielleicht ein bisschen Leuchtturmfunktion. Wir
wissen,dass das draußen nicht jeder ganz so sieht und dass draußen der eine oder andere vielleicht nicht ganz so rechtsstaatlich denkt. Einige von uns, die sich in der Debatte geäußert haben, haben den einen oder anderen Anruf erhalten nach dem Motto:Warum schützt ihr denn hier den Täter? Das arme Kind! – Das Ganze zu erklären ist nicht ganz einfach. Deshalb wäre es nach wie vor wünschenswert,wenn der Hessische Landtag hier zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung kommen würde.
Herr Innenminister, ein zweiter Punkt, den Sie nicht angesprochen haben.Das ist jetzt mehr eine persönliche Äußerung. Was mich an dem Fall Daschner mit am meisten geärgert hat, ist, dass Herr Daschner, nachdem alles aufgeklärt war, permanent ein Interview nach dem anderen gegeben hat,dem „Spiegel“,dem „Focus“,wo auch immer ich das lesen konnte, und mit einem relativen Stolz seine Handlungsweise dargestellt und gesagt hat: „Ich würde das wieder so machen.“
„Ich habe menschliches Verständnis“, haben Sie gesagt. Ich weiß nicht, ob man so weit gehen kann. Das ist in der konkreten Situation ganz schwierig, da Herr Daschner dachte, das Kind lebe noch. Aber später wusste er, das Kind war tot. Nachher stand er zu seinem Handeln. Ich glaube, er hatte ein bisschen das Gefühl: Eigentlich machen wir das immer. – Er hätte einfach sagen können: „Ich habe es angedroht, hätte es aber nie gemacht“, dann wäre das juristisch relativ einfach gewesen. Nein, er wollte, dass diese Debatte geführt wird. Er wollte sozusagen als Held dastehen, der sagt: „Ich hätte an der Stelle auch etwas angewandt, was höchst strittig ist“. Gerade diese Interviews, in denen er ein Verhalten gerechtfertigt hat, das höchst strittig ist, wären Grund genug gewesen, als Dienstvorgesetzter zu sagen: Wenn jemand in einer solchen Situation so handelt, warten wir einmal die strafrechtliche Einschätzung ab. – Wenn jemand in einer gewissen Distanz zu den eigentlichen Vorgängen mit großem Stolz sagt: „Genau so würde ich wieder handeln“ – das ist meine ganz persönliche Auffassung, Herr Innenminister –, dann hätte ich dies als Dienstvorgesetzter unterbunden.
Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucks. 16/211, abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen?
Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist festzuhalten, dass die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen worden ist.Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Entlastung der Landesregierung wegen der Haushalts
Auf die Berichterstattung durch den Kollegen Rudolph wird verzichtet, und der Kollege Kaufmann meldet sich jetzt zu Wort. Die Redezeit ist fünf Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Selbstkritik am Parlament, die ich im vergangenen Jahr geübt habe, muss man heute leider wiederholen. Auch wenn wir durch die Landtagswahl und den Wechsel der Legislaturperiode vielleicht etwas entschuldigt sind: Wenn der Rechnungshof am 19. März 2002 seine Bemerkungen vorlegt, die Landesregierung ihre Stellungnahme immerhin am 23. Juli 2002 fertig stellt und wir heute erst mit dem Verfahren zum Abschluss kommen, dann dauert die Behandlung im Landtag einfach zu lang.Das sollte uns allen erneut zu denken geben.
Wir haben uns auch vorgenommen und bemühen uns weiterhin sehr heftig im Unterausschuss – der jetzt den neuen Namen „Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung“ führt, aber nach wie vor mit der Aufgabe der Nachprüfung der Staatshaushaltsrechnung befasst ist –, dass auch die Entlastungsentscheidung für das Jahr 2001 noch dieses Jahr im Plenum landet. Ich denke, wenn alle Kolleginnen und Kollegen mithelfen,können wir etwas von dieser Scharte auswetzen.
Meine Damen und Herren, mit einer rascheren und zeitnäheren Arbeit wäre es möglich, auch die Arbeit des Hessischen Rechnungshofs besser zu würdigen,als das bislang geschieht. Denn diese Arbeit verdient ohne Zweifel eine Würdigung. Sie ist für uns alle im Landtag unverzichtbar.
