Rauchmelder retten Leben – in diesem Sinne bitten wir um Unterstützung des gemeinsamen Gesetzentwurfs. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir am Anfang einer solchen Plenarwoche mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf beginnen, dem in der Zielrichtung alle zustimmen. Lediglich die FDP-Fraktion ist der Meinung, so etwas gehört nicht in eine gesetzliche Regelung hinein.Aber dass wir alle dafür sind, dass Rauchmelder eingebaut werden, ist unstreitig.
Insofern haben wir gedacht: Wenn die SPD den Ursprungsantrag dazu gestellt hat, dann soll sie den Gesetzentwurf begründen können. Wir haben uns im Laufe dieses Jahres dahin entwickelt, wo wir heute mit dem Gesetzentwurf stehen.Aber wir haben schon in der Debatte im April gesagt, dass es ordnungspolitisch eigentlich grundsätzlich nicht richtig ist, so etwas in der Bauordnung zu regeln.
Es ist ein Systemfehler; denn so etwas sollte normalerweise nicht in einem Gesetz geregelt werden. Insofern stimme ich der FDP in diesem Punkt durchaus zu.
Trotzdem ist es richtig – wir hatten diese Debatte bereits vor zwei Jahren bei der Novellierung der Hessischen Bau
ordnung –, dass es uns nach all den Bemühungen, die die Frau Kollegin Hofmeyer aufgezählt hat, mit freiwilligen Initiativen,mit Aufklärungskampagnen der Feuerwehren, der Sparkassenversicherung und der Kinderschutzorganisationen nicht gelungen ist, deutlich mehr Rauchmelder in den Wohnungen unterzubringen.Es ist einfach im deutschen Denken so drin: Wenn es im Gesetz nicht steht, dann hat man das Gefühl, dass man es nicht braucht.
Deswegen haben einige Länder, beginnend mit dem Saarland und Rheinland-Pfalz, die frühere Entscheidung durchbrochen, dass es nicht in die Bauordnung aufgenommen wird. Sie haben damit Vorgriff genommen auf das,was alle anderen Bundesländer machen werden;denn man ist sich inzwischen bundeseinheitlich darüber im Klaren, dass es gesetzlich geregelt werden muss.
Insofern wollen wir jetzt dieser bundesweiten Regelung vorgreifen und es in Hessen regeln. Frau Kollegin Hofmeyer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es nichts nützt, wenn wir einfach nur Rauchmelder für den Neubau vorschreiben, sondern wenn, dann ist es sinnvoll, den gesamten Bestand abzudecken. Zehn Jahre haben alle Betroffenen dafür Zeit.
Der Gesetzentwurf dokumentiert, dass das völlig verwaltungsschlank organisiert ist. Das heißt, es wird zu keiner baurechtlichen Überprüfung kommen. Es gibt auch nicht das Problem der Haftung beim Einbau und beim Betrieb. Das ist eindeutig geregelt in allen Gesetzen, die es in Deutschland dazu gibt. Klar ist, dass der Bauherr dafür sorgen muss, dass ein Rauchmelder installiert wird. Klar ist auch, dass, wenn die Wohnung vermietet wird, diese Verpflichtung, die Wohnung mit Rauchmeldern zu betreiben, auf den Mieter übergeht.
Ich will auch sagen:Wir reden hier wirklich nicht über einen Härtefall,wenn jemand für 3,5 oder 8 c einen Rauchmelder installieren muss, der außerdem nur mit einer Schraube anzubringen ist. Frau Kollegin Hofmeyer hat eben schon die Zahlen genannt: In Hessen gibt es ca. 40 Rauchtote im Jahr. Durch Rauchmelder könnte diese Zahl mindestens halbiert werden. Das ist die Einschätzung aller Experten.
Ich sage noch einen Satz dazu,dass sehr viele Leute gesagt haben: Regelt es nicht gesetzlich, das ist doch Sache jedes Einzelnen, der das für sich selbst entscheidet, ähnlich wie bei der Gurtpflicht.
Hierzu möchte ich eindeutig sagen, auch in Richtung der FDP: Der Kinderschutzbund und all die Organisationen, die sich in diesem Bereich dafür einsetzen, haben eindeutig nachgewiesen, dass es gerade die Kinder sind, die nicht alleine für sich entscheiden können, ob ein Rauchmelder dort hängt oder nicht.
Deswegen ist es richtig. Das gilt auch für ältere, pflegebedürftige Menschen, die nicht in der Lage sind, selbst zu reagieren. Auch deswegen ist es notwendig, dass ein Rauchmelder angebracht wird, damit eine Rettung erfolgen kann.
Meine Damen und Herren, alles in allem bin ich der Meinung, dass es eine sinnvolle Ergänzung der Hessischen Bauordnung ist. Wir haben jetzt noch eine kleine Anhörung dazu, aber ich freue mich, dass wir diese Sache nun
endlich auf den Weg bringen, und das auch noch gemeinschaftlich. Vielleicht kommt die FDP im Laufe der Beratungen noch auf den richtigen Weg. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Milde hat es eben auch schon betont:Es ist schön, die letzte Plenarwoche in diesem Haus mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf anzufangen, der sich mit dem Einbau von Rauchmeldern beschäftigt. Allein, mir fehlt der Glaube, dass sich das über die nächsten Tage so fortsetzen wird.
Schauen wir einmal. Wir können zumindest vernünftig und anständig mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf beginnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es war dringend notwendig, dass wir diesen gemeinsamen Gesetzentwurf jetzt vorlegen.
