Protokoll der Sitzung vom 13.05.2004

(Volker Hoff (CDU): Wie man so verquer denken kann! – Weitere Zurufe von der CDU)

Wir haben beim Redebeitrag der Sozialministerin und auch beim Redebeitrag des Ministerpräsidenten noch einmal sehr deutlich gesehen: Wir haben es hier eigentlich nicht mit einer Debatte über die Sache zu tun,

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Man merkt,dass Sie im Leben noch nie richtig gearbeitet haben!)

sondern es offenbart sich einzig und allein Ihr instrumentelles Verhältnis zu allem, ihr instrumentelles Verhältnis dazu, ob Menschen am 1. Januar 2005 pünktlich ihr Geld bekommen oder nicht,

(Volker Hoff (CDU): Sag doch einmal etwas zur Sache! Ihr könnt doch nur taktisch denken!)

Ihr instrumentelles Verhältnis dazu, ob wir es tatsächlich dazu bringen,die Agenturen für Arbeit zu wirklichen Förderinstrumenten aufzubauen.

(Frank Gotthardt (CDU): Was förderst du bei einem Verhältnis von 1 : 200 Mitarbeitern?)

Ich glaube, vernunftbegabte Menschen, die ein wirkliches Interesse daran hätten, dass wir in diesem Bereich zu guten Lösungen kommen, könnten sich innerhalb von zwei Tagen einigen, wenn sie denn nur wollten. Das Problem ist: Sie wollen nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Al-Wazir, es geht zu Ende mit Ihrer Redezeit.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Deswegen mein letzter Satz.

(Volker Hoff (CDU): Jetzt kommt noch einmal Moralin!)

Ihr ganzes OFFENSIV-Gesetz ist eher zufällig auf einer Wisconsin-Pressekonferenz entstanden, und Sie haben sich damals selbst über das Echo gewundert. Rafael, da warst du noch nicht dabei. Deshalb sage ich Ihnen: Ich glaube, dass Sie ein großes Problem damit haben, selbst wenn Sie eines hoffentlich fernen Tages irgendwann wieder einmal auf Bundesebene regieren sollten,

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das geht schnell!)

dass Sie mit diesem Politikstil Deutschland am Ende vor die Wand fahren. Das können wir uns nicht leisten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Dr.Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU):Herr Präsident!)

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will noch schnell einiges klarstellen.

Erstens zur Wohngeldreform. Ich dachte, Sie hätten sich inzwischen einmal mit Ihren Landräten kurzgeschlossen. Wir haben ganz klar erklärt, dass das Land an der Wohngeldreform keinen Euro verdienen wird,sondern dass wir, wie es im Vermittlungsausschuss vereinbart wurde, nach Abzug des beschlossenen Ausgleichs Ost alles komplett weitergeben.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Aha,Abzug!)

Das ist genau das, was im Vermittlungsausschuss mit Ihrer Beteiligung vereinbart worden ist.

Zweiter Punkt:Aufruf zum Rechtsbruch. Es wäre doch an der Zeit, dass Sie in diesem Gesetz endlich einmal nachlesen würden. „Freiwillige Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften“ steht darin. Da muss man überlegen, ob diese Teilnahme sinnvoll ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Dazu kann man nur einen Ratschlag geben, und da sind wir selbstverständlich wieder genau auf der Seite der Landkreise, wie wir das vorher gesagt haben.

Drittens zur Frage der Verschiebung.Es geht nicht darum, irgendetwas zu verhindern. Das sind Hirngespinste, sehr geehrter Herr Kollege Al-Wazir.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Es geht gerade darum, dass wir nicht nur noch über die Auszahlung von Geld sprechen, sondern über die Erhaltung vernünftiger kommunaler Strukturen, um die Ver

mittlung in Arbeit zu ermöglichen. Das müsste auch Ihr Anliegen sein.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Jetzt liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

(Volker Hoff (CDU): Schäfer-Gümbel kann doch noch einmal vorkommen!)

Vereinbarungsgemäß werden die Anträge unter den Tagesordnungspunkten 17, 39 und 74 an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. Wird der Überweisung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 81 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutz von Ehe und Familie für alle Menschen in Hessen – Drucks. 16/2271 –

Redezeit: fünf Minuten. Das Wort hat Herr Minister Bouffier.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich wie folgt Stellung nehmen. Es war gestern bereits Gegenstand der Aussprache hinsichtlich der Dringlichkeit.

Ich will zunächst festhalten: Die Presseberichterstattung ist irreführend und führt zu falschen Ergebnissen.

Zum Sachverhalt ist Folgendes vorzutragen. Da die Namen der Familie der Öffentlichkeit durch die Berichterstattung bekannt sind, verzichte ich jetzt darauf, immer von „Familie K.“ zu sprechen. Es ist eine Familie Koyun.

