Sie, die SPD und die GRÜNEN, sprechen davon, die Freiheit von Forschung und Lehre seien gefährdet. Frau Kollegin Beer von der FDP sagt: Das, was Sie machen, geht uns nicht weit genug. – Wenn Sie drei sich erst einmal geeinigt hätten und dann auf uns zugekommen wären, dann hätte man vielleicht gemeinsame Wege gehen können.
Im Übrigen erinnere ich an die Diskussion, die Sie, Herr Siebel, eingebracht haben, die irgendwo verschwunden ist, als es darum ging, einen neuen Präsidenten für die Universität Darmstadt zu gewinnen. Da sind doch Sie seinerzeit von dem TUD-Gesetz abgerückt.
Dahin gehend kann ich nur sagen, es hat sich nichts ergeben, was überhaupt ein Ansatz für den Weg einer gemeinsamen Abstimmung zur Stiftungsuniversität gewesen wäre.
Liebe Frau Kollegin Sorge, auch das Thema Arroganz der Macht möchte ich noch einmal von einer anderen Seite beleuchten. Wir sind in einer parlamentarischen Demokratie. Die CDU-Fraktion hat eine Stimme Mehrheit. Ist das eine schlechte Mehrheit? Wollen Sie diese Mehrheit qualifizieren?
(Beifall bei der CDU – Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat etwas mit der Frage zu tun, wie man regiert!)
War die Mehrheit, die Sie von 1991 bis 1995 hatten, eine gute Mehrheit – sie war damals genauso knapp? Was soll die Formulierung „Arroganz der Macht“? – Das steht Ihnen nicht zu.
Respektieren Sie die Demokratie, wo es mit einer Stimme entscheidend darauf ankommen kann, ganz wichtige Entscheidungen zu treffen.
Es geht nicht um die Mehrheit, sondern um die Art und Weise! Gehen Sie in das Jahr 1949 zurück. Sie werden sehen, welch wichtige Entscheidungen damals mit einer Stimme Mehrheit getroffen worden sind,von denen wir alle in dieser Nachkriegsgeneration profitieren. Daran möchte ich erinnern. Wenn man dann von Arroganz der Macht spricht, dann halte ich das – ganz bescheiden gesagt – für überheblich. Es steht Ihnen nicht zu. (Beifall bei der CDU – Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie machen den Bock zum Gärtner!)
Worum geht es heute? Es geht darum, dass wir den Hochschulen in Hessen ein Optionsmodell vorschlagen, mit dem Sie den Weg der Universität Darmstadt gehen können.
Wir befreien sie hinsichtlich der Baupflichten, weil wir sagen, dass wir es zurzeit besser können. Wenn sie es aber wollen, werden wir es zulassen. Das bedeutet, die Rechte von Darmstadt werden ihnen gegeben.
Der zweite Punkt. Frau Kühne-Hörmann hat darauf hingewiesen, aus der Hochschule heraus ist diese Idee entstanden, an die Tradition der Stiftungsuniversität anzuknüpfen. Wir haben diese Idee aufgegriffen und haben den parlamentarischen Weg dafür geebnet.
Frau Kollegin Sorge, ich wundere mich auch: Sie haben beim letzten Mal immer über Zweidrittelmehrheiten des Senats usw. gesprochen. Ich habe heute ganz genau auf Ihre Ausführungen geachtet. Heute haben Sie überhaupt nicht mehr über den Senat gesprochen. Ich bitte Sie, sich noch einmal daran zu erinnern, dass die Universität Frankfurt, vertreten durch den Senat, vor ein paar Tagen mehrheitlich, bei einer Enthaltung, dafür gestimmt hat, diesen Weg zu gehen.
Sie beschimpfen mich regelmäßig und sagen, ich sei von den Hochschulen viel zu weit entfernt. Aber Sie wissen nicht, was in den Hochschulen vorgeht. Man möchte dort eine echte Autonomie sowie eine Freiheit haben, die man auch derart nennen kann – nicht das, was Sie hier vortragen. Sie predigen Autonomie, meinen aber Dirigismus – nichts anderes.
Meine Damen und Herren, es ist im Prinzip alles gesagt worden. Ich fasse es noch einmal zusammen: Die Option für das TUD-Modell, die Stiftungsuniversität und die Dinge,die Sie,Frau Beer,als „Leid“ bezeichnet haben,die aber wichtig sind, wie das Tenure-Track bei den Juniorprofessoren, die Hausberufungen, eine Verlängerung der Amtszeit der Präsidenten bis zum 68. Lebensjahr, hochschulübergreifende Fachbereiche sowie die Exmatrikulation von gewaltbereiten Studenten. Das ist ein ganz wichtiges Thema, das uns alle betrifft; denken Sie nur an West Virginia und daran, was dort passiert ist. Das ist im Übrigen auch eine Initiative, die von den Hochschulen stammt und die wir aufgegriffen haben.
