Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frauenpolitik ist nicht nur etwas für Frauen. Auch Männer kümmern sich um Frauenpolitik – ich denke: ein erster Schritt zur Emanzipation.
Meine Damen und Herren, die gute Nachricht zuerst: Obwohl auch in der Landesverwaltung Personal abgebaut wird und Einstellungsstopps verhängt werden, ist der An
teil der Frauen unter den Beschäftigten weiter gestiegen. Hinzuzufügen ist allerdings, dass der prozentuale Anteil in manchen Bereichen nur deshalb gestiegen ist, weil Männer in viel größerem Maße ausgeschieden und ihre Stellen nicht wieder besetzt worden sind.
Als Ergebnis ist zum jetzigen Zeitpunkt zur Förderung von Frauen in der Hessischen Landesverwaltung festzuhalten: Der Frauenanteil an den Beschäftigten steigt an. Frauen sind nach wie vor in den Führungspositionen unterrepräsentiert. Bei der A-Besoldung hat sich der Frauenanteil sogar reduziert.
Im gehobenen Dienst ist der Anteil trotz Ausweitung der Stellen nicht gestiegen. Der Handlungsbedarf ist also offensichtlich.
Zu berücksichtigen ist hier allerdings auch, dass sich diese Zahlen auf den Zeitraum von 1994 bis 2000 bzw. 2001 beziehen. Das bedeutet, dass sich die Ergebnisse allein auf das alte Hessische Gleichberechtigungsgesetz beziehen. Denn die Novelle des Gesetzes, die unter der Regierungsbeteiligung der FDP erfolgt ist,greift erst ab dem Jahr 2002.
Der aktuelle Bericht zur Frauenförderung kommt zu dem Schluss – ich zitiere –, dass „Frauenförderung nicht nach klassischem Muster allein durch Aufstellung der Statistiken in den Frauenförderplänen erfolgen kann“.
Hier werden die Grenzen einer Frauenförderpolitik offenbart, die sich auf die Aufstellung von Plänen und die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schritte beschränkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Erkenntnis hat uns schon vor zwei Jahren dazu geführt, die Novelle des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes auf den Weg zu bringen.
Mit der Novelle des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes wurde eine Experimentierklausel eingefügt. Sie eröffnet einen größeren Spielraum für die Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung als bisher und stärkt zugleich die Stellung der Frauenbeauftragten.Die bisher bestehenden reinen Frauenförderpläne sind größtenteils nur Statistik und haben nicht dazu geführt, dass sich der Frauenanteil überproportional entwickelt hat.
Meine Damen und Herren, Sie brauchen nur in unsere Partei und unsere Fraktion zu blicken: Wir haben eine Frau als Landesvorsitzende – auch ohne Quote.
Das bisherige probate Mittel, durch Neueinstellung von Personal den Frauenanteil zu heben, greift jedoch kaum noch. Die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung und die Verwaltungsreform lassen das kaum noch zu.Deshalb richten wir unser Augenmerk auf die Strukturen. Denn es sind im Wesentlichen strukturelle Hemmnisse, die den Frauen im Wege stehen.
Die FDP will, dass Frauen eine Chance bekommen, ihr Leistungsvermögen unter Beweis zu stellen. Dabei wollen wir weg von alten Zöpfen und damit von den separaten Frauenförderplänen, die den Frauen das Etikett der Bedürftigkeit verpassen. Die gleichberechtigte Förderung von Frauen, eine tatsächliche selbstverständliche Berücksichtigung ihrer besonderen Belange, kann mit der Experimentierklausel zum integralen Bestandteil der Personalentwicklung werden. Frauenförderung wird so ein generelles Prinzip der Personalentwicklung.
Dabei setzen wir an den Strukturen an, nicht bei einzelnen Positionen. Frauenförderung ist so Teil des Ganzen und kein separater Plan.