Nach vielen öffentlichen Debatten und nach vielen Versuchen, diesen Themenkomplex über Aufklärungskampagnen und anderes zu regeln,hat sich herausgestellt,dass sich nicht viel getan hat. Deswegen muss man irgendwann zu der Erkenntnis kommen:Wenn es auf freiwilliger Basis nicht geht, muss man es in anderer Form regeln. Deswegen haben wir uns irgendwann entschlossen, diesen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen.
Ich finde es positiv, dass wir hier etwas Gemeinsames vorlegen; denn ich kann mich noch an den diesjährigen Feuerwehrverbandstag erinnern. Damals wurde eine Resolution zu diesem Thema verabschiedet.Die freiwilligen Feuerwehren in Hessen haben gefordert, dass wir als Landesgesetzgeber in diesem Punkt tätig werden. Ich denke, man kann positiv erwähnen, dass sich der Hessische Landtag nach einem Dreivierteljahr dieses Themas annimmt und es erledigt. Ich kann mir vorstellen, der Innenminister wird beim nächsten Feuerwehrverbandstag darüber berichten, und er kann dann den Vollzug melden.
Meine Damen und Herren,die Kollegin Hofmeyer hat gerade angesprochen, dass es im Hessischen Landtags schon verschiedenste Initiativen gegeben hat. Ich muss leider ein wenig Wasser in den Wein von Frau Hofmeyer gießen. Wenn Sie sich vielleicht einmal die Drucksachennummern und die Daten anschauen, dann werden Sie feststellen, dass meine Fraktion schon im März dieses Jahres einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt hat.Wir haben uns bewusst damals für einen Antrag entschieden, weil wir gesagt haben, dass es vielleicht eine Regelungsmöglichkeit unterhalb einer gesetzlichen Bestimmung gibt. Wir wollten damals die Landesregierung beauftragen, etwas in dieser Richtung vorzulegen.
Für uns bestand z. B. die Frage, ob man vielleicht in Verhandlungen mit den Feuerversicherungen dazu kommen
kann, dass diejenigen, die in ihren Privatwohnungen und Räumlichkeiten Rauchwarnmelder einbauen,gegebenenfalls über die Beiträge entlastet werden. So könnte man gewissermaßen unterhalb einer gesetzlichen Regelung etwas schaffen. – Das war nicht möglich.
Dann hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Prinzip das Gleiche zum Inhalt hat wie das, was wir jetzt diskutieren. Ein Punkt, der auch in dem damaligen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vielleicht nicht so richtig geregelt war, war:Was machen wir mit dem Altbestand? Das wird im Prinzip eines der Hauptprobleme sein. Dass man das im Neubestand vorschreiben kann, ist richtig. Aber wie kommen wir an die Masse der Altbauwohnungen heran?
Ich finde, wir haben jetzt mit dem Gesetzentwurf eine gute Möglichkeit gefunden, das zu regeln, und ich glaube, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.
Frau Kollegin Hofmeyer hat es gerade auch schon gesagt: Bei Bränden in Hessen kommen rund 40 Menschen im Jahr zu Tode. Die Hauptursache ist meistens der Erstickungstod durch toxische Gase.Der Rauch wird im Schlaf von den Menschen nicht wahrgenommen. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass dort, wo Rauchmelder vorgeschrieben sind, die tödlichen Ausgänge von Bränden nicht in dieser Form bestehen. Deswegen ist es richtig, dass wir den gesetzlichen Weg gehen.
In Richtung der FDP, die im Grundsatz nicht dagegen ist, dass Rauchmelder eingebaut werden,aber die eben gegen eine gesetzliche Regelung ist, muss man noch einmal ganz deutlich sagen – der Kollege Milde hat das gerade auch schon erwähnt –: Sehen Sie sich einmal an, wer alles in der hessischen Öffentlichkeit dafür geworben wird, dass freiwillig Rauchmelder eingebaut werden. Allein die Feuerwehrverbände mit ihrer Mitgliedschaft haben stark dafür geworben, der Kinderschutzbund und andere waren in dieser Frage tätig. Wenn man dann feststellt, dass sich an der Zahl der eingebauten Rauchmelder nichts ändert, muss man sich als Gesetzgeber irgendwann überlegen, ob man hier nicht tätig wird.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen. Wir haben es neulich mit einem so genannten Rauchmelderskandal zu tun gehabt. Ich hoffe, dass das nicht dazu führt, dass das Vertrauen der Bevölkerung gerade in diese Technik zurückgeht. Mit dem Verkauf von fast 400.000 Rauchmeldern, die nicht funktionstüchtig waren, in einer großen Warenhauskette wird nicht gerade das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese Technik gestärkt. Wir müssen jetzt sehen, dass wir durch Aufklärungskampagnen wieder darauf hinwirken und den Menschen sagen: Das war etwas, was nicht wieder vorkommen soll. Diese Technologie ist gut. Diese Technologie sollte man einbauen, gerade im Hinblick auf das Retten von Kindern, die sich im Ernstfall nicht selbst retten können.
Denn mit jedem Rauch, der frühzeitig erkannt wird, wird unter Umständen verhindert, dass Menschen in diese Räume hinein müssen und sich Gefahren aussetzen müssen. Von daher tun wir auch etwas für die hessische Feuerwehr. Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg. Vielleicht kann sich die FDP auch noch dazu entscheiden, diesen richtigen Weg mitzugehen. – Herzlichen Dank.
(Der Redner tritt mit einer Tüte Rauchmeldern ans Rednerpult. – Günter Rudolph (SPD): Hat er jetzt Rauchmelder von Aldi?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Rauchmelder ist in der Tat nicht nur nützlich, er ist unverzichtbar, auch nach unserer Auffassung.