Herr Präsident,meine Damen und Herren! Das Thema ist im Ausschuss ausführlich erörtert worden. Deshalb beschränke ich mich darauf, für die Landesregierung vier kurze Bemerkungen zu machen.
Erstens. Die Landesregierung begrüßt das Gesetz, weil die notwendige Flexibilität der Verwaltung verbessert wird – Stichwort: notwendige Maßnahmen in Zusammenhang mit der Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung.
Zweitens. Die notwendige Beschleunigung des Verwaltungshandelns wird unterstützt – Stichwort: die Neuregelung der Einigungsstellenmodalitäten im Beteiligungsverfahren. Das ist ein ganz klassischer Punkt, an dem wir in Zukunft Zeit sparen werden.
Der dritte Punkt ist die gerechte Verteilung von Freistellungsregelungen. Das erfolgt jetzt entsprechend dem Wahlergebnis. Das ist mit Sicherheit sinnvoll.
Viertens. Die jetzige Novelle sichert die erwünschte Beteiligung der Personalvertretungen. Das ist keine Minimallösung. Hessen nimmt im Konzert der Bundesländer dabei einen sehr guten Platz ein.
Die Landesregierung begrüßt deshalb diese Novelle und schließt sich im Übrigen den Ausführungen des Kollegen Haselbach an.
Damit schließe ich die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Zweites Gesetz zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung, Drucks. 16/1673 zu Drucks. 16/1182 und zu Drucks. 16/317.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? – Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Überleitung der Dienstverhältnisse der Beamten sowie der Versorgungsempfänger der SV SparkassenVersicherung Öffentliche Versicherungsanstalt Hessen-Nassau-Thüringen – Drucks. 16/1674 zu Drucks. 16/836 –
Berichterstatterin ist Frau Kollegin Waschke. Es ist zwar keine Aussprache vorgesehen, aber wir wollen und können auf die Berichterstattung nicht verzichten. – Herr Kollege Rudolph übernimmt die Berichterstattung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, be
teiligt, in der 19. Plenarsitzung am 5. November 2003 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. November 2003 behandelt und dem Innenausschuss mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Diesen Beschluss hat er mit der einstimmigen Erwartung verbunden, dass bis zur Sitzung des Innenausschusses am 20. November 2003 alle noch ausstehenden Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 20. November 2003 behandelt und beschlossen, am 10. Dezember 2003 eine öffentliche mündliche Anhörung durchzuführen.
Der Innenausschuss hat am 10. Dezember 2003 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt. Am gleichen Tag hat er in nicht öffentlicher Sitzung den Gesetzentwurf behandelt und einstimmig, bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die vorhin vorgetragene Beschlussempfehlung gefasst.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Gesetzentwurf angenommen und damit zum Gesetz erhoben.
Antrag der Fraktion der FDP betreffend Aufhebung des Sitzverbotes in Bäckereien und Metzgereien – Drucks. 16/643 –
„Ordnung um der Ordnung willen beschneidet den Menschen seiner wesentlichen Kraft.“ Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Zitat von Antoine de SaintExupéry gilt sicherlich für die großen Dinge dieser Welt, aber es gilt gleichermaßen für die kleineren Dinge.
Die Gegenstände, um die es in unserem Antrag geht, können Sie anfassen. Es geht um die kleinen Dinge des Lebens.Es sind aber die kleinen Dinge,die uns tagtäglich begegnen. Unsere Alltagswelt haben wir aber im Laufe der Jahre mit Bestimmungen, Regelungen und Verordnungen zugeschnürt. Wir wollen in diesen Verordnungswald eine Schneise schlagen, was den Verkauf von Snacks oder Imbissen in Bäckereien oder Metzgereien betrifft.
Die Niedersachsen haben uns vorgemacht, wie das geht. Deshalb können wir uns nur wundern, dass sich die Regierungspartei in diesem Hause offensichtlich in langen Diskussionen über die Frage unterhalten musste, ob man die Lockerung des Sitzverbotes hinnehmen kann, sodass
Bäckereien und Metzgereien in Hessen künftig bis zu zehn Sitzgelegenheiten für Gäste bereitstellen dürfen, die ein Brötchen oder ein Würstchen verzehren, ohne gleichzeitig Toiletten zur Verfügung stellen zu müssen. Meine Damen und Herren von der CDU,seid nicht so furchtsam. Das funktioniert.
