Ein Gemischtwarenkatalog nach dem Motto „Wir fördern einmal hier, wir fördern einmal da“, ersetzt perspektivisch keine ausgewogene und zielgerichtete Wirtschaftspolitik.
Jetzt noch einmal zu dem Punkt A 49/A 44. Herr Kollege Klemm hat eben zu Recht angemahnt, Sie sollten einmal sagen, wie lange Sie noch regieren wollen, bis sich etwas bewegt. Als Kollege Klemm Wirtschaftsminister war, hat sich zumindest für die A 49 von Borken bis Bischhausen etwas getan.
Sie wollen Ihre fünf Jahre Tatenlosigkeit kaschieren, indem Sie vermeintlich immer andere für Ihr Versagen verantwortlich machen. Das ist keine Politik, das ist nicht in Ordnung.
Seit fünf Jahren suggerieren Sie den Menschen im Schwalm-Eder-Kreis, dass sich bei der A 49 etwas bewegt. Ich habe mit Vergnügen gelesen, dass die FDP diesen Punkt wieder auf die Tagsordnung bringt.Außer der CDU glaubt in diesem Lande keiner mehr,dass das Problem mit den Kammmolchen nicht zu handeln ist. Herr Kollege Dr. Rhiel, Sie kriegen es nicht in den Griff.
Sie sind es, der den Menschen hier im Land versprochen hat, dass der Ausbau der A 49 weitergeht. Sie können dieses Versprechen nicht einlösen, genau wie bei der A 44. Die Menschen erwarten zu Recht Taten von Ihnen.
Zum Schluss: integriertes Verkehrskonzept. Sie haben das eben betont. Ich bin ein Freund davon, dass man Schlagworten wie „integriertes Verkehrskonzept“ auch Taten folgen lässt. Ich nehme Ihnen Ihr Bekenntnis zu einem integrierten Verkehrskonzept, zu dem nach unserer Ansicht auch der ÖPNV gehört, nicht ab, da Sie dem ÖPNV im Kommunalen Finanzausgleich 16,5 Millionen c entzogen haben.
Meine Damen und Herren, damit machen Sie sich nicht glaubwürdig, in diesem Punkt sind Sie unglaubwürdig.
Vielen Dank Herr Frankenberger. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir hatten eine verbundene Debatte des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Hessens Stärken für eine neue Wirtschaftspolitik nutzen und des Antrags der Fraktion der CDU betreffend Hessens Wirtschaft entwickelt sich überdurchschnittlich.
Es ist vorgesehen, die beiden Anträge dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen, dann können wir so verfahren.
Nachwahl eines Mitglieds der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk nach § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 26 HPRG
Nach § 49 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes gehören der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk fünf Abgeordnete des Hessischen Landtags an, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind. Listenverbindungen sind zulässig. Gewählt wird nach dem System Hare-Niemeyer.
In der Ihnen vorliegenden Drucks. 16/3499 schlägt die Fraktion der FDP als Nachfolger für den zurückgetretenen Abg.Michael Denzin Herrn Abg.Dieter Posch für die Nachwahl als Mitglied der Versammlung vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Widerspruch dagegen, dass wir per Handzeichen abstimmen können? – Ebenfalls nicht der Fall.
Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. Ich darf Herrn Kollegen Posch gratulieren.
Herr Kollege Posch ist damit als Mitglied der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk gewählt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Siebentes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz – Drucks. 16/3469 –
Herr Abgeordneter Hahn, ich habe ein Redemanuskript von ca. einer Dreiviertelstunde. Ich bemühe mich, es auf 40 Minuten zu konzentrieren. – Spaß beiseite.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht tatsächlich mehr um Gesetzestechnik in Form von Ausführungen entsprechender Entscheidungen des Bundesgesetzgebers. Genau genommen geht es darum, das Vorschlagsrecht der Kreise und kreisfreien Städte zur Berufung von ehrenamtlichen Richtern der Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes zu regeln.
