Es ist eine der größten Absurditäten,wenn hier behauptet wird, die Hessische Landesregierung sei in irgendeiner Weise Bremser in diesen Fragen auf Bundesebene. Nein, wir bringen den größten Beitrag bei einer Bundesregierung, die selbst nicht in der Lage ist, die entsprechenden Maßnahmen in die Wege zu leiten. Wir werden auch weiter aktiv mitarbeiten, allerdings werden wir uns genauso vorbehalten, weil wir konstruktiv sind und Vorschläge bringen, dass wir Unsinn auch in Zukunft nicht unterstützen. Das behält sich diese Landesregierung vor, was wir in Absprache mit den Freunden für Unsinn und was wir für richtig halten, und so werden wir auch in Zukunft abstimmen.
Meine Damen und Herren, die Aussprache über die Punkte 6, 7 und 8 ist damit beendet.Wir kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zunächst den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Koch-Steinbrück-Modell, Drucks. 16/693, auf. Wer diesem Antrag seine Stimme geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Koch-Steinbrück-Vorschläge zum Subventionsabbau, Drucks. 16/747. Wer diesem Antrag seine Stimme geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden.
Punkt 8: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Koch-Steinbrück-Vorschlag zum Subventionsabbau, Drucks. 16/758. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN gegen die Mehrheit von CDU und FDP ist dieser Antrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zu den letzten vier Tagesordnungspunkten, die in verbundener Debatte aufgerufen werden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kommunen stärken – Gewerbesteuer jetzt modernisieren! – Drucks. 16/704 zu Drucks. 16/186 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend Finanzkraft der Kommunen stärken – kommunale Selbstverwaltung sichern – Drucks. 16/705 zu Drucks. 16/225 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Gemeindefinanzreform auf gutem Weg – Drucks. 16/749 –
Ich darf zunächst fragen, ob zu Punkt 9 Berichterstattung gewünscht wird. Ist das der Fall? – Das ist nicht der Fall.
Wir haben keinerlei Berichterstattung und haben einen gemeinsamen Aufruf. Sie haben insgesamt zehn Minuten zur Verfügung. Ich bitte um Abgabe der Redewünsche. – Herr von Hunnius, Sie haben als Erster das Wort für die Fraktion der FDP.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten eine sehr intensive Diskussion im Ausschuss und zwischendrin einen verdienstvollen Einigungsversuch der Frau Kollegin Dörr, um einen gemeinsamen Antrag herbeizuführen. Dies ist nicht gelungen. Es gibt jetzt zwei Positionen, die Position der FDP – ich darf sie nennen, weil ich als Erster spreche – und die Alternativposition der übrigen Fraktionen in diesem Hause.
Die FDP-Position ist und bleibt die, dass wir die Gewerbesteuer für abschaffenswert halten. Ich will ein paar Gründe dafür stichwortartig aufzählen. Wir müssen die Diskussion jetzt nicht wiederholen.
Die Gewerbesteuer ist ein Bürokratiemonster. Sie ist nicht rechtsformneutral. Es erfolgt auch bei Personengesellschaften keine volle Entlastung, wenn der Hebesatz entsprechend hoch ist. Sie ist wettbewerbspolitisch fragwürdig. Sie ist als Ertragsteuer zumindest partiell in Duplizität zur Einkommen- und Körperschaftsteuer.Ihr Aufkommen steigt und fällt in erratischen Sprüngen. Sie ist kaum noch planbar und deshalb keine verlässliche Einnahmequelle der Kommunen. Sie wird aufgrund hoher Freibeträge nur noch von einem ganz geringen Prozentsatz der Gewerbebetriebe tatsächlich gezahlt. Es gibt keinerlei Verbindung zwischen der Kommune und allen Steuerzahlern, sondern nur mit den vielleicht 5 % Gewerbesteuerzahlern in der Kommune. Und die Gewerbesteuer ist in vielfältiger Weise von Steuerpflichtigen gestalt- und missbrauchbar.
Es gibt noch eine Reihe von weiteren Argumenten, aber eines kommt jetzt noch hinzu. Darüber haben wir heute aus anderem Anlass hin und wieder gesprochen, und zwar ist das die Bemühung, das Einkommensteuerrecht zu ver
einfachen.Alle maßgeblichen Bemühungen, das Einkommensteuerrecht zu vereinfachen, von Kirchhof bis Merz, gehen davon aus, dass die Gewerbesteuer abgeschafft wird. Es macht keinen Sinn, eine Einkommensteuer zu haben, die einfach ist mit drei Sätzen, mit möglichst wenigen Ausnahmetatbeständen – und dann eine Gewerbesteuer als Monstrum obendrüber mit ähnlichen Erhebungsgrundlagen. Das kann keinen Sinn machen, und schon deshalb ist sie abzuschaffen.
