Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über harmonisierte Binnenschifffahrtsdienste auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft haben wir einen eigenständigen Artikel in den Änderungsantrag aufgenommen, um uns ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren zu ersparen. Deswegen beantrage ich die dritte Lesung für die CDU-Fraktion und gebe den Rest der Rede zu Protokoll, weil wir heute Abend noch viel vorhaben. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU – siehe Anlage 1)

Vielen Dank, Frau Kollegin Apel. – Das Wort für die Landesregierung hat Herr Umweltminister Dietzel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lesen heute in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes. Wir hatten dazu auch eine Anhörung. Darüber ist berichtet worden. In der Anhörung hat es durchaus auch Kritik gegeben. In bestimmten Bereichen, die von Herrn Heidel gerade vorgetragen wurden, wurden Angleichungen vorgenommen. Ich denke, dass es richtig ist, dass die Bemessungsgrundlage bei uns einheitlich ausgeführt wurde.

Lassen Sie mich doch noch zwei Punkte der Anhörung besonders herausgreifen. Der Professor, den Frau Hammann eben zitiert hat, ist meiner Meinung nach teilweise auf der falschen Spur gewesen, weil Dinge, die er gefordert hat, bei uns schon im alten Gesetz geregelt sind.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist doch gar nicht wahr!)

Zu der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten hat er gesagt, dass nur Gebiete mit hohem Schadenspotenzial einbezogen würden. Meine Damen und Herren, das trifft eben nicht zu, sondern auch solche Gebiete, wo wir eine Hochwasserentlastung oder -rückhaltung brauchen, sind und werden als Überschwemmungsgebiete festgelegt worden. Das ist eine bewährte Regelung, die wir beibehalten wollen.

Er hat auch die Sicherung der Überschwemmungsgebiete kritisiert. Wir sind weit vorangeschritten. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fordert uns auf, dies bis zum Jahre 2012 zu tun. Das Retentionskataster des Landes Hessen wird in zwei Jahren fertig sein, sodass wir mehr als zwei Jahre, bevor der Bund das von uns fordert, fertig sind.

Er hat auch die Unterrichtung der Bevölkerung bei Hochwassergefährdungen kritisiert. Zum einen wird die Rechtsverordnung, wenn sie festgesetzt ist, im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht. Darüber hinaus werden Überschwemmungsgebiete ortsüblich bekannt gemacht, darüber hinaus auch noch im Internet. Ich denke, dass wir dieser Kritik widerstehen können.Vor allem werden die Gemeinden künftig auch rechtzeitig über Hochwasser informiert.

Es wurde auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kritisiert. Wir haben in den Gesetzentwurf aufgenommen, dass wir das durch eine Verordnung näher regeln. Von daher gesehen meine ich, dass das Hessische Wassergesetz angemessen und richtig ist, und bitte um Unterstützung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Umweltminister. – Es ist dritte Lesung beantragt. Ich gehe davon aus, dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes, Drucks. 16/7857 zu Drucks.16/7065,zur Vorbereitung der dritten Lesung dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz überweisen. – Da ich keinen Widerspruch sehe, verfahren wir so.

Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 13:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des BundesBodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessi- sches Altlasten- und Bodenschutzgesetz – HAlt- BodSchG) – Drucks. 16/7858 zu Drucks. 16/7240 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Otto.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung, Drucks. 16/7240; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks.16/7638,Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7750, Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/7754, Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/7757, und Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/7854.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der durch Drucks. 16/7750 geänderten Fassung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 132. Plenarsitzung am 4. Mai 2007 überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 2. Juli 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 25. September 2007 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.

Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 16/7638 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD, der Änderungsantrag Drucks. 16/7754 mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung der CDU, der Änderungsantrag Drucks. 16/7757 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Änderungsantrag Drucks. 16/7854 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.

Der Änderungsantrag Drucks. 16/7750 wurde mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Otto. – Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Hoffmann für die SPD-Fraktion.Die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als eine der letzten Landesregierungen hat auch die Hessische Landesregierung kurz vor Ende der Legislaturperiode ein Ausführungsgesetz zum Bundesbodenschutzgesetz vorgelegt. Das ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Aber die Landesregierung war in Sachen Bodenschutz schon einmal weiter, Herr Minister Dietzel. Das belegt ein Blick in das Aktionsprogramm Umwelt der Hessischen Landesregierung – Nachhaltige Umweltpolitik in Hessen –, das vom November 2002 stammt.

Zum Bodenschutz lesen wir dort als Maßnahme oder zunächst einmal als Qualitätsziel: Wertvolle Böden sind geschützt. Dann geht es weiter mit ganz vielen Maßnahmen. Ich greife eine heraus: „Die Möglichkeiten zur Ausweisung von Bodenvorranggebieten in der Raumordnung und Landesplanung werden in einem hessischen Ausführungsgesetz zum Bundes-Bodenschutz verankert.“ Natürlich gibt es dazu auch Indikatoren. Dort lesen wir etwas von der Fläche der ausgewiesenen Bodenvorranggebiete.

Wenn wir den Gesetzentwurf, den wir nach der Beratung im Umweltausschuss heute vorliegen haben, damit vergleichen, können wir zunächst feststellen, dass die Boden

vorranggebiete, die sich noch in § 7 des ursprünglichen Gesetzentwurfs befanden, die Beratungen in der CDUFraktion nicht überlebt haben. Der entsprechende Paragraf wurde ersatzlos gestrichen.

