Ich weiß ein bisschen,wovon ich rede,denn es gibt auch in meinem Konzern die eine oder andere Ortsverbandsorganisation, die sich mit jemand anderem zusammentut, um dann als freie Wählergruppierung aufzutreten. Ich kann Ihnen sagen, dass die hessischen Liberalen diesen Gesetzentwurf allein aus dem Grunde, damit da kein Durcheinander geschieht, ablehnen werden. Dass aber die GRÜNEN auch noch die Stirn haben,für sich in Hessen eine indirekte Parteienfinanzierung vorzunehmen, und zwar über das Vehikel, dass sie die Freien Wähler unterstützen wollten, ist ein Skandal. Herr Wintermeyer, vielen Dank, dass Sie dies derart herausgearbeitet haben.
Dies alles zeigt, dass mit diesem Gesetzentwurf keine wichtige, die GRÜNEN intellektuell treibende Frage geklärt werden sollte, sondern schlicht und ergreifend noch einmal abgefeiert werden sollte, was Sie bereits im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss versucht haben, abzufeiern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, etwas müssen Sie zur Kenntnis nehmen: Damit jedenfalls werden Sie es nicht erreichen, eine Beatmung der Kandidatur der Freien Wähler auf Landesebene durchzuführen. Sie gieren richtig danach, für die Freien Wähler bei der hessischen Landtagswahl am 27. Januar des kommenden Jahres Wahlkampfhilfe zu leisten, doch darf ich Ihnen sagen: Mit welchen Demoskopen Sie auch immer sprechen mögen, werden Sie zu hören bekommen, dass die Freien Wähler, jedenfalls derzeit, demoskopisch nicht erfassbar sind – auch wenn es darum geht, dass das Landtagswahlergebnis die Sonntagsfrage darstellt.Auch dies haben wir heute wieder mit der Emnid-Umfrage zur Kenntnis nehmen müssen.
Hören Sie damit auf, zu versuchen, eine Beatmung der Freien Wähler durchzuführen. Die Menschen in diesem Lande wissen ganz genau, dass die Freien Wähler – das sage ich als Koalitionspartner in der Wetterau mit großem Selbstbewusstsein – eine besondere kommunalpolitische Größe sind. Diese bewegen sich seit vielen Jahrzehnten kommunalpolitisch als Konkurrenten zur FDP, zu den GRÜNEN, zur SPD oder zur Union.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Bezug auf die Landespolitik ist bei den Freien Wählern keine Kompetenz vorhanden.
Das haben wir auch gesehen, als diese ihr Landtagswahlprogramm vorgestellt haben. Ich habe noch niemals erlebt – ich bin nun schon seit 20 Jahren Mitglied dieses Hauses –,dass die Kommentierungen der Journalisten der Landespressekonferenz so einstimmig gewesen sind und übereinstimmend festgestellt worden ist, dass dies inhaltlich überhaupt nicht substanziell sei. Es ist letztlich Ihre politische Verantwortung,wenn Sie meinen,dass Sie diese beatmen müssten. Dennoch ist es nicht klug.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir vertreten als Liberale die fest gefügte Auffassung, dass es keine Doppelfinanzierung geben darf. Hierüber habe ich mit Herrn Braun sowohl öffentlich als auch in einem kleineren Gespräch, als nämlich im Frühjahr des vergangenen Jahres das Präsidium der hessischen FDP mit dem Präsidium der Freien Wähler zusammengekommen war, gestritten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele von Ihnen sind Kreis- oder Unterbezirksvorsitzende. Bekommen Sie vom Landesverband eigentlich Geld? Wenn dies der Fall sein sollte, dann müsste dies bei Ihnen vollkommen anders organisiert sein als bei uns. Ich war lange Zeit Kreisvorsitzender, und ich habe immer bezahlt. Ich musste immer von unten nach oben Mitgliederbeiträge abführen. Ich schätze, dass dies bei euch Genossen ganz genauso ist. Ich weiß, dass es bei Ihnen so ist; und bei der Union ist es ganz genauso.
Das heißt: Von der Wahlkampfkostenerstattung auf Landes- und Bundesebene hat ein Kreisverband, der Kommunalpolitik macht, gerade einmal gar nichts. Er hat davon gar nichts, sondern er muss im Gegenteil noch Mitgliederbeiträge an die Landespartei abführen. Somit sollen die Kreisverbände der Sozialdemokraten, der FDP, der GRÜNEN und der Union im Kommunalwahlkampf gegenüber den Freien Wählern allein deshalb benachteiligt sein, weil sie Teil einer Partei sind. Diese Logik verschließt sich mir vollkommen.
Das ist das, was wir als Doppelfinanzierung bezeichnen. Auf der einen Seite werden die Parteien zwar auf Landesund Bundesebene unterstützt, doch müssen die Kreisverbände der Parteien auf der anderen Seite an ihre Landesund Bundesverbände „nach oben“ – das ist unterschiedlich organisiert – Geld zahlen. Das heißt, das Geld, das die Kreisverbände für die Kommunalwahl zur Verfügung haben, ist durch die Abführungsbeträge nach oben sogar noch geschmälert.