Ich wundere mich, wie wir Einkommen- und Gewerbesteuer unabhängig voneinander diskutieren.Wir diskutieren Subventionsabbau hier, Vorziehen der nächsten Reformstufe da, völlig unabhängig davon, ein Einfachsteuersystem für die Einkommensteuer hier, Gewerbesteuerabschaffung oder -nichtabschaffung auf der anderen Seite. Das sind Dinge, die man im Komplex gemeinsam lösen muss, oder es wird Murks, und wir müssen bei der Geschichte ununterbrochen nachbessern.
Wenn wir jetzt diese Konzepte schon auf dem Tisch liegen haben – Herr Merz ist als Autor offensichtlich akzeptabel –, dann lassen Sie uns doch versuchen, gemeinsam in diese Richtung zu marschieren. Ich sehe, es gibt Ansätze für einen parteiübergreifenden Konsens. Jetzt diese Bemühungen kaputtzumachen, indem man die Gewerbesteuer noch ausweitet, verstärkt und mit neuen Bemessungsgrundlagen versieht, kann nicht infrage kommen.
Alle, die für eine vereinfachte Einkommensteuer sind – ich sage noch einmal, dass dazu auch Herr Bundeskanzler Schröder gehört, auch Frau Scheel, Herr Ministerpräsident Teufel und sogar Ministerpräsident Steinbrück, was meine nordrhein-westfälischen Freunde sehr gewundert hat,dass ausgerechnet der für ein vereinfachtes Steuersystem sein soll –, können wohl kaum der Meinung sein, die Gewerbesteuer habe in einer modifizierten und zusätzlich komplizierten Form noch eine Zukunft. Dass CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag genau dies beschließen wollen, gehört zu den Absurditäten des politischen Alltags, wenn wir schon von Absurditäten sprechen.
Das, was im Augenblick auf dem Tisch liegt, was der Deutsche Bundestag verabschiedet hat und worüber im Vermittlungsausschuss wahrscheinlich gesprochen werden muss,ist eine Regelung,die zweifellos den Kommunen ein höheres Gewerbesteueraufkommen bringt.
Aber die Kehrseite dieser Tatsache ist, dass die Wirtschaft mit 3 Milliarden c Mehrkosten belastet wird, und das in einer Situation, in der wir uns darüber streiten, ob das Wachstum der deutschen Wirtschaft im kommenden Jahr 1 %, 1,5 %, 1,7 % oder vielleicht sogar, gar nicht ausdenkbar, 2 % sein sollte.
Die IHK Frankfurt als Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der IHKs in Hessen nimmt dazu in ganz deutlicher Form Stellung. Sie hat am 28.10. Herrn Ministerpräsidenten Koch einen Brief geschrieben, den wir in Kopie vom Geschäftsführer erhalten haben. Hier sagt sie: Es kann doch wohl nicht sein, dass die Hälfte der Miet- und Leasingkosten beim Mieter oder Leasingnehmer versteuert wird.
Man muss sich einmal vorstellen: Der Leasingnehmer, also derjenige, der ein Anlagegut least, hat 50 % der Lea
singkosten zu versteuern, als ob es ein Ertrag wäre. Der Leasinggeber, der das Leasinggut verleast, versteuert 100 %. Per Saldo sind das 150 % Besteuerung. Das ist eine ganz tolle Lösung, die hier ausgedacht worden ist.
Für den Fiskus ist das sicherlich gut. Ich kann verstehen, dass die Finanzminister dahinter stehen. Aber aus wirtschaftlicher Sicht ist das einfach nicht nachvollziehbar.
Genauso ist es mit der verstärkten Gewerbesteuerpflicht für Schuldzinsen, die hier eingeführt wird.Was wird denn die Folge sein? Die Folge ist doch, dass die ohnehin strauchelnde Wirtschaft in Turbulenzen gerät. Es gibt seriöse Schätzungen – ich darf hier einmal das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung in Essen zitieren. Das RWI rechnet bei Realisierung dieser im Deutschen Bundestag vorliegenden Gewerbesteuerverschärfung mit einem Rückgang der Bruttoanlageinvestitionen um rund 8 %, einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 1 % und einer Zunahme der Zahl der Arbeitslosen um 100.000 bis 200.000 Personen.
Wenn wir das wollen, dann können wir das gern so verabschieden. Dann können wir dem Aufruf der SPD folgen und sagen, der Bundesrat soll das gerade so passieren lassen, wir erheben das zum Gesetz, und das ist dann die Regelung für die Zukunft. – Ich meine aber, das wäre der falsche Weg.
Es kann nicht sein, dass die Substanzbesteuerung dazu führt, dass entgegen allen Bemühungen und Erfordernissen die Eigenkapitalbildung der Wirtschaft nicht verstärkt, sondern behindert wird und dass Unternehmen, die Verlust produzieren, dazu noch steuerpflichtig sind.
Die Mehrbelastung der Wirtschaft wird auf 2,8 Milliarden c geschätzt. Das zur aktuellen Situation. Ich will gar nicht auf die Steuersystematik eingehen. Die ist bei diesem Vorschlag wirklich von hinten bis vorn verkorkst. Aber da wird mir wahrscheinlich vom Finanzminister nur gesagt werden, ich hätte keine Ahnung davon. Vielleicht kann er es mir erklären. Sein Modell ist in der anderen Richtung auch konsequenter. Es ist aus unserer Sicht falsch,aber es ist konsequent in einer völlig anderen Richtung, während das, was im Augenblick im Bundestag verabschiedet worden ist, nichts als ein sehr unbefriedigender Kompromiss ist.
