Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

Wir halten es auch nicht für sachdienlich, dass der Uferund Siedlungsbereich nach den Vorstellungen der Landesregierung nur dann geschützt werden soll, wenn z. B. ein Überschwemmungsgebiet festsetzt ist. Das ist aus unserer Sicht zu wenig. Im Siedlungsbereich ist die Freihaltung der Ufer und Auen auch aus ökologischen Gründen – nicht nur aus Gründen des Hochwasserschutzes – von besonderer Bedeutung.

Es ist für uns auch besonders wichtig, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sowie an überschwemmungsgefährdenden Flächen hinter den Deichen entsprechen vorgesehen werden. Wo wassergefährdende Stoffe vorhanden sind, sollen diese in geringem Umfang und unter besonderen Auflagen angebracht werden können. Auch da greift der Gesetzentwurf der Landesregierung aus unserer Sicht zu kurz.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen in der Tat auch in Hessen einen wirksamen Hochwasserschutz, eine Gesamtstrategie und keine Begrenzung auf Teilbereiche. Für uns ist auch ganz zentral, dass die Information der Bevölkerung über Hochwassergefahren nicht nur über das Internet erfolgt. Wir wissen, dass viele Bürgerinnen und Bürger – diese sind zum Teil schon älter – keinen Internetzugang haben und dass deswegen die Erstellung verbindlicher Gefahrenkarten und Hochwasserschutzpläne für uns von ganz besonderer Bedeutung sind. Deswegen wollen wir, im Gegensatz zu dem, was die Landesregierung vorgelegt hat, eine weiter gehende Information der Bevölkerung erreichen.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist nicht weitreichend genug, und die Regelungen greifen nicht. Daher werden wir, die SPD-Fraktion, dieses Gesetz ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir GRÜNEN dringen schon seit Jahren auf eine Verbesserung des Hochwasserschutzes. Bereits zur Novelle des Wassergesetzes im Jahre 2005 hatten wir Ihnen viele konkrete Forderungen vorgelegt und haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Sie, da Sie die Regierungsverantwortung haben, auf diese Forderungen eingehen müssten, wenn Sie für Hessen wirklich einen funktionierenden Hochwasserschutz haben wollten.

Das haben Sie nicht getan.Sie wissen aber,dass gerade die jüngsten Hochwasserereignisse deutlich zeigten, wie wichtig ein vorbeugender Hochwasserschutz ist. Ich erinnere Sie hierbei an die Flutkatastrophe an der Elbe im Jahre 2002; und es ist festzustellen, dass wir im Zuge des Klimawandels in diesem Bereich noch weitere Probleme bekommen werden. Wenn Sie nicht auf uns hören, dann hören Sie auf Ihre eigenen Ausarbeitungen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es ein Klimaschutzkonzept 2012 der Hessischen Landesregierung gibt, das genau diese Aussage zum Inhalt hat: Es wird zu vermehrten Hochwasserereignissen kommen.

Meine Damen und Herren, nun sollte man erwarten, dass die Landesregierung aufgrund ihrer eigenen Erkenntnisse in der Lage sein sollte, die richtigen Schlüsse zu ziehen sowie im Gesetz entsprechende Vorsorgeregelungen zu verankern.Aber das ist nicht der Fall.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist einfach bedauerlich, dass die hessische CDU nicht in der Lage und auch nicht willens ist, für Hessen einen wirkungsvollen Hochwasserschutz zu verankern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbst nach der sehr aufschlussreichen Expertenanhörung im Umweltausschuss am 14.06.2007 haben Sie es nicht geschafft, über den jetzt vorliegenden Änderungsantrag diese Bedenken und Sorgen aufzugreifen, damit es zu einer Verbesserung kommt. Ich nenne an dieser Stelle ganz explizit Herrn Prof. Rodriguez von der Fachhochschule Wiesbaden. Ich zitiere ihn wörtlich. Er sagte:

Hochwasser-Gefahrenkarten und Hochwasser-Gefahrenzonenkarten müssen unbedingt angefertigt werden. Die Anfertigung sollte eine Pflichtaufgabe des Landes sein.... Ohne Kenntnis der Ausdehnung und der Einwirkungsintensität eines Hochwassers ist eine Eigenvorsorge durch den Betroffenen nicht möglich.

Wir GRÜNEN müssen feststellen, dass sich die CDU trotz dieser fachlichen Forderung weiter vor der Pflichtaufgabe drückt, die Menschen in den gefährdeten Gebieten mittels Gefahrenkarten umfassend zu informieren. Meine Damen und Herren, das geht zulasten der Menschen, die in diesen Gebieten wohnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, das ist nicht nur fatal, das ist fahrlässig. Auch ist es unverantwortlich, dass es trotz bestehender Alternativen, wie Holzpelletheizungen – auch das ist ein Punkt, den wir in die Diskussionen immer wieder eingebracht haben –, immer noch erlaubt bleiben soll, in sogenannten überschwemmungsgefährdeten Gebieten, den Bereichen landeinwärts hinter dem Winterdeich, neue Ölheizungen einzubauen. Damit sage ich Ihnen:

Dann nehmen Sie wissentlich in Kauf, dass es bei Hochwasser zu einer Wasserverseuchung durch austretendes Heizöl kommen kann.

