Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Substitution sollte sich an diejenigen wenden, deren unmittelbare Zukunft durch die Einnahme von Drogen stark gefährdet ist. All denjenigen, die meinen, das Programm zur Abgabe von Heroin könnte eines wie das Methadonprogramm werden, Heroin könnte also an alle Süchtigen abgegeben werden, möchte ich von dieser Stelle aus eine Absage erteilen. Es muss ganz klar sein: Das Programm zur Abgabe von Heroin ist ein Versuch.Es handelt sich dabei um einen Versuch, den die Politik stark zu kontrollieren hat,und zwar nicht allein deshalb,weil sie hierfür jedes Jahr Millionen Euro zur Verfügung stellt. Vielmehr hat die Politik hierbei eine große Verantwortung zu tragen. Dieser Verantwortung müssen wir durch starke Kontrollen gerecht werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Rentsch, viele Wege führen in die Sucht. Ebenso viele Wege führen auch aus der Sucht wieder heraus.
Ich denke, es ist nicht mehr umstritten, dass die Vielfalt der Angebote gut ist, weil man damit individuell auf die jeweiligen Bedingungen der Sucht eingehen kann. Deswegen hat mich die von Ihnen gerade eben gehaltene Rede etwas verwirrt.
Ich möchte jetzt zu der Großen Anfrage und der Antwort darauf zurückkehren. Das Hauptziel der Drogenpolitik muss heutzutage in erster Linie sein, den Einstieg in die Sucht zu verhindern. Das heißt, durch Gesundheitsförderung und Prävention und durch die Steigerung der Lebenskompetenz muss verhindert werden, dass Menschen überhaupt süchtig werden.
Zweitens. Es ist doch klar, dass Sucht eine behandlungsbedürftige Krankheit ist. Ziel ist es dabei, den Suchtkranken die zur Verfügung stehenden Behandlungsmaßnahmen so frühzeitig und umfassend wie möglich zur Verfügung zu stellen. Ich sage ausdrücklich: Dazu gehört auch die Substitutionsbehandlung mit Ersatzstoffen wie Methadon und Buprenorphin. Seit zwei Jahren gibt es auch den so genannten Modellversuch der kontrollierten Heroinabgabe.
Eine effektive Drogenpolitik beruht auf vier Säulen,nämlich der Prävention und der Gesundheitsförderung, der
Beratung und Behandlung, der Überlebenshilfe und Schadensreduzierung sowie der Repression und der Reduzierung des Angebotes. Dies ist eine der Hauptaufgaben der Kindergärten, der Kommunen und auch des Landes. Es ist notwendig, dass es zu einer Vernetzung und Innovation der Angebote kommt.
Auch hier hat der in Hessen verübte Kahlschlag seine Spuren hinterlassen: Es gibt 2,5 Millionen c weniger für die Drogenhilfe. Auch die Kommunalisierung ohne Sicherstellung von Qualitätsstandards und ohne Sicherstellung einer gleichwertigen Drogenpolitik für alle Teile Hessens – das ist es, was die Landesregierung jetzt anstrebt – fügt sich in das Bild ein, das wir bereits in den Haushaltsdebatten mehrfach problematisiert hatten: Diese Landesregierung entzieht sich ihrer Verantwortung. Sie ersetzt politisches Handeln durch orwellschen Neusprech.
Wie kaum in einem anderen Bereich ist bei der Drogenproblematik belegt, dass durch konsequente Prävention, vernetzte und wohnortnahe Beratungs- und Betreuungsangebote, durch Schadensminderung, Entstigmatisierung der Drogennutzer und konsequente Repression des Drogenhandels die Folgekosten, die z. B. bei Justiz, der Polizei und durch Inhaftierung entstehen, gesenkt werden können.Ein Baustein einer solchen Drogenpolitik ist auch die staatlich und ärztlich kontrollierte Abgabe von Originalstoffen.
Seit 1998, d. h. seit und dank der Regierungsbeteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,ist es glücklicherweise zu einem Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik auf Bundesebene gekommen.Wir sind dabei weg von der Kriminalisierung und hin zu einer Politik der Schadensminderung gekommen. Dieser Weg wurde in Hessen bereits seit 1991 erfolgreich und konsequent verfolgt.
