dass noch einmal rechtliche Ergänzungen stattfinden und dass von daher häufig Entscheidungen der Behörden im Einvernehmen mit den Widerspruchsführern verändert werden,
vielleicht nicht genau so, wie es der Widerspruchsführer beantragt hat, aber so, dass man zu einer Lösung kommt, die für beide Seiten tragbar ist,
die die Qualität der Behördenentscheidung erhöht, Herr Kollege Jung, und die vor allem auch eine Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis in diesen Fällen sicherstellt. Es geht darum – auch diesen Grundsatz lassen Sie außer Acht; das müssen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande wissen –, dass der Rechtsschutz des Bürgers an dieser Stelle verkürzt wird.
Denn er wird letztendlich in das gerichtliche Verfahren gezwungen. Das kommt ihn nicht nur teurer, das dauert auch länger, und das Gericht ist nicht in der Lage, so wie die Behörde, eine Prüfung der Zweckmäßigkeit durchzuführen. Wenn wir auf den Punkt der Entlastung der Verwaltungsgerichte zurückkommen
ich komme zum Schluss –, dann muss man sich vor Augen führen, dass ein Verwaltungsrichter in diesen Fällen eingesetzt ist, der teurer ist als ein Sachbearbeiter beim Regierungspräsidium. Von daher habe ich die Hoffnung, dass sich in diesen Fällen doch noch einmal die Argumente der Justizseite gegen die der Finanzen durchsetzen. Wenn Sie bislang nur planen, dies auf zwei Jahre zu erproben, dann ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Überprüfung zeigen wird, dass die Abschaffung der Widerspruchsverfahren in dieser Breite unsinnig ist.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Frau ZeimetzLorz, ich verstehe Ihre schwierige Situation, dies hier nachvollziehbar zu begründen. Der angedrohte Entwurf der Landesregierung ist nicht mehr in der Regierungsanhörung, wie Sie gesagt haben. Die Frist ist längst abgelaufen. Seit Monaten wird intern darüber gestritten, was nun richtig ist. Das kann ich auch gut verstehen. Denn dieser Innenminister, der schon viel Unsinn produziert hat, hat hier so ziemlich den unsinnigsten Unsinn vorgelegt, den man sich überhaupt vorstellen kann.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Volker Bouffier: Na, na, na! – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))
Ich verstehe gut, dass sich bei Ihnen zu Recht Widerstand regt. Ich finde, der Antrag der SPD ist eine gute Gelegenheit, jetzt Schluss mit diesem unsinnigen Vorhaben zu machen und ein für alle Mal zu sagen, dass das Widerspruchsverfahren bei den RPs nicht abgeschafft werden soll.
Frau Zeimetz-Lorz, Sie haben Recht. Man kann nicht sagen: Wenn die Widerspruchsverfahren beim RP abgeschafft werden, werden alle Verfahren 1 : 1 bei den Verwaltungsgerichten landen. – In welchem Umfang sie das tun werden, wissen wir alle nicht, weil wir keine Ahnung haben, wie viele Bürgerinnen und Bürger für den Fall, dass es die Widerspruchsverfahren nicht mehr geben sollte, den direkten Weg zum Verwaltungsgericht finden. Wenn man aber davon ausgeht, dass es nur die Hälfte aller derjenigen ist, die ihr Recht bisher im Widerspruchsverfahren gesucht haben, dann bedeutet das immer noch, dass Sie die Arbeitskraft von zwölf Verwaltungsrichtern einsetzen müssen. Ich bin gespannt, ob Sie morgen in den Haushaltsberatungen den Stellenplan der Verwaltungsgerichte um zwölf Richter aufstocken.
Das Widerspruchsverfahren ist ein Verfahren, in dem die Bürger schnell und vor allem einfach und sehr erfolgreich zu ihrem Recht kommen können – so oder so. Entweder werden sie davon überzeugt, dass die Ausgangsentscheidung richtig war, und sie verzichten darauf, vor Gericht zu gehen, oder die Ausgangsbehörde wird durch die Fachbehörde davon überzeugt, dass das, was sie gemacht hat, falsch war und sie auf den Bürger zugehen sollte.Wir wissen, dass beim Landkreis Groß-Gerau z. B. zwischen 1999 und 2003 die geführten Widerspruchsverfahren im Baurecht zu 90 % zu einer Erledigung geführt haben. Zu 90 % war danach Schluss des Streits.
