in wie vielen Zeitungen die Redakteure in der Lage sind, unabhängig darüber zu entscheiden, was sie berichten wollen und was nicht.
Eine Art von Unternehmensentscheidung, die wir uns für alle Zeitungen wünschen würden.An dieser Stelle sollten Sie auch einmal eine vernünftige Position beziehen.
Noch spannender wird es, wenn Sie nachlesen würden, was Menschen über Zeitungen schreiben, die analysieren, wie sie arbeiten. Lesen Sie doch einmal nach, welche Zeitung in den letzten eineinhalb Jahren am kritischsten über die Sozialdemokratie berichtet hat. Lesen Sie dann auch einmal nach, dass die „Welt“ und die „Bild“-Zeitung in den letzten eineinhalb Jahren positiver über die SPD be
Wir Sozialdemokraten bleiben dabei: Jeder, der wissen will, wem eine Zeitung gehört, hat das Recht, dies zu erfahren. Dies gilt aber für jede Zeitung. Zeitungen, die von Unternehmen oder von Unternehmensverbänden geführt werden, müssen genauso offen legen, wem sie gehören, wie Zeitungen, die Parteien gehören. Wenn Sie gleiches Recht für alle akzeptieren würden, hätten Sie im Landtag eine Zustimmungschance. Da Sie das aber nicht wollen und es Ihnen darum geht,die Sprachrohre,die Ihre Politik unterstützen, freizuschalten und die Sprachrohre, die Sie stören, zu stören, müssen Sie damit rechnen, dass wir Ihren Antrag in dieser Form ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Grumbach außerordentlich dankbar, dass er sich hier noch einmal zu Wort gemeldet hat. Herr Al-Wazir, ich lese Ihnen noch einmal die Passage im Arbeitsvertrag vor, dann sollten Sie sich noch einmal überlegen, mit wem Sie hier gemeinsame Sache machen.
Das ist ein Arbeitsvertrag, in dem ausdrücklich steht – Herr Grumbach hat es nicht nur ausdrücklich bestätigt, sondern auch darauf hingewiesen, dies stehe in der sozialdemokratischen Tradition, wahrscheinlich gibt es bei der „Frankfurter Rundschau“ auch solche Verträge –:
Dem Geschäftsführer ist bekannt, dass der Gesellschafter Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (dd_vg) der SPD nahe steht. Daraus ergibt sich für den Geschäftsführer die Verpflichtung, die... Haltung sowohl in seiner Arbeit als auch insbesondere bei der Vertretung der Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu respektieren.
Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen, und ich bin dem Kollegen Grumbach außerordentlich dankbar dafür,
(Gernot Grumbach (SPD): Sie können Geschäftsführer und Chefredakteur nicht unterscheiden! – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Herr Kollege Schmitt, beruhigen Sie sich, die Rede hat Herr Grumbach gehalten. Regen Sie sich bitte von daher über ihn auf und nicht über mich.
Herr Kollege Grumbach, ich möchte im Übrigen doch darauf hinweisen, wenn Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken,dass das Medienimperium der SPD in den letzten 125 Jahren entstanden ist – auch da wollen Sie die Öffentlichkeit täuschen –: Das Medienimperium der SPD ist im Wesentlichen in den letzten zehn Jahren im Zuge der deutschen Einheit und durch Zukäufe wie bei der „Frankfurter Rundschau“ entstanden.
(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Dieser Mann kennt nicht einmal den Unterschied zwischen Geschäftsführer und Chefredakteur und redet über Medien! – Weitere Zurufe von der SPD)
Die zweite Bemerkung, die ich an dieser Stelle machen möchte: Wie sehr der Sozialdemokratischen Partei ein Gefühl dafür entschwunden ist, was Parteisache ist und was auf der anderen Seite Unternehmenssache ist,wird an dem Beispiel deutlich, dass nicht die dd_vg angekündigt hat, dass sie wegen des Hessischen Privatrundfunkgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, weil sie sich in ihrer wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeit gestört sieht,
sondern die SPD-Bundestagsfraktion angekündigt hat, ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu betreiben. Das ist eindeutig politisch ausgerichtet.
Daran wird deutlich, dass Sie jegliche Fähigkeit verloren haben, in diesem Bereich etwas zusammenzubringen.
(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und weitere lebhafte Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Al-Wazir, hören Sie doch auf, ich will Ihnen doch gerade eine Antwort geben. Sie haben Ihren JohannesHeesters-Schal an und sind deswegen ein bisschen aufgeregt. – Ich will Ihnen an dieser Stelle ganz ruhig zwei Antworten geben: Erstens. Der Unterschied in der Beschlussfassung des Innenausschusses und des Hauptausschusses ist durch eine Fraktionssitzung der CDU-Landtagsfraktion zustande gekommen.
Wir haben uns die Freiheit genommen, diesen Sachverhalt zu diskutieren, und sind in der Fraktion zu einem anderen Ergebnis gekommen als die Kollegen im Innenausschuss.
Ich weiß nicht, worin das Problem liegt und was es zu lachen gibt.Wenn Ihre Fraktionssitzungen ablaufen wie ein Feldgottesdienst, dann ist es Ihr Problem. Bei uns gibt es an dieser Stelle noch die Möglichkeit zu Veränderungen.
Herr Kollege Al-Wazir, um Ihnen eine Antwort darauf zu geben, warum wir Ihren Antrag, den Sie jetzt noch einmal eingebracht haben, ablehnen: Ich empfehle Ihnen § 5 Abs. 2 Hessisches Pressegesetz zur Lektüre. Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung trage ich ihn noch einmal vor.Sie werden sehen,Ihre Argumentation ist völliges Pillepalle, weil es längst erledigt ist. In § 5 Abs. 2 des Hessischen Pressegesetzes heißt es:
Der Verleger eines periodischen Druckwerks muss in regelmäßigen Zeitabschnitten im Druckwerk offen legen, wer an der Finanzierung des Unternehmens wirtschaftlich beteiligt ist,und zwar bei Tageszeitungen in der ersten Nummer jedes Kalendervierteljahres, bei anderen periodischen Druckschriften in der ersten Nummer jedes Kalenderjahres.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Verpflichtung gibt es schon heute.Wir wollen an dieser Stelle – das haben Sie bis zum heutigen Tage nicht kapiert – eine Kennzeichnungspflicht, damit der Leser weiß: Wo SPD drin ist, muss auch SPD draufstehen. Meine Damen und Herren, das werden wir mit der Beschlussfassung heute erreichen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Al-Wazir, der Unterschied zwischen der Miteigentümerschaft oder Eigentümerschaft einer Partei an einem Presse- oder Medienorgan und der an einer anderen Gesellschaft ist eklatant.