Dann wollen Sie den Freien Wählern oder den Wählergruppierungen Geld geben.Das ist eine Bevorzugung dieser Organisation. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Freien Wähler fit sind, sich rechtlich so zu organisieren, wie es ihnen scheinbar am besten gefällt, sieht man daran, wie sie jetzt auftreten. Sie sind nicht in der Form aufgetreten, wie es sie seit vielen Jahren und Jahrzehnten gibt, sondern sie haben eine neue Gruppierung, einen neuen Verein, gegründet, damit sie so möglicherweise doppelt abkassieren können. Das finden wir als Liberale unheimlich ungerecht. Da werden wir nicht mitstimmen. Deshalb, damit wir uns mit diesem Thema nicht weiter beschäftigen, sondern vielleicht die politische Auseinandersetzung mit den Freien Wählern suchen,finde ich die Idee,die Axel Wintermeyer vorgetragen hat,in diesem Punkt vollkommen richtig.Wir stimmen diesem Vorgehen ausdrücklich zu.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf, den wir hier eingebracht haben, stammt in seiner Ursprungsfassung aus dem Innenministerium.Der Innenminister,der unzweifelhaft der zuständige Minister für das Parteienrecht und damit auch für die Frage einer Wahlkampfkostenerstattung für freie Wählergruppen ist,
(Lebhafter Widerspruch bei der CDU und der FDP – Handzeichen des hinten sitzenden Ministers Vol- ker Bouffier – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Schon das zweite Eigentor! Erst Viagra und jetzt das!)
Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, ruhig zu sein und Herrn Al-Wazir bei dem Vortrag seines Geschäftsordnungsantrages zuzuhören?
Eben hat er gar nicht gesprochen, sondern der Saal war laut. Ich darf Sie zunächst bitten, leise zu sein und Herrn Al-Wazir zu folgen. – Vielen Dank.
Ich nehme es zurück. Der Innenminister hat das Wahlergebnis vorweggenommen und sich auf die Hinterbank zurückgezogen.
(Widerspruch bei der CDU – Michael Boddenberg (CDU):Völlig untauglich! – Minister Stefan Grüttner: Da klatschen nicht einmal die GRÜNEN!)
Frau Präsidentin, ich bin der Meinung, dass es nicht möglich sein kann, dass zu einem solchen Punkt die Landesregierung keine Stellung bezieht, unter anderem weil dieser Gesetzentwurf, den wir hier eingebracht haben, in der Ursprungsfassung aus dem Innenministerium stammt. Deswegen verlange ich, dass die Landesregierung zu diesem Punkt Stellung nimmt. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Al-Wazir, hätten Sie lieber Ihren parlamentarischen Geschäftsführer reden lassen.Der versteht wenigstens etwas von der Geschäftsordnung.
Wenn Sie zur Geschäftsordnung sprechen, können Sie erstens nicht sagen, dass irgendein Minister fluchtartig den Raum verlassen hat.
Das ist keine Geschäftsordnungsbemerkung. Es stimmt im Übrigen auch nicht. Bleiben Sie bitte schön bei der Wahrheit.
Zweitens hätten Sie einen Geschäftsordnungsantrag stellen müssen. Den haben Sie nicht gestellt. Sie hätten die Landesregierung zitieren können. Das ist ein Antrag, der mehrheitlich im Hessischen Landtag beschlossen werden muss. Ich sage Ihnen: Wir sind mit der Anwesenheit der Hessischen Landesregierung im Plenarsaal sehr zufrieden – im Gegensatz zu der Anwesenheit der Opposition, die maximal zur Hälfte im Saal ist. Deswegen muss Ihre Bemerkung zur Geschäftsordnung für mich zurückgewiesen werden. Da Sie keinen Antrag gestellt haben, kann ich auch nicht förmlich gegen diesen Antrag sprechen, Herr Al-Wazir. Aber ich glaube, wir können jetzt zur Abstimmung übergehen.
Vielen Dank, Herr Kollege Wintermeyer. – Wir kommen nun zu Ihrem Geschäftsordnungsantrag von vorhin, nämlich den Gesetzentwurf nach § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags sofort nach der ersten Lesung abzulehnen. Wer diesem Geschäftsordnungsan
trag die Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – Das sind SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag angenommen.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf abstimmen. Das ist immer wieder eine streitige Frage. Wir müssen zunächst über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen und dann noch einmal über den Gesetzentwurf.
Er ist abgelehnt. Dann ist der Gesetzentwurf damit abgelehnt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 behandelt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 16/7782 zu Drucks. 16/6942 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, Drucks. 16/6942, vortragen.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 126. Plenarsitzung am 7. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.