Aus unserer Sicht jedenfalls ist dieses Ergebnis wenig verwunderlich. Herr Finanzminister, es war wohl nicht einfach, überhaupt so etwas wie eine schwarze Null am Ende der Rechnung auszuweisen. Deshalb haben Sie das auch erst in der letzten Sitzung des Parlaments in diesem Jahr vorgelegt. Dabei stand es von Anfang an im Haushalt.
Ich möchte noch den gemeinsamen Antrag der drei Fraktionen ansprechen.Wir werden dem Antrag nicht zustimmen, denn er ist völlig unzureichend. Angesichts der erheblichen Werte, um die es geht, und unter Berücksichtigung der Lockerheit, mit der Finanzminister Weimar mit dem Landesvermögen umgeht, wäre es notwendig – genau diesen Vorschlag enthielt unser Änderungsantrag –, die Wirtschaftlichkeitsberechnung durch einen externen Gutachter, z. B. durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer, vornehmen zu lassen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Angesichts Hunderter von Millionen Euro, um die es geht, kann das Kostenargument nicht greifen, denn das Geld wäre gewiss gut investiert. Wie sich die Situation nach Ablauf der 30 Jahre darstellt, wie die Flexibilität insgesamt zu bewerten ist und wie mit dem eigentlichen Kostentreiber, dem Gebäudemanagement, umgegangen werden soll – diese Fragen könnten dann gewiss besser beantwortet werden. Jetzt stellt es sich so dar, dass die Risiken ganz vom Land getragen werden müssten. So teuer wird es, wenn die Schwarzen das Vermögen des Landes in die Hand bekommen und dann versilbern.Wir lehnen die Vorlage ab.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen jetzt nicht, wie man angesichts des Debattenverlaufs vielleicht meinen könnte, über den Kauf des Schlosses in Erbach und auch nicht über das Defizit im Landeshaushalt, sondern wir reden über den Verkauf von Landesimmobilien und die Rückmietung derselben. Lassen Sie mich das mit der Nüchternheit eines Ökonomen durchgehen. Wir wollen uns hier nicht ideologisch festbeißen.
Zunächst einmal ist völlig unbestritten, dass eine Voraussetzung für staatliche Tätigkeit die Nutzungsmöglichkeit an Immobilien ist. Nutzungsmöglichkeit kann, aber muss nicht bedeuten, dass das Land diese Immobilien besitzt.
Eigentum oder nicht – das ist im Einzelfall eine reine Zweckmäßigkeitsfrage. Darin sind wir uns offensichtlich einig. Entscheidend dafür, ob man sich für Eigentum oder eine andere Form der Nutzungsmöglichkeit entscheidet, sind vier Faktoren: erstens die langfristige Nutzungssicherung, zweitens die Vermeidung einer zu langen Festlegung, drittens die Kapitalbindung und viertens die Kostensituation. Das sind die Faktoren, die wir bei der Beurteilung des Vorgangs berücksichtigen müssen.
Sehen wir uns die Vereinbarung an, die hier getroffen worden ist. Wir haben es mit einem Sale-and-rent-backModell zu tun. Das heißt, wir verkaufen und mieten zurück. Dabei geht es um ein Volumen von 274,5 Millionen c. Es wird ein Mehrerlös in Höhe von 125,1 Millionen c erzielt, der zum Teil dazu dient, eine ansonsten erforderliche höhere Neuverschuldung zu vermeiden, und zu einem geringeren Teil – 25 Millionen c – in die Zukunftsoffensive Hessen fließt. Die Miete – Herr Kollege Schmitt, das haben Sie in der ersten Pressemitteilung bemängelt – ist höher als der Zinssatz, weil der Eigentümer der Immobilie Leistungen zu erbringen hat, die der Kapitaleigentümer nicht erbringen muss. Das bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Zu der wirtschaftlichen Betrachtung ist Folgendes zu sagen – der Kollege Schmitt hat offenbar die Seite 8 der Vorlage nicht gelesen oder nicht erhalten –: Der komparative Barwertvorteil der Situation A – Verkauf und Rückmietung – gegenüber der Situation B – Verbleib im Landeseigentum – beträgt 824.566 c. Das ist die Zahl, die der Kollege Kaufmann korrekt zitiert hat. Sie hatten von 300.000 c gesprochen. Bezogen auf die Gesamtsumme ist das nicht viel; aber es ist positiv.
