Natürlich geht es darum, den südthüringischen mit dem osthessischen Raum zu verbinden. Da ist es klar, dass nicht nur Pkw fahren,sondern natürlich müssen die Güter auch zwischen den Gewerbegebieten transportiert werden. Auch das ist die Grundlage für die wirtschaftliche Stärkung dieses Raumes.
Hat sie überprüft,ob im Kommunalisierungsgesetz (Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung) neben der nicht erfolgten Regelung der Zuständigkeiten für den Tierschutz noch weitere gravierende Mängel festzustellen sind?
Frau Abg. Hammann, die Landesregierung achtet stets darauf, dass etwaige Mängel bei Gesetzen erst gar nicht entstehen
oder, falls sich Mängel zeigen, eine Korrektur erfolgt. Der Gesetzesvollzug gewährleistet eine ständige Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Der in der mündlichen Frage unterstellte Mangel bei der Regelung der Zuständigkeiten für den Tierschutz liegt nicht vor.
§§ 1 und 2 des Kommunalisierungsgesetzes vom 21. März 2005 regeln, dass die kommunalen Landräte bzw. Oberbürgermeister für das Veterinärwesen zuständig sind. Da das Fachgebiet des Tierschutzes ein Teil des Veterinärwesens ist, ist die Zuständigkeit der Landräte auch für den Tierschutz gegeben.
Dass der Tierschutz ein Teil des Veterinärwesens ist,ergibt sich sowohl aus den bundesrechtlichen Vorschriften, in denen der Tierschutz als Teil des Veterinärrechts behandelt wird, als auch aus den Berufsordnungen und Ausbildungsverordnungen für das Veterinärwesen. Auch aus dem Geschäftsverteilungsbeschluss der Hessischen Landesregierung nach Art. 104 Abs. 2 der Hessischen Verfassung kann dies abgeleitet werden, in dem seit vielen Jahren die Aufgabe des Tierschutzes neben anderen Einzelfachgebieten des Veterinärwesens genannt wird.
Die in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden insoweit geäußerte abweichende Meinung eines Verwaltungsrichters in einem Einzelfall wird von meinem Ministerium nicht geteilt.
Herr Minister,überprüft die Landesregierung im Rahmen der Kommunalisierung sämtliche Maßnahmen, welche die Landkreise treffen, z. B. die Zusammenlegung bestimmter Abteilungen, etwa von Veterinärämtern und Gesundheitsämtern? Hält die Landesregierung das für sinnvoll?
Herr Abg. Häusling, Teil der Kommunalisierung ist, dass wir den Landräten vor Ort die Hoheit geben, optimal zu organisieren. Da kann in Einzelfällen eine solche Zusammenlegung geschehen sein – ich weiß, in welchen Kreisen das passiert ist. Das wurde dann vor Ort als optimale Besetzung gesehen.
Herr Minister, aus welchen Gründen nimmt die Landesregierung den Vorschlag des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nicht auf, den Gesetzentwurf nachzubessern?
Frau Abgeordnete, wir sind der Meinung, dass das nicht notwendig ist. Denn das Veterinärrecht, die Berufordnungen und auch die Ausbildungsverordnungen sagen hierzu
Herr Staatsminister Dietzel, Sie haben hier ausgeführt, die Landesregierung schaut immer wieder nach, ob Gesetze nachgebessert werden müssen. Heißt das nach diesem Gerichtsurteil, dass Sie zu den Fehlern, die Sie in den Gesetzen machen, auch offensiv stehen?
Herr Abgeordneter, wir sehen keinen Fehler in diesem Gesetz.Wir sind der Meinung, die Dinge, die ich hier vorgetragen habe, sind eindeutig. Daher sind wir der Meinung, der Tierschutz ist bei den Veterinären angesiedelt und wird dort auch erfolgreich bewältigt.
Ich möchte die Fraktionen darauf hinweisen: Wir sollten versuchen, im Dezember alle dann noch vorhandenen Fragen abzuräumen. Heute sind sieben übrig geblieben, zwölf haben wir geschafft. Das bedeutet, wir müssen dann unter Umständen die Fragestunde etwas verlängern, damit keine Frage übrig bleibt.
(Die Fragen 845, 847, 849 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 843, 844, 846 und 848 sollen auf Wunsch der Fragestellerin und der Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)
Hintergrund ist, dass Frau Abg. Zeimetz-Lorz ausgeschieden ist. Dafür wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gebraucht. Die Union schlägt Frau Abg. Marion Petri dafür vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Dann frage ich Sie: Wer ist dafür, dass Frau Petri in den Verwaltungsausschuss geht? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist Frau Petri einstimmig gewählt. Ich gratuliere und wünsche insofern alles Gute.
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend kein starres Tempolimit auf hessischen Autobahnen – SPD bremst sich weiter aus – Drucks. 16/8063 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Tempolimit auf Autobahnen einführen – Drucks. 16/8157 –
Es ist eine Redezeit von 15 Minuten vereinbart. – Ich muss etwas nachsehen. Ist das ein Setzpunkt? – Union, ja? – Das Wort hat für die antragstellende Fraktion – da ist er ja – Herr Kollege Dr. Lübcke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, da Sie mich eben gesucht haben, dass ich hier im Parlament nicht zu übersehen bin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kaufmann, wir haben diesen Antrag sehr bewusst gestellt. Lassen Sie mich zu Beginn einmal etwas ganz Grundlegendes fragen.
Welches Menschenbild prägt die Politik der SPD? Wir Christdemokraten gehen von dem verantwortungsvollen Mitmenschen aus, der mit seinen Freiheitsrechten umzugehen weiß.Was wollen Sie in dieser Republik denn noch alles verbieten, um die Freiheit des Menschen einzuschränken?
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Zitat von Benjamin Franklin, dem ehemaligen amerikanischen Präsidenten,beginnen.Er hat gesagt:„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“
Herr Jürgens,an Ihrer Stelle würde ich nicht lachen.Wer mich auf der Autobahn bei einem Tempolimit von 80, wenn ich Tempo 80 halte, rechts überholt und schneller fährt, der sollte hier im Haus ruhig sein. Ich appelliere an Ihren Menschenverstand, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung zu halten, wenn dort Schilder stehen.
Herr Al-Wazir ist mit seinem Abgeordnetenausweis auf der Standspur durchgebrettert.Aber das können wir alles nachher noch einmal ansprechen.