Protokoll der Sitzung vom 27.11.2003

Weil das so ist, müssen wir im Rhein-Main-Gebiet eine Lösung finden.Das Wort „wir“ ist nicht ganz korrekt,sondern die jeweiligen Träger der Einrichtungen müssen eine Lösung finden. Als Land Hessen sind wir daran ein bisschen beteiligt.Wenn das Thema Helaba eine Rolle spielen sollte, müssen wir gesetzliche Möglichkeiten schaffen, die von denen, die jetzt im Sparkassengesetz stehen, abweichen. Nichts anderes hat die FDP-Fraktion vorgeschlagen.

Wir werden doch nicht vom Wahnsinn gebissen sein, dass wir den Gewährträgern, den Eigentümern erklären, was sie tun sollen. Das ist nicht unser Job. Unser Job ist es, als Gesetzgeber – wohl wissend, dass dort ein Problem vor der Tür steht, Herr Minister, ich bitte auch darum, die Notwendigkeit so zeitnah zu sehen, wie sie zu sehen ist – zu sagen: Dann müssen wir die einschlägigen Kapitel im Sparkassengesetz so ändern, dass das Tableau gezogen werden kann, das für die Lösung sinnvoll ist. – Nichts anderes steht in dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb meine ich, nachdem nunmehr das Verbundkonzept abgeschlossen worden ist – Sie bemerken, dass ich keinerlei Wertung mehr für die FDP-Fraktion abgebe, das ist jetzt einfach so –, ist es Grundlage unserer weiteren Entscheidung. Wir müssen schauen, was im Rhein-MainGebiet passiert und wie wir als Gesetzgeber helfen können, damit dort weiterhin eine attraktive und überlebensfähige Sparkassenlandschaft organisiert werden kann.

Diese kann nur organisiert werden, wenn das Sparkassengesetz geändert wird. Zeitnah ist es, wenn im Frühjahr des nächsten Jahres entsprechende rechtliche Grundlagen vorliegen. Wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass die Damen und Herren des Sparkassen- und Giroverbandes zeitnah den Hessischen Landtag einschalten, wenn der Hessische Landtag eingeschaltet werden muss. Da sage ich: schöne Grüße von der Sparkassenversicherung. Das erleben wir gerade in den Diskussionen. Frau ZeimetzLorz hat in der letzten Sitzung des Innenausschusses ganz bewusst die Notbremse gezogen, als wir versucht haben, für die Damen und Herren des Sparkassenverbandes etwas flotter ein Gesetz zu organisieren. Langer Rede kurzer Sinn: Wir müssen zusätzlich zu den Normen, die jetzt im Sparkassengesetz sind, noch weitere schaffen.

Möglichkeiten der Kooperation und des Zusammenschlusses auf horizontaler und/oder vertikaler Ebene,

nichts anderes will die FDP-Fraktion. Aus diesem Grund werbe ich dafür, dass Sie jetzt nicht so tun, als hätten Sie das Problem damit gelöst,dass Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen. Das mag Sie heute befriedigen. Es löst aber nicht die Probleme im Rhein-Main-Gebiet. Wir werden von diesen Problemen sehr schnell eingeholt werden. Deswegen ist es am klügsten, den neuen Sachstand mit den Vorstellungen der Landesregierung, die sich dann konkretisieren müssen, in einer der nächsten Sitzungen des Wirtschaftsausschusses zu erörtern.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt hat sich Herr Wirtschaftsminister Rhiel noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hahn, es gibt doch Unterschiede. Zunächst einmal möchte ich deutlich sagen, dass das Verbundkonzept ein Konzept ist, das bereits bundesweit als Modell gehandelt wird.Der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen ist hier vorne und zeigt sich als ein Verbund, der nachahmenswert ist. Was hat der Verbund zum Inhalt? – Auf beiden Seiten Aktivgeschäft, Sicherung, Fonds,

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das sehen wir unstreitig!)

Passivgeschäfte und gemeinsame Produkte.Das geschieht im gemeinsamen Spiel von Sparkassen vor Ort und der Hessischen Landesbank. Man hat sich auf die Potenziale des Verbandes besonnen und nutzt diese Potenziale jetzt erstmals in dieser vernünftigen Form.Was ich gesagt habe, ist, dass allein das Verbundkonzept mit diesen beiden Punkten,die ich nur fragmentarisch beschrieben habe,das spezifische Problem im Raum Frankfurt und Rhein-Main nicht löst.

(Michael Denzin (FDP): Richtig!)

Es ist nämlich ein Grundprinzip, dass sich die Sparkassen in ihrem jeweiligen Wirtschaftsraum so präsentieren müssen, wie es dem Wirtschaftsraum entspricht. Das macht letztlich die Vielfalt aus. Daraus sind Konsequenzen zu ziehen.

Die Lösungen, die wir uns vorstellen, die sich die Beteiligten vorstellen – darauf kommt es an –, werden innerhalb des Verbandes gefunden werden müssen. Ihr Antrag geht aber weiter. Ihr Antrag lautet dahin gehend, dass Sie private Beteiligungen an den Sparkassen ermöglichen wollen.