(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Anhörungsausschuss, aber nicht Widerspruchsverfahren! Das ist der Unterschied!)
Bei der Stadt Frankfurt am Main sind es im Baurecht 70 bis 75 %. Im Baurecht geht es auch um Investitionsentscheidungen. Wenn Sie den Leuten sagen, dass es erstens länger dauert, bis der Streit entschieden ist, und dass es zweitens teurer wird, dann steht fest, dass Sie ein Investitionshemmnis aufbauen. Das ist ganz klar.
In Darmstadt z. B. – das wissen wir aus der Stellungnahme des Hessischen Städtetages – werden 100 % der Widersprüche bei Namensänderung ohne jede Klage erledigt. Seit 14 Jahren gibt es dort kein Klageverfahren mehr. Sie würden etwas zu den Verwaltungsgerichten bringen, was sie seit 14 Jahren gar nicht mehr kennen. In Frankfurt landen z. B. 90 % der Streitigkeiten über Abschleppverfahren, 80 % der streitigen Wohngeldverfahren und noch 50 % aller Führerscheinsachen nie vor Gericht. Das Widerspruchsverfahren hat sich also bewährt. Es ist auch relativ preiswert, wenn man vergleicht, was ein Bürger oder eine Bürgerin im Klageverfahren und im Widerspruchsverfahren zahlen muss. Wir haben das an einem Beispiel durchgerechnet. Das ist relativ kompliziert, weil die Grundsätze der Gebührenberechnung sehr unterschiedlich sind. Wir haben das für eine Gewerbeuntersagung durchgerechnet und sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass im Widerspruchsverfahren 200 c und im Gerichtsverfahren mindestens 600 c zu zahlen sind. Für die Bürgerinnen und Bürger stellt sich die Frage, ob sich das lohnt. Man offeriert ihnen den teureren Weg, und den preiswerteren versperrt man ihnen. Das kann nicht sinnvoll sein.
Sie verlagern die Arbeit vor allem nicht nur vom RP zu den Verwaltungsgerichten – dazu könnte man noch sagen, dass das wenigstens eine Landesangelegenheit ist –, sondern Sie verlagern die Arbeit nach unten auf die Kommunen. Wir haben gestern im Zusammenhang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz sehr ausführlich über das Konnexitätsprinzip diskutiert. Da haben Sie sehr penibel darauf geachtet, dass durch die Regelungen im Gleichstellungsgesetz auch nicht ein müder Cent bei den Kommunen an Kosten übrig bleibt. Deswegen haben Sie gesagt, dass Sie das nicht machen können. Jetzt wollen Sie aber im großen Stil und in breitem Umfang Aufgaben übertragen, die bisher die Länder bei den RPs wahrgenommen haben. Es ist vollkommen klar: Wenn Sie den Kommunen die Widerspruchsmöglichkeiten nehmen,sind
die Rechtsämter – die dann schlussendlich diejenigen sind, die die Klage vor dem Verwaltungsgericht verteidigen und ihr entgegentreten müssen – stärker belastet,weil sie mehr Klagen haben, mit denen sie arbeiten müssen, und in den Klagen, die sie haben, noch nicht einmal die Unterstützung durch die vorangegangene Widerspruchsentscheidung haben.
Wenn Sie jetzt sagen, als Alternative überlegen Sie, ob die Ausgangsbehörde auch die Widerspruchsbehörde wird, dann hat das unmittelbar mit dem Konnexitätsprinzip zu tun, denn dann übertragen Sie Aufgaben, die bisher die RPs hatten,unmittelbar auf die Gemeinden.Wo bleibt die Ersparnis, wenn Sie sich, wie wir gestern gehört haben, sehr strikt daran halten, dass das, was Sie den Kommunen aufbürden, durch das Land bezahlt wird? Wo bleibt die Ersparnis, wenn Sie das, was Sie bisher den RPs bezahlt haben, künftig den Kommunen bezahlen müssen?
