Protokoll der Sitzung vom 13.05.2004

Es wurde sodann für ein anderes Kind ebenfalls im Hinblick auf den Sachverhalt dauerndes Abschiebehindernis ein weiteres Verfahren angestrengt. Dieses Verfahren wurde mit Bescheid vom 02.02.2004 durch das Bundesamt zurückgewiesen. Gegen diese Ablehnung wiederum wurde Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat wegen eines zwischenzeitlich weiteren Eilantrages, der wegen der anstehenden Abschiebung durch den Vater gestellt wurde,durch Beschluss vom 20.Februar 2004 diese Anträge zurückgewiesen. In der Zwischenzeit hat die zuständige Ausländerbehörde die Familie aufgefordert,beim türkischen Konsulat vorzusprechen,um dort entsprechend der Zusage des Konsulats gegenüber der Ausländerbehörde die Passersatzpapiere ausstellen zu

lassen.Die entsprechende Aufforderung,nunmehr bei der Ausländerbehörde vorzusprechen und die Modalitäten einer freiwilligen Ausreise zu besprechen, wurde seitens der Familie mit der Stellung eines weiteren verwaltungsgerichtlichen Eilantrages für einen anderen Sohn beantwortet. Dieser Eilantrag wurde am 26. April 2004 abgelehnt. Soweit erkennbar und aus dem Vermerk entnehmbar sind das die verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Wir befinden uns damit in dem Sachverhalt: Es liegt eine rechtswirksame gesetzliche Situation vor, dass die Ausreise vorzunehmen ist. Wir befinden uns in dem Bereich Abschiebung. – Während des gesamten Verfahrens ließ die Familie erkennen, dass eine freiwillige Ausreise jedenfalls nicht beabsichtigt sei. Somit musste die Abschiebung als Maßnahme der Aufenthaltsbeendigung eingeleitet werden. Die Abschiebung mit ärztlicher Begleitung wurde auf den 6. Mai 2004 festgesetzt. Am 23.04.2004 bat der Anwalt der Familie per Fax um Duldung der Familie bis zum Abschluss der Prüfungen der Tochter – es steht in der Presse, deswegen kann ich den Namen sagen – Leyla. Die Schule bestätigte in einem Schreiben, dass die schriftlichen Prüfungen für Leyla in der Zeit vom 24. bis 28. Mai stattfinden. Ebenfalls per Fax sicherte nunmehr die Ausländerbehörde eine weitere solche Duldung zu, mit der Bitte und der Forderung verknüpft: Okay, das kann die noch machen,allerdings mit der festen Verknüpfung,nach der Prüfung sollte die Familie K. jedenfalls freiwillig ausreisen – nach unmittelbarem Ende der Prüfungshandlungen.Ein solcher Nachweis ist üblicherweise durch Vorlage von Flugtickets oder verbindlichen Erklärungen in der Praxis erforderlich.

Das war das Fax der Ausländerbehörde im Hinblick auf die Prüfung des Kindes und die freiwillige Ausreise. Auf dieses Fax der Ausländerbehörde erfolgte keine Reaktion.Am 6.Mai sollte die Familie K.durch Beamte der Polizei Usingen morgens festgenommen und sodann zum Flughafen verbracht werden. Nachdem in der Wohnung niemand angetroffen wurde, wurden die Schule der Kinder und die Arbeitsstelle des Herrn K. aufgesucht. Die Eheleute wurden festgenommen. Die Kinder konnten nicht angetroffen werden. Die Befragung von anderen Schulkindern ergab, dass die Kinder an der Schulbushaltestelle mit dem Handy telefonierten und dann verschwanden.

Die Eheleute wurden sowohl durch die Polizei als auch durch die Ausländerbehörde aufgefordert, den Aufenthaltsort der Kinder bekannt zu geben bzw. die Kinder, zu denen nach wie vor telefonischer Kontakt durch die Eltern bestand, zur Polizei bringen zu lassen. Dieser Aufforderung kamen die Eltern nicht nach. Schließlich unterschrieben sie eine Vollmacht, in der ein Bruder des Vaters, wohnhaft in Bad König, ermächtigt wurde, für Angelegenheiten der Familie Sorge zu tragen und auch für die Kinder zu sorgen. Die anwesenden Beamten der Polizei und der begleitende Arzt hatten insgesamt den Eindruck, dass das Zurücklassen der Kinder durch die Eltern bewusst und im Wege einer Einigung mit den Kindern und entsprechenden Verwandten geschah.

