Protokoll der Sitzung vom 16.09.2004

denn der wahrheitsgemäßen und vollständigen Behandlung dieser Thematik halber muss hinzugefügt werden, dass Sie sich seit Jahren weigern, Ihre Vermögensgegenstände, wobei ich Sie an Ihre Medienbeteiligungen erinnere, im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Sie haben ja selbst über die Offenlegung von Vermögensgegenständen gesprochen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Ereignisse in den letzten Jahren hatten Veränderungen im Parteiengesetz zur Folge. Aber Sie haben sich immer noch nicht klar zu der Frage geäußert, wie Sie eigentlich die Öffentlichkeit über Ihre tatsächliche Vermögenssituation zu informieren gedenken.

(Beifall bei der CDU)

In der vergangenen Legislaturperiode hat es nahezu keinen Tagesordnungspunkt gegeben, bei dem die damalige rot-grüne Opposition nicht versucht hat, dieses Thema in den Vordergrund der öffentlichen Betrachtung zu rücken. Was die Wahrnehmung anbelangt, ist das in einigen Punkten sicher gelungen.

(Zurufe von der SPD)

Nur, die Opposition hat vier Jahre lang versucht, die Öffentlichkeit mit einem Thema zu beschäftigen, um von anderen Fragen, nämlich von der Sprachlosigkeit der damaligen Opposition – die auch die heutige Opposition ist – abzulenken.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben keine Gelegenheit ausgelassen. In Dutzenden Untersuchungsausschusssitzungen in Wiesbaden und Berlin ist all das widerlegt worden, was Sie wider besseres Wissen auch heute hier behaupten.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Sie haben keine Gelegenheit ausgelassen, um zu verleumden, zu verunglimpfen, persönlich zu diffamieren und die Unwahrheit zu sagen.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber wollen wir heute mit Ihnen reden. Die Öffentlichkeit hat das am Ende nämlich gemerkt. Ungeachtet all dessen, was Sie bei jeder Gelegenheit gesagt haben, egal ob die Menschen das noch hören wollten oder nicht, haben bei der letzten Landtagswahl CDU und FDP gemeinsam fast zwei Drittel der Sitze im Hessischen Landtag gewonnen.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben in der letzten Legislaturperiode offensichtlich nichts gelernt; denn Sie versuchen, den Klamauk, den Sie damals veranstaltet haben, jetzt fortzusetzen.

Die CDU-Fraktion, ausgestattet mit der absoluten Mehrheit, kennt den Auftrag des Wählers.

(Norbert Schmitt (SPD): Die Wahrheit zu sagen!)

Der Wähler hat der Landesregierung und uns den Auftrag erteilt,sich um die Menschen,die Schulen und die Straßen in diesem Land zu kümmern. Wir sollen uns für die Zukunft dieses Landes einsetzen.

(Günter Rudolph (SPD): Und die Wahrheit sagen!)

Das ist unser Auftrag.Diesem Auftrag kommen wir mit einer der erfolgreichsten Landesregierungen in der Bundesrepublik Deutschland nach. Gleichzeitig haben wir eine der schlechtesten Oppositionen – die FDP nehme ich an der Stelle aus –, die Deutschland in einem Landtag jemals erleben musste. – Vielen Dank.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU)

Für die FDP-Fraktion hat ihr Vorsitzender Jörg-Uwe Hahn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Liberale sind ein bisschen überrascht darüber, dass im Laufe des heutigen Vormittags bei den Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfront Aufregung, Erregung und Sonstiges entstanden sind.

(Zurufe von der SPD)

Lieber Kollege Schmitt, lieber Kollege Al-Wazir, wir sind deshalb überrascht, weil wir heute eine drei Monate alte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis nehmen konnten, die etwas festschreibt, was die FDPFraktion, insbesondere durch Nicola Beer vertreten, in der letzten Legislaturperiode immer wieder vorgetragen hat.

(Norbert Schmitt (SPD): Dann sind wir uns ja einig!)

