Es ist schon angesprochen worden, dass wir die Juniorprofessur unter Aufrechterhaltung des Qualifikationsweges der Habilitation sowie die neue Professorenbesoldung eingeführt haben. Die Juniorprofessoren in Hessen müssen sich keine Sorgen um ihre Zukunft machen. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass er ihnen das auch mitgeteilt hat. Meine Einschätzung ist, dass sich die Juniorprofessuren im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit den zusätzlichen Landesmitteln, die ihnen damals zur Verfügung gestellt worden sind, bewährt haben.
Daneben wird es die Personalkategorie der Akademischen Räte auf Zeit geben, um eine gleichwertige Alternative zur Juniorprofessur bereitzustellen, bei der die Qualifikation zur Professur weiterhin über eine Habilitation erfolgen kann. Durch die W-Besoldung erhalten die neu berufenen Professoren künftig ein in der Regel geringeres Grundgehalt, das durch variable Leistungsbezüge aufgestockt werden kann. Diese variablen Leistungsbezüge werden aus meiner Sicht dazu führen, dass innerhalb der Hochschulen besser Leistungsanreize geschaffen werden können, als es derzeit der Fall ist. Die Hochschulen werden künftig über die Höhe der Professorenbesoldung selbst entscheiden können.Auch das ist eine Neuheit.
Das große Thema Straffung der Hochschulstrukturen und Ausweitung der Hochschulautonomie ist bei den Oppositionsfraktionen auf Kritik gestoßen. Wir sind der Auffassung, dass die Stärkung der Befugnisse des Präsidiums im Wettbewerb erfolgen muss, und zwar auf den Gebieten der Entwicklungs- und Strukturplanung. Der Senat ist kein zahnloser Tiger, sondern er ist beratendes Organ in den wichtigsten Bereichen, insbesondere in der Forschung. Durch die Beratungen werden viele Ergebnisse in der Hochschule erreicht, auch wenn die Entscheidung im Senat nicht mehr so wie früher stattfindet.
Die Professionalisierung des Hochschulmanagements sieht vor, dass ein Vizepräsident zukünftig auch hauptamtlich tätig sein kann.Auch das ist ein wichtiger Schritt.
Ich möchte an dieser Stelle zum Schluss noch einmal sagen, dass die Änderungen zum Hochschulgesetz, die hier eingebracht werden, eine Fortsetzung der Autonomie der Hochschulen in Hessen sind und dass es keiner Regelung bedurfte, das komplette Hochschulgesetz zu ändern. Seit 1999 haben die Hochschulen an Bedeutung gewonnen. Die Hochschulpolitik ist endlich Schwerpunkt der Landespolitik geworden. Mit den Änderungen des Hochschulgesetzes befinden wir uns auf einem guten Weg, die hessischen Hochschulen für den Wettbewerb fit zu machen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kühne-Hörmann. – Das Wort für eine Kurzintervention hat die Kollegin Nicola Beer, FDP-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Kühne-Hörmann, Sie haben gesagt, Sie seien durch meinen Redebeitrag verwirrt. Ich hatte versucht, in meinem Redebeitrag darzustellen, dass man im Vergleich zu dem großen Wurf der Novelle aus dem Jahr 2000, wie wir sie in der letzten Legislaturperiode gemeinsam auf den Weg gebracht haben, bei dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wahrlich nicht von einem Meilenstein reden kann. Offensichtlich ist das auch Ihre Meinung. Jedenfalls nehme ich die Äußerung, dass Sie diesen Meilenstein weiterhin anerkennen und nur im Kleinen einzelne technische Umsetzungen vornehmen wollen, wohlwollend und sehr dankbar zur Kenntnis, bestätigt es doch noch einmal die Hochschulpolitik in Hessen unter Ministerin Ruth Wagner. Ich meine, dass man sich dann aber in den Presseerklärungen des Ministeriums etwas bescheidener geben sollte und nicht von einer Vorreiterrolle in Deutschland und bundesweit sichtbaren Signalen sprechen sollte.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze.
