Protokoll der Sitzung vom 13.12.2004

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Rauchmelder ist in der Tat nicht nur nützlich, er ist unverzichtbar, auch nach unserer Auffassung.

(Der Redner hält einen Rauchmelder hoch. – Bei- fall bei der FDP und der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Aber dieser Rauchmelder kostet 3,24 c.

(Michael Boddenberg (CDU): Wir haben einen preiswerteren gehabt!)

Jetzt machen Sie eine Gesetzesänderung mit einer gesetzlichen Vorschrift, dass alle hessischen Wohnungen damit ausgestattet werden. Meine Damen und Herren, 3,24 c – die Verhinderungswirkung ist unstreitig. Dann lassen Sie uns gemeinsam dafür werben.

(Beifall bei der FDP – Frank Gotthardt (CDU):Lös es doch einmal aus! Zeig einmal, wie sich das anhört!)

Herr Präsident, wir sollten uns einmal überlegen, was uns im Landtag auf der Grundlage der bisherigen Gesetzgebung noch alles an brandschutzsichernden Maßnahmen fehlt. Sollte es auch hieran fehlen – immerhin haben Sie eine Schutzpflicht für 110 schutzbefohlene Abgeordnete und etwa 200 Mitarbeiter –, darf ich Ihnen einen überreichen.

(Der Redner überreicht dem Präsidenten einen Rauchmelder. – Beifall bei der FDP – Frank Gott- hardt (CDU): Das könnt ihr hier im Gebäude noch aufhängen!)

Herr Wirtschaftsminister, da Sie vom Pfad der normalen Regelung abkommen, habe ich auch einen für Sie. Stellen Sie ihn sich auf den Schreibtisch, und denken Sie immer daran, dass der marktwirtschaftliche Weg der effizientere ist.

(Der Redner übereicht Minister Dr. Alois Rhiel ebenfalls einen Rauchmelder. – Beifall bei der FDP – Volker Hoff (CDU): Ich hätte auch gern einen!)

Last, but not least möchte ich auch den Vorsitzenden der Fraktionen, die grundlegend anderer Meinung sind, gleich,wenn ich an meinen Platz zurückgehe,auch ein Gerät überreichen. Das zeigt, dass wir nicht nur sehr tolerant mit Leuten umgehen, die anders denken als wir, sondern dass wir auch eine tiefe Menschlichkeit unter Beweis stellen.

(Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Auch den,der nach unserer Auffassung – und das ist wahrscheinlich auch objektiv richtig – irrt, beschützen wir mit.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, in der Sache selbst kommt es nicht von ungefähr, dass drei Fraktionen diesen Antrag stellen, ein Gerät für 3,24 c per Gesetz zum Einbau verpflichtend vorzuschreiben. SPD und GRÜNE aus ihrer bekannten Grundeinstellung heraus. Die ist nun einmal so: Der Staat übernimmt die Vorsorge, die Fürsorge und die Sicherheitsvorsorge für den Bürger.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Bei der CDU ist es das Syndrom einer Volkspartei.Wenn ich 50 % oder mehr ansprechen will, komme ich natürlich auf die Schiene, dass ich immer mehr Leuten das Sicherheitsgefühl geben will und sie aus ihrer persönlichen Verantwortung herausnehme; denn persönliche Verantwortung braucht auch gewissen Mut. Den haben die Parteien mit diesem Verhalten in der Zeit der Bundesrepublik unseren Mitbürgern in vielen Dingen abgewöhnt. Mittlerweile geht es kaum noch darum, dass ein Mensch, ob das in Fragen der Sicherheit oder der Vorsorge ist, an seine eigene Verantwortung erinnert wird, sondern es kommt der Ruf nach dem Staat. Wenn ein Thema zu Recht öffentliches Thema wird, kommt der Ruf nach Gesetzen, statt zu sagen: Leute, das ist eine sinnvolle Maßnahme, macht es.

