Meine Damen und Herren, nach § 5 des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk gehören dem Rundfunkrat fünf Abgeordnete des Hessischen Landtags an. Die Fraktionen können Listen vorlegen, aus denen die Namen der fünf Abgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind. Listen und Verbindungen sind zulässig. Gewählt wird nach dem System Hare/Niemeyer gemäß unserer Geschäftsordnung.
Mit den Ihnen vorliegenden Wahlvorschlägen, Drucks. 16/214, Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/171, Wahlvorschlag der SPD, und Drucks. 16/172, Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sind Ihnen die Namen der zu Wählenden bekannt. Ich frage Sie jetzt offiziell: Sind von Ihnen weitere Vorschläge zu machen? – Das ist nicht der Fall.
Die Wahl ist grundsätzlich nicht geheim, es wird aber geheime Wahl gewünscht, sodass Sie jetzt namentlich aufgerufen werden.
Ich bitte Sie dann, an die Wahlkabine vorzutreten, den entsprechenden Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel anzukreuzen und in die Wahlurne zu werfen. Es kann nur jeweils ein Wahlvorschlag angekreuzt werden. Das Ankreuzen von mehreren Wahlvorschlägen macht den Stimmzettel ungültig.
Wir brauchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Von den vier Fraktionen wurden mir zwischenzeitlich folgende Kolleginnen und Kollegen zur Hilfe genannt: Das sind die Abg. Boris Rhein, CDU, Nancy Faeser, SPD, Sarah Sorge, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Nicola Beer, FDP.
Die vier Kolleginnen und Kollegen möchte ich jetzt bitten, nach vorne zu kommen, und zu gucken, ob alles ordnungsgemäß ist. Sie müssen sich auch von dem ordnungsgemäßen Zustand des Wahlraums überzeugen. Darauf wollte ich nur hinweisen. Ist alles in Ordnung? – Es werden keine Beanstandungen gegen den ordnungsgemäßen Zustand erhoben.
Bevor die Schriftführer mit dem Namensaufruf beginnen, bitte ich,den Bereich der Regierungsbank zu räumen.Die beiden Seitentüren werden während des Wahlvorgangs geschlossen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, darauf zu achten, dass die Wahl geheim abläuft.
Meine Damen und Herren, ich frage erst einmal: Ist jeder aufgerufen worden, hat jeder einen Stimmzettel erhalten, der Mitglied des Hauses ist, außer Herrn Kollegen Rentsch, der für diesen Tag entschuldigt ist?
Dass ein Stimmzettel übrig bleibt, ist klar, weil der Kollege Rentsch entschuldigt ist. Aber es ist ein weiterer übrig. Ich frage deshalb noch einmal: Ist jeder aufgerufen worden, hat jeder einen Stimmzettel erhalten, der Stimmrecht hat? – Dann ist das so. Dann schließe ich die Wahlhandlung.
Ich bitte jetzt die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, mit dem Auszählen der Stimmen zu beginnen, dabei zunächst die ungeöffneten Stimmzettel zu zählen, dann die Stimmzettel zusammenzulegen und die Stimmen gemeinsam auszuzählen. Bitte schön, walten Sie Ihres Amtes.
Meine Damen und Herren, ich verlese die Niederschrift und gebe das Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates des Hessischen Rundfunks bekannt. Vorgeschlagen sind die Liste der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks.16/214, die Liste der Fraktion der SPD, Drucks. 16/171, und die Liste der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 16/172. Es wurden 108 Stimmzettel abgegeben, null ungültige Stimmzettel; die Zahl der gültigen Stimmen beträgt 108. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Vorschlag der CDU und der FDP 64 Stimmen, auf den Vorschlag der SPD 32 Stimmen, auf den Vorschlag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN 12 Stimmen. Es gab keine Enthaltungen. Damit sind die Abg. Norbert Kartmann und Volker Hoff, CDU-Fraktion, Jörg-Uwe Hahn, FDP-Fraktion, Gerhard Bökel, SPDFraktion, und Tarek Al-Wazir, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, zu Mitgliedern des Rundfunkrates des Hessischen Rundfunks gewählt. Ich gratuliere den Ge
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Darmstadt
Dazu liegt Ihnen der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 16/173, vor.
Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Ich schlage Ihnen vor, über diesen Wahlvorschlag offen abzustimmen.Wird der Wahl mit Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zu der Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag, Drucks. 16/173, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Zustimmung des Restes des Hauses sind die Wahlvorschläge angenommen und die Abgeordneten, die ich genannt habe, als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirates beim Staatstheater Darmstadt gewählt.
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Kassel
Der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 16/174, liegt Ihnen vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. – Auch hier schlage ich die Wahl per Akklamation vor. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall.
Wer dafür ist, dass der Vorschlag angenommen wird, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Zustimmung des Restes des Hauses, der anderen drei Fraktionen, ist dieser Wahlvorschlag somit angenommen.
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Wiesbaden
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 16/175, liegt Ihnen vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Zustimmung der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP ist dieser Wahlvorschlag angenommen, und die Genannten sind gewählt.
Nachwahl eines Mitglieds der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk nach § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 26 HPRG
Wer für den Wahlvorschlag, Drucks. 16/135, ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Kollege Schaub einstimmig gewählt. Glückwunsch und viel Spaß.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) – Drucks. 16/119 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zu der Sacharbeit, nachdem wir die wichtigen Personalentscheidungen – jedenfalls einen Teil davon – für diese Plenarwoche bereits getroffen haben.
Ich schlage Ihnen namens der FDP-Fraktion die Änderung bzw. die Ergänzung des hessischen Polizeigesetzes in einem wichtigen Punkt vor, und zwar in einem Punkt, in dem wir auch sehr aufpassen müssen, dass wir die rechtsstaatlichen und die datenschutzrechtlichen Belange in das System hinein gut abwägen, das wir der Polizei zur Verfügung stellen wollen.