Natürlich ist die Rechnung von bestimmten Prämissen abhängig. Das darf niemanden verwundern. Sehen wir uns die Prämissen an: vom Kalkulationszinsfuß einschließlich der Risikoprämie über die Instandhaltungskosten bis zur Inflationsrate. Ich muss sagen, die Prämissen sind nach dem heutigen Stand der Überlegungen und der Einschätzungen – nur der kann für den Barwertvorteil zum heutigen Zeitpunkt maßgeblich sein – realistisch und vertretbar. Insofern gibt es aus ökonomischer Sicht an diesem Geschäft nichts auszusetzen. Ich sage aber ausdrücklich:
Man muss deutlich machen, dass das Land hier eine langfristige Verpflichtung eingeht, die einen kreditähnlichen Charakter hat.Wenn man ehrlich ist, muss man diese Verpflichtung, wie andere auch, in die Bemessung der Kredithöchstgrenze hineinrechnen. Ich empfehle dem Hessischen Rechnungshof, sich das genauer anzusehen, damit wir zu einer Neudefinition der Kredithöchstgrenze kommen können. Dann finden wir einen Konsens und beenden dadurch das blamable Spiel, in dem immer hessische Definitionen und andere Definitionen gegeneinander aufgerechnet werden:Was rechnen wir rein? Was rechnen wir raus? Nach meinem Dafürhalten gehört dieses Geschäft fairerweise einbezogen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass es nicht sinnvoll wäre.
Zusammengefasst: Wir tragen diese Transaktion mit, weil sie ordnungspolitisch sinnvoll ist. Es ist schon gesagt worden,dass das Geschäft des Landes nicht darin besteht,Immobilien zu erhalten und zu verwalten. Ansonsten wäre eine noch höhere Verschuldung unvermeidlich. Ich sage noch einmal: Fast alles ist besser als neue Schulden, und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist der Verkauf besser als der Verbleib im Landeseigentum,wenn auch die Differenz nicht sehr groß ist.
Drei Landtagsfraktionen haben beschlossen – dankenswerterweise auch die SPD, die ansonsten eine eher kritischere Haltung dem Geschäft gegenüber hat –, dass wir bei künftigen Entscheidungen in diesem Zusammenhang eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorgelegt bekommen. Die Landesregierung hat vor, noch eine Reihe von Immobilien in dieser Weise zu verkaufen und für eine begrenzte Zeit zurückzumieten. Die erste Wirtschaftlichkeitsrechnung dieser Art war die, die wir hier zu sehen bekommen haben.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident, vielen Dank für den Hinweis.– Wir werden also solche Rechnungen in Zukunft regelmäßig vorgelegt bekommen, damit wir auf einer fachlichen, zahlenmäßig fundierten Grundlage entscheiden können. Das ist ganz wichtig dabei. Wir können über die Prämissen diskutieren, und wir können Fall für Fall entscheiden, ob es besser ist, die Variante A oder die Variante B zu wählen.Ich glaube,das ist im Sinne des Landes Hessen und im Sinne einer langfristigen Stabilität der hessischen Staatsfinanzen. – Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, lieber Kollege von Hunnius. – Das Wort hat der Finanzminister, Herr Staatsminister Weimar.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abg. Kaufmann, Sie wissen selbst, so einfach ist das nicht, einfach zu sagen, wir hätten 274,5 Millionen c Veräußerungserlös und 16 Millionen c Miete,das seien 5,9 %,und hätte man am Markt für 4 % Geld über 30 Jahre aufgenommen – das stimmt im Übrigen nicht, wir haben eine Ausgangsbasis von plus/minus 4,9 % bei historisch niedrigen Zinsen –, dann zeige sich, wenn man das gegeneinander aufrechne, dass es ein schlechtes Geschäft sei.