(Reinhard Kahl (SPD): Genau das ist der Punkt! – Zuruf des Abg. Michael Denzin (FDP))

An der Stelle trennen sich unsere Auffassungen.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Ich sage dies auch deshalb, weil das, wenn wir schon einen Systemwechsel haben wollen – ich sagte gerade, warum wir ihn nicht wollen –,das Axtanlegen an das dreigliedrige System ist. Wenn wir einen Systemwechsel wollten, dann brauchten wir nicht 49 %, sondern für private Beteiligungen auch die Majorität, nämlich über 50 %.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Hahn?

Ich wollte eigentlich zum Ende kommen. Dies ist mein Schlusswort.

Gut. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wie verfahren wir jetzt mit dem Gesetzentwurf? Es ist beantragt, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Vorbereitung der dritten Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Herr Kollege Kaufmann.

Frau Präsidentin! Ich beantrage – dieser Antrag geht vor, weil er das Verfahren endgültig beenden würde –,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Dieser Vorschlag, jetzt geschäftsordnungsmäßig vorgetragen, entspricht im Übrigen dem Inhalt der Beschlussempfehlung, die uns schon vorgetragen wurde.

Deswegen lasse ich jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes, Drucks. 16/920 zu Drucks. 16/237, abstimmen.

Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit stelle ich fest: Für die Beschlussempfehlung haben die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestimmt, die Gegenstimmen kamen von der Fraktion der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung in der vorliegenden Form angenommen

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und der Gesetzentwurf abgelehnt!)

und der Gesetzentwurf somit abgelehnt. – Richtig, Herr Kollege Kaufmann.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zukunftssicherungsgesetz (ZSG) – Drucks. 16/1170 zu Drucks. 16/861 –

Die Berichterstattung erfolgt durch den Abg. May. Bitte schön, Herr May.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/869 und folgenden weiteren Änderungen

die sich daraus ergebende Fassung ist der Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt – in zweiter Lesung anzunehmen: Art. 7 (alt) wird gestrichen. Die bisherigen Art. 8 bis 17 werden Art. 7 bis 16.

Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Haushaltsausschuss – sowie zu Art. 12 und 13 beteiligt dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst – in der 19. Plenarsitzung am 5. November 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat in seiner Sitzung am 13. November 2003 eine öffentliche Anhörung zu Art. 12 und 13 durchgeführt und mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP dem federführenden Haushaltsausschuss vorgeschlagen, dem Plenum die unveränderte Annahme beider Artikel zu empfehlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. November 2003 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag durchgeführt.Der mündlich eingebrachte Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Art.7 zu streichen, wurde mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der Vertreter der Fraktion der SPD angenommen. Der Änderungsantrag Drucks. 16/869 wurde mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen. Sodann hat der Haushaltsausschuss mit dem letztgenannten Stimmenverhältnis die mitgeteilte Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Vielen Dank, Herr Kollege May. – Als erste Rednerin hat Frau Abg. Fuhrmann für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben uns die Redezeit aufgeteilt. Gleichwohl habe ich heute drei gravierende Änderungen in Ihrem so genannten Zukunftssicherungsgesetz herauszuheben.

Der Name allein ist schon wieder der brutalstmögliche Versuch, Begriffe umzudeuten, denn von Zukunftssicherung kann überhaupt keine Rede sein.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein erster Punkt betrifft das Hessische Gleichberechtigungsgesetz. Wir haben hier eine schlechte CDU-Tradition. Ich sage es in zwei Worten: das Beschleunigungsgesetz und die Einführung der Experimentierklausel. Jetzt bekommen wir den Ausschluss jeglicher Mitwirkungsrechte der Frauenbeauftragten bei personalwirksamen Maßnahmen. Meine Damen und Herren, Sie wollen den ohnehin rechtlosen Beschäftigten, die mit kw-Vermerken auf ihrem Rücken herumlaufen werden, auch noch verweigern, dass sich Personalräte bzw. Frauenbeauftragte für ihre Belange einsetzen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Brutalstmögliche Personalpolitik!)

Herr Kollege Milde, das ist absolut schäbig.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es ist auch frauen- und familienfeindlich, denn es wird sich zumindest in Teilen um teilzeitbeschäftigte Frauen mit Familienpflichten handeln. Denen nehmen Sie jegliche Interessenvertretung und setzen sie Ihrer Willkür aus.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Na, na, na!)

Das ist ein feudalistischer Umgang mit den Beschäftigten.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Mein zweites Thema ist das Landesblindengeld. Dies ist ein Tiefpunkt im Umgang mit betroffenen Menschen, die doppelt diskriminiert sind.Meine Damen und Herren,das Blindengeld ist kein Luxus, sondern ein dringend erforderlicher Nachteilsausgleich. Blinde Menschen brauchen Hilfe beim Vorlesen, sie brauchen teurere Hilfsmittel in Form von Büchern bzw. Hörbüchern. Sie brauchen Haushaltshilfen und eine teurere PC-Ausstattung. Zudem brauchen sie Mobilitätshilfen in Form von Taxis oder Begleitpersonen, um sich bewegen zu können. Insofern sind sie von einer mehrfachen Problematik betroffen.

Meine Damen und Herren, es ist einfach schäbig, was Sie als CDU-Landtagsfraktion vorgehabt haben, nämlich eine Kürzung um 30 % – ohne auch nur einmal mit den Betroffenen gesprochen zu haben.