Dass Sie auf einmal meinen, aus dem Beschluss des Zweiten Senats des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni – –

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

War da etwas falsch? Nein. – Ich wiederhole: Dass Sie jetzt meinen, den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni, der heute veröffentlicht worden ist,

(Clemens Reif (CDU): Da sieht man, wie groß die Not ist!)

zum Anlass dafür nehmen zu müssen, in Ihren Presseerklärungen sogar den Rücktritt von Roland Koch zu fordern, macht deutlich, dass es Ihnen nicht um die Rechtsfrage geht, sondern um Klamauk – das, was Sie bereits eine Legislaturperiode lang vergeblich gemacht haben.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Ich kann das hier ganz entspannt sagen. Ich wiederhole: Lesen Sie in den Protokollen nach. – Das war von Anbe

ginn an die Rechtsauffassung der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, etwas mehr Ruhe.

Es war von Anbeginn an die Rechtsauffassung der FDPFraktion, dass ein Rechenschaftsbericht nicht nur formal korrekt, sondern auch materiell richtig sein muss. Frau Kollegin Beer hat das von diesem Pult aus bestimmt zehnmal zu Protokoll gegeben.

Deshalb sind wir auch zufrieden, dass die Rechtsunklarheit vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts beseitigt worden ist. Diese Entscheidung des Zweiten Senats nimmt uns, die Parteien, in die Pflicht. Diese Entscheidung des Zweiten Senats stellt hohe Anforderungen an das Transparenzgebot. Diese Entscheidung schreibt uns allen ins Stammbuch, dass es einen „Rechtsbefehl zu finanzieller Transparenz der Parteien“ – so steht es wörtlich in der Entscheidung – gibt.

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, darüber braucht man sich nicht aufzuregen. Die Entscheidung, die wir heute zur Kenntnis genommen haben, schreibt fest, dass der vorgelegte Rechenschaftsbericht materiell richtig sein muss. Sie schreibt darüber hinaus fest – das ist jedem von uns klar, der sich ein bisschen im Gesellschaftsrecht getummelt hat –, dass es Unterschiede zwischen wesentlichen und unwesentlichen Fehlern gibt. Ich darf Sie daran erinnern, es gibt auch Entscheidungen, die Parteien betreffen, denen ich nicht angehöre, wonach keine Strafe gezahlt werden musste, weil es sich nach Auslegung des Bundestagspräsidenten um unwesentliche Fehler handelte.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Lieber Norbert, ich will das nur noch einmal referieren, weil du so einen Buhai machst, wo überhaupt kein Buhai zu machen ist. Das ist das Problem. Deshalb wollte ich das Thema ein bisschen sachlicher angehen.

(Beifall bei der FDP)

Ferner schreibt diese Entscheidung fest – daran gibt es wenig zu deuteln –, dass man in dem vorliegenden Fall, nämlich bei einer Summe von 21 Millionen c, von einem wesentlichen Fehler ausgehen muss.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen der Präsi- dentin)

Aus diesem Grunde ist es nunmehr uns allen klar, dass Rechenschaftsberichte erstens pünktlich abgeliefert werden und zweitens inhaltlich richtig sein müssen. Nicht mehr und nicht weniger hat Karlsruhe festgestellt.

Meine Damen und Herren, das sage ich jetzt sehr ernst: Wir müssen davon die Frage trennen, ob diejenigen, die unterschrieben haben, auch gewusst haben, was drinsteht. Diese Brücke haben Sie nicht. Der Kollege Schmitt hat eben versucht, eine wackelige Brücke zu bauen, um mit deren Hilfe zu Roland Koch zu gelangen. Wir haben monate-, ja sogar jahrelang versucht, im Untersuchungsausschuss zu klären, ob derjenige, der diesen Rechenschafts

bericht unterschrieben hat, gewusst hat, dass etwas Falsches drinsteht.

(Frank Gotthardt (CDU): Ich habe nichts gefunden, und ihr?)

Uns Liberalen war und ist klar, Roland Koch hat nicht gewusst, dass er falsch ist. Deshalb ist die Brücke, die Sie bauen wollen, falsch konstruiert, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag insgesamt ab. – Vielen Dank.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, etwas leiser zu sein. – Herr Kollege Kahl hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet.