bereit sind, diesem Modell zu folgen. Es ist uns mit Zustimmung der Personalvertretung gelungen, dieses Modell jetzt flächig umzusetzen. Wir haben im Moment 28 oder 29 ZIAs und werden im nächsten Jahr etwa elf fertig stellen. Im Jahr 2006 haben wir nur noch wenige Restanten, sodass wir im Jahre 2005 mit dem Programm im Wesentlichen zu Ende sind.
Die Sache hat zwei große Vorteile,zum einen für den Bürger. Erstens verdreifachen sich praktisch die bisherigen Öffnungszeiten des Finanzamtes, meistens 32,5 Stunden in der Woche – bisher waren es um die zwölf Stunden in der Woche –, sodass eine Entzerrung des Publikumsverkehrs stattfindet und wesentlich bessere Beratungsmöglichkeiten bestehen. Zudem ist es so, dass die teilweise vorhandenen Irrwege in den Häusern der Finanzverwaltung, um in den richtigen Zimmern zu landen, damit abgestellt worden sind.
Die Bürgerinnen und Bürger sind dort – das wissen wir aus Umfragen – mit dem Service außerordentlich zufrieden. Was vor allem wichtig und eindrucksvoll ist: Wir haben überall in den Finanzämtern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit guter Qualifikation, die sich freiwillig melden und dieses sehr gut machen.
Die Sache hat auch einen Vorteil für die Finanzverwaltung. Die bisherigen permanenten „Störungen“ durch Bürgerinnen und Bürger, die telefonischen Rat der jeweiligen Sachbearbeiter suchten, werden jetzt in der FIS kanalisiert, sodass wir von daher nachweislich die Situation haben, dass diejenigen, die als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung die entsprechenden Steuerunterlagen bearbeiten, wesentlich ruhigere Bearbeitungsmöglichkeiten haben, als das bisher der Fall war. Damit wären Potenziale gehoben, die bisher noch nicht möglich waren.
Insofern ist das sicherlich ein sehr großer Erfolg. Er ist an der Tatsache festzumachen, dass wir bis zum Jahr 2000/2001 die Situation hatten, dass wir eher Finanzämter suchen mussten, die bereit waren, so etwas zu machen.Ab dem Jahr 2002 ist die Situation praktisch so,dass es alle Finanzämter eher gestern gehabt hätten, als noch darauf zu warten, diese Sache durchzuführen.Wir haben in den vergangenen Jahren dafür zusätzlich Geld zur Verfügung gestellt und sind sehr erfolgreich gewesen.
Herr Staatsminister, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesen Finanzservicestellen an vorderster Stelle.Wahrscheinlich hat nicht jeder Besucher ein fröhliches Liedlein auf den Lippen.
Ich frage: Sie haben viele Mitarbeiter, die sich freiwillig dorthin versetzen ließen. Ist es in Hessen ausschließlich
so,dass in jeder FIS nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen, die sich dazu freiwillig bereit erklärt haben?
Nach meiner Kenntnis: Ja. Ich muss das sagen, weil ich nicht ausschließen kann, dass es in einem früheren Stadium einmal Gespräche gegeben hat, dass einer dorthin sollte. Im Grundsatz ist es so – ich spreche bei den Einweihungen der FIS immer mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern –, dass sie sich freiwillig melden. Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass es nach meiner Überzeugung, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort länger erfolgreich arbeiten, durchaus eine Zusatzqualifikation ist, die bei weiterem Aufstieg von Bedeutung sein kann und sein muss.
Worin liegt konkret der Nutzen für die Pferdezüchter in Hessen, wenn der Rennklub Frankfurt mit Steuermitteln gefördert wird?
Frau Abg. Hammann, das „Englische Vollblut“ zeichnet sich bei ausschließlicher Selektion auf Rennleistung durch besonders positive Eigenschaften in Bezug auf Gesundheit, Härte, Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit, Ausdauer und zweckmäßiger Körperkonstruktion gegenüber allen anderen Rassen aus.Diese Eigenschaften werden in jeder erfolgreichen Reitpferdezucht zwingend benötigt. Eine Übertragung der entsprechenden Gene erfolgt für die gezielte Einkreuzung leistungsgeprüfter Vollbluthengste in die Reitpferdezucht. Von dieser Maßnahme profitiert jeder Reitpferdezüchter.
Ein Verzicht auf Einkreuzung von Vollbluthengsten hätte zur Folge, dass sich die Reitpferdezuchten wieder stärker in Richtung Kaltblutzuchten zurückentwickeln und somit weniger gut im Reit-, Dressur- und Fahrsport einsetzbar wären. Dieser Zusammenhang ist fachlich völlig unstrittig und der entscheidende Grund dafür, dass heute weltweit keine erfolgreiche Reitpferdezucht auf den Einsatz von Vollbluthengsten verzichten kann.
Herr Minister, da es sich um hessische Gelder handelt, ist die Frage interessant:Wie viele Vollblutpferde profitieren von dieser Zuchtförderung?
Herr Abg. Häusling, ich habe diese Frage in unserem Hause gestellt. Im Augenblick lässt sich diese Zahl nicht beziffern.
Hören Sie doch einmal zu. – Im Augenblick gehen wir aber davon aus, dass es deutschlandweit etwa 2.500 Vollblutstuten gibt. Das ist der erste Punkt.
Zweitens wird es meiner Meinung nach unter den Reitpferden bei uns in Hessen fast keine mehr geben,die nicht einen gewissen Anteil an Vollblut in den Adern fließen haben – in unterschiedlichen Größen. Wir haben z. B. in Dillenburg nur einen Vollbluthengst, vier Hengste mit über 50 % Vollblutanteil, und fast alle Hengste, die den Reitpferden zugeordnet werden, haben zumindest geringe Anteile an Vollblut.
Herr Minister, ich frage Sie: Für welche konkreten Maßnahmen wurde die Landesförderung von 250.000 c im Jahr 2003 aufgrund der Verwendungsnachweise eingesetzt?
Herr Al-Wazir, Sie waren nur nicht da. – Das ist einmal die Zuchtwertschätzung bei der Züchtervereinigung Direktorium für Vollblutzucht und Rennen. Soweit ich weiß, ist diese Institution in Köln angesiedelt. Es wird das Tierzuchtgesetz durchgeführt, und zwar nach § 4 Abs. 1, das diese Leistungsprüfungen auch in der Vollblutzucht eindeutig vorschreibt. Dafür muss der Rennklub Frankfurt Rennen durchführen. Im Jahr 2002 sind 15 Renntage durchgeführt worden, im Jahr 2003 12 Renntage und im Jahr 2004 bisher 11 geplante Renntage, deren Ergebnisse in die Zuchtwertschätzung eingeflossen sind.
Herr Minister, nachdem Sie die Ergebnisse vorgetragen haben, gehe ich davon aus, zum einen dass wir die zur Verfügung gestellt bekommen und zum anderen dass daran deutlich wird,wie die gute Zusammenarbeit mit dem Landesgestüt Dillenburg ist.Lässt es sich nachweisen,dass gerade durch Veranstaltungen des Rennklubs Frankfurt eine bessere Vermarktung des so genannten Hessenpferdes möglich ist?
Herr Abg. Heidel, ich denke, das sind unterschiedliche Dinge. Ich habe eben von der Förderung der Vollblutzucht gesprochen und ausgeführt,dass es meiner Meinung nach kaum noch Pferde in unserem Land gibt, die dem Reitsport zur Verfügung stehen und in denen nicht zumindest zum Teil Vollblut steckt. Ich bin der Meinung, wenn Vollblut in der hessischen Zucht nicht mehr eingesetzt wird, dass die Qualität der hessischen Pferde in erheblichem Maße zurückgehen würde. Das würde der Vermarktung des Hessenpferdes in erheblichem Maße schaden.
Welche Rechtsauffassung und welche Zielrichtung des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz lagen den neu im Haushaltsentwurf 2005 eingestellten 190.000 c für die Dachmarke Rhön zugrunde?
Herr Abg.Häusling,der Entwurf des Haushaltsplans stellt eine Absichtserklärung zur Förderung von gewünschten Maßnahmen dar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes bestanden Überlegungen hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit Bayern und Thüringen, unter anderem im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten des Biosphärenreservates Rhön.
Dies vorangestellt, möchte ich Folgendes sagen: In den Entwurf des Haushaltsplans wurden auch Maßnahmen aufgenommen, die erst angestoßen werden sollen. Im
Falle der Dachmarke Rhön geschah dies vor einer Notifizierung. Da es sich bei der geplanten Notifizierung der Dachmarke Rhön um eine Beihilferegelung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG-Vertrag handelt, die von der EU-Kommission genehmigt werden muss, sind die staatlichen Beihilfemittel über den Förderzeitraum detailliert anzugeben. Die Fördermittel müssen zum Zeitpunkt der Genehmigung durch die Europäische Union vorhanden sein.
Ziel der Maßnahme hätte die Einleitung eines Notifizierungsverfahrens für eine Beihilferegelung der Dachmarke Rhön im Kontext der Gemeinschaftsleitlinien für staatlichen Beihilfen zur Werbung für in Anhang I des EG-Vertrags genannte Erzeugnisse und für bestimmte nicht in Anhang I genannte Erzeugnisse und nach dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor in einem Länderverbund von Hessen, Bayern und Thüringen sein können. Dabei weise ich ausdrücklich darauf hin, dass der Nonfoodbereich nicht von der Notifizierung betroffen ist. Hier kann über LEADER+ wie bisher gefördert werden.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2004 hat sich herausgestellt, dass die beteiligten Länder Bayern und Thüringen keine eindeutige Zusicherung ihrer Beteiligung in Höhe von jeweils 50.000 c geben konnten. Die Grundidee der Notifizierung der Beihilferegelung für die Dachmarke Rhön für landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie sie ursprünglich von meinem Haus verfolgt wurde, kann damit nicht mehr aufrechterhalten werden.
Herr Staatsminister, die Länder Bayern und Thüringen haben meines Wissens noch nicht entschieden, ob sie die Dachmarke Rhön weiterhin fördern wollen. Sie wollen das von der Entscheidung des Hessischen Landtags abhängig machen. Können Sie das bestätigen?
Frau Abgeordnete,ich habe mit beiden Kollegen über dieses Thema gesprochen. Herr Kollege Miller aus Bayern und Herr Kollege Dr. Sklenar aus Thüringen konnten mir keine 100-prozentige Zusage abgeben, das zu finanzieren. Das konnten sie zumindest telefonisch nicht.