Durch meine Behörde erfolgte zunächst eine telefonische Information des Jugendamtes des Hochtaunuskreises über den Sachverhalt. Der Aufenthalt der Kinder war zwar meiner Behörde nicht bekannt, jedoch wussten die Eltern und die in Deutschland lebenden Verwandten, wo die Kinder sind. Da den Kindern keine Gefahr drohte, wurde von dort zunächst nichts unternommen.

Telefonisch wurde die Anwältin der Familie aufgefordert, den Aufenthaltsort der Kinder bekannt zu geben. Am 7. Mai 2004 erklärte die zuständige Schulleiterin der Schule in Usingen, wo alle Kinder zu Schule gehen, auf telefonische Nachfrage, dass ihr bekannt sei, dass alle Kinder gut bei ihrer Tante untergebracht seien und dass es ihnen den Umständen entsprechend gut gehe. Der genaue Ort des Aufenthalts sei ihr nicht bekannt.Am 10. Mai 2004 wurde die Schwester der Ehefrau, die versicherte, dass es den Kindern gut gehe, telefonisch und die Anwältin nochmals per Fax aufgefordert, den Aufenthaltsort der Kinder bekannt zu geben, da ansonsten eine Vermisstenanzeige gestellt werden müsse. Es wurde durch die Ausländerbehörde versichert, dass eine Duldung der Kinder bis zum Schuljahresende möglich sei und dass die freiwillige Ausreise am Ende des Schuljahres durch Eltern und Verwandte vorbereitet werden könne.

Ebenfalls per Fax wurde das Jugendamt des Hochtaunuskreises informiert. Der für die Familie K. zuständige Sozialarbeiter des Hochtaunuskreises war seit der Abschiebung der Eltern bemüht, Kontakt zu den Kindern bzw. zu den Verwandten aufzunehmen und die Modalitäten des weiteren Aufenthalts der Kinder sowie auch eine Organisation der Ausreise im Sommer zu klären.

Der Stand von heute Morgen. Es soll heute Nachmittag ein Onkel der Kinder bei der Behörde vorsprechen. Es ist dazu ergänzend noch eingegangen, dass am Nachmittag bei der zuständigen Ausländerbehörde der Onkel, dessen Name hier nicht vermerkt ist, mit der Tochter Leyla vorgesprochen und mitgeteilt habe, dass man sich bei Freunden aufhalte.

Dann habe er mitgeteilt, dass man sich derzeit bei Freunden aufhalte. Die Zwillinge seien bei Verwandten untergebracht. Gleichzeitig sei ein Antrag auf freiwillige Ausreise nach dem Schulabschluss gestellt worden. Man befinde sich derzeit beim bevollmächtigten Onkel, um das weitere Verfahren zu klären. Die Behörden und die zuständigen Mitarbeiter unter Beteiligung des Sozialarbeiters wurden gebeten, das Weitere zu veranlassen. Das stammt vom frühen Nachmittag. So weit zunächst einmal zum Sachverhalt.

Wenn man das einmal ganz ruhig überlegt, dann muss man Folgendes feststellen: Das Ganze beginnt im Jahr 1994.

(Zuruf von der CDU: Zehn Jahre!)

Wir stehen vor der spannenden Frage, die auch in der Presse thematisiert wird: Kann oder darf man jemanden, der so lange hier ist, wenn er nicht freiwillig geht, zwangsweise außer Landes bringen? Diese Frage kann und soll man ruhig diskutieren. Aber man muss sie von der Rechtslage trennen. In dem Dringlichen Antrag der Fraktion der GRÜNEN ist mitgeteilt worden, es liege ein Verstoß gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 6 des Grundgesetzes und noch manches andere vor.