Das ist so glatt vorbei, dass ich wenigstens mit zwei oder drei Worten darauf eingehen will. Wenn jemand die Immobilie kauft und in Zukunft für Dach und Fach zuständig ist, dann hat er in 30 Jahren in erheblichem Umfang Sanierungs- und Ausbesserungsbedarf. Da geht es um Brandschutz, es geht um Wärmedämmung und Sonstiges mehr. Wenn Sie ganz vorsichtig rechnen, kommen Sie relativ mühelos aufgrund der Erfahrungszahlen auf 25 bis 30 Millionen c. Aber dann müssen Sie schon viel Glück haben.
Zur Gefahr des zufälligen Untergangs möchte ich darauf hinweisen, dass das Land Hessen keine Eigenversicherung hat. Wenn es untergeht, geht es unter. Die Sache ist dann auch weg.
Deswegen ist auch der Korridor genannt worden: 5,5 bis 6 % ist die derzeitige Größenordnung dessen, was als vernünftiger Zins rechnerisch eingesetzt werden kann. Wir haben 5,7 % genommen, also 4,9 % plus den Zuschlag für die Risiken, die dort einzurechnen sind.Aber von den Parametern her hätten Sie mühelos nicht nur auf 5,8 oder 5,9 % gehen können, sondern Sie hätten auch auf 6 % gehen können. Dann hätten Sie bei der Rechnung einen Vorteil in erheblicher Größenordnung gehabt.
Deswegen bitte ich Sie höflich darum, sich an das zu halten, was dankenswerterweise Herr Kollege von Hunnius gesagt hat.Wir haben uns bei den Parametern in der mittleren Art und Güte dessen bewegt, was üblicherweise angenommen wird. Sie hätten aber auch relativ mühelos eine andere Rechnung aufstellen können, die zu wesentlich besseren Ergebnissen kommt. Aber bringt uns das weiter?
Wenn aber jemand sagt, Parameter können sich in 30 Jahren – Prognosen sind am verlässlichsten im Nachhinein – negativ verändern, dann muss ich sagen: Sie können sich natürlich auch positiv verändern.Deswegen ist das für uns ein Punkt, bei dem wir meinen, dass wir sehr gut liegen.
Herr Minister,Sie sprachen davon,dass auch Chancen damit verbunden sind.Aber wir gehen sicherlich doch beide davon aus, dass die Landeshaushaltsordnung davon spricht, dass Risiken gerade bei solchen Geschäften zu vermeiden sind.
Entschuldigung, in der Landeshaushaltsordnung steht, dass es ein vertretbares Geschäft sein muss, und das ist es. Darüber brauchen wir jetzt nicht zu streiten.
Die Größenordnung dessen, was erlöst worden ist, die Mietzinsen und die Konditionen sind ausgesprochen gut und werden extern ausdrücklich gelobt. Es ist hier ein sehr professionelles Management vorgenommen worden, mit Rothschild in der Vorbereitung, die die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Wertanalysen auf der Grundlage des für Investoren üblichen Discounted-CashflowVerfahrens berechnet haben. Anschließend hat uns das Bankhaus Metzler GmbH in hervorragender Weise bei der Umsetzung des Geschäfts bedient.
Meine Damen und Herren, Herr Hertling sitzt oben auf der Tribüne. Er ist neben Herrn Gräf einer von denen, die in außergewöhnlicher Weise in unendlichen Stunden für das Ministerium diesen Verkauf vorbereitet haben. Ich bedanke mich an der Stelle ganz herzlich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese hervorragende Arbeit in einem völligen Neuland.
Wir sind – ich habe es schon gesagt – in dieser Frage als sehr professionell gelobt worden. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und andere Zeitschriften haben das, was Fachleute dazu gesagt haben, vorgetragen. Ich denke, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das gemacht haben, können sehr stolz darauf sein.
Es bleibt dabei, Berlin hat z. B. 3.600 Immobilien in einen Fonds eingebracht, um sie zu verkaufen. In anderen benachbarten Ländern wie Italien und Frankreich – legen Sie mich bitte nicht fest – wird dieses Verfahren im großen Stil angewandt. Große Unternehmen verkaufen ihre Immobilien. Glauben Sie, dass es anders zu bewerten ist, wenn die Deutsche Bank und andere ihren gesamten Immobilienbesitz verkaufen,
weil sie sagen, das sei nicht ihr Kerngeschäft? Glauben Sie, man würde dabei zu anderen Ergebnissen kommen?