Das funktioniert in Niedersachsen, das wird auch in Hessen funktionieren. Denken Sie bitte auch einmal daran, dass gerade die Fachgeschäfte einen außerordentlich schwierigen Stand haben. „Cash and carry“ und andere moderne Marktformen drängen weiter vor. Sie verdrängen die Fachgeschäfte, die uns in den Innenstädten immer mehr verloren gehen. Immerhin machen die Einnahmen aus dem Imbissgeschäft bis zu 30 % des Umsatzes dieser Geschäfte aus. Dieser Anteil ist durchaus noch ein Stück ausbaufähig.
Ich finde es gut, dass wir positive Nachrichten vom Hotelund Gaststättenverband bekommen haben. Gerade die Mitglieder dieses Verbandes könnten Ängste bekommen. Nein, sie bekommen keine Ängste. Die Innungen begrüßen eine solche Lockerung, der HOGA akzeptiert das ebenfalls und macht mit.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass jetzt auch die Regierungspartei mitmacht, dass der Wirtschaftsminister das umsetzt und dass wir uns in Hessen in Bäckereien und Metzgereien künftig hinsetzen können, wenn wir einen Imbiss verzehren.
Bevor ich in der Rednerliste fortfahre, freue ich mich, auf der Tribüne Ehrengäste begrüßen zu dürfen. Ich freue mich über den Besuch des Botschafters der Mongolei, Herrn Terbishdagva. Herzlich willkommen in diesem Hause.
In seiner Begleitung sind Herr Botschaftsrat Bolor und Frau Hulan,Erste Botschaftssekretärin für Wirtschaft und Handel. Die Delegation begleitet Herr Generalkonsul h. c. Dirk Pfeil, den wir in diesem Hause auch in einer anderen Rolle erlebt haben. Herzlich willkommen.
Wir setzen die Aussprache über den Antrag der FDP betreffend Aufhebung des Sitzverbotes in Bäckereien und Metzgereien fort. Das Wort hat Frau Tesch für die SPDFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Damen und Herren der FDP-Fraktion,ich bin erstaunt, dass Sie diesen Antrag als Oppositionsfraktion gestellt haben. Er hätte früher kommen können, als Sie noch an der Regierung beteiligt waren.
(Beifall bei der SPD – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wir haben unsere Rolle gefunden! Ob Sie das auch haben, ist eine andere Frage!)
Wir gehen mit Ihnen in fast allen Details konform,den Erlass der Niedersächsischen Landesregierung, der die Quelle Ihres Antrags ist, zu übernehmen. Entbürokratisierung, Unterstützung innovativer Betriebe und ein SichAnpassen an aktuelles Verbraucherverhalten sind nicht nur Schlagworte, sondern auch uns ein besonderes Anliegen. Unsere Unterstützung gilt dem Bemühen, Lebensmittelbetrieben, die sich seit einigen Jahren einen neuen Markt erobert und ihre Chancen ergriffen haben, die Existenz zu sichern und Möglichkeiten der Erweiterung zu eröffnen. Eine kurzfristige Umsetzung in Form eines Erlasses oder eine Anordnung als Ergänzung eines bestehenden Gesetzes ist bürgerfreundlich und kommt den Wünschen der Kunden und Betriebe entgegen. Gesetze, die dem Bürger vorschreiben, in welcher Körperhaltung er eine heiße Fleischwurst oder einen warmen Kräppel zu verspeisen hat, sind antiquiert und niemandem mehr zu vermitteln.
Die „Heiße Theke“ in Metzgereien, der „Kleine Imbiss“ in Bäckereien werden oft von LKW-Fahrern genutzt, die – da im Just-in-time-Stress steckend – eine Möglichkeit finden,eine schnelle und günstige Mahlzeit zu sich zu nehmen. Diese Angebote sind gerade für Menschen, deren Arbeitsplatz auf der Straße liegt, eine kostengünstige und Zeit sparende Alternative.
Die SPD-Fraktion schließt sich Ihrem Antrag an, unter folgender Maßgabe – hören Sie zu, Herr Denzin? –:
dass diese Änderung nicht für mehr Bürokratie sorgt. Denn wir haben hier eine andere Gesetzesregelung als in Niedersachsen. Wenn sich die Metzgereien und Bäckereien erst eine Gaststättenerlaubnis holen müssen und den entsprechenden Verordnungen unterliegen,