Der Sachverhalt ist wie folgt. Die Familie reiste am 8. September 1994 gemeinsam in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte am 25. Oktober 1994 die Anerkennung als Asylberechtigte. Dieser Antrag wurde vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit Bescheid vom 7. März 1995 abgelehnt. Gleichzeitig wurde die Familie aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb eines Monats zu verlassen. Für den Fall, dass dieser Aufforderung nicht nachgekommen werde, wurde die Abschiebung in die Türkei angedroht.

Gegen die Ablehnung des Asylantrags wurde sodann von dieser Familie Klage beim Verwaltungsgericht Gießen erhoben. Diese Klage ist mit Urteil vom 17. März 1997 abgewiesen worden. Das Urteil ist seit dem 17. Mai 1999 rechtskräftig.

Das heißt, die Abschiebungsandrohung wurde am 18. Juni 1999 in Rechtskraft gesetzt. Seitdem besteht Ausreiseverpflichtung. Am 2. August 1999 stellte die Familie einen Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens. Dieser Antrag wurde vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am 27. September 1999 abgelehnt. Die Ausreisepflicht bestand nach wie vor. Dagegen wurde erneut geklagt. Wegen fehlender Nationalpässe und Heimreisedokumente, die in der Zwischenzeit zu beschaffen waren, und weil eine freiwillige Ausreise

nicht zu erkennen war,sollte die Familie am 14.April 2000 abgeschoben werden.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main setzte durch einstweilige Anordnung die Abschiebung bis zur Entscheidung über die weitere anhängige Klage aus. Am 18.12.2000 – ein rundes halbes Jahr später – wies das Verwaltungsgericht Frankfurt diese Klage ab. Die Klageabweisung wurde am 30.September 2002 rechtskräftig.Nunmehr beantragte Herr K. am 16. Oktober 2000, den Bescheid des Bundesamtes bezüglich der Feststellung des § 53 Ausländergesetz dahin gehend abzuändern, dass er nunmehr die Feststellung begehrte, es bestehe wegen einer Erkrankung ein dauerhaftes Abschiebehindernis. Dieser Antrag wurde vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit Bescheid vom 5. Dezember 2002 abgelehnt.

In der Zwischenzeit – ich zitiere aus dem mir am 13.05. von der zuständigen Stelle des Main-Taunus-Kreises übersandten Vermerk – wurde wegen einer möglichen Feststellung der Abschiebung bzw. möglichen Abschiebung die Prüfung der Flugreisetauglichkeit unter Einhaltung einer amtsärztlichen Begutachtung veranlasst. Das Gutachten wurde durch den Amtsarzt des Gesundheitsamtes des Hochtaunuskreises, einen Facharzt für Psychiatrie, am 17.03.2003 durchgeführt und die entsprechende Tauglichkeit in Begleitung eines Arztes festgestellt.

Am 5. Juni 2003 wurde der Familie die Abschiebung angekündigt, sofern nicht innerhalb eines Monats eine freiwillige Ausreise gemäß § 56 Abs. 6 Satz 2 Ausländergesetz erfolge.Am 4.Juli 2003 wurde ein erneuter Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt gestellt. Gleichzeitig wurde eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht. Der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 18. Juli 2003, die Petition durch Beschluss des Hessischen Landtags am 18. Dezember 2003 abgelehnt.

Es folgte sodann folgendes Verfahren. In der Zwischenzeit wurden für die Kinder der Familie eigene Verfahren begonnen. Es wurde für ein Kind ein Testat vorgelegt – aus Datenschutzgründen sage ich jetzt nur „Testat“ –, aus dem hervorgeht, dass man sich in Behandlung befinde. Im Übrigen wurden eine Belastung mangels Integration in den Schulklassenverband und als Ursache für die Belastung Besorgnisse für eine Rückkehr in die Türkei und entsprechende Sorgen des Aufenthalts in der Türkei angegeben.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alles nicht der Punkt, Herr Minister! – Gegenrufe von der CDU – Volker Hoff (CDU): Irgendwann einmal ruhig sein!)

Ich trage jetzt erst einmal den Sachverhalt vor. Dann komme ich zur Bewertung.

Es wurde sodann für ein anderes Kind ebenfalls im Hinblick auf den Sachverhalt dauerndes Abschiebehindernis ein weiteres Verfahren angestrengt. Dieses Verfahren wurde mit Bescheid vom 02.02.2004 durch das Bundesamt zurückgewiesen. Gegen diese Ablehnung wiederum wurde Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat wegen eines zwischenzeitlich weiteren Eilantrages, der wegen der anstehenden Abschiebung durch den Vater gestellt wurde,durch Beschluss vom 20.Februar 2004 diese Anträge zurückgewiesen. In der Zwischenzeit hat die zuständige Ausländerbehörde die Familie aufgefordert,beim türkischen Konsulat vorzusprechen,um dort entsprechend der Zusage des Konsulats gegenüber der Ausländerbehörde die Passersatzpapiere ausstellen zu