Protokoll der Sitzung vom 27.11.2003

Herr Kollege, Sie reden hier über Menschen. Sie sollten einfach zur Kenntnis nehmen, dass Sie hier keinen angemessenen Umgangsstil pflegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das HPVG und das Hessische Gleichberechtigungsgesetz werden gleich mit geändert, damit die Personalräte und die Frauenbeauftragten sich nicht einmischen können. Technokratisch wird das dann so ausgedrückt:

Soweit das Konzept zur Einrichtung der Personalvermittlungsstelle Regelungen im Sinne des § 74 Abs. 1 Nr. 15 und § 77 Abs. 2 enthält, tritt ein gleichzeitig vorliegendes Mitbestimmungsrecht zurück.

(Petra Fuhrmann (SPD): Unglaublich!)

Bei § 74 Abs. 1 Nr. 15 geht es um die Aufstellung von Sozialplänen. Da geht es um

... Umschulungen zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen und Betriebsänderungen entstehen.

Ich frage mich: Wollen Sie das wirklich ändern? – Das ist zugegebenermaßen eine rhetorische Frage.Wenn da nicht die Personalvertretung vor Ort mitarbeiten darf, wo soll sie denn dann überhaupt noch mitarbeiten?

§ 77 Hessisches Personalvertretungsgesetz regelt die Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten. Da geht es auch um Dinge, zu denen es keine gesetzliche oder tarifliche Regelung gibt. Dann soll es gegebenenfalls zum Abschluss von Dienstvereinbarungen kommen. Es geht dabei um Personalfragen und „das Verfahren bei Stellenausschreibungen“. Es geht um „Beurteilungsrichtlinien“ und den

Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen, Umgruppierungen und Kündigungen.

Das können Sie doch nicht wirklich allen Ernstes ausklammern wollen. Wer hierbei die Mitbestimmung abschafft, der kann gleich das ganze HPVG in die Tonne kloppen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich persönlich kann das nicht nachvollziehen. Übrigens hat das mit einem geordneten Verfahren überhaupt nichts zu tun. Es hat auch nichts mit einem gesitteten Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu tun. Das ist Personalpolitik nach Gutsherrenart.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Ich kann Ihnen dazu nur noch Folgendes sagen, Herr Kollege von Hunnius hat es eben bereits angedeutet. Das betrifft die Art und Weise, wie die Landespersonalkommission in das Verfahren eingebunden wurde. Wir müssten über die Gesetzentwürfe im Umlaufverfahren abstimmen. Das ist wirklich kein geordnetes Verfahren für einen Gesetzentwurf, mit dem so umfangreich in die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung eingegriffen wird.

(Beifall der Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), Petra Fuhrmann und Bernhard Bender (SPD))

Ich dachte, wir hätten die Zeiten des Feudalismus hinter uns gelassen. Aber nachdem ich diesen Gesetzentwurf und die Änderungen dazu gelesen habe, muss ich sagen, ich habe das Gefühl, dass der Feudalismus in der CDU fröhliche Urständ feiert.

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich bin sofort fertig.– Ich habe zu Beginn meiner Rede gesagt, dass dieser Gesetzentwurf besser den Titel „Kochs Karriere-Planungs-Gesetz“ haben sollte.Meine Hoffnung ist, dass nach den großen eindrucksvollen Demonstrationen hier in Wiesbaden aus diesem Gesetzentwurf ein Koch-Karriere-Knick-Gesetz wird.Wir werden daran mitarbeiten. Ich denke, viele Bürgerinnen und Bürger Hessens und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, der Regierungspräsidien, Polizeibeamtinnen

und Polizeibeamte, Förster und Waldarbeiter werden das auch tun.

Ich glaube, Sie tun sich damit keinen Gefallen. Sie tun dem Lande Hessen damit keinen Gefallen. Sie tun dem sozialen Frieden in diesem Land damit keinen Gefallen. Wir werden den Gesetzentwurf deshalb natürlich ablehnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Siebel für die Fraktion der SPD.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ist er wieder Berichterstatter? Herr Siebel, wenn Sie etwas brauchen, sagen Sie es!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu dem Teil des – da nehme ich gerne die Formulierung des Herrn Kollegen Frömmrich auf – KochKarriere-Planungs- oder -Knick-Gesetz, der sich mit den Studienguthaben befasst. Ich bedauere sehr, dass das Ministerium bei der Behandlung dieses Gesetzentwurfs nicht anwesend ist. Aber das ist eine der Realitäten, mit denen wir leben müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man sich die Diskussion der letzten Tage anguckt, hat man schon den Eindruck, als gehe es der Regierung nicht mehr nur darum, 24 respektive 39 Millionen c zu erzielen, sondern darum, Bildungspolitik und Finanzierung von Bildung zu einem Spalterthema zu machen. Ich muss noch einmal sagen,dass auf der einen Seite die hochschulpolitische Sprecherin der CDU von „Bummelstudenten“ spricht und spaltet, dass auf der anderen Seite der Ministerpräsident den Präsidenten der Universität Kassel abgekanzelt hat und dass offensichtlich der Rest der CDU die Studierenden als eine Horde von Privilegierten bezeichnet, die sich anscheinend nur wegen der Mitnahmeeffekte einschreiben.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Das haben wir alles schon gehört!)