Um die Gefahren für die Gesundheit und das Risiko des Todes zu verringern, kam es inzwischen dazu, dass die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, die Gesamtbehandlung chronisch Abhängiger und die Substitutionsbehandlung keine umstrittenen Ansätze mehr sind. Damit hat die Bundesrepublik wieder Anschluss an internationale Standards gewonnen.Das kann ich sagen,weil ich auf internationaler Ebene lange gearbeitet habe. Von daher freut mich auch ausdrücklich, dass die Landesregierung eine positive Bewertung hinsichtlich der Methadonsubstitution und des Modellversuchs zur Heroinabgabe abgegeben hat.
Durch die Änderung der BUB-Richtlinie seit Januar 2003 ist der Zugang zur Substitutionsbehandlung weiter erleichtert worden. Dadurch können auch in Hessen mehr kranke Menschen behandelt werden. Es sind allerdings noch Fragen offen, z. B. zur Qualität der Beratung, zur Fortbildung der beteiligten Ärzte, zur psychosozialen Beratung und zur Abstimmung und Vernetzung der Akteure. Dazu ist meiner Meinung nach in der Beantwortung der Großen Anfrage zu wenig gesagt worden.Aber ich denke, dass wir im Rahmen der Besprechung des Suchtberichts der Landesregierung im Ausschuss noch im Detail über einzelne Fragen reden können.
Wir müssen vor allem eine Lösung zur Sicherstellung der psychosozialen Betreuung finden, um diese niedrige Rate von 37 % zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Rentsch, viele Wege führen in die Sucht, und viele Wege führen aus der Sucht. Je innovativer und je vielfältiger Angebote sind, umso mehr Menschen werden nicht mehr süchtig bzw. umso mehr Menschen kann ein Weg aus der Sucht gezeigt und erleichtert werden. Es ist die Aufgabe der Landesregierung, die bestehenden Angebote zu fördern, und das heißt eben auch, zu finanzieren. Frau Ministerin, in diesem Bereich gibt es kein intelligentes Sparen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Suchthilfe in Hessen ist in den letzten Jahren weiter ausgebaut und vor allem weiter ausdifferenziert worden,um den Drogenabhängigen den Weg aus der Sucht zu ermöglichen bzw. um den Einstieg in die Sucht möglichst zu verhindern.
Wir haben ein landesweites Netz an Hilfen für Suchtabhängige, das vorbildlich in der Bundesrepublik ist. Auch wenn im Etat 2004 Einsparungen vorgenommen werden müssen, so bleibt, Frau Schulz-Asche, doch die Struktur der Suchthilfe in Hessen erhalten.
Auch unter Fachleuten ist unbestritten, dass in der Suchthilfe, insbesondere in der Therapie und Überlebenshilfe, enorme Fortschritte erreicht wurden. Das gilt nicht nur für die Substitution mit Methadon, sondern auch für den Modellversuch zur ärztlich kontrollierten Heroinvergabe. Seit Anfang der Neunzigerjahre wurden in Hessen niedrigschwellige Hilfeeinrichtungen aufgebaut, deren Ziel es war, neue Therapieangebote für Schwerstdrogenabhängige zu schaffen, die sozial nicht mehr integriert und durch die bisherige Drogenhilfe nicht erreicht werden konnten. Dies hat damals dazu geführt, dass noch unter Ministerpräsident Walter Wallmann die Methadonsubstitution beschlossen wurde – also vor 1991, Frau SchulzAsche. Das war hier im Hessischen Landtag nicht unumstritten, und das ging quer durch alle Fraktionen.
Inzwischen gibt es 21 Substitutionsambulanzen hessenweit und zahlreiche niedergelassene Ärzte, die Methadonsubstitution anbieten. Die Zahl der Teilnehmer an der Methadonbehandlung ist steigend. Über 5.000 waren es laut Substitutionsregister im vergangenen Jahr. Es ist bei vielen Klienten gelungen, sie aus der Drogenszene herauszulösen, sie gesundheitlich und sozial zu stabilisieren, ihren Einstieg bzw.Wiedereinstieg in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen sowie ihren Ausstieg aus der Sucht voranzutreiben.