Der eigentliche Sinn des Widerspruchsverfahrens ist, dass die bei den RPs angesiedelten Fachbehörden, die landesweit tätig sind und sich tagtäglich mit diesen Fällen beschäftigen, inhaltlich und fachlich die Dinge viel besser entscheiden können als die kommunalen Behörden, die mit sehr vielen unterschiedlichen Problemen befasst sind. Aus fachlichen und sachlichen Gründen, aus finanziellen Gründen, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit: Lassen Sie diesen Unsinn bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Landesregierung nehme ich wie folgt Stellung.Wenn man die Debatte hier verfolgt,hat man das Gefühl,es sei eine ganz neue Situation eingetreten, es sei sozusagen der Kern des Verwaltungsschaffens betroffen. Man hat den Eindruck, die Verwaltung arbeite grundsätzlich fehlerhaft, es bedürfe immer eines Widerspruchsverfahrens. All das ist schlicht Unsinn.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Dinge ein bisschen einordnen. Es geht hier um eine Frage, die Gewicht hat, aber sie ist weder neu noch von überragender Bedeutung, und zwar unter keinem einzigen denkbaren Gesichtspunkt. Ich darf einmal darauf hinweisen, dass wir vor gar nicht allzu langer Zeit – unter Ihrer Mitwirkung, Frau Kollegin Beer, damals waren wir nämlich noch gemeinsam an der Regierung – mit dem ersten Verwaltungsreformgesetz bei sage und schreibe 80 Sachverhalten die Widerspruchsverfahren gestrichen haben.
Wir haben sie ersatzlos gestrichen.Da das niemand in diesem Hause heute erwähnt hat, habe ich den Eindruck, es ist nicht mehr allen unmittelbar präsent, und es hatte auch nicht die erschütternde Wirkung, die man angesichts der heutigen Debatte vermuten könnte.
Lassen Sie uns die Sache ein bisschen tiefer hängen. Wir haben ohne Probleme – kommunal betrachtet, aus der Sicht des Rechtsschutzes betrachtet, organisatorisch betrachtet und juristisch-gerichtlich betrachtet – bei über 80 Sachverhalten die Widerspruchsverfahren gestrichen.Das hat seither kein Mensch kritisiert.
Was ist jetzt neu? Neu ist, dass die Regierungspräsidien den Vorschlag gemacht haben, die Widerspruchsverfahren, soweit sie sie betreffen, zu streichen. Was war deren Motiv? Man muss sehr deutlich sagen, das Motiv ist ehrenwert. Das Motiv ist deshalb ehrenwert, weil es die Frage einbezieht: Wo können wir den Verwaltungsaufwand vertretbar reduzieren? Vertretbar den Verwaltungsaufwand zu reduzieren heißt auch, eine Einsparung herbeizuführen. Die RPs haben errechnet, dass sie insgesamt 35 Stellen einsparen können. Das ist doch in Ordnung. Man kann unterschiedliche Positionen einnehmen, ob man das für richtig oder falsch hält,aber das ist weder eine Grundsatzfrage,noch hat das etwas mit dem Rechtsschutz zu tun, zumal das Verfahren in Hessen anders läuft als in andern Bundesländern. Deshalb rate ich, die Dinge viel niedriger zu hängen.
Nein, wir machen das ganz kurz. – Deshalb bin ich gern bereit, für die Landesregierung ein drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform einzubringen.Warum spreche ich von einem dritten Gesetz? Ich will das erläutern. Das ursprünglich dritte Gesetz wurde zum zweiten Gesetz, damit am 1. Januar 2005 die Gerichtsbezirke entsprechend festgelegt werden können.Wir werden das morgen in dritter Lesung verabschieden.
Ich halte es für richtig,dass man sich die Frage stellt:Brauchen wir überall Widerspruchsverfahren? Aus meiner persönlichen Sicht brauchen wir sie nicht.
Frau Kollegin Beer, Sie haben sich zum Ausländerrecht geäußert. Ich weiß nicht, wo Sie die von Ihnen genannten Zahlen herhaben. Es gibt nahezu kein ausländerrechtliches Verfahren, das nicht vor Gericht landet. Das kann Ihnen die Ausländerbehörde jedes Kreises bestätigen. Der einzige Grund, warum viele der Verfahren nicht vor Gericht geführt werden,ist der,dass sie keine Betreiber mehr haben, weil sich die Fälle anderweitig erledigt haben. Sie erledigen sich aber nicht durch Widerspruchsverfahren. Außerdem haben wir im Ausländerrecht die Besonderheit – –
Es ist so.Ich kann es nicht ändern.Gehen Sie bitte zu Ihren früheren Richterkollegen, informieren Sie sich. Wissen Sie, wo unser großes Problem im Ausländerrecht