Der Gesetzentwurf wird dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Wohnraumförderungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Neugliederung des Lahn-Dill-Gebietes und zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie zur Regelung sonstiger Fragen der Verwaltungsreform – Drucks. 16/2719 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit sehr kurz machen. Dieser Gesetzentwurf geht zurück auf die Historie der Stadt Lahn.In der Stadt Lahn sind damals die Zuständigkeiten für die Wohnraumförderung festgeschrieben worden.Wir wollen – das ist eine sinnvolle Aufgabe – im Rahmen der Fortschreibung dieses Gesetzentwurfs für Wohnungsbau die damaligen Zuständigkeiten nun auch formal ändern und die Aufgaben auch für diese Region so zuteilen, wie es für das übrige Land gilt. Das ist der wesentliche Bestandteil dieses Gesetzentwurfs. Es ist eine formale Anpassung ohne materielle Änderungen. Ich bitte Sie, so zu verfahren und zu beschließen und dem Gesetzentwurf zu entsprechen. – Danke schön.
(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU) – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Sehr kurz!)
Vielen Dank, Herr Minister. – Damit ist der Gesetzentwurf eingebracht. Es gibt keine Wortmeldungen zur Aussprache.
Damit wird der Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Gedenken und historische Würdigung des 60. Jahrestages des Kriegsendes am 8. Mai 2005 in Hessen – Drucks. 16/2735 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Geschichte ist eine schwierige Geschichte, und der Umgang mit ihr ist manchmal nicht einfach. Trotzdem sind wir verpflichtet, uns tagtäglich und insbesondere dann, wenn Gelegenheit dazu ist, mit ihr auseinander zu setzen und aus ihr zu lernen.Wir haben sehr viele Daten in unserem Kalender stehen, die uns immer wieder Anlass geben, Geschichtsunterricht im wahrsten Sinne des Wortes abzuhalten. Ich will einige nennen: den 30. Januar, den 9. November, den 20. Juli und den 8. Mai. Den 27. Januar haben wir als Gedenktag an die Opfer des Holocaust hinzugenommen. Ich könnte noch mehr Daten nennen, die es uns ermöglichen, uns mit dem Thema zu beschäftigen, aber vor allen Dingen auch, uns mit jüngeren Menschen in der Gesellschaft über das in den Diskurs zu begeben, was damals geschehen ist und was daraus an Schlussfolgerungen für unser heutiges Leben und für die Zukunft zu ziehen ist.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatte zum 8.Mai vor 20 Jahren. Auch im Rückblick habe ich einige Dinge, wie sie damals debattiert worden sind, nicht verstanden. Das gebe ich unumwunden zu. Für mich war es nicht verständlich, dass man sich entscheiden musste, wie dieser Tag heißt und wie er bewertet wird:Tag der Kapitulation, Tag der Niederlage, Tag der Befreiung. – Als Sohn eines Kriegsteilnehmers habe ich damals empfunden, dass den
verschiedenen Empfindsamkeiten ein Stück zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Ich habe damals für mich entschieden,dass es die Freiheit des Einzelnen ist,sich zu entscheiden, wie er diesen Tag nennt. Das gilt auch heute. Ich persönlich kann mit dem Begriff „Tag der Befreiung“ leben. Aber ich weiß, dass es für viele auch ein Tag der Niederlage war – für die Menschen, die zur Erlebnisgeneration gehören, die in unserem Volk aber zunehmend weniger werden.
Deswegen will ich gleich am Anfang sagen, dass wir die Debatte unter einem anderen Toleranzaspekt zu führen haben, als es vor 20 Jahren der Fall war.
Auf alle Fälle war der 8. Mai 1945 das Ende des Schreckens, aber er war teilweise der Beginn neuen Schreckens Ich denke z.B.an die Vertreibung.Das kann man politisch neutral formulieren.
Wir alle sind heute 20 Jahre weiter – vielleicht klüger, auf alle Fälle aber älter. Ich glaube, dass eine Debatte, wie sie damals geführt worden ist, heute nicht mehr in der Form möglich wäre, weil, wie gesagt, sehr viele Mitmenschen, die das erlebt haben, heute nicht mehr da sind. Genau an dieser Stelle, nämlich dem zunehmenden Wegfall der Erlebnisgeneration, wird deutlich, welchen Auftrag wir heute mehr und mehr haben:Wir müssen uns intensiv mit Geschichte beschäftigen. Deswegen macht dieser Antrag aller vier Fraktionen Sinn. Er gibt uns Gelegenheit, aus Anlass der 60. Wiederkehr eines bestimmten Tages, des 8. Mai 1945, über dieses Thema zu reden.