Dies ist als Folge der entsprechenden Entscheidungen des Bundesgesetzgebers erforderlich geworden. Ich bin gerne bereit, auf Nachfragen hierzu noch einiges vorzutragen. Ich glaube aber,die Vorlage ergibt sich aus sich selbst.Aus diesem Grund will ich es mit diesen wenigen Sätzen bewendet sein lassen und damit einen kleinen Beitrag zur Verkürzung und Straffung dieser Sitzung leisten.
Vielen Dank Herr Dr. Wagner. – Für die CDU-Fraktion darf ich Herrn Abg. Klein das Wort zur Erläuterung des Änderungsantrags erteilen.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Noch nicht eingebracht und schon ein Änderungsantrag!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der heute vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Siebentes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz ist weit weniger spektakulär als ein Großteil der Gesetze, die wir im vergangenen Jahr im Landtag abgewickelt haben.
Lassen Sie mich zunächst einige Sätze zu unserem vorgelegten Änderungsantrag sagen, der drei unproblematische redaktionelle Änderungen beinhaltet.
In Art. 1 ist eine redaktionelle Änderung der Gesetzesbezeichnung notwendig, da zwischenzeitlich das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20.12.2004 in Kraft getreten ist. In diesem Gesetz sind auch Änderungen des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz enthalten.
Weiterhin ist in Art. 2 aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen eine Anpassung der In-Kraft-Tretens-Regelung erforderlich. Im vorliegenden Änderungsantrag heißt es: „Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.“ Eine weitere Befristung ist nicht mehr notwendig, da dies bereits mit dem Zweiten Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform geschehen ist. – So weit zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion.
Zum Gesetzentwurf selbst. Sie alle wissen, seit dem 1. Januar 2005 sind die Sozialgerichte sowohl für die Angelegenheiten der Sozialhilfe als auch für die Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig. Mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, das am 14. Dezember 2004 veröffentlicht wurde, wird den Landkreisen und kreisfreien Städten zum ersten Mal ein Vorschlagsrecht für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eingeräumt. Dies macht eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz erforderlich, wenn die Landkreise und kreisfreien Städte ein Vorschlagsrecht wahrnehmen sollen. Somit sind Regelungen erforderlich, die den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten vorgeben, zu welchem Sozialgericht sie das Vorschlagsrecht erhalten sollen.
Wenn im Vorfeld Kritik geübt wurde, der heutige Gesetzentwurf würde zu spät vorgelegt, ist dies nach meiner Auffassung nicht gerechtfertigt und muss an dieser Stelle auch – Herr Dr. Jürgens – zurückgewiesen werden.
Wie wir alle wissen, hat der Bundesgesetzgeber die Veröffentlichung erst zum 14. Dezember 2004 vorgenommen. Somit konnte zwangsläufig auch der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz nicht auf die Tagesordnung des Dezember-Plenums vom 13. bis 16. Dezember gesetzt werden. Dazu hat die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage gefehlt.
Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf soll jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ein Vorschlagsrecht für eines der sieben Sozialgerichte in Hessen ermöglicht werden.Wir haben in der Diskussion bereits erfahren, dass es Kritik gibt, wenn mehrere Sozialgerichte für einen Kreis zuständig sind. Für den Main-Kinzig-Kreis z. B. sind sowohl das Sozialgericht Fulda als auch das Sozialgericht Frankfurt zuständig. Das Gesetz besagt, dass nur ein Vorschlagsrecht für das Sozialgericht Fulda möglich ist.Trotz alledem wollen wir dies so akzeptieren, weil damit gewährleistet ist, dass eine fehlerhafte Besetzung der Richterbank nicht stattfinden kann und mehr Klarheit bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter herrscht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen bzw. das Gesetz in der zweiten Lesung am Donnerstag verabschieden.
Vielen Dank, Herr Klein. – Herr Dr. Jürgens, ich darf Ihnen das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteilen. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Klein, Sie haben Recht:Der Inhalt dieses Gesetzentwurfes ist relativ wenig spektakulär. Andererseits ist die Zumutung, dass wir jetzt schon beim ersten Gesetzentwurf, der in diesem Raum in diesem Jahr eingebracht wird, unter Hintanstellung der Geschäftsordnung ein Hauruckverfahren in der Gesetzgebung durchführen sollen, schon ein paar Worte wert.