Protokoll der Sitzung vom 13.12.2004

Drittens geht es um die Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes.Auch hier will ich nur einen Passus herausgreifen, der wichtig ist: Es wird eine Fortbildungsatzung als Pflichtsatzung eingeführt. Hier wird dem Umstand Rechnung getragen, dass gerade im technischen Bereich die Vielzahl von technologischen Weiterentwicklungen eine ständige Weiterqualifikation, also ein lebenslanges Lernen, der in diesem Berufszweig verantwortlichen Planer und Ingenieure erforderlich macht.

Fazit: Aus meiner Sicht handelt es sich um keine spektakulären und politisch bedeutsamen Änderungen, vielmehr um eine mehr oder weniger große Pflichtübung zur Anpassung an das EU-Recht, aber auch um einige Verbesserungen, die sich aus der bisherigen Praxis ergeben haben.

So weit die Einbringung. Ich bitte um eine intensive Beratung. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Wagner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben den heutigen Plenartag mit der Debatte über die Rauchmelder harmonisch angefangen,bei der sich fast alle Fraktionen einig waren. Bei diesem Tagesordnungspunkt können wir ihn auch harmonisch fortsetzen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nicht übertreiben! – Priska Hinz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Mach mal langsam!)

Da Herr Kollege Denzin die Rauchmelder zum Anlass für eine wirtschaftspolitische Grundsatzerklärung und für ein Plädoyer zur Deregulierung genommen hat, möchte ich bei diesem Tagesordnungspunkt am Anfang aber darauf hinweisen, dass uns bei vielen Gesetzen der Vorwurf ereilt, es gebe zu viele Gesetze und damit eine Überbürokratisierung. Bei dem Gesetz, über das wir heute reden, haben wir ein Beispiel dafür,dass Gesetze wirtschaftliches Handeln und die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln erst möglich machen. Darauf soll auch einmal hingewiesen sein, dass nicht alle Gesetze a priori Gängelungen der Wirtschaft sind, sondern dass vieles, was wir hier im Hause beraten, auch dazu dient, dass wirtschaftliches Handeln erst möglich wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu zählt auch das vorliegende Gesetz, das die Selbstorganisation der freien Berufe in Kammern regelt. Ähnlich

wie viele Handwerker sind es auch die Freiberufler, die mit ihrem besonderen Engagement und ihrem Fachwissen unsere Wirtschaft prägen und voranbringen. Den hier zu diskutierenden Vorschlägen, dem Ingenieurgesetz, dem Ingenieurkammergesetz und dem Architekten- und Stadtplanergesetz,können wir – ich habe es anfangs schon gesagt – zustimmen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Änderungen in diesem Gesetz eingehen.

Erstens. Dass den Ingenieuren aus den Mitgliedsländern der EU der Zugang zum deutschen Markt erleichtert wird, ist nicht nur geboten, sondern auch ein Gewinn für den Wettbewerb hierzulande. Kluge Ingenieure aus allen Ländern der EU sind uns willkommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir freuen uns auch, dass es durch ein Abkommen zwischen der EU und der Schweiz auch den Schweizern möglich ist, hier ihre gute fachliche Arbeit zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Wenn wir der Ingenieurkammer künftig die Möglichkeit eröffnen, zur Erfüllung neuer Aufgaben eigene Satzungen zu schaffen, erleichtert dies die Selbstverwaltung.Auch die Option, statt einer Mitgliederversammlung eine so genannte Vertreterversammlung einzurichten, wie dies bereits in anderen Kammern üblich ist, sollten wir der Ingenieurkammer eröffnen. Ich füge hinzu: Die Ingenieurkammer kann an diesem Punkt auch das sehr vertrauensvolle Gespräch mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN suchen.Wir haben wahrlich in der innerparteilichen und innerverbandlichen Diskussion sehr viel Erfahrung mit dem Streit zwischen Mitgliederprinzip und Delegiertenprinzip.Wir können sicherlich sehr viele Hinweise zur Ausgestaltung geben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens.Die Nachfrage nach einer Ingenieurleistung profitiert davon, wenn der Ingenieur seines Vertrauens eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auch das ist ein Gegenstand, den wir in diesem Gesetz regeln. Viele Ingenieure außerhalb des Kreises derer, für die die Versicherung schon jetzt obligatorisch ist, werden ohnehin bereits freiwillig eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Ingenieure in den Ingenieurkammern vorzuschreiben, schafft Rechtssicherheit und verbessert die Markttransparenz. Sie dient somit letztlich dem Verbraucherschutz und findet damit wie das gesamte Gesetzesvorhaben unsere Zustimmung.– Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Frankenberger für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geschieht selten, dass ich dem Wirtschaftsminister von dieser Stelle aus Recht gebe.Er hat aber in der Tat Recht,wenn er sagt, hier solle nichts Spektakuläres geregelt werden. Ich er