Entscheidend für den Erfolg ist die Substitutionsbehandlung. Zur Substitutionsbehandlung gehört die psychosoziale Begleitung. Hier haben wir in den letzten Jahren in den Substitutionsambulanzen einen hohen Standard erreicht.Fast jeder,der hier mit Methadon behandelt wurde, hat die notwendige und nach den BUB-Richtlinien erforderliche psychosoziale Begleitung erhalten: 94 von 100, wie in der Antwort auf die Große Anfrage berichtet wird.
Probleme gibt es dagegen – das sollte man nicht verschweigen –, wenn die Methadonbehandlung nicht durch
die Substitutionsambulanzen erfolgt, sondern durch niedergelassene Ärzte, die Methadon auf Kassenrezept verordnen. Hier ist die psychosoziale Betreuung nur unzureichend geregelt. Nur 37 von 100 erhalten diese Betreuung.
Es fehlt an personellen Kapazitäten, nicht zuletzt wegen der ungelösten Kostenfrage. Die Kosten der psychosozialen Betreuung werden bisher nicht von den Krankenkassen übernommen. Erst im Laufe dieses Jahres wird sich der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit dieser Kostenfrage befassen. Es ist dringend erforderlich, dass schnellstens eine befriedigende Lösung erreicht wird. Wie bekannt ist, arbeiten die Bundesländer und die Drogenfachverbände derzeit an Leitlinien zur psychosozialen Betreuung.
Meine Damen und Herren, die Methadonbehandlung hat sich als wichtiger Baustein der Suchthilfe bewährt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine soziale und berufliche Reintegration bei 10 bis 40 von 100 gelingt.Allerdings möchte ich einschränkend hinzufügen: Wir dürfen die Substitutionsbehandlung nicht als das Allheilmittel ansehen.
Denn wenn es zutrifft, dass allein in Hessen 5.000 Klienten Methadon erhalten und in einem Vierjahreszeitraum pro Jahr nur zwischen 14 und 52 Klienten ihre Behandlung erfolgreich abgeschlossen haben, dann ist das bedenklich. Herr Rentsch, hier teile ich Ihre Beurteilung hinsichtlich der niedrigschwelligen Methadonvergabe. Wir dürfen Menschen nicht dauerhaft im Substitutionsprogramm halten. Denn nach wie vor sollte in der Drogenhilfe die Abstinenz von Suchtmitteln zumindest als langfristige Behandlungsperspektive angestrebt werden, also die Suchtmittelfreiheit.
An diesem Ziel hält die CDU-Fraktion uneingeschränkt fest. Dies gilt auch für den seit dem 3. März 2003 gestarteten Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Heroin in Frankfurt, an dem sich das Land Hessen finanziell beteiligt. Hauptziel dieser Arzneimittelstudie ist es, herauszufinden, ob, wie und in welchem Umfang Opiatabhängige, die durch die bisherigen Angebote der Drogenhilfe nicht oder nur schwer zu erreichen sind, durch eine heroingestützte Behandlung und intensive psychologische und soziale Begleitung stabilisiert, integriert und zur Aufnahme einer weiterführenden Therapie motiviert werden können.
Meine Damen und Herren, die bis jetzt gemachten Erfahrungen werden als positiv bezeichnet. Die begleitenden Ärzte berichten von raschen Verbesserungen des Ernährungsstatus, des Aussehens und gesellschaftlichen Verhaltens der Probanden.
Meine Damen und Herren, wir möchten keine weiter gehende Bewertung vornehmen. Das sollte man erst nach Beendigung des Versuchs 2005 tun.
Auf beiden Wegen der Suchtbehandlung, sowohl der Methadonsubstitution als auch der Heroinvergabe, sind Fort
schritte erreicht worden. Beide Wege werden von uns weiterhin unterstützt, sofern sie helfen, das übergeordnete Ziel jeglicher Behandlung zu erreichen, nämlich den Ausstieg aus der Sucht. An unserer erfolgreichen ausstiegsorientierten Suchthilfepolitik wird die CDU uneingeschränkt festhalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit Interesse und durchaus etwas ungläubig habe ich die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage gelesen. Ich muss zugeben, das eine oder andere hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut.