(Beifall bei der FDP)

Der Preis beträgt mittlerweile 3,24 c pro Gerät. Jetzt lassen wir einmal Aldi heraus; das ist schon angesprochen worden. Hier garantiere ich, dass er funktioniert. Ich will ihn jetzt nicht anstellen, sonst laufen Sie alle weg. Die Werbung der Geschäfte läuft auf Volldampf. Wir haben noch nicht einmal eine durchgängig verpflichtende Vorschrift, Blitzableiter auf die Häuser zu setzen, sondern nur in bestimmten baulichen Anlagen, die näher definiert sind,und in bestimmten gefährdeten Gebieten.Wollen Sie demnächst auch sagen, überall muss ein Blitzableiter drauf? Setzen wir das fort: Überall, wo Gefährdungspotenziale bestehen, machen wir jetzt noch ein Gesetz oder machen wir ein Gesetz noch dichter, als es jetzt schon ist. – Meine Damen und Herren, das ist in der Tat das Drama unserer Gesellschaft.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Peter Len- nert (CDU))

Das führt dazu, dass der Einzelne nicht mehr seine eigene Verantwortung sieht, sondern die Staatsverantwortung in Anspruch nimmt. Das wiederum führt dazu, dass wir bald nichts mehr leisten können.

(Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir ((BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Mein lieber Tarek Al-Wazir, wenn ich dieses Ding selbst kaufe und einbaue, kostet es, was es kostet.Wenn wir den Einbau per Gesetz vorschreiben, müssen wir ihn kontrol

lieren. Dann haben wir schon wieder einen Kontrollaufwand. Wer macht denn die Kontrolle, der Schornsteinfeger zusätzlich, der Brandschutzbeauftragte des Kreises, die Bauaufsicht des Kreises? Es fallen wiederum Kosten an.

Meine Damen und Herren, genau die Summierung dieser Regelungsdichte und dieses Vorschriftenstromes ist es, was uns stranguliert.

(Beifall bei der FDP)

Hier geht es um eine ganz wichtige Sache. Es ist richtig und ich bin dankbar, dass die Feuerwehr das so propagiert. Auch wenn ich und besonders meine Fraktion die Leistung der Feuerwehr in hohem Maße anerkennen, muss ich nicht jedem Vorschlag folgen, etwas ins Gesetz zu gießen.Wir tun es in dem Fall nicht, weil wir sagen, hier ist der Bürger aufgerufen. Gerade an einem solchen Beispiel kann ich ihm die Eigenverantwortung am besten klarmachen. Das sollte ein Ansatz sein, den wir auch in vielen anderen Punkten weiterverfolgen. – Danke.

(Beifall bei der FDP – Der Redner überreicht den Abg. Jürgen Walter (SPD), Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU) je einen Rauchmelder.)

Vielen Dank, Herr Abg. Denzin, auch für das Geschenk. Vielleicht können wir Konsens herstellen, dass wir es in diesem Raum nicht mehr anbringen, damit wir es nicht in einer Woche schon wieder abreißen müssen. Im Übrigen wollen wir das Haus nicht abfackeln, sondern abreißen. Wir werden sehen, wie dies im neuen Plenarsaal aussieht.

Als nächster Redner hat Staatsminister Rhiel das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung sieht die breite Übereinstimmung hier im Haus und kann ihrerseits nur sagen, dass sie mit diesen Vorstellungen ebenso übereinstimmt.

(Reinhard Kahl (SPD): Sehr gut!)

Insofern ist der Konsens noch größer angelegt.

Ich will jetzt nicht auf die Entwicklungsgeschichte hinweisen, sondern nur den Satz anfügen, dass die Bundesländer bisher immer versucht haben, der Musterbauordnung eine einheitliche Formulierung zu geben. Das ist bisher nicht gelungen, deswegen gehen jetzt die einzelnen Bundesländer mit ihren Bauordnungen eigenständig voran. Rheinland-Pfalz und das Saarland haben sie bereits vollzogen, in Schleswig-Holstein und Hessen stehen diese Änderungen nun an.