Wir Liberale vertreten nachdrücklich die Auffassung,dass die Diskussion über die zukunftstauglichste und bestgeeignete Form der Kommunalfinanzierung mit der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Verschlimmbesserung der Gewerbesteuer nicht beendet werden darf. Unser Modell, das FDP-Modell, ist klar: ersatzlose Streichung der Gewerbesteuer, Steigerung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer von zurzeit 2,2 auf 11,5 bis 12 %, Zuweisung der daraus resultierenden Mittel nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einer Kommune – damit wird die Infrastrukturleistung der Kommune ausdrücklich belohnt, die darin besteht, Arbeitsplätze zu ermöglichen – und Senkung des Einkommensteuertarifs um den bisher den Kommunen zukommenden Anteil von 15 % an der Einkommensteuer. Dies ermöglicht dann die Einführung eines Zuschlagsrechts der Kommunen auf die gesenkte Einkommensteuer und zusätzlich auf die Körperschaftsteuer.
Das ist unser klares Modell. Es ist durchgerechnet und liegt vor. Es wird natürlich dazu führen, dass nicht jede Kommune am Tag nach der Einführung dieses Modells
die gleichen Einnahmen hat wie vorher; das kann überhaupt nicht sein. Da muss es Übergangslösungen geben, darüber muss man sich unterhalten.Aber es wäre ein konsequentes Modell, das die Gewerbesteuer überflüssig macht und das vor allem einen großen Vorteil hat. Es wird endlich das berühmte Band hergestellt zwischen der Kommune und ihren Finanzierungserfordernissen auf der einen Seite und allen einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Steuerzahlern auf der anderen Seite – nicht wie bisher das Band zwischen der Kommune und den 5 % Gewerbesteuerzahlern. Denn dass schon jetzt alle mit der Einkommensteuer dabei sind, ist kaum jemandem bekannt, ist nirgendwo ausgewiesen.
Das Modell hätte darüber hinaus den Vorteil, dass wir eine Steuerart einsparen – ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Wir hätten einen relativ kontinuierlichen und berechenbaren Mittelfluss, weil Hauptfinanzierungsquelle die Umsatzsteuer wäre, die zwar auch schwankt, aber weit weniger stark als jede Ertragsteuer. Das steuerliche Gestaltungsrecht der Kommunen wäre voll und ganz gewahrt durch das Zuschlagsrecht, das ich geschildert habe. Wir hätten ein Modell, das mit Einfachsteuerkonzepten, z. B. à la Merz, kompatibel wäre. Das ist das Modell, das wir auf dem Tisch liegen haben. Natürlich gibt es vieles zu bedenken, wie man die Umsetzung vornimmt, wie es vorbereitet wird.Aber dies alles wäre lösbar, wenn man will.
Das Konzept der Berliner Regierungskoalition sieht dagegen vor, die Gewerbesteuer aufrechtzuerhalten, sie in erheblichen Punkten auszuweiten und auch Freiberufler, die gar keine Gewerbebetriebe haben, zwangsweise zu Gewerbe Treibenden zu erklären, damit sie dieser Steuer unterworfen werden können. Insbesondere die Besteuerung gewinnunabhängiger Tatbestände können wir nicht nachvollziehen.
Nun haben wir sehr viel Zeit gebraucht, auch weil die von Eichel eingesetzte Kommission im Dissens geendet hat. Es wäre vermessen, anzunehmen, dass es gelingt, zum 01.01.2004 ein neues Kommunalfinanzsystem auf die Beine zu stellen. Das sollten wir auch gar nicht versuchen; denn das könnte nichts Vernünftiges werden – wenn es technisch überhaupt ginge. Deshalb schlagen wir eine befristete Übergangslösung bis Ende kommenden Jahres vor. Die würde folgendermaßen aussehen:
Das System der Gewerbesteuer bliebe wie zurzeit, aber die Gewerbesteuerumlage würde auf den Stand vor Einkommensteuerreform zurückgefahren, auf etwa 20 %, und die beschlossene Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer würde realisiert. Damit hätten die Kommunen in diesem einen Jahr Luft zum Atmen, sie würden ganz erheblich entlastet, und wir hätten zur gleichen Zeit die Möglichkeit, in diesem einen Jahr eine vernünftige neue Lösung auf die Beine zu stellen, die mehr als ein Jahr trägt. Zugleich wäre der feste Zielzeitpunkt 31.12.2004 ein ganz wichtiger Anlass und würde den psychologischen Druck ausüben, sich bis zu diesem Zeitpunkt zu einigen.
Frau Präsidentin, ich komme auch schon zum Schluss. – Ich kann Sie deshalb nur auffordern, unserem Antrag zuzustimmen,und fordere CDU und CSU – in dem Fall auch