Ich weiß, einige Frauenbeauftragte kritisieren immer noch, mit der Klausel gingen wir hinter das bisherige Recht zurück. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Die Experimentierklausel ist nicht obligatorisch. Sie wird nur auf freiwilliger Basis angewendet, und das bei zwingender Beteiligung der Frauenbeauftragten. Außerdem kann das Sozialministerium der Anwendung der Klausel widersprechen, wenn sie gegen Ziele und Grundsätze des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes verstößt. Deshalb wünschen wir uns selbstbewusste Frauenbeauftragte, die das neue Instrument der Experimentierklausel umsetzen und als das begreifen, was es ist: eine große Chance.
Einen interessanten neuen Ansatz gibt es beispielsweise im Regierungspräsidium Kassel. Dort hat die Frauenbeauftragte eine ganz neue Form der Frauenförderung ausgehandelt.Nicht die Stellen werden dort quotiert,sondern das Budget. Der Personalhaushalt sieht einen bestimmten Betrag für Förderung oder Gehaltserhöhung bei Neueinstellungen vor.Von diesem Betrag sollen 60 % für Frauen und 40 % für Männer ausgegeben werden. Das bedeutet im Klartext:Wenn die Behörde das Männerbudget aufgebraucht hat, muss sie Frauen einstellen. Frauenförderung ist hier kein Zwang, sondern ein Instrument. Meine Damen und Herren, wir sind sehr gespannt auf das Ergebnis.
Der Entschließungsantrag der GRÜNEN kommt vor diesem Hintergrund einerseits zu spät, andererseits zu früh. Er kommt zu spät, weil das Hessische Gleichberechtigungsgesetz mit der Novelle 2002 bereits zu einem schlagkräftigen Förderinstrument für Frauen weiterentwickelt worden ist. Er kommt zu früh, weil die Experimentierklausel erst einmal greifen muss; sie ist noch nicht einmal ein Jahr in Kraft.
Meine Damen und Herren, mein Eindruck ist ohnehin, dass lediglich der Bericht zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes debattiert werden sollte, obwohl es eigentlich zwischen den Fraktionen vor wenigen Wochen einmütig eine Vereinbarung gab, dass die schriftliche Vorlage des Berichts genügen solle.
Deshalb fällt der Antrag der GRÜNEN auch wenig originell aus. Er mischt Altbekanntes und Selbstverständlichkeiten mit der Forderung nach Umsetzung des Regierungsprogrammes. Das ist für uns keine konstruktive Po
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema Gleichberechtigung, Gender Mainstreaming, Chancengleichheit ist eines, das uns mit Sicherheit auch in den nächsten fünf Jahren sehr intensiv begleiten wird. Ich denke aber auch, dass einige sehr deutliche Unterschiede vorhanden sind.
Wir sind gerade nicht dort stehen geblieben,wo Sie,meine Damen und Herren von der Opposition,aufgehört haben. Vielmehr haben wir ganz klar gesagt,wir wollen uns,wenn es um diese Prinzipien – Chancengleichheit, Gender Mainstreaming – geht, um die Mehrheit der Frauen kümmern. Man muss sich dabei ganz unterschiedliche Bereiche der Frauenpolitik und der Chancengleichheit anschauen – einmal das, was hier heute hauptsächlich debattiert wurde: die Landesverwaltung, das Gleichberechtigungsgesetz; aber auf der anderen Seite natürlich auch den Bereich, in dem solche Gesetze überhaupt nicht greifen können: Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Lebensentwürfen. Für beides müssen Rahmenbedingungen geschaffen und Chancen eröffnet werden.