Wir lesen außerdem in dem wunderschönen Umweltprogramm von vor fünf Jahren, dass eine frühzeitig und umfassende Information und eine umfassende Beteiligung der Fachverwaltung sichergestellt wird. Im Gesetzentwurf können wir feststellen, dass auf eine Bodenschutzplanung völlig verzichtet wird. Darin ging es in einem der Änderungsanträge der SPD-Fraktion, der bedauerlicherweise ebenfalls abgelehnt wurde. Wir hatten beantragt, bei Erstellung der Programme und Pläne zur Raumordnung und des Landschaftsprogrammes die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen. Nach den Handlungszielen ist genau das vorgeschlagen. Aber geblieben ist davon kaum etwas. Der Änderungsantrag zu einer Einvernehmensregelung mit den Bodenschutzbehörden wurde abgelehnt.

Meine Damen und Herren, in der Anhörung, die wir im Juli hatten, ist sehr deutlich geworden, dass vor allem die Wirtschaftsverbände das Bodenschutzgesetz ablehnen. Das wurde wie üblich mit der Furcht vor staatlicher Reglementierung, mit der Furcht vor Einengung begründet. Die CDU-Fraktion ist diesen Bedenken bedauerlicherweise gefolgt. Sie hat damit aber eine Chance vertan, das wichtige Umweltmedium Boden in Hessen wirkungsvoll zu schützen. Wenn man sich das Gesetz anschaut, kann man sehr schnell feststellen, dass vorsorgender Bodenschutz in Hessen demnächst bedauerlicherweise nicht stattfinden wird.

Ich möchte einen weiteren kritischen Punkt ansprechen, die Altlastensanierung. Durch das Gesetz wird eine Monopolstellung der mittlerweile privatisierten HIM begründet. Das widerspricht allen Regeln des Wettbewerbs. Wir halten diese Regelung auch für rechtlich problematisch.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ursula Ham- mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das Fazit der SPD-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf,wie er heute vorliegt: Wo Bodenschutz draufsteht, muss auch Bodenschutz drin sein. Das ist bei dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht der Fall.Wir werden ihm daher nicht zustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hoffmann. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Experten wurde darauf hingewiesen, dass Hessen beim Vollzug des Bodenschutzes sowohl im Bereich der Verwaltung als auch im Bereich der Planung weit abgeschlagen auf einem hinteren Platz im Ländervergleich liegt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies ist ein Zustand, den wir seit Jahren kritisieren. Es ist doch von besonderer Bedeutung, Bodenschutz zu betreiben. Böden sind im Naturhaushalt und als Produktions

mittel von zentraler Bedeutung. Unbelastete Böden sind hierfür die Voraussetzung.Aber sie sind auch Konservator von geschichtlichen Abläufen. In unserer heutigen Industriegesellschaft bieten sie außerdem die Grundlage für Erholung und Freizeit. Böden haben daher eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft und müssen dementsprechend geschützt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf versucht nun die Landesregierung, sprichwörtlich Boden gutzumachen. Doch wir müssen feststellen, dass dies nur zu einem Teil gelingt. Allein das Beispiel der Bodenschutzgebiete zeigt auf, dass der Schutz der Böden nicht allein an der Schutzwürdigkeit gemessen werden soll, sondern die Beschränkung von Schutzgebieten wird ausdrücklich nur auf kleinräumige Maßnahmen beschränkt. Dies ist weder fachgerecht, noch zeigt es, dass die Problematik des Verlustes von wertvollen Böden ernst genommen wird. Dies wurde in der Expertenanhörung auch so deutlich. Ich zitiere Herrn Dr. Peter. Er hat sich damals sehr dezidiert gegen diese kleinräumige Einteilung ausgesprochen. Seine Aussage dazu war:

Vor dem Hintergrund des Schutzes besonderer Böden dürfen wir aber nicht eine Kleinräumigkeit im Gesetz festlegen, weil sich die räumliche Abgrenzung der Böden letztlich nach der Natur richten muss und entsprechend deren Verbreitung in der Natur dieser Tatsache Rechnung getragen werden muss.

Recht hat er, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Änderungsantrag greift natürlich in diesen Bereich ein. Ich will noch einen weiteren Bereich herausgreifen, die Altlastensanierung. Obwohl im letzten Jahr das Land Hessen, und das gegen unseren Willen, die Landesanteile an der Hessischen Industriemüll GmbH an die Hamburger Investorengruppe Arcadia für knapp 9 Millionen c veräußert hat, soll dies nun rein privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen eine Monopolstellung in Hessen behalten. Dies ist ein unakzeptables Vorgehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Denn dadurch erfolgen keine Ausschreibungen nach dem günstigsten Anbieter. Vielmehr wird ein einzelnes privates Unternehmen Nutznießer der gesamten Altlastensanierung in Hessen.

Meine Damen und Herren, hier geht es nicht um Kleinigkeiten aus der Portokasse. Hier geht es um millionenschwere Aufträge, die vergeben werden. Es stellt für dieses private Unternehmen quasi eine Lizenz zum Gelddrucken dar. Um nur eine Hausnummer zu nennen: In den Jahren 1990 bis 2004 wurden für gewerbliche Altlasten und für Rüstungsaltlasten rund 417 Millionen c vom Land bereitgestellt. Allein im Jahr 2005 wurden der HIM ASG 32 Millionen c zur Verfügung gestellt. – Mit unserem Änderungsantrag wollen wir diese Monopolstellung beenden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch einen zweiten Aspekt zum Altlastenbereich ansprechen. Es ist eine Regelung, die schon lange von der CDU-Landesregierung versprochen wurde, eine Regelung, die dazu führen soll, dass industriell verur