Als Liberale möchten wir Sie bitten, mit uns in die Offensive zu gehen, um möglichst rasch die Grundlage für eine effektive vorbeugende Bekämpfung von Straftaten zu suchen und zu finden.Wir sind der Auffassung, dass das unwürdige Hase-und-Igel-Spiel, das derzeit insbesondere in Frankfurt im Bereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main zwischen der Polizei und den Hütchenspielern stattfindet, aufhören muss. Es ist kein gutes Bild für den Rechtsstaat, wenn ein solches Hase-und-Igel-Spiel stattfindet.
Meine Damen und Herren, deswegen ist es notwendig, dass wir ein längeres Aufenthaltsverbot – so der Terminus technicus –, einen längeren Platzverweis als bisher im Polizeigesetz möglich in dieses Polizeigesetz schreiben. Der Hintergrund ist für die Damen und Herren Kollegen, die sich nicht tagtäglich mit der Innenpolitik in unserem Lande beschäftigen können, vereinfacht dargestellt wie folgt. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es sehr schwierig – das hat etwas mit Fortsetzungstaten zu tun –, Hütchenspieler immer einer, jedenfalls in meinen Augen, angemessenen Verurteilung zuzuführen.
Aus diesem Grunde haben sich sowohl die Polizeibehörden des Landes als auch die Ordnungspolizei der Stadt Frankfurt am Main darauf geeinigt, dass man das Hütchenspielen mit anderen Mitteln vorbeugender Bekämpfung von Straftaten verhindern soll. Die Polizei dort und das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main – beide Behörden gemeinsam – haben die Möglichkeit des Platzverweises nach § 31 unseres Polizeigesetzes genutzt und haben einen längeren Platzverweis als den von einem Tag, z. B. für eine Woche oder einen Monat, ausgesprochen.
Gegen diese Entscheidung hat ein Hütchenspieler, was sein gutes Recht ist, Rechtsmittel eingelegt. Letztlich hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel festgestellt, dass im hessischen Polizeigesetz keine Rechtsgrundlage vorhanden ist,über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden bzw. bis zum Ende des darauf folgenden Tages einen Platzverweis auszusprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass es gerade der Schutz vor Straftaten ist, dass es gerade der Schutz vor möglichen Opfern von Intensivstraftätern, wie Hütchenspieler nun einmal sind, ist, der dazu führen sollte, dass wir der Polizei die Möglichkeiten einräumen, ein längeres Aufenthaltsverbot auszusprechen. Das ist im Übrigen nicht nur bei Hütchenspielern anwendbar, sondern das kann genauso gut bei der Bekämpfung offener Drogenszenen anwendbar sein. Ich war gerade gestern bei einem Besuch im Polizeipräsidium in Fulda, wo mir dies als ein wichtiger Bereich für ein längeres Aufenthaltsverbot noch einmal von den Damen und Herren der Polizei vorgetragen wurde.
Es ist zum Schutz bei Veranstaltungen wie Volksfesten, Sportveranstaltungen und Open-Air-Veranstaltungen möglich. Da könnte man gewaltbereite Personen dann von der Teilnahme an diesen Veranstaltungen ausschließen. Als Liberaler sage ich ganz bewusst, dass auch die Verhinderung von so genannten Chaostagen oder der Schutz von Castortransporten Bereiche sein können, in denen man anstelle weitergehender Maßnahmen,wie z.B. die Gewahrsamsnahme, ein längeres Aufenthaltsverbot aussprechen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Grund haben wir Liberale uns die Mühe gemacht, den Datenschutzbeauftragten zu bitten, uns zu sagen, wo nach seiner Auffassung datenschutzrechtlich korrekt eine entsprechende rechtsstaatliche Maßnahme durchgeführt werden kann. Und die schlagen wir Ihnen heute vor. Nach unserer Auffassung ist das Aufenthaltsverbot nur dann zulässig, wenn nachprüfbare Tatsachen vorhanden sind, die zu der Annahme berechtigen, dass eine Person an einer bestimmen Örtlichkeit eine bestimmte Straftat begehen wird.
Das ist Juristendeutsch; das gebe ich zu. Aber das Juristendeutsch enthält drei Voraussetzungen, die ich Ihnen kurz schildern möchte. Die Polizei darf nicht einfach sagen: „Du musst jetzt hier verschwinden.“ Sie muss Tatsachen belegen, die die Annahme rechtfertigen, dass diese Person Straftaten begehen wird. Das heißt, z. B.Auffälligkeiten oder schon ein oder zwei Straftaten sind in diesem Bereich begangen. Das können auch andere Tatsachen sein. Aber hier sind wir als Liberale sehr darauf erpicht, dass nicht einfach einmal so ein entsprechendes langfristiges Aufenthaltsverbot ausgesprochen wird, sondern ein wirklich rechtsstaatlich überprüfbares.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir möchten zum Zweiten den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angewandt wissen, sodass wir bewusst in unseren Entwurf nicht hineingeschrieben haben, dass dieses Aufenthaltsverbot befristet ist, der Gesetzgeber z. B. sagt: „auf sechs Monate“. Wir sind der Auffassung, dass es die Aufgabe derjenigen Behörden ist, die von der Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüft werden, genau zu schauen, dass für die konkrete Lage eine konkrete Begrenzung notwendig und möglich ist.Wir möchten nicht die Fixierung eines Datums im Gesetz – das hat nun einmal, wie wir aus der Empirik wissen, zur Folge, dass sich Behörden, auch die Justiz, zum größten Teil an diese Regeln schlicht halten –,