und wie er Einfluss auf irgendwelche Entscheidungen genommen hat? Bringen Sie doch einmal Butter bei die Fische, und erzählen Sie nicht Unsinn an diesem Pult.
Herr Kollege Schmitt, sagen Sie doch einmal, wann was ausgedehnt gewesen ist. Ich sage es noch einmal, wir kennen uns ja nun wirklich seit dem Jahr 1978.
Herr Kollege Schmitt, wir wissen doch genau, was wir mit juristischem Handwerk machen können. Nutzen Sie doch bitte einmal Ihr juristisches Handwerk, wenn Sie hier argumentieren, anstatt Luftblasen in diese Diskussion zu bringen.
Sie wissen doch ganz genau, dass es seit Jahrzehnten ein System der Berichtspflicht in der hessischen Justiz gibt.
Herr Kollege Schmitt, das war in dem Jahr, als Herr Dr. Günther Justizminister war, genauso, wie zu der Zeit, als der Vater von Ministerpräsident Koch Justizminister war, und wie es bei von Plottnitz und bei Frau HohmannDennhardt war. In den letzten 20, 25 Jahren hat sich da – jedenfalls nach meinem Wissen – überhaupt nichts geändert.
Also, meine sehr verehrten Kollegen von den Sozialdemokraten – ich rede nur Sie an, denn Sie haben diesen unsäglich dummen Antrag gestellt –, wir können diesem An
trag natürlich nicht zustimmen, denn er ist falsch. Liebe Kollegen in der Opposition, macht doch einmal ordentliche Arbeit. Dann kann man sich mit der Regierung auseinander setzen, aber nicht so.
Der zweite Punkt betrifft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege Al-Wazir, wie können Sie sich so hierhin stellen? In der Geschichte der hessischen Justiz, jedenfalls in den letzten 25 Jahren, hat sich ein einziges Mal ein amtierender Justizminister an der Staatsanwaltschaft vergriffen und in Ermittlungen hineingefummelt. Das war Rupert von Plottnitz, kein anderer.
Er hat in dem Verfahren gegen Karl Starzacher und andere den ermittelnden Staatsanwalt, Herrn Greth, von dieser Position entfernt. Das macht man nicht, Herr Kollege Al-Wazir. Aber Herr von Plottnitz als Justizminister hat genau das gemacht. Dann vergießen Sie hier noch dicke Tränen.
Ich bin für Rehabilitation, auch für GRÜNE. Nur, wenn Sie jetzt die Mär bringen, der Minister sei Manns genug gewesen und habe noch am selben Tag seinen Fehler rückgängig gemacht:Wissen Sie,was an diesem Tag passiert ist, Herr Kollege Al-Wazir? – Wir hatten eine Sondersitzung des Rechtsausschusses. Es waren die damals amtierenden justizpolitischen Sprecher der Union, Christean Wagner, und der FDP, Jörg-Uwe Hahn, die diesen Skandal aufgedeckt haben. Dem Justizminister blieb überhaupt nichts anderes übrig, als noch am selben Tag alles wieder rückgängig zu machen.
Sie können meinen, dass wir alle älter und ein bisschen seniler werden, aber an diesen Tag erinnere ich mich noch sehr genau. Herr von Plottnitz ist mit einer Arroganz in die Sitzung hereingekommen, die unerträglich war. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wiesbaden und der Generalstaatsanwalt vom OLG haben erklärt, so etwas sei ihnen noch nie passiert.
Frau Kollegin, das gibt es bei den GRÜNEN, das war vielleicht in Berlin anders. In Hessen ist es jedenfalls so gewesen. Da müssen Sie nicht weise Ihren Kopf schütteln. Das ist eine ganz miese Rechtsgeschichte in unserem Lande, und sie ist verbunden mit Rupert von Plottnitz.
Das macht die Scheinheiligkeit Ihrer Argumentation aus. Herr Kollege Al-Wazir, es ist richtig, dass noch am selben Tage von Plottnitz diesen Fehler rückgängig gemacht hat. Aber dies geschah nicht aufgrund eigener Erkenntnis, sondern aufgrund des Drucks der damaligen Oppositionsabgeordneten, von Herrn Wagner und von mir.
Das ist gut so für die Rechtsgeschichte in diesem Land. Hören Sie auf, diese komischen Tränen zu verdrücken, als wenn Sie etwas mit dem Rechtsstaat zu tun hätten. Beliebig haben Sie ihn benutzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Einige Dinge werden wir im Hinblick auf die Frage, wie scharf sie an der Kante vorbeigingen, vor dem Hintergrund unserer Zusagen zu Beginn der Legislaturperiode nachlesen müssen.
Der Antrag der Fraktion der SPD betreffend Neufassung kommunalrechtlicher Vorschriften, Drucks. 16/45, soll an den Innenausschuss überwiesen werden.Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag an den Innenausschuss überwiesen.
Zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren gegen die Hanauer Oberbürgermeisterin Härtel, Drucks. 16/46, wird Abstimmung erbeten. Die Fraktion der SPD beantragt die Überweisung an den Rechtsausschuss. – Herr Kahl, bitte zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident, im Ältestenrat ist einvernehmlich festgelegt worden, dass dieser Antrag der SPD an den Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Wir sollten bei diesen parlamentarischen Gepflogenheiten bleiben. Deswegen beantragen wir die Überweisung an den Rechtsausschuss. Ich kann Ihnen sagen, mit der Methode, jetzt abstimmen zu wollen, werden Sie das Thema nicht los.
Herr Präsident, der Rechtsausschuss hat sich mit dem Thema schon beschäftigt. Auch die heutige Debatte hat deutlich gemacht, dass es nichts Neues gibt, geschweige denn überhaupt etwas gäbe. Deswegen bitten wir um sofortige Abstimmung.
Abstimmung wird erbeten. Dann stimmen wir zunächst über die Fragestellung ab, ob der Antrag an den Rechtsausschuss überwiesen wird.Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist die Überweisung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache über den Antrag Drucks. 16/46.Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag bei Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und der FDP sowie bei Zustimmung der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ebenso werden Tagesordnungspunkt 21, Drucks. 16/50, Tagesordnungspunkt 39, Drucks. 16/92, und Tagesord
Antrag der Fraktion der CDU betreffend Ionenbeschleuniger der Gesellschaft für Schwerionenforschung (GSI) in Darmstadt – Drucks. 16/54 –
ohne Aussprache an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen.Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag überwiesen.
Tagesordnungspunkt 26, Drucks. 16/55, wird in das nächste Plenum geschoben, ebenso wie Tagesordnungspunkt 27, Drucks. 16/56, Tagesordnungspunkt 30, Drucks. 16/59, Tagesordnungspunkt 31, Drucks. 16/61, Tagesordnungspunkt 32, Drucks. 16/62.
soll an den Hauptausschuss überwiesen werden.Wird der Überweisung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag überwiesen.
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Folterverbot: Keine Änderung des hessischen Polizeigesetzes – Drucks. 16/65 –
die Überweisung an den Innenausschuss, federführend, und den Rechtsausschuss, beteiligt, zu beschließen. Wer