Ich komme Punkt für Punkt zu diesen Vorwürfen. Zunächst habe ich den Sachverhalt vorgetragen. Da gibt es eine zehnjährige Befassung der Ausländerbehörden. Da gibt es, wenn ich das richtig gerechnet habe, sechsmal die Befassung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Da gibt es insgesamt acht Gerichtsverfahren, soweit das mir bekannt ist. Da gibt es ein Petitionsverfahren. Alle Verfahren kommen am Schluss immer zu dem Ergebnis: Ein Aufenthaltsrecht ist nicht gegeben. Das Gesetz lässt dann keine andere Folge zu, als dass

sie das Land verlassen. Dann hat die Behörde gesagt: Ihr seid verpflichtet,bitte reist aus.– Die Reaktionen habe ich Ihnen vorgetragen.

Bei einer solchen Sachlage muss man schlicht Folgendes sagen: Es ist bedrückend, wenn Eltern und Kinder nicht zusammen sein können, aber man muss Ursache und Wirkung auseinander halten. Ein rechtswidriges Verhalten des Staates kann ich nicht erkennen. Worin soll das liegen?

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Worin liegt das rechtswidrige Verhalten des Staates? War es unverhältnismäßig? – Auch das kann ich nicht erkennen. Die Behörde hatte mehrfach Angebote gemacht, dass es zu einer solchen Situation nicht hätte kommen müssen. Wenn man sich auf Art. 8 der Menschenrechtskonvention oder Art. 6 des Grundgesetzes beruft – das ist nicht ganz identisch, aber es gehört zusammen –, dann ist dies aus meiner Sicht rechtsmissbräuchlich.

(Beifall bei der CDU)

Was besagt denn die Menschenrechtskonvention? Die Menschenrechtskonvention legt fest, dass der Staat oder staatliche Stellen nicht in den Kernbereich geschützter Individualrechte eingreifen. Ein solcher Kernbereich geschützter Individualrechte ist sicher, dass Eltern mit ihren Kindern als Familie zusammenleben können. Das wird niemand ernsthaft bestreiten.

Aber hier gab es nicht den Anlass durch staatliches Verhalten,sondern die Tatsache,dass Eltern und Kinder nicht mehr zusammen sind, war nach allem, was uns heute vorliegt, bewusst und gewollt das Ergebnis eines Verhaltens der Eltern und von mir aus auch der Kinder – vor allen Dingen aber der Eltern.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Wer rechtsmissbräuchlich einen Zustand herbeiführt, in dem eine gesetzliche Lage – egal, wie sich eine Behörde verhält – nicht hergestellt werden kann, der kann doch nicht sein rechtsmissbräuchliches Verhalten umdeuten in den Vorwurf gegenüber denen, die bemüht sind, den Rechtsbefehl auszuführen.

Deshalb muss man den Eltern sagen: Ihr hattet über viele Jahre – zehn Jahre – Zeit,den Sachverhalt wie auch immer zu bewerten. Ihr hattet die Möglichkeit, freiwillig auszureisen. – Das Mädchen hatte die Möglichkeit, seine Schulausbildung zu Ende zu bringen. Das war alles möglich. Ihr habt euch dem entzogen. Ihr habt euch dem bewusst und gewollt entzogen.Wenn man weiß,dass zwischen der Festnahme und der tatsächlichen Abschiebung etliche Stunden vergangen sind und nach diesem Vermerk in dieser Zeit die Mutter mit den Kindern über Handy ständig in Verbindung stand und sie trotzdem nicht bereit war, die Familie zusammenzuführen,dann war es ihre und gegebenenfalls ihres Mannes Entscheidung, dass die Kinder und die Eltern hier bewusst nicht zusammenbleiben sollten.

Das ist der Sachverhalt, und das ist meine rechtliche Bewertung. Das Ergebnis ist: Das Verhalten der Behörde ist nicht zu beanstanden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit immer gilt, möchte ich auch dazu noch einen Satz sagen. Ich glaube, das war verhältnismäßig und richtig. Ich habe in der Presse gelesen, man hätte Abschiebehaft anordnen kön

nen. Das wäre rechtlich möglich gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Problem dann im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besser gelöst worden wäre.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Anders, nicht besser!)