Der Ministerpräsident hat sich vorgestern bei einer Veranstaltung, wo er wegen der Proteste nicht sprechen konnte, als genervt bezeichnet.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Es tut uns fürchterlich Leid, wenn der Ministerpräsident dann genervt ist, wenn Menschen ihren Protest deutlich machen. Ich glaube, dieses Land hat einen anderen Umgang mit protestierenden Menschen verdient als den, dass der Herr Ministerpräsident sich genervt fühlt.

(Beifall bei der SPD)

Zweiter Punkt. Ich muss es noch einmal deutlich sagen: Das so genannte Studienguthabengesetz ist sozial unausgewogen, und es trifft die sozialen Schichten, die wir dringend an den Hochschulen brauchen. Es trifft in besonderem Maße Frauen, es trifft Studierende mit Kindern, und es trifft ärmere Familien. Das hat der Bericht des Deutschen Studentenwerks deutlich zutage gebracht. Dort wird ausgeführt, dass die Menschen, die Studienentscheidungen insbesondere vor dem Hintergrund einer Kosten

Nutzen-Abwägung treffen – das sind die ärmeren Familien –, diejenigen sind, die es sich dann sehr genau überlegen, ob sie zum jetzigen Zeitpunkt ein Studium beginnen oder nicht.

Sie treffen damit die 13.000 Studentinnen und Studenten – ich sage es noch einmal –, die ich heute benannt habe, die zum Wintersemester angefangen haben, an hessischen Hochschulen zu studieren. Das ist ein Vergehen an dem, was Sie immer „Bildungsland Hessen“ nennen, und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

(Beifall bei der SPD)

Einen dritten Punkt möchte ich in diesem Zusammenhang nennen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie mit diesem Gesetz umgehen, ist es ein Schlag gegen die Autonomie und die Autonomiebestrebungen der Hochschulen.

(Beifall des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich möchte aus der Stellungnahme des Präsidenten der Universität Kassel zitieren:

Die Unterstellung eines Interesses der Hochschulen, auf Anstrengungen zur Behebung studienverlängernder Mängel des Studienbetriebs zu verzichten, um in den Genuss eines hohen Gebührenaufkommens zu kommen, ist ein Affront gegen alle Verantwortlichen an den Hochschulen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, diesem Zitat braucht man nichts hinzuzufügen. Sie missachten den Weg der Autonomie von Hochschulen. Mit einem Federstrich wird das weggefegt in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, um den es heute geht. – Jetzt kommt auch der Minister. Herzlich willkommen in unserer Runde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fordern Sie erneut auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir fordern Sie auf, ihn nicht weiter zu beraten, weil die vermuteten Ziele,wie die Verminderung von Missbrauch und die Effizienz von Studium, anders oder besser zu erreichen sind.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Nehmen die Berlin ihr Gesetz auch zurück?)

Bitte bedenken Sie dies noch einmal. Wenn Sie es nicht jetzt bedenken, werden Sie spätestens in ein oder eineinhalb Jahren die Erfahrung gemacht haben,dass dieses Gesetz der falsche Weg gewesen ist oder, um es unparlamentarisch zu formulieren, im Kern ein Griff ins Klo ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe Wortmeldungen des Kollegen Rudolph und der Frau Kollegin Beer. Es wäre günstig, wenn wir die Beiträge zu den Hochschulen zusammenpacken könnten. Herr Kollege Rudolph, sind Sie einverstanden? – Vielen Dank. Frau Beer, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Rudolph. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht mir in der Tat darum, die Position der FDP-Fraktion in diesem Hause zum vor

gelegten Langzeitstudiengebührengesetz noch einmal kurz zusammenzufassen, vor allem unsere entschiedene Ablehnung dieses Gesetzes noch einmal kurz zu begründen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen das vorgelegte Strafgebührengesetz ab, und zwar aus folgenden Gründen. Herr Minister Corts, es ist einfach der falsche Ansatz,den Sie hier zusammen mit der Mehrheitsfraktion der CDU wählen. Sie haben ein berechtigtes Anliegen, das auch wir teilen. Wir teilen das Anliegen, dass klar ist, dass wir die Ressourcen, auch die Ressource Hochschulausbildung, nicht unendlich lang unentgeltlich zur Verfügung stellen können,

(Beifall bei der FDP)

gerade wenn man es im Vergleich zu der Tatsache betrachtet, dass wir Kindergartengebühren in nicht unerheblicher Höhe in den Kommunen erheben. Auf der anderen Seite der Ausbildungsleiter – das ist eine sich fortsetzende Ausbildungsleiter vom Kindergarten über die Schule bis zu den Hochschulen – steht das endlose unentgeltliche Studieren.

Aber, Herr Minister Corts, ich glaube, die Anhörung und die Proteste, auch heute wieder draußen, haben klargemacht, dass Sie mit Ihrem Gesetz den völlig falschen Ansatz wählen.