Ich bin nicht der Meinung, dass das eine „unwiederbringliche Möglichkeit“ ist, wie es im Antrag steht. Erlauben Sie mir diese Kritik am eigenen Antrag. Ich bin dieser Meinung, weil es in jedem Jahr einen 8. Mai gibt.Aber wir haben uns angewöhnt, besondere Anlässe herauszuheben. Das ist richtig so, und das finde ich auch vernünftig. Deswegen glaube ich, dass wir des 8. Mai 1945 nicht nur gedenken wollen, sondern auch gedenken müssen. Wir betreiben damit ein Stück politischer Bildung prinzipieller Art auf einem breiten Feld politischer Bildung, das ich – ich will wiederholen, was ich bei der Einweihung der HLZ gesagt habe – in unserem Land als etwas zu wenig beackert ansehe, egal auf welcher Ebene, ob in der Schule oder in der Erwachsenenbildung. Das hat nichts mit dem Angebot zu tun, denn das ist vorhanden. Es hat vielmehr mit dem Zugang von Menschen zu politischer Bildung zu tun. Ein solcher Antrag ist unter Umständen ein Impuls für einen besseren Zugang zu politischer Bildung.
Meine Damen und Herren, ich glaube schon, dass wir unser Bemühen nicht am 9. Mai des nächsten Jahres enden lassen dürfen. Das haben wir bis jetzt eigentlich immer so gemacht.Wir haben Gedenktage gefeiert, wichtige Reden gehalten und dann gewartet, bis wieder zehn Jahre vorbei waren. Ich bitte, das als Überspitzung zu verstehen. Es genügt nicht, nur am 8. Mai aus Anlass des Jahrestages über die Fragestellungen von Geschichte insgesamt zu sprechen. Daraus muss weit mehr erwachsen. Daher glaube ich schon, dass wir – unbeschadet der Problematik im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus – eine grundsätzliche Feststellung treffen müssen: dass wir gemeinsam der Überzeugung sind, dass Menschen ohne geschichtliche Wurzeln Schwierigkeiten haben, die Zukunft mitzugestalten.
Das ist nicht etwa eine Erkenntnis von mir, um Gottes willen. Das haben Leute schon vor mir festgestellt. Aber wir müssen das jetzt umsetzen. Wir brauchen das Wissen
um Sachzusammenhänge, und wir brauchen das Wissen um Ursachen und Wirkungen, weil uns das die Kraft gibt, die Wirkungen dessen, was wir tun, zu erkennen. Das ist der Lerneffekt politisch-historischer Bildung.
Insofern erhoffe ich mir von einem solchen Gedenktag vielleicht zu viel, auf der anderen Seite bitte ich aber um Verständnis dafür, wenn ich sage: Wenn wir nicht die Hoffnung und das Ziel haben, mehr zu erreichen, als in dem Antrag steht, dann werden wir nicht einmal das erreichen, was in diesem Antrag steht. Deswegen bin ich schon ein Stück weit von Hoffnung getragen.
Es besteht ein breiter Konsens in diesem Hause, dass der Landtag und die Landesregierung gemeinsam eine Gedenkveranstaltung durchführen sollten. Deswegen bin ich sicher, dass wir diesen Antrag gemeinsam beschließen werden, und ich bin sicher, dass wir daraus etwas Richtiges machen werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 8. Mai 2005 jährt sich zum 60. Mal der Tag, an dem der Zweite Weltkrieg zu Ende ging. Es ist ein Tag, der wie kaum ein anderes Datum einen Wendepunkt in der Geschichte Deutschlands und Europas markiert.
Wenn wir heute mit einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen auch in unserem Bundesland Hessen im kommenden Jahr Impulse setzen wollen, dann geht es um ein differenziertes, verantwortungsbewusstes, für unsere Gesellschaft und die jüngere Generation lehrreiches Erinnern.