Letztlich muss auch im Sinne einer Gleichbehandlung vieler anderer Menschen Folgendes gelten: Es kann doch nicht sein, dass sich die Polizei wochenlang auf die Lauer legen muss, bis diese Familie irgendwie beieinander ist, um dann abzuschieben. – Bei einer Familie mit mehreren Familienmitgliedern ist das nahezu unmöglich, weil immer einer irgendwo anders ist und sie kommunikativ so vernetzt sind wie in diesem Fall. Dann kann das Privileg von Art. 6 Grundgesetz zum Schutz von Ehe und Familie nicht zu Besagtem führen. Wenn sich Eltern öffentlich und willentlich nach zehnjähriger, sehr intensiver Verfahrensprüfung dazu entschließen, das, was das Gesetz vorschreibt, freiwillig nicht zu tun, und versuchen, ihre Kinder an der Stelle zu instrumentalisieren, dann fällt der Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit oder des Missbrauchs meines Erachtens auf die zurück, die ihn erheben.– Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat Herr Abg. Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Schilderungen, die der Innenminister hier getätigt hat, habe ich mir kurze Zeit überlegt – –

(Zuruf von der CDU: Soll ich auch etwas sagen?)

Nein. Ich finde, bei diesem Fall, über den wir hier reden, sollten Sie sich wirklich einmal Gedanken machen, was Sie dazwischenrufen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Hoff (CDU): Bitte? – Zuruf des Abg. JörgUwe Hahn (FDP) – Volker Hoff (CDU): Lesen Sie doch einmal, was Sie in dem Antrag schreiben!)

Ich habe mir bei der Rede des Ministers Folgendes überlegt. Ich bin auch selbst Mitglied des Petitionsausschusses. Dort sind wir mit einer Fülle solcher Fälle befasst. In unserem Antrag wird das gar nicht behandelt, was der Minister hier in epischer Breite ausgeführt hat, sondern bei uns wurde das Hauptaugenmerk darauf gelegt, dass man eine türkische Familie trennt, die Eltern abschiebt und die Kinder hier in der Bundesrepublik Deutschland belässt, ohne zu wissen, wo sich die Kinder überhaupt aufhalten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU – Zuruf von der CDU: Haben Sie überhaupt zugehört? Wer hat denn ge- trennt? Die Eltern haben getrennt!)

Ich habe mir schon überlegt, ob ich persönlich in diesem Land als Ausländer mit Kindern leben möchte. Das habe ich mich wirklich gefragt.

(Volker Hoff (CDU): Unfassbar! – Clemens Reif (CDU): Versuchen Sie das mal in der Türkei! – Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Bei so einem Sachverhalt so etwas zu sagen! – Hans-Jürgen Ir mer (CDU):Wo leben Sie eigentlich? – Weitere Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, das Wort hat der Kollege Frömmrich. – Herr Abgeordneter, gestatten Sie Zwischenfragen?

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nein!)

Bitte schön, Sie haben das Wort.

Die Frage, die sich hier stellt – das hat der Minister gerade ausgeführt –, ist doch, wie das Verfahren abgelaufen ist. Ich habe gerade geschildert, dass wir solche Fälle im Petitionsausschuss zur Fülle haben und dass am Ende irgendwann aufenthaltsbeendende Maßnahmen stehen. Das ist überhaupt nicht die Frage, die sich hier stellt.

Vielmehr stellt sich hier eine andere Frage. Deswegen haben wir auch gesagt, dass dieser Vorgang skandalös ist. Zu dieser Aussage stehe ich nach wie vor.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU) – Weitere Zurufe von der CDU)

Ich stehe dazu nach wie vor. – Sie nehmen hier Abschiebungen vor, bei denen die Eltern in die Türkei abgeschoben und die Kinder hier belassen werden, ohne dass Sie wissen, wo die Kinder sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU: Skandalös! – Fortgesetzte Zurufe von der CDU)

Angesichts der Argumentation, die hier auch teilweise vom Minister vorgetragen wurde, kann man das auf einen kurzen Nenner bringen. Das erfolgte nach dem Motto: Die Kinder müssen jetzt dafür, dass die Eltern das Verfahren verzögert haben, büßen. – Das habe ich als Quintessenz herausgehört.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) – Volker Hoff (CDU): Was Sie sagen, ist skandalös! – Zuruf von der CDU: Unfassbar! – Weitere Zurufe von der CDU)

Den Hinweis auf die Menschenrechtskonvention, den Hinweis auf das Grundgesetz und den Hinweis, dass Ehe und Familie besonderen Schutz genießen, kann ich mir hier sparen.