Ich komme nun zum Ende. Ich kann festhalten, dass wir uns ausreichend ausgetauscht haben. Ich sage an die SPD gerichtet: Nehmen Sie mit Frau Gesine Schwan Kontakt auf, denn Sie telefonieren in letzter Zeit häufig mit ihr. Gestern oder heute hat Brandenburg bekanntgemacht, dass es dieses Mal auch in Frankfurt (Oder) eine Stiftungsuniversität geben werde. Nehmen Sie sich daran ein Beispiel,denn die SPD scheint im Osten mutiger und fortschrittlicher zu sein, als Sie es in Hessen sind. Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Änderungsgesetz. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Wissenschaftsminister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, daher sind wir am Ende der Aussprache angelangt.
Wir kommen nun zur Abstimmung.Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Stiftungshochschulgesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze, Drucks. 16/7791 zu Drucks.16/7643,ab.Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich komme zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze, Drucks. 16/7790 zu Drucks. 16/7661 zu Drucks. 16/7064. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.– Das ist die CDU-Fraktion.Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf so beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.
Dann komme ich noch zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/7793 zu Drucks. 16/7714. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes – Drucks. 16/7857 zu Drucks. 16/7065 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes, Drucks. 16/7857 zu Drucks. 16/7065; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks.16/7639, Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Drucks.16/7752, und Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/7756.
Herr Grumbach, entschuldigen Sie mich kurz, aber im Saal herrscht sehr viel Unruhe. Ich darf Sie bitten, dem Vortragenden zuzuhören und die Gespräche einzustellen, herzlichen Dank.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 127. Plenarsitzung am 27. März 2007 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 14. Juni 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 25. September 2007 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Zuvor waren die Änderungsanträge, Drucks. 16/7639 und Drucks. 16/7756, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt sowie der Änderungsantrag, Drucks. 16/7752, mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen worden.
Herr Grumbach, vielen Dank für die Berichterstattung. – Die erste Rednerin ist nun Frau Kollegin Hofmann für die Fraktion der SPD.Ihre Redezeit beträgt fünf Minuten.
(Zuruf von der SPD: Das wird die beste Rede des Tages! – Axel Wintermeyer (CDU): Das gibt einen Kopfsprung ins kalte Wasser!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie Herr Grumbach bereits ausführte, beraten wir heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes, welches man unter das Motto stellen könnte: „Gut gedacht, zu kurz gesprungen.“
Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die Landesregierung mit diesem Gesetz nur nachjustiert, was sowohl bundes- als auch europarechtlich vorgegeben ist. Der Landesgesetzgeber ändert das Wassergesetz heute erneut, obwohl nach der letzten Novelle, die wir erst im Jahre 2005 hatten, klar war, dass aufgrund der bundesgesetzlichen Vorschriften eine erneute Änderung erforderlich sein würde. Deswegen tagen wir heute erneut zum Wassergesetz, was heißt, dass der Gesetzgeber hier mehrfache Arbeiten hatte. Dennoch haben wir mit diesem Gesetz noch keinen umfassenden Hochwasserschutz. Hierauf will ich im Detail eingehen.
Für die SPD-Fraktion ist in der Tat ein umfassender und vorsorgender Hochwasserschutz von zentraler Bedeutung. Die Untersuchungen zeigen gerade angesichts des Klimawandels, dass wir es prognostisch mit erhöhten und vermehrten Niederschlägen zu tun haben werden. Das heißt, dass wir auch in Hessen mit höheren und gefährlicheren Wasserstandsereignissen zu rechnen haben werden.
Das Gesetz der Landesregierung greift aber gerade in diesem Bereich zu kurz.Wir haben deshalb mit unserem Änderungsantrag, der eben angesprochen worden ist, eigene landesgesetzliche Akzente im Bereich des Hochwasserschutzes gesetzt. Dazu gehört für uns als SPD-Fraktion, dass wir den Gewässern mehr Raum geben, etwa mit Renaturierungsmaßnahmen. Hierzu gehört für uns auch, dass die Zielvorgaben aus unserer Sicht auf die Auen ausgeweitet werden müssen, denn dieser Teilaspekt ist insbesondere während der Anhörung, die wir durchgeführt haben, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht worden.
Wir halten es auch nicht für sachdienlich, dass der Uferund Siedlungsbereich nach den Vorstellungen der Landesregierung nur dann geschützt werden soll, wenn z. B. ein Überschwemmungsgebiet festsetzt ist. Das ist aus unserer Sicht zu wenig. Im Siedlungsbereich ist die Freihaltung der Ufer und Auen auch aus ökologischen Gründen – nicht nur aus Gründen des Hochwasserschutzes – von besonderer Bedeutung.