Wesentlicher als die dargestellten Zahlen ist der offenkundig zutage tretende Paradigmenwechsel. Wie zäh und durchaus zögerlich waren Diskussionen in der Vergangenheit vonseiten der Union und der letzten Landesregierung, wenn wir über Drogenpolitik und insbesondere die Substitution diskutiert haben.
Erlauben Sie mir am Anfang eine Bemerkung zum nachrangigen Aspekt der Kosten. 5.000 Opiatabhängige erhalten in Hessen Substitution. Das kostet, siehe Große Anfrage,alles in allem etwa 3,5 Millionen c,also keine 900 c pro Person. Erhielten diese Menschen keine Substitutionsbehandlung, wären sie alle heute noch suchtkrank, dann stünde dem ein Beschaffungsaufwand von 90 bis 180 Millionen c pro Jahr gegenüber. So viel kostet es, süchtig zu sein. Das ist mindestens das Vierzigfache an volkswirtschaftlichen Kosten, die am Ende, und sei es nur über Versicherungen aufgrund der Beschaffungskriminalität, von der Allgemeinheit aufgebracht werden müssen. Das Kostenargument ist an dieser Stelle, wenn man die Substitution betrachtet, außerordentlich schwach.
Aber ist die Betrachtung der Kosten dem Thema überhaupt angemessen? Ist es nicht vor allem angemessen, einen Blick auf betroffene Menschen zu richten? Waren Sie einmal in einer Wohnung von jemandem, der suchtkrank ist?
(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ja, war ich! – Priska Hinz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):Wen fragen Sie jetzt?)
Man kann sich eine solche Wohnung, einen solchen desaströsen Zustand nicht vorstellen, wenn man nicht einmal dort drin war. Haben Sie einmal das Elend von Menschen in Abhängigkeit und der ständigen Suche nach dem nächsten Schuss gesehen, die abgestoßen vom eigenen Handeln und angeekelt von der Notwendigkeit zur Prostitution sind? Menschen,vielleicht so alt wie manch einer der Jüngsten in diesem Parlament, die am Ende keinen anderen Ausweg sehen, als den so genannten goldenen Schuss.Ich habe einmal so jemanden kennen gelernt,nach 35 Jahren Opiatsucht HIV-positiv, Methadon-substituiert, beidseits Oberschenkel-amputiert nach einem seiner Selbstmordversuche. Die Akte war ein Panoptikum menschlichen Elends.
„Sicherstellung einer kontinuierlichen Behandlung, Entkriminalisierung, Minderung des Beschaffungszwangs und der Verelendung sind weitere wichtige Erfolgskriterien“, schreibt die Landesregierung.Weiter: „Häufig wird berufliche und soziale Integration früher erreicht als dauerhafte Abstinenz. Dennoch bleibt beides das erklärte Ziel der Substitutionsbehandlung.“ – Die Wiedereingliederung gelingt in 10 bis 40 % der Fälle.Meine Damen und Herren, das ist ein gigantischer Erfolg.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dieser Umdenkungsprozess begreift, dass Sucht ein Elend und keine Schuld ist, dass Suchtkranke vor allen Dingen Hilfe brauchen und Hilfe verdienen, dass Stigmatisierung nichts nützt und dass eine Hilfeorientierung zum Wohle aller ist. Dieser Umdenkungsprozess sollte insbesondere wegen der betroffenen Menschen weitergeführt werden, alle sollten gefördert und unterstützt werden. Dies heißt keineswegs, alles zuzulassen. Es braucht Spielregeln und Sanktionen, wenn die Regeln verletzt werden.
Aber wenn es dann heißt,wir dürften Menschen nicht jahrelang in staatlich kontrollierten Programmen halten, wie ich eben bei zweien meiner Vorredner gehört habe, dass die Spielregeln scharf zu kontrollieren seien, dann wird verkannt, dass es immer eine weitere Auffangebene braucht – eine Auffangebene, die dafür sorgt, dass keiner in das Elend zurückfällt, aus dem er kommt.