Meine Damen und Herren, aber auch die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist immer wieder ein Thema. Dazu zählen z. B. Chemikalien und Düngemittel. Die Regelungen hierzu bleiben weiterhin unzureichend. Gefordert wurde in der Expertenanhörung auch die Wiedereinführung des 5-m-Uferstreifens innerhalb bebauter Ortsteile, da die Freihaltung dieser Fläche ohne großen Aufwand eine effektive Maßnahme zum vorsorgenden Hochwasserschutz darstellt. Es ist doch nur logisch und nachvollziehbar, dass es wesentlich sinnvoller ist, rechtzeitig die Gefahren einzudämmen, als im Nachhinein mit viel Steuergeldern die daraus entstehenden Schäden zu beheben.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Da fließen nicht nur Steuergelder hinein, sondern auch die Gelder der Menschen, die davon betroffen sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Axel Winter- meyer (CDU): Was war denn mit Ihrer Grundwasserabgabe? Da haben Sie den Leuten das Geld aus der Tasche gezogen, damit andere sich eine Waschmaschine kaufen konnten! Mit Geld-aus-der-Tasche-ziehen müssen Sie ruhig sein!)

Herr Wintermeyer, dazu kommen wir an einem anderen Punkt. Dann sage ich Ihnen, wie gut die Grundwasserabgabe war. – Meine Damen und Herren, wir haben mit unserem Änderungsantrag schwerwiegende Probleme aufgegriffen, gerade die Probleme, die von den Experten benannt wurden, und wollten damit notwendige Verbesserungen im Hochwasserschutz erreichen. Ich will explizit drei Punkte benennen.

Wir fordern, dass die Beschränkung der Uferbereiche auf 10 m im Außenbereich wieder rückgängig gemacht wird. Denn wir konnten doch feststellen, dass gerade im Siedlungsbereich die Freihaltung der Ufer bzw. der Auen auch kleinerer Gewässer sowohl aus Gründen des Hochwasserschutzes, aber auch aus ökologischen Gründen von großer Bedeutung ist. Wir wollen daher eine generelle Festlegung des Uferbereiches von 10 m und es eben nicht dem Zufall überlassen, ob diese Gebiete als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Hammann, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Ich komme zum Schluss. – Wir wollen, dass die Menschen durch Gefahrenkarten besser geschützt sind. Sie lassen die Menschen in diesen Bereichen alleine. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Wir bedauern es sehr, dass Sie uns nicht entgegengekommen sind.Wir werden daher Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Hammann. – Nächster Redner ist Herr Kollege Heidel für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Novellierung des Hessischen Wassergesetzes handelt es sich im Wesentlichen – das ist an diesem Pult schon öfter gesagt worden – um eine Umsetzung bundespolitischer Regelungen. Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin stelle ich klar und deutlich fest: Hier wird präzisiert. Hier wird ordentlich geregelt. Hochwasserschutzpläne und Hochwasserwarnsysteme werden auf den Weg gebracht. Das sind die richtigen Maßnahmen.

Zu den Änderungsanträgen der SPD möchte ich nur sagen: Das ist wieder einmal der untaugliche Versuch – Frau Kollegin Hofmann hat es hier vorne auch vorgetragen –, mit dem Wasserrecht Naturschutz und anderes betreiben zu wollen. Das gehört in andere Schutzkategorien hinein, nicht in das Wassergesetz. Deswegen ist der Versuch untauglich, dass bei Ihnen auf einmal Auen oder 10-m-Streifen drinstehen. So ganz neu ist das auch nicht. Das war im Jahre 2005 bei der letzten Novellierung des Wassergesetzes von Ihnen schon einmal eingebracht worden. Das lehnen wir als FDP eindeutig ab,auch weil es zulasten des Eigentums geht.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Dritter Punkt: die Vorschläge der GRÜNEN. Damit bin ich relativ schnell fertig. Ich halte sie in wesentlichen Teilen für überzogen und bin der festen Überzeugung,dass es reicht,

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

wenn wir Bundesrecht, Frau Kollegin Hammann, 1 : 1 umsetzen. Sie sollten sich vielleicht ein bisschen die Geschichte der Bundesregelungen ansehen.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Was ist mit den Experten aus der Anhörung!)

Dann würden Sie feststellen, dass vieles, was in diesem Bundeswassergesetz steht, maßgeblich unter grüner Beteiligung auf den Weg gebracht worden ist.Warum Sie das so in Zweifel stellen, weiß ich nicht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Vierter Punkt. Die Änderungsanträge der CDU-Fraktion sind in wesentlichen Teilen so, dass sie präzisieren. Es war auch zwingend notwendig, dass dort präzisiert wird. Ich will zwei Punkte aufgreifen. Zum einen wird endlich geregelt, dass es nicht mehr Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung gibt, sondern eine einheitliche Regelung. Zum Zweiten ist die Bemessungsgrundlage des 200-jährigen Hochwassers mit plus 0,5 m, wie es im Entwurf stand, herausgenommen worden.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Das war zwingend notwendig, Herr Minister, weil sonst das ganze Rhein-Main-Gebiet zum hochwassergefährde

ten Gebiet erklärt worden wäre. Das kann nicht in unserem Sinne sein.

Zum Schluss sage ich:Wie immer scheiden sich beim Wassergesetz die Geister zwischen Rot-Grün und SchwarzGelb. Das erleben wir jedes Mal. Ich stelle für mich und für die FDP-Fraktion fest, dass das Hessische Wassergesetz klare Regelungen enthält. Das ist gut. Ich sage auch: Ein bisschen Anteil nehme ich für uns für die seinerzeitige neue Ausrichtung schon in Anspruch.Außerdem stelle ich fest: Das Hessische Wassergesetz unterscheidet sich wohltuend von der rot-grünen Gängelung,die hier mit den Änderungsanträgen versucht wird. – Schönen Dank.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP) und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Heidel. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Apel für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Heidel hat so gut geredet, dass ich mich nur vollumfänglich seinen Ausführungen anschließen möchte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Roland von Hunnius (FDP))