Ich will auf die Besorgnis hinweisen, die Herr Denzin zum Schluss aufgegriffen hat, nämlich wer die Kontrolle ausführt. Zunächst haben wir bei bestehenden Wohnungen eine Übergangsfrist.Es sind immerhin 2,8 Millionen Wohnungen in Hessen gefährdet, in die dieser Schutz innerhalb von zehn Jahren eingebaut werden soll und muss.Mit Sicherheit ergeben sich auch Regelungen, dass die Versicherungswirtschaft dies aufgreift und bei Versicherungsverträgen Policen so ausstattet,dass Rabatte gewährt wer

den. Insofern wird eine wirtschaftliche Kontrolle unmittelbar greifen.

Es ist eben schon darauf hingewiesen worden, dass es um die Menschen in den Wohnungen geht. Das ist der erste wichtige Blick. Es geht aber auch darum, zu schauen, wie oft Feuerwehren ausrücken müssen. Oft passiert dies zu spät, weil solche Anlagen nicht vorhanden sind. Es war auch ein Wunsch des Feuerwehrverbandstags in Hessen, dass eine frühzeitige Alarmierung ein frühzeitiges Eingreifen und damit Menschenschutz ermöglicht. Das hat der Innenminister auf dem Feuerwehrverbandstag zugesagt.

Wir als Landesregierung lösen dies insofern ein, als wir dem Gesetzentwurf zustimmen.Auf diesem gemeinsamen Weg haben wir ein Stück mehr Sicherheit zu wirklich vertretbaren Kosten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir haben die erste Lesung durchgeführt und überweisen den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend, und an den Innenausschuss, beteiligt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Geschenk der FDP funktioniert nicht! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die haben kein Geld für Batterien gehabt!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung ingenieurrechtlicher und anderer Vorschriften – Drucks. 16/3312 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Einbringung hat Staatsminister Dr. Rhiel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da diese Gesetzesänderung im Hinblick auf die ingenieurrechtlichen Vorschriften im Ausschuss noch intensiv beraten werden kann, kann ich die Einbringungsworte relativ kurz gestalten.

Um es auf einen Punkt zu bringen: Es geht um Änderungsbedarf im Hessischen Ingenieurgesetz, im Ingenieurkammergesetz und im Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz. Alle diese Änderungen haben einen Grund, nämlich die Veränderung und Weiterentwicklung EU-rechtlicher Bestimmungen, denen die Verordnungen, Gesetze und Vorschriften der Länder entsprechend anzupassen sind.

Der interessanteste Punkt ist vielleicht der, dass im Hinblick auf den Titel „Ingenieur“ – Stichwort: Titelschutz – die EU vorschreibt, dass mindestens ein sechssemestriges Hochschulstudium oder ein nach dem Gesetz als gleichwertig anerkannter Ausbildungsgang Voraussetzungen sind, diesen Titel führen zu können. Das ist die emotionalste Thematik dieser Anpassungen. Es gibt eine neue Richtlinie der EU, die sich von den bisherigen EU-Richtlinien abhebt, also eine Weiterentwicklung darstellt. Ge

mäß diesen Richtlinien sind vor allem die allgemeinen Hochschuldiplomrichtlinien zu ändern und anzupassen.

Zweitens geht es um das Ingenieurkammergesetz. Neben einigen redaktionellen Änderungen ist der zentrale Punkt, dass es in Zukunft eine Option geben wird, dass nicht nur eine Mitgliederversammlung stattfinden muss, wie bisher, sondern dass, wie in anderen Kammern üblich, die Option besteht, diese Rechte durch eine Vertreterversammlung wahrnehmen zu können.

Drittens geht es um die Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes.Auch hier will ich nur einen Passus herausgreifen, der wichtig ist: Es wird eine Fortbildungsatzung als Pflichtsatzung eingeführt. Hier wird dem Umstand Rechnung getragen, dass gerade im technischen Bereich die Vielzahl von technologischen Weiterentwicklungen eine ständige Weiterqualifikation, also ein lebenslanges Lernen, der in diesem Berufszweig verantwortlichen Planer und Ingenieure erforderlich macht.