Ich glaube, dies ist eigentlich der große Unterschied an diesem Politikansatz. Es geht nicht rein um Verordnung, nicht um statistische Auswertungen, wie das auch gerade der Kollege Rentsch gesagt hat. Es geht nicht darum, ein altes Instrument statistisch aufzustellen, Pläne zu machen – und auf der anderen Seite beispielsweise in der Landesverwaltung über Jahre hinweg überhaupt keine Personalentwicklung zu betreiben, weder für Frauen noch für Männer.Das möchte ich an dieser Stelle einmal sehr deutlich sagen: Diese Landesregierung hat erstmals ein einheitliches Personalentwicklungskonzept für eine Landesverwaltung beschlossen. Das gab es bei Ihnen früher nicht. Erst mit diesem Instrument wird es überhaupt möglich, Chancengleichheit und Personalentwicklung zielgerichtet voranzutreiben.
Meine Damen und Herren, aber auch bei dem anderen Thema – der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Lebensentwürfen;das fängt bei Frauen an, die studieren und sich möglicherweise ganz gern für ein Kind entscheiden würden, aber noch nicht die entsprechenden Rahmenbedingungen vorfinden und dann über lange Zeit außen vor bleiben oder nur schwierig den Wiedereinstieg in den Beruf finden –, dort sind überall Instrumente zu schaffen. Zum einen auf Seiten einer Landesregierung innerhalb der Verwaltung, damit diejenigen, die Aussteiger waren und ihren Beruf durch Erziehungszeiten unterbrochen haben, überhaupt wieder hereinkommen und dass dort kontinuierlich über Personalentwicklung Angebote gemacht werden. Auf der anderen Seite haben wir ganz klar den Schwerpunkt mit der Offensive für Kinderbetreuung gesetzt. Kinderbetreuung soll im gesamten Bereich ausgebaut werden, um unterschiedliche Lebensentwürfe überhaupt möglich zu machen.
Hier möchte ich gerade den Bereich der Alleinerziehenden anführen. Sie dürfen nicht alleine gelassen werden. Wenn wir uns den sehr großen Bereich der Sozialhilfeempfängerinnen anschauen: Dort geht es um rund 25 % Frauen, die früher eigentlich überall ausgeklammert wurden. An die richtet sich unser OFFENSIV-Gesetz, denen machen wir Angebote über die Offensive für Kinderbetreuung. Mit denen wird jetzt beispielsweise gemeinsam mit der Stadt Wiesbaden ein Experiment innerhalb von HARA aufgelegt, ein ganz neues Instrument, ein besonderes Programm. Es richtet sich nur an Alleinerziehende in der Sozialhilfe und macht ihnen gezielte Angebote für Qualifikation und Kinderbetreuung.
Das verstehe ich unter einer guten Frauenpolitik, die dann tatsächlich die schwierigen Gruppen fördert.
In den vergangenen vier Jahren ist natürlich auch in anderen Bereichen viel passiert: Modellversuche und ITCoaching für Berufseinsteigerinnen mit der Landesinitiative Hessen-Media. Die gesamten Programme im ESFBereich wurden auf Frauen- und Familienorientierung überprüft und entsprechend dort weiter ausgebaut. Dass das grundsätzlich im Vordergrund von Programmen steht, gab es vorher nicht.
Auch der Girls-Day, der schon angesprochen wurde, wird jetzt regelmäßig durchgeführt, um gerade jungen Mädchen eine Chance zu geben, ihr Blickfeld zu weiten und in andere Berufe Einblick zu nehmen. Es ist sehr bemerkenswert, wenn rund 1.000 hessische Unternehmen freiwillig mitwirken, neue Berufe aufzeigen und Blickwinkel weiten, dass gerade diejenigen Mädchen, die gute Berufsabschlüsse haben, aber bisher immer den schwierigeren Einstieg in den Beruf, noch andere Modelle außer den frauentypischen Berufen aufgezeigt bekommen. Später sollen sie sich mit ihren Noten selbst entscheiden.