Herr Präsident Eibelshäuser, an dieser Stelle sei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit ein herzliches Dankeschön gesagt.
Wir haben es schön öfter angemerkt: Die jährlichen Bemerkungen des Rechnungshofs geben Anlass für dieses Dankeschön. Aber das bezieht sich nicht nur auf die Bemerkungen, sondern gerade auch auf die kontinuierliche Arbeit, die eine wesentliche Unterstützung unserer parlamentarischen Aufgaben darstellt. Auf dem Weg der Umsetzung der neuen Verwaltungssteuerung wird die Bedeutung dieser Arbeit noch zunehmen.
Meine Damen und Herren, angesichts der Debatte in dieser Woche über die hessische Finanzwirtschaft will ich mich jetzt relativ kurz fassen und den Bericht des Rechnungshofs weitgehend für sich sprechen lassen. Ich will Ihnen deshalb nur zwei Zitate aus dem Bericht kurz vortragen. Sie sind ein nachdrücklicher Beweis dafür, wie grundfalsch die hessische Finanzpolitik unter der Regierung Koch geführt wird
und dass der Finanzminister, den wir haben, tatsächlich mit der stärkste Schwachpunkt dieser Regierung ist.
Eine Vorbemerkung, Herr Kollege Lortz. Wir reden von dem Bericht über das Jahr 2000. Heutzutage sieht manches noch viel schlimmer aus. Ich darf aus dem Bericht zitieren:
Abermals verzeichnete das Steueraufkommen in Hessen mit einem Anstieg von 4,5 v. H. eine höhere Zuwachsrate als der Durchschnitt aller übrigen Bundesländer, in denen die Vorjahreswerte im Mittel um 2,8 v. H. überschritten wurden.
Die Steuereinnahmen der alten Bundesländer (ohne Berlin) stiegen gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 3,1 v. H.
Unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen des Landes im Rahmen des Länderfinanzausgleichs in Höhe von 5.494 Millionen DM verblieben dem Landeshaushalt noch Steuereinnahmen in Höhe von 23.825 Millionen DM.
Wie in den Vorjahren wurde der Anstieg der Gesamteinnahmen von 3,2 v. H. nicht dazu genutzt, die wachstums- und konjunkturpolitisch sinnvollen investiven Ausgaben entsprechend zu erhöhen.
Der im Jahr 2000 geringe Anstieg der Investitionen um 0,2 v. H.... blieb deutlich hinter dem Wachstum der bereinigten Gesamtausgaben (ohne LFA)... zurück. Damit ermäßigte sich abermals der Anteil der Investitionen am Haushaltsvolumen.
Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich noch an das Jahr 2000? Damals wuchsen die Steuereinnahmen noch.
Besser und klarer kann man doch nicht sagen,dass ein wesentlicher Teil der Probleme in Hessen selbst gemacht wurde. Man kann die Verantwortung dafür also nicht auf andere schieben.
Meine Damen und Herren der damaligen Koalition, Sie waren dafür verantwortlich. Jetzt ist die CDU allein verantwortlich. Die Empfehlung geht aber an alle. Schauen Sie sich den Bericht noch einmal genauer an. Das Desaster der hessischen Finanzen haben Sie selbst verschuldet. Sie haben die auch nach Abzug des Länderfinanzausgleichs sprudelnden Steuereinnahmen konsumiert, anstatt zu investieren.
Die Gesamtbeurteilung, die der Rechnungshof sehr deutlich und klar ausgesprochen hat, wird auch durch eine Reihe von Einzelfeststellungen untermauert. Die will und kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht vortragen. Der hessische Steuerzahler kann die Haushaltsführung und die Finanzpolitik dieser Landesregierung und des Finanzministers Karlheinz Weimar nur mit ärgerlichem Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen.
Diese Feststellung gilt nicht nur für die Abgeordneten meiner Fraktion. Das wissen Sie. Das hat die Öffentlichkeit und die öffentliche Meinung in weiten Teilen ebenso festgestellt. Verehrter Herr Kollege Lortz, es wird Sie