Es ist wichtig, festzustellen: Der 8. Mai ist kein isoliertes Datum.Wer die entscheidende historische Bedeutung des 8. Mai erfassen will, der muss ihn in seinem geschichtlichen Kontext sehen. Er muss betrachten, was zu Krieg und Zusammenbruch geführt hat und was an Schuld und Verantwortung zu tragen ist.
Richard von Weizsäcker hat in seiner denkwürdigen Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes die moralischen und historischen Koordinaten richtig gesetzt: Der 8. Mai 1945 darf nicht vom 30. Januar 1933 getrennt gesehen werden. Beide Tage gehören in der Betrachtung untrennbar zusammen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne die Machtergreifung hätte es den 8. Mai 1945 nicht gegeben. Deshalb sind die Worte Richard von Weizsäckers, die in unserem gemeinsamen Antrag zitiert sind, eindringlich und richtig.
Niemand kann und will das Leid vieler Menschen vergessen, das mit dem 8. Mai erst begann und darauf folgte. Aber nicht im Ende des Krieges, sondern in seinem Anfang, in der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, liegen die Ursachen für Flucht,Vertreibung und Unfreiheit. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist und bleibt der 8. Mai daher zuallererst der Tag der Befrei
ung von Diktatur, Gewalt und Willkür, das Ende unsäglichen Leids für die Opfer von Krieg und Verfolgung.
Wir wissen aber auch,dass wir Deutschen die Freude über das Kriegsende und den Untergang des Hitlerregimes nicht in gleicher Weise nachempfinden können wie die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, wie unsere ehemaligen Kriegsgegner. Sie haben uns Deutschen in den Nachkriegsjahren nach und nach die Hand gereicht. Wir schulden ihnen, nie zu vergessen, welches Unrecht und Leid in deutschem Namen über unsere Nachbarn, aber auch über unsere eigenen Mitbürgerinnen und Mitbürger gekommen ist.
Deshalb ist für uns alle der 8. Mai immer und in erster Linie auch ein Tag der Trauer und des Erinnerns – des Erinnerns an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihres Vernichtungskrieges. Das Leid der Millionen Menschen, die im Krieg durch deutsche Truppen ihr Leben verloren haben, gehört untrennbar zu diesem Erinnern. Im Zentrum des Gedenkens des 8. Mai 1945 stehen die Opfer.
Unser Gedenken gilt dabei in besonderer Weise den sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens in Europa, ihrer beispiellosen Verfolgung und planmäßigen Vernichtung durch das NS-Regime. Wir gedenken der vielen, die wegen ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer politischen Überzeugung inhaftiert und ermordet wurden. Wir gedenken auch der unschuldigen Opfer, die in Bombennächten und im Zuge von Flucht und Vertreibung gestorben sind.
Unser Gedenken gilt den mutigen Männern und Frauen, die im Widerstand gegen Hitler und die Nationalsozialisten ihr Leben riskiert und verloren haben. „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“ Diese berühmten Worte von Otto Wels aus seiner Reichstagsrede zum Ermächtigungsgesetz stehen für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unverändert für den Mut und die Opferbereitschaft dieser Männer und Frauen.
Meine Damen und Herren, die Erinnerung an die Opfer wach zu halten, ist eine zentrale Herausforderung der politischen Bildung. Hannah Arendt hat es so formuliert: „Sofern es überhaupt eine Bewältigung der Vergangenheit gibt, besteht diese im Nacherzählen, was sich ereignet hat.“ Die Fraktionen in diesem Hause wollen dabei insbesondere den immer weniger werdenden Zeitzeugen eine Stimme, einen besonderen Rang geben. Ihre persönlichen Schilderungen der Ereignisse dieser Zeit machen gerade auf junge Menschen einen besonders nachhaltigen Eindruck. Das zeigen die Erfahrungen mit Geschichtsund Zeitzeugenprojekten an Schulen. Nutzen wir diesen besonderen Blick auf unsere Geschichte auch und gerade im Rahmen der Gedenkveranstaltungen zum 60. Jahrestag des Kriegsendes.