Der Personalrat entscheidet sich, und wir stimmen nicht zu. Dann sind wir im Einigungsstellenverfahren. Die Einigungsstelle wird eine Empfehlung abgeben.Daran will ich keinen Zweifel lassen: Da das Ziel der Landesregierung ungeachtet dieser VG-Entscheidung nach meiner Überzeugung richtig ist, wird die Landesregierung im Zweifel, wenn die Verfahren so weitergehen sollten, am Schluss eine Entscheidung ersetzen und zum gleichen Ergebnis kommen.
Der einzige Unterschied besteht darin: Unsere Selbstbeschäftigung – durch das Verfahren das Mitbestimmungsverfahren – verzögert die Angelegenheit, macht sie wesentlich teurer und ändert nichts am Ergebnis. Das kann nicht klug sein.
Deshalb in aller Ruhe und ohne dass wir die gesamte Maßnahme diskutieren, was man für richtig oder für falsch hält: Es geht nicht um die Frage, dass wir – wenn irgendjemand einen Dissens hat – versuchen,Beschäftigte mitzunehmen. Ich bin der festen Überzeugung, den Bediensteten ist nicht damit gedient, dass die Verfahren immer länger werden.
Den Bediensteten ist nicht damit gedient, dass wir unsere Arbeitskraft permanent mit Gerichtsverfahren binden.
Meine Damen und Herren, das will ich Ihnen auch sagen: Die Bediensteten in der hessischen Verwaltung arbeiten engagiert. Sie sind über manches nicht glücklich, z. B. über die Kürzung des Weihnachtsgeldes – das wollen wir doch gar nicht bestreiten. Aber sie anerkennen unser Bemühen, sie in vielen Bereichen entsprechend vernünftig zufrieden zu stellen. Das haben Sie nicht erwähnt.
Meine Damen und Herren, man darf einmal sagen: Wir haben z. B. die Lebensarbeitszeit – anders als andere Länder, die von anderen Farben regiert werden – nicht verlängert. Wir haben bei der Beihilfe – das betrifft die Situation, wo Menschen Unterstützung wegen Kosten von Krankheiten usw. bekommen – in Hessen eine Situation, die so gut wie in keinem anderen Land ist. Ich habe mich dazu immer bekannt. Das ist eine wichtige Position.
Ich sage Ihnen noch einmal: Bevor wir vor der Frage stehen, Menschen überhaupt nicht mehr einstellen zu können, bevor wir vor der Situation stehen, bei den öffentlichen Kassen nicht mehr weiter zu können, bin ich der Auffassung, es ist die richtige Entscheidung, den Leuten das Geld zu lassen und lieber ein Stück länger arbeiten zu lassen. Es wird am Schluss niemand bei der Abwägung, ob wir in der Lage sind, noch Menschen einzustellen, noch
andere Leistungen für die Bürger dieses Landes durchzuführen, ernsthaft behaupten wollen, es sei das schlimmere Ende, etwas länger zu arbeiten, aber dafür mit vollem Gehalt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Bouffier. – Meine Damen und Herren,zu Punkt 57 gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde (Hessen gewinnt: Mehr Optionen für Kreise und Städte im Kampf gegen Arbeitslosigkeit!) – Drucks. 16/2645 –
Hierzu haben wir eine Redezeit von 7,5 Minuten vereinbart. Es beginnt der Kollege Boddenberg, CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesen Tagen festzustellen, dass mit der Tatsache, dass in Hessen die Hälfte der Kommunen das Optionsmodell, für das wir lange gestritten haben, umsetzen wird, einen sehr, sehr langen Kampf – zumindest aus hessischer Sicht sehr erfolgreich – vorläufig abgeschlossen ist.
Es ist ein großartiger Erfolg des Hessischen Ministerpräsidenten und unserer Ministerin Silke Lautenschläger, dass wir eine Chance haben, zu beweisen, dass die Vorstellungen, die wir in der Arbeitsmarktpolitik haben, die erfolgreicheren Ergebnisse bringen werden.
Es ist deshalb wichtig, darauf hinzuweisen, dass in diesen Tagen eine Entscheidung gefallen ist, die für die Zukunft der Bundesrepublik Deutschland und für die Zukunft vieler zurzeit beschäftigungsloser Menschen von entscheidender Bedeutung sein wird. Wir haben deswegen für diese Option der Kommunen gestritten – darüber haben wir hier häufig gesprochen –, weil wir der Meinung sind, dass man Probleme dort lösen sollte, wo sie anfangen.
Wir haben immer gesagt,dass wir der festen Überzeugung sind, dass es zwar insgesamt eine zentrale Steuerung der Arbeitsmarktpolitik in wesentlichen Teilen geben muss. Aber wir haben auch immer gesagt, dass wir ab einem bestimmten Zeitpunkt – das ist spätestens der Zeitpunkt, zu dem ein Mensch mehr als ein Jahr arbeitslos war und auf Arbeitslosenhilfe beziehungsweise häufig auf Sozialhilfe angewiesen ist – versuchen müssen, vor Ort sein individuelles Problem zu lösen. Insofern werden wir jetzt in den nächsten Jahren – wir haben im Gesetz einen sechsjährigen Zeitraum definiert – hoffentlich den Beweis antreten, dass wir den Wettbewerb dieser beiden unterschiedlichen Ideen gewinnen werden.Von dem Ansatz, den Sie haben, Sie wollten das zentral steuern, behaupten wir, das ist nicht nur ein zentraler, sondern mit mehr Bürokratie versehener Ansatz.
Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten, egal ob sie als Kommunen optieren oder sich in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit vor Ort dieser Themen annehmen, versuchen werden, in diesem Wettstreit die jeweils besseren Ideen zum Erfolg zu führen. Insofern ist mir auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Hessische Landesregierung in ihren Bemühungen um die grundsätzlichen Probleme in keinem der hessischen Landkreise nachlassen wird.Mir ist auch wichtig,darauf hinzuweisen,dass die Hessische Landesregierung an dieser Stelle keine Unterschiede in ihrer Unterstützung in dem einen oder anderen Fall machen wird.
Meine Damen und Herren, wir haben bereits mit dem OFFENSIV-Gesetz im Jahre 2002, das von der damaligen und heutigen Mehrheit im Bundestag immer abgelehnt worden ist, sehr deutlich gemacht, worum es eigentlich geht. Es muss am Ende darum gehen, dass Menschen die Chance haben, sich für eine Leistung, die sie empfangen, eine Gegenleistung zu erbringen beziehungsweise erbringen zu dürfen. Ich will das nicht immer als den notwendigen Druck, der durchaus damit verbunden ist, verstanden wissen, sondern ich glaube, dass Menschen sogar bereit sind, eine Gegenleistung für das zu bringen, was die Allgemeinheit ihnen an Unterstützung gewährt.
Meine Damen und Herren,ich glaube,dass wir dem in der Frage der weiteren Betreuung dieser Menschen Rechnung tragen müssen. Insofern wird es in den nächsten Jahren darauf ankommen, dass wir alles tun, um das Fördern – nicht nur das Fordern – in den Vordergrund unserer Bemühungen zu stellen. Das heißt, wir müssen die bekannten positiven Modelle, wie wir sie beispielsweise im MainTaunus-Kreis und im Main-Kinzig-Kreis jetzt schon erleben können, fortführen, verstärken und auf andere Landkreise übertragen.
Das heißt,wir müssen in Zukunft bei der Frage neuer Jobs sehr viel kreativer sein. Das zentrale Problem haben wir nach wie vor noch nicht gelöst. Wir haben noch nicht das Problem gelöst, dass wir zu wenige Jobs haben, die für diese Menschen adäquat zur Verfügung stehen.Deswegen ist eine Forderung der CDU immer noch nicht erfüllt. Das ist das Thema Niedriglohnjobs, wo wir zunehmend zur Kenntnis nehmen müssen, dass es gerade diese Jobs sind, die zunehmend aus der Bundesrepublik abwandern. Hier wird es den Streit wert sein, dass wir uns alle gemeinsam mit aller Kreativität dieser Aufgabe, neue Jobs zu schaffen, in den nächsten Monaten und Jahren widmen.
Meine Damen und Herren, dazu gehört auch, dass wir zur Kenntnis nehmen, dass in den letzten Jahrzehnten in Deutschland viele dieser Beschäftigungsverhältnisse weggefallen ist.
Ich stelle mir die Frage, weshalb wir im Bereich der Dienstleistungen im internationalen Vergleich häufig schlechtere Noten bekommen als andere Volkswirtschaften. Das heißt, wir werden tatsächlich vieles von dem, was früher einmal war – ob das der Job im Supermarkt oder der Tankstelle oder im Bereich der gestern angesproche
nen Betreuung ist –, wieder holen müssen, was vor vielen Jahren zu Problemen in einem Umfang geführt hat, den wir früher nicht kannten.
Hier sind alle gemeinsam aufgefordert, mit mehr Kreativität auf eine bessere Zukunft für die betroffenen Menschen hinzuarbeiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was wir gestern vernehmen konnten, ist nicht nur ein Erfolg für das Land Hessen, sondern es ist vor allen Dingen ein Erfolg für 14 hessische Kommunen.
Wir haben in Hessen die Situation, dass sich 14 Kommunen um die Trägerschaft für das Arbeitslosengeld II beworben und mittlerweile die Zuständigkeit für die Betreuung sowie die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen bekommen haben. Wir profitieren in Hessen davon, dass viele andere Bundesländer ihre Kontingente nicht ausgeschöpft haben. Wir sind auch ein bisschen stolz darauf, dass das hier in Hessen geklappt hat.
Dabei müssen wir an dieser Stelle konstatieren – denn wir haben das in diesem Haus sehr energisch diskutiert –, dass sich der Einsatz der Landesregierung gelohnt hat.
Sie wissen, dass wir Liberale eigentlich keine Festlegung auf eine Zahl wollten. Wir wollten für alle Kommunen in Deutschland die Möglichkeit, zu optieren.
Das wollten wir nicht nur, weil es die richtige Position ist, sondern auch weil es die Bundesregierung so versprochen hat.