liege jetzt auch nicht der Versuchung, nachdem der Wirtschaftsminister und der Kollege Wagner im Wesentlichen alles dargestellt haben, nach dem Motto zu verfahren:Alles Wesentliche ist schon gesagt, bloß nicht vonseiten der SPD-Fraktion. – Wie gesagt, ich will dieser Versuchung widerstehen. Ich will nur so viel anfügen: Aus unserer Sicht gibt es zu diesem Gesetzentwurf wenig Kontroversen. Die SPD-Fraktion wird Dinge, die noch offen sind, im Ausschuss ausführlich ansprechen und beraten. Insgesamt, unter dem Strich, gibt es aber wirklich wenig Spektakuläres. Die Dinge, die hier neu geregelt werden, ergeben sich im Wesentlichen aus europarechtlichen Vorschriften. Insofern müssen Sie nachvollziehen, was in Europa an Rahmenbedingungen gesetzt wurde. Den Worten des Kollegen Wagner,was den Wettbewerb in Zukunft anbelangt, kann ich vonseiten meiner Fraktion ausdrücklich zustimmen.– Meine Damen und Herren,ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat Herr Denzin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt haben wir doch noch die friedliche Zeit total gemeinsamer Auffassungen. Das, was der Minister vorgelegt hat, musste gemacht werden: die EU-Anpassung. – Lassen Sie mich dazu feststellen:Vor zwei, drei Jahren haben wir hier sehr intensiv um die derzeit gültige Fassung des Ingenieurkammergesetzes gerungen. Damals war die Diskussion keineswegs so einmütig, wie sich das heute darstellt. Ich freue mich, dass das, was wir damals gemeinsam in der Koalition getragen haben, heute allgemeine Grundlage geworden ist. Das zeigt, dass diese Arbeit auf jeden Fall gut war.

Herr Minister, wie Sie wissen, ist noch einiges auf dem Verordnungsweg zu tun. Nach meinen Gesprächen auf dem hessischen Ingenieurtag vor 14 Tagen muss ich dazu sagen: Es wird auch dringend noch einiges erwartet.

Kurzum:Was Sie vorgelegt haben,findet auch unseren Segen und unsere Zustimmung. Ich bitte Sie aber sehr, die Hausaufgaben, die noch ausstehen, zügig anzugehen. Hier fehlt noch einiges. Hier gibt es einiges Durcheinander, das nicht sein müsste.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat Herr Abg. Hoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich will den vorweihnachtlichen Frieden an der Stelle nicht stören. Der Kollege Wagner hat es so schön vorgetragen, dass es eigentlich nur wenig zu ergänzen gibt.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist immer so!)

Uns kommt es darauf an, dass mit dem Gesetzgebungsverfahren, das hier auf den Weg gebracht wird, die Freizügigkeit innerhalb der EU umgesetzt wird, dass für mehr

Wettbewerb gesorgt und dass die Selbstverwaltungskräfte im Ingenieurwesen gestärkt werden. Alle drei Positionen werden von der CDU-Fraktion dieses Hauses rückhaltlos unterstützt. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Ich hoffe, dass wir auch nach den Beratungen im Ausschuss zu einer einstimmigen Beschlussfassung im Hessischen Landtag kommen. Die CDU-Fraktion freut sich auf diese Diskussion. – Herzlichen Dank, Herr Präsident.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Damit ist die erste Lesung durchgeführt.

Wir überweisen den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Vorbereitung der zweiten Lesung. – Dem wird nicht widersprochen. Damit ist das beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucks. 16/3280 zu Drucks. 16/2828 –

Die Berichterstattung hat Herr Kollege Kaufmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Harmonie ist wirklich irrsinnig groß. Das kann aber nicht ewig so weitergehen. Die Rolle, die Sie mir alle zugedenken, dass ich die Harmonie jetzt störe, werde ich ausnahmsweise aber nicht übernehmen.

Herr Präsident,meine Damen und Herren,der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 50.Plenarsitzung am 23.November 2004 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Hauptausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 beraten und ist einstimmig zu dem von mir vorgetragenen Votum gelangt. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, dazu gibt es keine Wortmeldungen.

Dann stimmen wir in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf ab.Wer diesem Gesetzentwurf in der vorgetragenen Form seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen und verabschiedet worden. Er ist zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeinde

ordnung und anderer Gesetze – Drucks. 16/3339 zu Drucks. 16/2463 –