Ich möchte noch etwas zum Bericht zum HGlG sagen. Der Bericht zum HGlG hat deutlich gemacht, dass dort eher Erfolge erzielt wurden, wo eher wie in einem Unternehmen gehandelt wird, z. B. bei den Sparkassen. Diese Unternehmen machen das, was wir uns vorgenommen haben. Sie gehen in die Personalentwicklung hinein, verfolgen nicht mehr den typischen Ansatz nur über das Gleichberechtigungsgesetz, der über zehn Jahre gerade bei höheren Eingruppierungen und bei den Führungspositionen nicht zum Erfolg geführt hat. Dies muss man aufbrechen, man muss frühzeitiger in der Personalentwicklung ansetzen und Konzepte machen.
Im Sozialministerium ist das schon längst in den Zielvereinbarungen des Hauses entsprechend festgelegt worden. Auch wenn Sie darüber spekulieren,was die Auflösung einer Frauenabteilung zu bedeuten hat: Das hat nichts mit der Auflösung von Frauenpolitik zu tun, sondern mit Schwerpunktsetzung an den richtigen Stellen. Sie werden dort in den Personalbereich mit eingebunden. Das Thema Sucht und das Thema Gesundheit im weitesten Sinne werden frauenspezifisch abgebildet. In den vergangenen Jahren wurde z. B. eine Initiative „Frauen und Gesundheit“ aufgebaut und in unterschiedlichen Gremien landesweit umgesetzt. Das ist ein Thema, dessen sich die Gesundheitsministerkonferenz genau wie die Frauenministerkonferenz mehrfach angenommen hat. Jetzt haben wir vor, dieses Thema in einer Abteilung, in die es gehört, als Schwerpunkt abzubilden.
Das gab es vorher nicht. Wir haben das aufgebaut und werden es jetzt an der richtigen Stelle implementieren und natürlich fortführen.Im Übrigen gilt dies auch für das wichtige Thema Gewalt gegen Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz. Das ist eine wichtige Aufgabe. Dort sind wir aktiv geworden. Wenn Sie das heutige Organigramm anschauen und mit dem alten von Ihnen vergleichen, dann müssen Sie feststellen: Das kam überhaupt nicht vor. Das wird ein neuer Schwerpunkt werden.
Das Gleiche gilt für den Bereich der Personalentwicklung.Weiter gilt wie bisher, dass wir mit den Instrumenten der Personalentwicklung und Weiterbildung arbeiten, wie jetzt beim RP Kassel, die die Experimentierklausel anwenden, oder in Zusammenarbeit mit der Polizei, wo besondere Mentorenprogramme endlich entwickelt wurden.Es gilt,für Frauen mehr Chancen in den Bereichen zu schaffen, in denen sie unterrepräsentiert waren oder die schlechteren Positionen hatten.
Dies halte ich genau für den richtigen Weg, um Chancengleichheit in der Realität sowohl über die Personalentwicklung als über Mentorenprogramme und Gender Mainstreaming umzusetzen. Das ist das, was wir tun und weiterentwickelt haben. Wir verharren nicht in alten Statistiken des Gleichberechtigungsgesetzes. Das heißt auch, die Experimentierklausel auszuwerten, denn sie wird mit Sicherheit sehr unterschiedlich angewendet werden. Wir werden versuchen, die besten Modelle herauszufinden, bevor wir uns für eine neue Ausrichtung des Gleichberechtigungsgesetzes entscheiden.
Das heißt auch, den Bereich Kinderbetreuung weiterzuentwickeln, mehr Chancengleichheit zu schaffen, dass jeder seinen Lebensentwurf, Frauen und Männer gemeinsam, gestalten können. Dies umfasst mehr Kinderbetreuung für unter Dreijährige, die wir in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut haben. Weitere Öffnungszeiten innerhalb der Kindergärten, Hortbetreuung und Schule sind ganz wichtige Gründe, wenn wir Frauen- und Familienpolitik ernst nehmen. Das will mit Sicherheit die Mehrheit der Frauen. Diesen Schwerpunkt werden wir weiter verfolgen. Ich halte es für den richtigen Ansatz, wenn wir tatsächlich Chancengleichheit dauerhaft erreichen wollen.